Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 09.02.2016 betreffend neue Leitung des Hessischen Kindervorsorgezentrums Gießen am Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM), Standort Gießen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wann erfolgte der Leitungswechsel in der Abteilung Screening-Zentrum Hessen? Der Leitungswechsel erfolgte zum 1. Oktober 2015. Frage 2. Erfolgte der Wechsel im Einvernehmen mit dem ehemaligen Leiter? Der ehemalige Leiter war als Professor für Medizin der Universität Gießen - mit dessen Einverständnis - von Anfang an zeitlich befristet bis zum 30. September 2015 an das Universitätsklinikum Frankfurt als Träger des Hessischen Kindervorsorgezentrums am Standort Gießen teilabgeordnet . Aus diesem Grunde entschied sich das Universitätsklinikum Frankfurt für den Leiterwechsel zum 1. Oktober 2015. Frage 3. Nimmt der neue Leiter des Hessischen Kindervorsorgezentrums Gießen außerdem Aufgaben am Universitätsklinikum in Frankfurt wahr? Wenn ja, welche sind das und wie hoch ist der Stellenanteil? Entstehen Reisekosten und ist die benötigte Reisezeit Arbeitszeit? Frage 4. An welchen Wochentagen ist der neue Leiter seit der Übernahme seiner Tätigkeit regelmäßig vor Ort in Gießen? Die Fragen 3 und 4 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Der neue Leiter ist wissenschaftlicher Angestellter des Universitätsklinikums Frankfurt und Oberarzt in der Kinder- und Jugendmedizin, Bereich Neurologie, Neurometabolik und Prävention . Er ist regelmäßig an jedem Arbeitstag am Standort in Gießen vor Ort. Besondere Reisekosten bzw. Reisezeit entstehen daher nicht. Frage 5. Wird die Leistungserbringung und Leistungsabrechnung des neuen Leiters vom zuständigen Referat nach dem Leitungswechsel geprüft? Wenn ja, ergeben sich daraus Auswirkungen auf die Erlöse der Abteilung Screening-Zentrum Hessen und wie beurteilt die Landesregierung dies? Mit dem Leitungswechsel wurden in enger Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration verschiedene Veränderungen in der Durchführungspraxis des Neugeborenenscreenings umgesetzt. Aus diesen Korrekturen ergibt sich konsekutiv eine Erlösminderung des Bereichs Neugeborenenscreening, die nach Einschätzung des Universitätsklinikums Frankfurt voraussichtlich sowohl durch die Einsparungen für Verbrauchsmittel, als auch durch die Neueinführung des Neugeborenenscreenings auf die zystische Fibrose auf der Grundlage der modifizierten Kinder-Richtlinien im Jahre 2016 kompensiert werden kann. Wiesbaden, 12. März 2016 Stefan Grüttner Eingegangen am 29. März 2016 · Ausgegeben am 31. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3125 29. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG