Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn vom 24.02.2016 betreffend Entschädigungszahlungen und Vergünstigungen für Verwaltungsräte hessischer Sparkassen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche hessischen Sparkassen zahlen im laufenden Jahr ihren Verwaltungsräten die nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes Hessen höchstmögliche Entschädigung? Von den 34 hessischen Sparkassen zahlen im laufenden Jahr folgende 11 Sparkassen ihren Verwaltungsräten die nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes Hessen höchstmögliche Entschädigung : Sparkasse Bensheim, Stadtsparkasse Borken (Hessen), Sparkasse Darmstadt, Sparkasse Dieburg, Sparkasse Gießen, Sparkasse Grünberg, Sparkasse Langen-Seligenstadt, Nassauische Sparkasse, Kreissparkasse Schwalm-Eder, Stadtsparkasse Schwalmstadt, Sparkasse Starkenburg. Frage 2. Welche Sparkassen haben dies im vergangenen Jahr getan? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Sparkassen. Frage 3. Wie hoch waren die Kosten für Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrats pro Sparkasse im Jahr 2015? Sparkasse Ausgaben Verwaltungsrat Bad Hersfeld-Rotenburg 73.000 € Battenberg 20.000 € Bensheim 78.000 € Borken 42.000 € Darmstadt 82.000 € Dieburg 73.000 € Dillenburg 52.000 € Felsberg 14.000 € Frankfurt 32.000 € Fulda 81.000 € Gelnhausen 62.000 € Eingegangen am 11. Mai 2016 · Bearbeitet und online am 11. Mai 2016 · Ausgegeben am 13. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3173 11. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3173 Gießen 86.000 € Grebenstein 29.000 € Groß-Gerau 62.000 € Grünberg 37.000 € Hanau 77.000 € Kassel 76.000 € Langen-Seligenstadt 130.000 € Laubach-Hungen 35.000 € Limburg 58.000 € Marburg 76.000 € Nassauische 150.000 € Oberhessen 93.000 € Odenwald 68.000 € Offenbach 30.000 € Schlüchtern 29.000 € Schwalm-Eder 99.000 € Schwalmstadt 31.000 € Starkenburg 73.000 € Taunus 118.000 € Waldeck-Frankenberg 73.000 € Weilburg 56.000 € Werra-Meißner 74.000 € Wetzlar 80.000 € Frage 4. Wie viele Mitglieder zählte der Verwaltungsrat je hessische Sparkasse im Jahr 2015? Sparkasse Mitglieder des Verwaltungsrats Bad Hersfeld-Rotenburg 15 Battenberg 12 Bensheim 15 Borken 12 Darmstadt 15 Dieburg 15 Dillenburg 15 Felsberg 9 Frankfurt 9 Fulda 15 Gelnhausen 15 Gießen 15 Grebenstein 9 Groß-Gerau 15 Grünberg 12 Hanau 15 Kassel 15 Langen-Seligenstadt 15 Laubach-Hungen 12 Limburg 15 Marburg 15 Nassauische 27 Oberhessen 15 Odenwald 15 Offenbach 15 Schlüchtern 12 Schwalm-Eder 15 Schwalmstadt 12 Starkenburg 15 Taunus 15 Waldeck-Frankenberg 15 Weilburg 15 Werra-Meißner 15 Wetzlar 15 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3173 3 Frage 5. Welche Sparkassen haben ihren Verwaltungsräten private Kredite gewährt? Frage 6. Um welche Kreditsummen handelt es sich dabei bei den einzelnen Sparkassen insgesamt ? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. In allen hessischen Sparkassen wurden Mitgliedern des Verwaltungsrates, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, Kredite gewährt. Sparkasse Kreditsummen Bad Hersfeld-Rotenburg 1.114.000 € Battenberg 187.000 € Bensheim 1.066.000 € Borken 599.000 € Darmstadt 1.975.000 € Dieburg 1.326.000 € Dillenburg 3.368.000 € Felsberg 525.000 € Frankfurt 60.000 € Fulda 1.250.000 € Gelnhausen 2.541.000 € Gießen 2.073.000 € Grebenstein 1.101.000 € Groß-Gerau 6.881.000 € Grünberg 548.000 € Hanau 1.308.000 € Kassel 2.289.000 € Langen-Seligenstadt 2.434.000 € Laubach-Hungen 228.000 € Limburg 1.608.000 € Marburg 2.179.000 € Nassauische 2.363.000 € Oberhessen 818.000 € Odenwald 1.200.000 € Offenbach 637.000 € Schlüchtern 1.481.000 € Schwalm-Eder 267.000 € Schwalmstadt 888.000 € Starkenburg 454.000 € Taunus 2.724.000 € Waldeck-Frankenberg 1.536.000 € Weilburg 2.626.000 € Werra-Meißner 472.000 € Wetzlar 634.000 € Frage 7. In wie vielen Fällen wurden dabei im Vergleich zu anderen privaten Kunden günstigere Konditionen gewährt? Nach § 15 Abs. 1 Kreditwesengesetz zählen Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates zu den sogenannten Organkrediten und dürfen außer im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen nur zu marktmäßigen Bedingungen gewährt werden. Mit Ausnahme der im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen gewährten Kredite werden in keinem Fall im Vergleich zu anderen privaten Kunden günstigere Konditionen gewährt. Zudem lassen sich im Rahmen der Kreditvergabe nur vergleichbare Einzelsachverhalte miteinander vergleichen, nicht hingegen pauschal bestimmte Gruppen privater Kunden, da nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Abschnitt BTO 1.2, Tz. 7, Kredite grundsätzlich risikogerecht zu bepreisen sind. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3173 Frage 8. Bei welchen Firmen gibt es jeweils besondere Firmenkonditionen für Mitglieder von Verwaltungsräten hessischer Sparkassen? Den Sparkassen sind keine Firmen bekannt, die besondere Konditionen für Mitglieder von Verwaltungsräten hessischer Sparkassen vergeben. Frage 9. Welche Sparkassen haben ihren Verwaltungsräten Mitarbeiterkonditionen für private Kredite gewährt ? Es ist nur für diejenigen Mitglieder des Verwaltungsrates, die zugleich Mitarbeiter der Sparkasse sind, zulässig, Kredite zu den auch sonst für Mitarbeiter gültigen Konditionen zu erhalten. Folgende Sparkassen haben ihren Verwaltungsräten Mitarbeiterkonditionen für private Kredite gewährt: Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg, Sparkasse Bensheim, Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt, Sparkasse Dieburg, Stadtsparkasse Felsberg, Frankfurter Sparkasse, Sparkasse Fulda, Kreissparkasse Gelnhausen, Sparkasse Gießen, Stadtsparkasse Grebenstein, Sparkasse Grünberg, Sparkasse Hanau, Kasseler Sparkasse, Sparkasse Marburg-Biedenkopf, Sparkasse Odenwaldkreis, Städtische Sparkasse Offenbach am Main, Kreissparkasse Schwalm-Eder, Sparkasse Starkenburg, Kreissparkasse Weilburg, Sparkasse Wetzlar. Frage 10. Auf welche Höhe bemisst sich, bezogen auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5, der Unterschied zu den jeweils üblichen Konditionen für Privatkunden je Institut? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. Aufgrund der individuellen risikogerechten Bepreisung, ist der Unterschied zu den jeweils üblichen Konditionen für Privatkunden je Institut nicht zu ermitteln Wiesbaden, 25. April 2016 Tarek Al-Wazir