Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 02.03.2016 betreffend Förderung von Straßenbaumaßnahmen im Main-Kinzig-Kreis und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Straßenbaumaßnahmen (Neubau und Sanierung von Kreisstraßen) hat das Land Hessen in den vergangenen fünf Jahren im Main-Kinzig-Kreis gefördert? In den vergangenen fünf Jahren hat das Land Hessen die neun nachfolgend aufgeführten Vorhaben des Main-Kinzig-Kreises gefördert. Jahr Kurzbezeichnung Zuwendungen GVFG/ Entflechtungsmittel 2011 Ausbau K860, zw. L3271 bis L3193 (einschl. Geh- und Radweg) 1.743.300 € 2011 K885, Ausbau Einmündung zur L3443, Brachttal, OT Udenhain 50.700 € 2012 K956, Ausb.v.L3180,ST Breitenbach bis ST-Wallroth 1.078.400 € 2013 K957, Ausbau von Steinau-Ürzell bis Hintersteinau von km 2,60 - 4,24 (3.BA) 490.400 € 2013 K903, BÜ-Beseitigung/Verlegung zw. Niedermittlau u. Rothenbergen 2.829.300 € 2014 K903, Neubau Kinzigbrücke, Gründau-OT Rothenbergen 806.100 € 2014 K936, K939, L3141 Anschlüsse OD Sinntal-Oberzell 135.300 € 2014 K862, L3202 Kreisanteil Ausbau Rampe A66 Geln.-West 43.000 € 2015 K891, 1. BA Ausbau von Villbach nach Pfaffenhausen, freie Strecke von Lettgenbrunn bis Pfaffenhausen, von km 4,400 bis 6,976 489.600 € Gesamtzuwendung in den Jahren 2011 bis 2015 7.666.100 € Frage 2. Auf welche Förderprogramme wurde dabei in welchem Umfang Bezug genommen? Die Gewährung der Zuwendungen für die in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen erfolgte aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung des Kommunalen Straßenbaus (KSB). Die Mittel von rund 96 Mio. € stehen gemäß Entflechtungsgesetz als Kompensationsmittel für die ehemaligen Länderprogramme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung und werden zu je 50 % zwischen der ÖPNV-Förderung und der KSB- Förderung aufgeteilt. Frage 3. Welche Förderzusagen bestehen in welchem Volumen für das Haushaltsjahr 2016? Für das Haushaltsjahr 2016 wurde dem Main-Kinzig-Kreis grundsätzlich das Projekt "K939, Neubau der Ortsumgehung Sinntal, OT Oberzell" zugesagt. Die geprüften zuwendungsfähigen Kosten betragen 4.423.900 €. Die Höhe des Fördersatzes befindet sich derzeit in Abstimmung . Eingegangen am 6. April 2016 · Ausgegeben am 8. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3190 06. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3190 Frage 4. Falls es zu Kürzungen im Fördervolumen kam, worin liegen diese begründet? Um die Gleichbehandlung aller Landkreise zu gewährleisten, wird von der Bewilligungsbehörde, Hessen Mobil, ein "Bewilligungsrahmen" für einen Landkreis nach Kriterien wie zum Beispiel der Netzlänge und der jeweiligen Verkehrsbedeutung der Kreisstraßen im Kreis und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ermittelt. In den letzten Jahren konnten für die Förderung des Kreisstraßenbaus grundsätzlich Fördermittel in Höhe von insgesamt ca. 18 Mio. €/ Jahr eingeplant werden. Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich für den Main-Kinzig-Kreis - auch für das Jahr 2016 - rechnerisch eine durchschnittliche Bewilligungshöhe von rund 1 Mio. €/Jahr, die in den Vorjahren bereits deutlich überschritten wurde. Dieser Rahmen wird mit einer Bewilligung der in der Antwort zu Frage 3 genannten Maßnahme erneut deutlich überschritten. Insofern kann von einer "Kürzung im Fördervolumen" überhaupt keine Rede sein. Wiesbaden, 30. März 2016 Tarek Al-Wazir