Kleine Anfrage der Abg. Merz und Di Benedetto (SPD) vom 11.02.2016 betreffend Hessische Antidiskriminierungsstelle und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Antidiskriminierungsstelle wurde im Januar 2015 im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) als Stabsstelle eingerichtet. Diese ist direkt Herrn Staatssekretär Jo Dreiseitel, dem Bevollmächtigten der Landesregierung für Integration und Antidiskriminierung, zugeordnet. Personell ausgestattet ist die Stabsstelle Antidiskriminierung mit einer Leitung, einer Referentin und einer Sachbearbeitung. Im ersten Jahr hat die Antidiskriminierungsstelle durch Öffentlichkeitsarbeit, z.B. mit einer Landespressekonferenz, zahlreichen öffentlichen Besprechungsterminen, sowie Informationsständen bei Veranstaltungen über ihre Zielsetzung und konkrete Arbeit informiert. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Hilfesuchende haben sich seit Einrichtung der Hessischen Antidiskriminierungsstelle an diese gewandt? Bisher haben sich 90 Personen, die sich von Diskriminierung betroffen sahen, hilfesuchend an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Auch haben sich Behörden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, kommunale Integrations- und Behindertenbeauftragte sowie weitere Institutionen mit Beratungsbedarf an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Frage 2. Welches waren die Hauptgründe, warum sich Hilfesuchende an die Antidiskriminierungsstelle gewandt haben? In erster Linie haben sich von potenzieller Diskriminierung selbst betroffene Menschen an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Teilweise meldeten sich auch Personen aus dem direkten Umfeld der Betroffenen, wie z.B. Erziehungsberechtigte, Ehepartnerinnen und Ehepartner. Weiterhin gab es Anfragen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich über diskriminierungsfreies Verhalten informierten. Der Großteil der Hilfesuchenden berichtete über Diskriminierungserfahrungen im Umgang mit Behörden, Ämtern und Verwaltungen sowie in den Bereichen Ausbildung und Arbeit. Frage 3. Wie verteilen sich die Hilfegesuche auf die unterschiedlichen Gruppen von Betroffenen (Frauen, Menschen mit Behinderungen, Migrationshintergrund etc.)? Die Hilfegesuche verteilten sich wie folgt auf die unterschiedlichen Diskriminierungskategorien: Behinderung: 30 Anfragen Ethnische Herkunft/Rassistische Diskriminierung: 26 Anfragen Geschlechtliche Identität: 13 Anfragen Alter: 8 Anfragen Sexuelle Identität: 5 Anfragen Religion/Weltanschauung: 3 Anfragen Sonstige: 5 Anfragen Eingegangen am 29. März 2016 · Ausgegeben am 31. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3127 29. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3127 Frage 4. In wie vielen Fällen wurden Hilfesuchende an spezialisierte weitere Personen, Institutionen, Organisationen oder Beratungsstellen weiterverwiesen? Bei 15 Beratungsanfragen wurde an spezialisierte Personen, Institutionen, Organisationen oder Beratungsstellen weiter verwiesen. Zu nennen sind hier u.a. die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Fachabteilungen im HMSI, das Hessische Kultusministerium, das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das Netzwerk gegen Diskriminierung Hessen, jugendschutz.net, das Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V., die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, der Deutsche Presserat, Kommunale Behindertenbeauftragte, eine Gewerkschaft und der Allgemeine Studierendenausschuss einer Hochschule. Frage 5. In wie vielen Fällen konnte die Antidiskriminierungsstelle durch Kontaktaufnahme und Vermittlung selbst helfen? Bei 75 Beratungsanfragen konnte die Antidiskriminierungsstelle durch Kontaktaufnahme und Vermittlung, Vornahme einer Ersteinschätzung oder Entgegennahme der Diskriminierungsmeldung sowie durch die Möglichkeit, über die Erfahrungen in einem geschützten Raum berichten zu können, weiterhelfen. Frage 6. Wie hoch ist der durchschnittliche Aufwand pro Fall? Gibt es relevante Unterschiede in der Verfahrensdauer im Hinblick auf den Grund des Falls und wenn ja, welche? Bei einem Erstberatungsangebot schwankt der Arbeitsaufwand erheblich. Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei durchschnittlich 15 bis 20 Stunden je Beratungsanfrage. In der Verfahrensdauer gibt es Unterschiede aufgrund der Verschiedenheit der Anliegen, der Bereitschaft potenzieller Diskriminierungsverantwortlicher, angefragte Stellungnahmen zeitnah abzugeben oder aufgrund der Notwendigkeit weitere Institutionen zu beteiligen. Frage 7. Welche Netzwerke wurden seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle geschaffen bzw. in welchen Netzwerken arbeitet die Antidiskriminierungsstelle aktiv mit? Der Schwerpunkt der Arbeit lag bisher darin, bestehende Akteurinnen und Akteure der Antidiskriminierungsarbeit in Hessen zu identifizieren, um Kooperationen aufzubauen. Es wurden zahlreiche Termine zur Vorstellung der Antidiskriminierungsstelle wahrgenommen, wie etwa die Frühjahrstagung des Arbeitskreises kommunaler Behindertenbeauftragter, ein Netzwerktreffen des Netzwerks gegen Diskriminierung Hessen, die Zukunftskonferenz der WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren, eine Sitzung des Hessischen Integrationsbeirats bzw. der kommunalen Integrationsbeauftragten, sowie ein Netzwerktreffen des beratungsNetzwerks hessen. Darüber hinaus finden regelmäßig Vernetzungstreffen mit dem Netzwerk gegen Diskriminierung Hessen, dem beratungsNetzwerk hessen - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus und der Beratungsstelle "response." statt. Daraus resultierte u.a. die Kooperation der Antidiskriminierungsstelle bei drei Veranstaltungen des Netzwerks gegen Diskriminierung Hessen im Jahr 2015. Eine weitere wichtige Kooperationspartnerin ist die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen und ihr Arbeitsstab, da die meisten Anfragen die Kategorie Behinderung betreffen. Schließlich nimmt die Antidiskriminierungsstelle an den jährlichen Netzwerktreffen der Landesantidiskriminierungsstellen und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin teil. Wiesbaden, 9. März 2016 Stefan Grüttner