Kleine Anfrage des Abg. Siebel (SPD) vom 01.03.2016 betreffend Kunst am Bau und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: In Hessen wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte im Rahmen der Vorgabe Kunst am Bau realisiert . Bei Neubauten können Kunstwerke für die zu realisierenden Bauten im Umfang von bis zu 1 % der Bausumme erworben werden, die im Rahmen von Künstlerwettbewerben ausgewählt werden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Persönlichkeiten gehören dem Beirat "Kunst am Bau" beim Finanzministerium an? Der Kunstbeirat setzt sich aus Kunstsachverständigen, die in hessischen Museen, in Stiftungen, Kunstvereinen und Kunsthochschulen des Landes tätig sind, sowie aus Verwaltungsangehörigen des Finanzministeriums (HMdF), des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) und des Landesbetriebs Bauen und Immobilien Hessen (LBIH) zusammen. Angehörige des Kunstbeirates zum Zeitpunkt der Anfrage: Verwaltungsangehörige: Frau Inge L., Referatsleiterin, HMdF, Vorsitzende des Kunstbeirats, Frau Kirsten W., Referatsleiterin, HMWK, Frau Sabina F., Niederlassungsleiterin, LBIH-NL Süd. Externe Kunstsachverständige: Frau Dr. Beate K., Kuratorin und Vorstand, Opelvillen Rüsselsheim, Die Direktorin des Museums Fridericianum Kassel, Herr Giselher H., Kurator, Frankfurt, Der Direktor des Museums Wiesbaden, Der Direktor der Museumslandschaft Hessen, Kassel (mhk), Der Kurator und Vorsitzende des Neuen Kunstvereins Gießen, Der Rektor der Hochschule für Bildende Künste, Städelschule, Frankfurt, Herr Dr. Klaus-Dieter P., Oberkustos, Hessisches Landesmuseum Darmstadt. Frage 2. Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder des künstlerischen Beirats ausgesucht und auf welchen Zeitraum belaufen sie sich? Die Verwaltungsvertreter gehören dem HMdF (die Geschäftsstelle des Kunstbeirats und Sonderbaufonds ist im HMdF angesiedelt), dem HMWK (Fachressort mit den meisten Hochbaumaßnahmen , z.B. Hochschulbauten) und dem LBIH (Bereich Hochbau für die Koordination der "Kunst am Bau" in den Regionalniederlassungen) an. Die Mitgliedschaft erlischt mit Beendigung der entsprechenden dienstlichen Tätigkeit oder auf eigenen Wunsch. Die externen Kunstsachverständigen bekleiden insbesondere Führungspositionen in künstlerischen bzw. kulturellen Einrichtungen und haben vorzugsweise ein wissenschaftliches bzw. akademisches Studium in Kulturwissenschaften o.Ä. absolviert. Sie werden aus der Mitte des Beirats vorgeschlagen und Herrn Staatsminister der Finanzen zur Berufung in den Kunstbeirat emp- Eingegangen am 15. April 2016 · Ausgegeben am 20. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3184 15. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3184 fohlen. Auf eine Mitwirkung der drei Landesmuseen (Darmstadt, Kassel, Wiesbaden) wird besonders geachtet. Die Zugehörigkeit endet mit Beendigung der Tätigkeit in einer der unter 1. genannten künstlerischen bzw. kulturellen Einrichtungen oder auf Wunsch des Mitglieds. Frage 3. Wie werden die Beiratsentscheidungen der einzelnen Maßnahmen bekannt gegeben (Anlass und finanzielle Größenordnung des Projekts, Thema der Aufgabenstellung, Anzahl und Auswahl der eingeladenen Künstlerinnen und Künstler, Begründung