Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 09.04.2014 betreffend geschredderter Antrag eines Gefangenen der JVA Schwalmstadt und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Fraktion DIE LINKE wurden Teile eines geschredderten Dokuments zugesandt, die laut Absender im Müll der JVA Schwalmstadt gefunden worden sind. Hierbei scheint es sich um einen geschredderten Urlaubsantrag eines Häftlings zu handeln. Er ist mit einem Eingangsstempel versehen. Die Dokumentteile liegen in Kopie anbei (siehe Anlage). Sie wurden zur Übersichtlichkeit auf ein leeres Antragsformblatt geklebt. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Werden alle schriftlichen Anträge/Anliegen der Gefangenen der JVA Schwalmstadt zu den Voll- zugsakten genommen? Alle schriftlichen Anträge/Anliegen von Gefangenen werden zu den Gefangenenpersonalakten verfügt. Frage 2. Gibt es Dokumente, die nicht zu den Akten genommen werden müssen und deshalb vernichtet werden? Nein. Frage 3. Falls nicht, wie erklären Sie den geschredderten Urlaubsantrag im Anstaltsmüll? Offensichtlich handelt es sich bei dem mutmaßlich geschredderten Vorgang um einen Antrag des Strafgefangenen L., der am 6. März 2014 in die Justizvollzugsanstalt Darmstadt verlegt wurde. Ein etwaiger Originalantrag befindet sich nach erfolgter Durchsicht nicht in der Gefangenenpersonalakte . Eine Nachfrage bei den Bediensteten, die für eine Sachbearbeitung infrage kommen, erbrachte keine Hinweise. Die Angelegenheit ist auch deshalb nicht zu erklären, weil dem Gefangenen in engem zeitlichem Zusammenhang auf Antrag vom 8. Juli 2013 eine Freistellung aus der Haft (früher: Urlaub) bewilligte wurde. Aus dem mutmaßlich geschredderten Antrag lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit das Antragsdatum 30. Mai 2013 ablesen. Zur Aufklärung der Angelegenheit wird die JVA Schwalmstadt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) stellen. Frage 4. Wurden weitere Anträge geschreddert? Hinweise auf das Schreddern von schriftlichen Anträgen/Anliegen von Gefangenen sind bisher nicht bekannt geworden. Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Wiesbaden, 20. Mai 2014 Eva Kühne-Hörmann Anlage Eingegangen am 30. Mai 2014 · Ausgegeben am 6. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/319 30. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG