Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 08.02.2016 betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in den Ray Barracks in Friedberg II und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: In der Drucksache 19/2926 hat die Hessische Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 09.12.2015 vier kurze Antworten gegeben. Auf diese wird ausdrücklich Bezug genommen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wann konkret, bitte tagesgenau, haben Verhandlungen zwischen dem Wetteraukreis einerseits und dem Land Hessen andererseits hinsichtlich einer wie auch immer gearteten Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung der Kasernen begonnen und wann sind die letzten Gespräche geführt worden? Mit Vertretern des Wetteraukreises wurde diesbezüglich am 03.11.2015 zunächst telefonisch Kontakt aufgenommen. Die Verhandlungen wurden dann in mehreren Besprechungen mit dem Landkreis sowie per E-Mail fortgeführt und mit letzter Besprechung am 29.02.2016 beendet. In Abstimmung mit der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) wurde dabei vereinbart, die Anmietung der durch den Wetteraukreis genutzten Gebäude vertraglich direkt zwischen dem Wetteraukreis und der BImA zu regeln, ohne dass das Land als Untervermieter eingebunden ist. Frage 2. Versucht die Landesregierung, eine Auseinandersetzung, die auch noch öffentlich ist, zwischen der ihr nachgeordneten Regierungspräsidentin in Darmstadt und dem Landrat des Wetteraukreises , aber auch deren Parteifreund des Ersten Kreisbeigeordneten, nicht zu regeln und jedenfalls als Scharnier - und vielleicht sogar als Mediator aufzutreten? Oder ist es der Landesregierung egal, wenn derartige öffentliche Diskussionen erfolgen? Die Landesregierung hat in der Debatte Ray Barracks durchgängig in angemessener Form gemäß ihrer Zuständigkeiten gehandelt. Frage 3. Wie ist die in der Antwort zu der Frage 4. gegebenen Maßnahmen in zeitlicher Hinsicht einzuordnen ? Konkret: Wann sind die baulichen rechtlichen Voraussetzungen fertig, wann sind die baulichen Maßnahmen fertig, wann ist mit dem Beginn von Zuweisung von Flüchtlingen in die Erstaufnahme zu rechnen. Aus baulicher Sicht wurde die Belegungsfähigkeit der Erstaufnahmeeinrichtung im Dezember 2015 so hergestellt, dass eine Inbetriebnahme der Einrichtung zwecks Unterbringung von Flüchtlingen jederzeit kurzfristig erfolgen könnte. Aufgrund des Rückgangs des Flüchtlingszuzuges seit Jahresbeginn 2016 erfolgten bislang keine Zuweisungen. Frage 4. Hat die Landesregierung ein Ziel, auch in zeitlicher Hinsicht, ein Enddatum zu benennen, wann der zu schließende Mietvertrag auch tatsächlich mit dem BImA abgeschlossen wird? Die Landesregierung beabsichtigt mit der BImA schnellstmöglich einen Mietvertrag abzuschließen . Wiesbaden, 19. Juli 2016 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Eingegangen am 27. Juli 2016 · Bearbeitet am 27. Juli 2016 · Ausgegeben am 29. Juli 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3129 27. 07. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG