Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 05.02.2016 betreffend Entwicklung der Stellenzahl in der hessischen Kultusbürokratie und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Mit der Gründung des Hessischen Landesschulamtes durch das Gesetz zur Reform der Organisation der Schulverwaltung wurde unter anderem bezweckt die Kultusbürokratie zu verschlanken und dabei frei werdende Stellen für die Gewährleistung der 105-prozentigen Versorgung der hessischen Schulen mit Lehrerstellen zu nutzen. 2014 entschied sich die schwarz-grüne Koalition für eine Neustrukturierung der Schulverwaltung und die Rückkehr zu 15 eigenständigen Staatlichen Schulämtern. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Restrukturierung der Bildungsverwaltung war erforderlich, um sie zu einer verstärkten Unterstützung der Schulen auf allen Ebenen besser aufzustellen, unnötige Doppelstrukturen abzuschaffen und die Arbeit effizienter zu gestalten. Dies war unter den Bedingungen des Landesschulamtes nicht möglich. Eine ausschließliche Betrachtung von Stellenzahlen von Organisationseinheiten ohne eine detaillierte Analyse der dort zu bewältigenden Aufgaben und der Arbeitsabläufe lässt eine valide Aussage über die Personalausstattung nicht zu. Die erfragten Zahlen für die Bildungsverwaltung sind in den vorliegenden Haushaltsplänen für die einzelnen Jahre enthalten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie entwickelte sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Stellen in der Hessischen Kultusbürokratie , einschließlich des Hessischen Kultusministeriums als oberster Schulaufsichtsbehörde, der Hessischen Lehrkräfteakademie und den staatlichen Schulämtern bzw. deren Vorläufern? (Bitte auch Besoldungsgruppen angeben) Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2. Wie viele Lehrkräfte wurden in den letzten zehn Jahren aus dem Schuldienst in die Kultusverwaltung abgeordnet? Auf die Anlage 2 wird verwiesen. Die Angaben können seit Einführung des Produkthaushalts im Buchungskreis 2300 Schulen (Kapitel 04 59) ab dem Jahr 2008 den jeweiligen Leistungsplänen entnommen werden. Die gewünschten Zahlen werden für die letzten neun Jahre vorgelegt. In den Leistungsplänen sind die Umfänge der Abordnungen als Vollzeitäquivalente dargestellt. Das bedeutet die Addition aller Bruchteile von Stellen zu ganzen Stellen. Die im Leistungsplan enthaltenen zwischenbehördlichen Leistungsverrechnungen beinhalten auch die Personalüberlassungen an die Institutionen der Bildungsverwaltung, was dem jeweiligen Umfang der geplanten Abordnungen entspricht. Wiesbaden, 23. Februar 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Eingegangen am 2. März 2016 · Ausgegeben am 4. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3123 02. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Anlage 1 zu KA 19/3123 petry Rechteck Anlage 2 zu KA 19/3123 petry Rechteck petry Rechteck 3123_Anlagen.pdf Anlage_1_19_3123_Verwaltungsstellen_Kultusressort_2016-2006(3) Anlage_2_19_3123_Personalüberlassungen_an_HKM_2016-2008(2)