Kleine Anfrage des Abg. Siebel (SPD) vom 01.03.2016 betreffend Künstlerförderung Bildende Kunst und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Fragestellers: Das Land Hessen hat bisher keine Struktur zur systematischen Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in den Feldern der Bildenden Kunst entwickelt. Die Hessische Kulturstiftung vergibt in regelmäßigen Abständen Stipendien, alle zwei Jahre wird der Maria-Sybilla-Merian-Preis vergeben. Der Hessische Kulturpreis wird jährlich vergeben. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die freie Entfaltung von Kunst und Kultur hat für das Land einen hohen Stellenwert. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt dabei Künstlerinnen und Künstler in der Sparte bildende Kunst im Rahmen seiner Künstlerförderung. Allein dieses Budget zu betrachten, würde jedoch der Künstlerförderung insgesamt nicht gerecht. Ein weiterer wichtiger Beitrag ist die Vergabe von Künstlerstipendien durch die Hessische Kulturstiftung sowie die Stipendienvergabe im Bund-Länder-Programm für die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom, die Casa Baldi in Olevano Romano, das Deutsche Studienzentrum in Venedig und die Cité Internationale des Arts in Paris. Hinzu kommt die Nachwuchsförderung etwa über die Jugendkunstschulen, Wettbewerbe wie "Jugend malt" und das Modellprojekt "Kulturkoffer". Die Bereitstellung preisgünstiger Räume, sei es für bildende Künstler auf der Suche nach Ateliers oder für jugendliche Gruppen, die Übungsräume benötigen, gehört ebenso in diesen Zusammenhang . Die Förderung solcher "kultureller Räume" bietet Künstlern und Kreativen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Ein weiterer wesentlicher Baustein der Künstlerförderung ist nicht zuletzt auch die Regelung "Kunst am Bau", wonach bei öffentlichen Bauten ein gewisser %satz der Bausumme für Kunstwerke an oder in diesen Gebäuden verwendet wird. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Ist die Landesregierung in der Lage, eine Bestandsaufnahme regelmäßig vergebener Fördermaßnahmen (Preise, Stipendien, Projektzuschüsse u.vm.) im Feld der Bildenden Kunst vorzulegen, und wenn ja, welche sind das? (bitte auflisten) Für Projektförderungen im Bereich bildende Kunst - Katalog- und Ausstellungsförderung - stehen im Haushalt 2016 Mittel in Höhe von 29.000 € zur Verfügung. Im Rahmen dieses Etats werden jährlich bis zu 15 bildende Künstlerinnen und Künstler bei der Präsentation ihrer Werke unterstützt. Die Entscheidungen trifft eine Jury. Das Land fördert derzeit schwerpunktmäßig die Erstellung von monografischen Künstlerkatalogen. Damit werden die Chancen für Künstler, sich zu bewerben oder sich zu präsentieren, deutlich verbessert. Durch die Ausstellungsförderung sollen speziell junge Künstler animiert werden, Vorschläge für Veranstaltungen oder Projekte einzureichen, die eine deutliche Profilierung und Innovation darstellen. Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln durch das Land ist, dass sich die jeweilige Sitzstadt oder Dritte in angemessener Weise an dem Projekt beteiligen. Eingegangen am 15. April 2016 · Ausgegeben am 20. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3185 15. