Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 09.04.2014 betreffend Schwimmbadschließungen und Schwimmunterricht in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Kultusminister wie folgt: Frage 1. Wie viele Schwimmbäder (Frei- und Hallenbäder) in Rechtsträgerschaft der Gemeinden und Landkreise wurden in Hessen seit dem Jahr 1999 geschlossen? Bekannt ist lediglich das Hallenbad in Driedorf, OT Mademühlen (Lahn-Dill-Kreis), das aus wirtschaftlichen Gründen durch Beschluss der Gemeindevertretung im Jahre 2010 geschlossen wurde. Der ursprünglich mit dem Ziel einer Bestandsanierung gestellte Antrag auf Landesförderung wurde zurückgezogen. Ob weitere Schwimmbäder in Hessen geschlossen wurden, ist nicht bekannt. Frage 2. Wie viele Schwimmbäder (Frei- und Hallenbäder) wurden seit 1999 neu errichtet? Im Gegensatz zum Sonderinvestitionsprogramm Sanierung Hallenbäder bis 2012 wurden Freibäder vom Land Hessen nicht gefördert. Die ausschließliche Sanierung von Hallenbädern i.R.d. Sonderinvestitionsprogramms erfolgte u.a. auch deshalb, weil dort ganzjährig Schwimmunterricht erteilt werden kann. Der Schwerpunkt des von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programms zur Hallenbadsanierung lag eindeutig in der Sanierung, Modernisierung und Bestandserhaltung bestehender Hallenbäder, insbesondere im ökologischen Bereich der Wärmedämmung mit dem Ziel der CO2-Reduzierung, Senkung des Energieverbrauches und der Technikerneuerung. Nur in Ausnahmefällen wurden Ersatzneubauten im Rahmen dieses Sonderprogramms bezuschusst. Dies betraf ausschließlich Hallenbäder, wo eine Bestandssanierung wirtschaftlich nicht zu vertreten war. Reine Neubauten wurden nicht mit Landesmitteln gefördert. Ersatzneubauten wurden gefördert in - Heringen (Landkreis Hersfeld-Rotenburg), - Kelsterbach (Kreis Groß-Gerau), - Oberursel (Hochtaunuskreis), - Stadt Kassel, - Reichelsheim, (Odenwaldkreis), - Beerfelden (Odenwaldkreis). Frage 3. Wie viele hessische Schwimmbäder (Frei- und Hallenbäder) sind nach Kenntnis der Hessischen Landesregierung aktuell von der Schließung bedroht? Auch eine Übersicht über Schwimmbäder, die aktuell von der Schließung bedroht sind, besteht nicht. Mit dem Sonder-Investitionsprogramm „Sanierung Hallenbäder“ wurde über eine Gesamtlaufzeit von fünf Jahren rund 100 Maßnahmen mit Landesmitteln bezuschusst. Hierdurch wurde ein wesentlicher Beitrag seitens des Landes geleistet, wodurch eine zukünftige Schließung vieler Bäder verhindert wurde. Mit den gewährten Landeszuwendungen wurden kostenintensive Hallenbäder an moderne Erfordernisse angepasst. Hierdurch konnten die Zuschusskosten für die Träger gesenkt und die Überlegungen einer Schließung im Interesse der Schwimmbadnutzer zurückgedrängt werden. Eingegangen am 24. Juni 2014 · Ausgegeben am 26. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/317 24. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/317 Frage 4. Durch welche Maßnahmen stellt die Landesregierung zukünftig sicher, dass allen Kindern bis zur 4. Klasse das Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichts in der Schule beigebracht werden kann? Der Schwimmunterricht ist ein verbindliches Inhaltsfeld im Sportunterricht in Hessen. Die Bildungsstandards Sport enthalten somit eine Festschreibung des anzustrebenden Kompetenzerwerbs für die Schülerinnen und Schüler (Unterrichtsziele). Im Bereich der Grundschule ist ein Ziel, dass am Ende der 4. Klasse alle Kinder die für den Erwerb des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Bronze geltenden Anforderungen (Freischwimmer) erfüllen können, d.h. die Schülerinnen und Schüler sind schwimmfähig. Dieses Ziel wird in hohem Maße durch die Schulverwaltung gefördert. Wenn einer Schule keine entsprechenden Übungsstätten (Schwimmbadzeiten) für den Schwimmunterricht direkt am Schulstandort zur Verfügung stehen , wird in der Regel auf das nahegelegene Schwimmbad ausgewichen. Nur in begründeten Einzelfällen kann im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt ein Verzicht auf den Unterricht erfolgen. Um sicherzustellen, dass ausreichend viele Lehrkräfte an den Schulen zur Erteilung von Schwimmunterricht befähigt sind, bietet die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums entsprechende Qualifikationskurse an. Schwimmen zählt zu den Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial , welche besondere Aufsichtsanforderungen verlangen (vgl. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AufsVO vom 11.12.2013). Deshalb dürfen lediglich Lehrkräfte im Unterricht eingesetzt werden , die eine sportartspezifische Prüfung abgelegt haben. Darüber hinaus wird aktuell zu den bereits bestehenden Angeboten ein umfassendes Fortbildungsangebot in Zusammenarbeit mit allen Staatlichen Schulämtern sowie der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Hessen e.V. u.a. zur Fortbildung, Auffrischung und zum Erhalt der Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte erarbeitet. Seit Jahresanfang ist die Zahl der Maßnahmen deutlich erhöht worden. Die Anzahl der Maßnahmen soll mit der genannten Organisation nach dem bereits bestehenden und bewährten Fortbildungskonzept weiter ausgebaut werden. Wiesbaden, 3. Juni 2014 Peter Beuth