der Entscheidungsergebnisse)? Mit den Hochbaumaßnahmen des Landes wird i.d.R. ein Budget für "Kunst am Bau" in Höhe von rd. 1 % der Baukosten (Kostengruppen 300 und 400) veranschlagt. Zur Auswahl des jeweiligen künstlerischen Beitrags wird ein Kunstwettbewerb ausgelobt, der mit einer Empfehlung des Preisgerichtes abschließt. Diese Kunstwettbewerbe werden in der Mehrzahl als Einladungswettbewerbe mit jeweils 6 bis 8 Künstlerinnen und Künstlern durchgeführt . Die Aufgabenstellung entwickelt sich aus der jeweiligen Baumaßnahme heraus und wird von den Baubeteiligten (zuständige LBIH - Niederlassung in Abstimmung mit Nutzer und Planverfasser ) dem Kunstbeirat vorschlagen. Die Abstimmung erfolgt dann gemeinsam. Der Kunstbeirat stellt im Folgendem jeweils aufgabenbezogen einen Kreis von geeigneten künstlerischen Persönlichkeiten zusammen, die zur Teilnahme an einem Kunstwettbewerb aufgefordert werden sollen. Die Auswahl erfolgt im Hinblick auf aktuelle künstlerische Positionen, um qualifizierte Beiträge zur Aufgabenstellung zu erhalten. Um möglichst vielen Künstlerinnen und Künstlern eine Teilnahmechance einzuräumen, werden jeweils wechselnde Kunstschaffende benannt bzw. aufgefordert. Ein Landesbezug der Kunstschaffenden ist erwünscht. Die Würdigung der künstlerischen Beiträge erfolgt durch ein Preisgericht, dem als stimmberechtigte "Fachpreisrichter" die Mitglieder des Kunstbeirats und als stimmberechtigte "Sachpreisrichter " der Bauherr bzw. Nutzer angehören. Nicht stimmberechtigte Berater werden hinzugezogen . Die Entscheidung wird nach eingehenden Diskussionen unter den Stimmberechtigten in Würdigung der Aufgabenstellung herbeigeführt. Maßgebendes Kriterium für eine Ausführungsempfehlung ist die künstlerische Idee, unter der Voraussetzung, dass der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten wird. Über die Preisgerichtssitzung wird ein Protokoll gefertigt, in dem die Begründung zur Entscheidung und Empfehlung dokumentiert ist. Die Wettbewerbsteilnehmer werden über das Ergebnis bzw. die Empfehlung des Kunstbeirats unterrichtet. Der Kunstbeirat empfiehlt dem Nutzer, nach Abschluss des Kunstwettbewerbs die Teilnahmebeiträge in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in den Printmedien darüber zu berichten bzw. darauf hinzuweisen. Frage 4. Wofür wurden die im Sonderbaufond zur Verfügung stehenden jährlichen Ankaufsmittel von 150.000 € für die künstlerische Ausstattung staatlicher Gebäude zur Verfügung gestellt (2013 bis 2015)? Der Sonderbaufonds steht grundsätzlich für die Ausstattung aller Verwaltungseinrichtungen des Landes zur Verfügung. Ausstattungsbedarf wird turnusmäßig bei den Ressorts abgefragt. Im Betrachtungszeitraum wurden aus dem Sonderbaufonds künstlerische Gegenstände von den aufgelisteten Kunstschaffenden angekauft. Die Ankäufe erfolgten entweder für die Ausstattung bestimmter Gebäude/Liegenschaften oder sie kamen in den Fundus (d.h. in die Zentrale des Hess. Baumanagements oder die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main) und stehen zur Ausstattung von Landesgebäuden zur Verfügung. 