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3185 Die Hessische Kulturstiftung unterhält seit 1992 ein Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler der bildnerischen Medien, die in Hessen geboren sind, in Hessen leben oder ein Studium an einer Kunstakademie in Hessen absolviert haben. Vergeben werden nach Jury- Entscheidung im zweijährigen Turnus Auslandsaufenthalte von zwölfmonatiger Dauer als Reiseoder Atelierstipendium. Im Turnus 2015/2016 wurden 14 Stipendien vergeben. Wie alle anderen Länder in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich Hessen auch an den Auslandsprogrammen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Stipendienvergabe im Bund-Länder-Programm (Deutsche Akademie Villa Massimo Rom, Casa Baldi in Olevano Romano, Deutsches Studienzentrum Venedig, Cité Internationale des Arts in Paris) ist für alle Kunstsparten offen: Bildende Kunst, Architektur, Literatur, Musik. Auch hier entscheidet eine Jury. Die Stipendien in Höhe von 11.220 € für die Cité Internationale des Arts in Paris werden von den jeweiligen Ländern finanziert. Im Rahmen des Modellprojekts "Kulturelle Bildung in Hessen - Kulturkoffer" wurden die Hessischen Jugendkunstschulen im Haushaltsjahr 2015 mit rund 78.000 € gefördert. Eine weitere Unterstützung in diesem Bereich ist vorgesehen. Der 1994 ins Leben gerufene Maria-Sybilla-Merian-Preis wird seit 2011 nicht mehr ausgelobt. Ein allein auf Künstlerinnen ausgerichteter Wettbewerb erschien nicht mehr zeitgemäß, da sich Frauen erfolgreich im Kunstmarkt etabliert haben. Der Hessische Kulturpreis wird seit 1982 jährlich für besondere Leistungen in Kunst, Wissenschaft und Kulturvermittlung vergeben, umfasst also auch die Sparte der Bildenden Kunst. Frage 2. Ist das Land Hessen bereit und in der Lage, die von großen Städten getragenen Fördermaßnahmen (Arnold-Bode-Preis, Kassel/Max-Beckmann-Preis, Frankfurt) zu unterstützen und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern? Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die von den Städten getragenen Fördermaßnahmen haben ein eigenes Profil und sind keine Landespreise. Eine finanzielle Unterstützung städtischer Preise erfolgt daher nicht. Frage 3. In welchem Umfang werden durch den Ankauf von Arbeiten bildende Künstlerinnen und Künstler in Hessen unterstützt? Das Land Hessen hat vor rund 65 Jahren den so genannten Sonderbaufonds zur künstlerischen Ausstattung staatlicher Gebäude ins Leben gerufen. Der Fonds war in der Vergangenheit mit 150.000 DM jährlich ausgestattet. Seit der Euro-Umstellung werden jährlich 150.000 € zur Verfügung gestellt. Bei der Auswahl der Kunst liegt der Fokus auf Kunstschaffenden, die in Hessen leben und/oder arbeiten. Das Land Hessen beschafft regelmäßig Kunstobjekte im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen . Das Budget für "Kunst am Bau" wird jeweils baumaßnahmenbezogen in Höhe von maximal 1 % der Baukosten (Kosten der Kostengruppe 300 und 400) veranschlagt und entweder mit der konkreten Baumaßnahme oder in einem liegenschaftsbezogen Gesamtkonzept (z.B. Unicampus ) umgesetzt. Zur Auswahl des jeweiligen künstlerischen Beitrags wird in der Regel ein Kunstwettbewerb ausgelobt. Es werden jeweils wechselnde Kunstschaffende zur Teilnahme benannt . Ein Landesbezug der Kunstschaffenden ist dabei erwünscht. Inwieweit (Landes-)Museen Kunstwerke bildender Künstlerinnen und Künstler ankaufen, entscheiden diese in eigener künstlerischer Verantwortung. Frage 4. Gibt es ein konzeptionell begründetes Förderprogramm, das das Land Hessen in Eigenverantwortung oder im Zusammenspiel mit Kommunen, Stiftungen, Privatpersonen, Verbänden und der Wirtschaft entwickelt hat? Ein staatliches hessisches Programm gibt es nicht. Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung zum Beispiel bietet allerdings ein sehr umfangreiches Angebot an Informationen und Beratung bis hin zu Kursen und Schulungen sowie Praxistipps zur Unterstützung für Kreative des Kunstmarkts. Wiesbaden, 30. März 2016 Boris Rhein