Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 09.04.2014 betreffend Schließung von Musikschulen in Hessen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Der Begriff Musikschule ist in Hessen nicht gesetzlich definiert. Es gibt in Hessen eine große Zahl von Musikschulen in unterschiedlichster Trägerschaft und Organisationsform. Neben kommerziell betriebenen Musikschulen gibt es ein enges Netz von öffentlich geförderten Musikschulen , von denen sich einige in der Rechtsträgerschaft der Kommunen befinden, andere aber als eingetragener Verein organisiert sind. Ganz überwiegend sind diese öffentlich geförderten Musikschulen Mitglied des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), Landesverband Hessen. Die Landesförderung von Musikschulen erfolgt gemäß den Richtlinien der Landesregierung für die Förderung von Musikschulen in Hessen und zur Führung der Bezeichnung "Staatlich geförderte Musikschule" vom 01.01.2003. Dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) liegen ausschließlich fundierte Informationen und belastbare statistische Daten zu den "Staatlich geförderten Musikschulen " in Hessen vor. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Wie viele Musikschulen in Rechtsträgerschaft der Gemeinden und Landkreise wurden in Hessen seit dem Jahr 1999 geschlossen? Nach Kenntnis des HMWK wurde seit dem Jahr 1999 keine Musikschule in Rechtsträgerschaft einer Gemeinde oder eines Landkreises geschlossen. Frage 2. Wie viele Musikschulen wurden seit 1999 neu errichtet? Nach Kenntnis des HMWK wurden seit 1999 zwei Musikschulen neu gegründet. Frage 3. Wie viele hessische Musikschulen sind nach Kenntnis der Hessischen Landesregierung aktuell von der Schließung bedroht? Dem HMWK liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 4. Was bedeutet die Entwicklung der Musikschulen in Hessen aus Sicht der Landesregierung für die musikalische Förderung von Kindern und Jugendlichen? Für die musikalische Förderung von Kindern und Jugendlichen besitzt die Entwicklung von Musikschulen einen hohen Stellenwert. Neben ihrem Beitrag zur kulturellen Bildung fördert die Musik maßgeblich die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Entwicklung insbesondere der öffentlichen Musikschulen ist dabei u.a. durch folgende Hauptaufgaben begründet: 1. außerschulische Musikerziehung als Breiten- und Spitzenförderung, 2. Erfüllung des Kulturauftrags auf kommunaler Ebene durch Konzerte, Kulturarbeit in Kooperation mit Volkshochschulen, Verbänden und Vereinen, auch spartenübergreifend, zur kulturellen Teilhabe aller, unabhängig vom sozialen und Bildungshintergrund, Eingegangen am 6. Juni 2014 · Ausgegeben am 12. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/318 06. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/318 3. Beitrag von Musikschullehrkräften zur schulischen Musikerziehung, 3.1 Landesprogramme - vertragliche langfristige Kooperationen von 25 Schulen im sozialen Brennpunkt mit Musikschulen (Programm "Kooperation Musikschule - allgemeinbildende Schule" seit 1999 mit Ressourcen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Hessischen Kultusministeriums), - Kooperationen mit Grundschulen im Land, ca. 67 davon durch das Projekt "Jedem Kind ein Instrument" (JeKi), 3.2 individuelle Kooperationsverträge zwischen Musikschulen und Schulen, 4. zunehmende Bedeutung von Musikschulen als integraler Bestandteil eines Ganztagskonzepts mit ganzheitlicher kultureller Prägung und pädagogisch definierter Rhythmisierung. Qualitativ hochwertige Angebote von Musikschulen mit Musikschullehrkräften sind für das allgemeine Bildungswesen ein unverzichtbarer integraler Bestandteil. Wiesbaden, 21. Mai 2014 Boris Rhein