Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) vom 22.02.2016 betreffend soziale Hilfen im Wetteraukreis und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Seit dem 01.01.2005 werden entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Kommunalisierung sozialer Hilfen zwischen dem Land Hessen, dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen den Gebietskörperschaften örtliche Budgets zur Verfügung gestellt. Aufgrund der zwischen dem Land Hessen, dem LWV Hessen und der einzelnen Gebietskörperschaft geschlossenen Zielvereinbarung werden die kommunalisierten Landesmittel für konkret vereinbarte Zielbereiche verwendet. Mit dem Haushalt 2015 wurde das Gesamtbudget in der Kommunalisierung sozialer Hilfen erhöht . Mit den Vereinbarungspartnern wurde eine neue Musterzielvereinbarung erarbeitet und die Verteilung der Mittel geregelt. Die zusätzlichen Mittel sind entsprechend der Musterzielvereinbarung für eine verbesserte Finanzierungssicherheit für Frauenhäuser, für eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen/Interventionsstellen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, für Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen und zur Förderung von Schuldnerberatungsstellen zu verwenden. Zur Umsetzung der politischen Ziele ist der Hessischen Landesregierung von besonderer Bedeutung , dass sich die Gebietskörperschaften nicht aus ihrer Finanzierung zurückziehen und sich nicht durch die Landesmittel refinanzieren, da sich nur dann mit dem Einsatz kommunalisierter Landesmittel ein Mehrwert erzielen lässt. Die zusätzlichen Mittel stehen nur unter der Voraussetzung zu, dass sowohl die kommunalisierten Landesmittel des Vorjahres als auch die kommunalen Mittel des Vorjahres ungekürzt zur Finanzierung herangezogen werden. Mit allen 26 Gebietskörperschaften wurden im Jahr 2015 Zielvereinbarungen geschlossen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie verteilen sich die Fördermittel von 585.330 € auf die einzelnen sozialen Einrichtungen im Wetteraukreis aufgrund der mit dem Kreis geschlossenen Zielvereinbarungen? Mit dem örtliches Budget in Höhe von 391.670 €, das bis einschließlich 2014 gezahlt worden ist, stellte das Land bereits Mittel zur Förderung der Zielbereiche allgemeine Frühförderung, offene Hilfen, Schutz vor Gewalt, Suchtprävention und Suchthilfe, Betreuungsvereine, Mütterzentren, Selbsthilfekontaktstellen, AIDS-Hilfen zur Verfügung. Eingegangen am 18. März 2016 · Ausgegeben am 22. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3158 18. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3158 Auf der Grundlage der im Jahr 2015 zwischen Land Hessen, LWV Hessen und dem Wetteraukreis geschlossenen Zielvereinbarung erhält der Kreis vom Land ein örtliches Budget in Höhe von 585.330 €. Dies bedeutet eine Erhöhung um 193.660 €. Das bisher mit ca. 100.000 € finanzierte Frauenhaus mit 24 Plätzen soll von dem Mehr zusätzlich 10.000 € erhalten, Frauenberatungsstellen , Interventionsstellen etc. 66.220 €, Beratungsstellen für den Kinderschutz mit Schwerpunkt sexuellen Missbrauch 14.258 € und für den neuen Zielbereich der Schuldnerinsolvenzberatungsstellen sind 89.500 € zur Förderung von anerkannten Schuldnerinsolvenzberatungsstellen vorgesehen. Damit ein Mehrwert erzielt wird, wird vorausgesetzt, dass sich der Kreis in bisheriger Weise finanziell engagiert. Welcher Anbieter sozialer Hilfen sich der Wetteraukreis bedient und mit wem er Zuwendungsverträge abschließt, bleibt ihm vorbehalten. Erst aus der Berichterstattung im Folgejahr lässt sich feststellen, welche Anbieter sozialer Hilfen welche Mittel erhalten haben. Frage 2. In welcher Höhe und bei welchen sozialen Einrichtungen haben sich finanzielle Veränderungen im Vergleich zu vorherigen Zielvereinbarungen ergeben? Da der Wetteraukreis über die Verwendung der kommunalisierten und kommunalen Mittel erst zum 01.06.2016 Bericht erstatten muss, ist derzeit nicht bekannt, wie die Zielvereinbarung in 2015 umgesetzt worden ist. Da es dem Kreis freisteht, kommunalisierte Landesmittel auf das Folgejahr zu übertragen, können diese ganz oder teilweise auf das Jahr 2016 übertragen worden sein. Wiesbaden, 14. März 2016 Stefan Grüttner