2013: Finanzämter Alsfeld, Frankfurt I, Frankfurt II, Hanau, Kassel II und Langen, Zentrale Hess. Baumanagement in Frankfurt, Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Hessisches Ministerium der Finanzen. Künstler: Laura B., Offenbach; Petra J. B., Frankfurt; Prof. Heiner B., Offenbach; Gudrun D., Frankfurt; Gerald D., Frankfurt; Christiane F., Frankfurt; Katrin F., Veitshöchheim; Birgid H., Wiesbaden; Zero R. I., Frankfurt; Caroline K., Frankfurt; Vollrad K., Frankfurt; Sandra M., Frankfurt; Corinna M., Frankfurt; Hanna R. N., Frankfurt; Judith R., Offenbach; Lionel R., Frankfurt; Renate S., Frankfurt; Manfred S., Romrod; Susa T., Frankfurt u. Berlin; Mathias V., Frankfurt; Bernd V., Frankfurt; Gerd W., Rossdorf. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3184 3 2014: Finanzämter Alsfeld, Hofheim, Frankfurt I, Friedberg/ H. und Langen, Zentrale Hess. Baumanagement in Frankfurt, Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Hess. Landesrechnungshof in Darmstadt, Hess. Landesvertretung in Brüssel, Sigmund-Freund-Institut in Frankfurt . Künstler: Petra J. B., Frankfurt; Inge B., Rüsselsheim; Birgit F., Frankfurt; Nathalie G., Frankfurt ; Jörg von K.-K., Frankfurt; Jens L., Frankfurt; Corinna M., Frankfurt; Hanna R. N., Frankfurt ; Michael R., Frankfurt; Lionel R., Frankfurt; Renate S., Frankfurt; Eva S., Berlin; Manfred S., Romrod; Martina W., Frankfurt. 2015: Finanzämter Hanau, Hofheim, Friedberg/H., Limburg-Weilburg und Wetzlar, Hess. Landesvertretung in Brüssel, Zentrale Hess. Baumanagement in Frankfurt, Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Hessisches Ministerium der Finanzen. Künstler: Thomas B., Frankfurt; Inge B., Rüsselsheim; Mara E., Berlin; Beatrice E., Frankfurt; Christiane F., Frankfurt; Katrin F., Veitshöchheim; Birgit F., Frankfurt; Stephan G., Frankfurt; Holger H., Frankfurt; Kazuo K., Kassel; Michel P. K., Frankfurt; Barbara K., Frankfurt; Marco L., Butzbach; Lionel R., Frankfurt; Sebastian S., Offenbach; Heide W., Frankfurt; Albrecht W., Frankfurt; Suzanne W., Frankfurt. Frage 5. Kann die Landesregierung für die fünf größten Bauprojekte des Landes, bei denen "Kunst am Bau"-Maßnahmen durchgeführt wurden, alle Entscheidungsschritte und die finanzielle Größenordnung darlegen? (Wenn ja, bitte auflisten.) Die Beschaffung der Kunst erfolgt jeweils in einem Verfahren, das an die Durchführung von Architektenwettbewerben angelehnt ist. Dabei kann es sich um Kunst an bzw. in konkreten Baumaßnahmen oder um ein liegenschaftsbezogenes Gesamtkonzept (standortübergreifende "Kunst am Bau") handeln. In letzterem Fall werden die Kunstbudgets mehrerer Baumaßnahmen zusammengeführt. Die Administrierung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt i.d.R. durch die örtlich zuständige LBIH-Niederlassung. Der Regelablauf sieht wie folgt aus: - Sitzung(en) des Kunstbeirats zur Festlegung der Rahmenbedingungen (Kunstkonzept, Wettbewerbsverfahren , Aufgabenstellung, Teilnehmerkreis), - Versand der Auslobungsunterlage an die Wettbewerbsteilnehmer, - Rückfragenkolloquium (Ortsbesichtigung) der Teilnehmer mit dem Kunstbeirat, - Abgabe der Wettbewerbsbeiträge, - Sitzung des Preisgerichtes, - Wettbewerbsergebnis bzw. Empfehlung des Preisgerichtes. Im Folgenden sind fünf bedeutende Baumaßnahmen, bei denen in den Jahren 2013 bis 2016 Kunstwettbewerbe durchgeführt und Entscheidungen zur "Kunst am Bau" getroffen wurden, mit dem jeweiligen Budget und dem Ablauf mit Empfehlung aufgeführt: - Neubau Chemie der Justus-Liebig-Universität Gießen - rd. 300.000 €, Sitzungen des Kunstbeirats am 15.10.2013 und 27.03.2014 Versand der Auslobungsunterlagen an die Wettbewerbsteilnehmer am 14.04.2014 Rückfragekolloquium und Ortsbesichtigung am 14.05.2014 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge am 30.06.2014 Sitzung des Preisgerichts am 08.07.2014 Wettbewerbsergebnis: Ekrem Y. - Erweiterungsbau Hessisches Ministerium der Finanzen - rd. 130.000 €, Sitzungen des Kunstbeirats am 27.03. und 25.09.2014 Versand der Auslobungsunterlagen an die Wettbewerbsteilnehmer am 31.10.2014 Rückfragekolloquium und Ortsbesichtigung am 01.12.2014 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge am 30.01.2015 Sitzung des Preisgerichts am 25.02.2015 Wettbewerbsergebnis: Bogumir E. - Neubau Chemie- und Biotechnologie der Hochschule Darmstadt - rd. 200.000 €, Sitzungen des Kunstbeirats am 18.11.2014 und 25.02.2015 Versand der Auslobungsunterlagen an die Wettbewerbsteilnehmer am 12.05.2015 Rückfragekolloquium und Ortsbesichtigung am 08.06.2015 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge am 01.09.2015 Sitzung des Preisgerichts am 06.10.2015 Wettbewerbsergebnis: Norbert R. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3184 - Pädiatrisches Zentrum für Stammzellentransplantation und Zelltheraphie, Klinikum Frankfurt - rd. 120.000 €, Sitzungen des Kunstbeirats am 18.11.2014 und 21.05.2015 Versand der Auslobungsunterlagen an die Wettbewerbsteilnehmer am 15.07.2015 Rückfragekolloquium und Ortsbesichtigung am 22.09.2015 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge am 22.11.2015 Sitzung des Preisgerichts am 01.12.2015 mit Empfehlung zur Überarbeitung von zwei Kunstkonzepten Sitzung des Preisgerichts am 12.02.2016 mit finaler Empfehlung Wettbewerbsergebnis: Inga D., Städelschule Frankfurt - Standortübergreifende Kunst für die Goethe-Universität Frankfurt - rd. 2,4 Mio.€, Sitzungen des Kunstbeirats am 27.03. und 08.07.2014 Entsprechend der Finanzmittel wurden 2 Wettbewerbsverfahren vorgeschlagen: Wettbewerb 1 für jeweils ein Kunstwerk für den Campus Westend mit einer Kostenobergrenze von 1,1 Mio. € und für den Campus Riedberg mit einer Kostenobergrenze von 0,8 Mio. €. Wettbewerb 2 für ein Kunstwerk für den Campus Westend mit einer Kostenobergrenze von 0,5 Mio. €. Wettbewerbsverfahren 1: Versand der Auslobungsunterlage an die Wettbewerbsteilnehmer: 03.09.2014 Rückfragekolloquium und Ortsbesichtigung mit dem Kunstbeirat: 25.09.2014 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 27.11.2014 Sitzung des Preisgerichts: 02.12.2014 Wettbewerbsergebnis: Campus Westend: Pae W. Campus Riedberg: keine Empfehlung (Durchführung eines Wiederholungswettbewerbs evtl. in 2016) Wettbewerbsverfahren 2: Versand der Auslobungsunterlage an die Wettbewerbsteilnehmer: 03.09.2014 Rückfragekolloquium und Ortsbesichtigung mit dem Kunstbeirat: 29.09.2014 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 27.11.2014 Sitzung des Preisgerichts: 11.12.2014 Wettbewerbsergebnis: Zinny u. Maidagan Wiesbaden, 11. April 2016 Dr. Thomas Schäfer