Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 03.03.2016 betreffend Geburtshilfe und Geburtsnachsorge in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Deutsche Hebammenverband (DHV) sieht die flächendeckende Versorgung von Schwangeren in Hessen in Gefahr, insbesondere das Rhein-Main-Gebiet sei von Hebammenmangel betroffen. In einigen Regionen gebe es Probleme, eine Hebamme zur Betreuung und Begleitung (für die Nachsorge) zu bekommen. In ländlichen Regionen kommt es vermehrt zu Problemen bei der Geburtshilfe, da einige geburtshilfliche Stationen geschlossen wurden. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Versorgungsprobleme von Schwangeren bzw. in der Nachsorge nach der Geburt und welche Regionen Hessens sind besonders betroffen? Frage 2. Welche Lösungsansätze zur Behebung des Versorgungsmangels verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die einzelnen betroffenen Regionen? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass in Hessen generell oder in bestimmten Regionen des Landes die Versorgung von Schwangeren in der Vor- und/oder Nachsorge gefährdet wäre. Einen Versorgungsmangel in bestimmten Regionen konnte die Landesregierung nicht feststellen. Frage 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Situation der Hebammen zu verbessern und den Beruf somit wieder attraktiver zu machen? Das Land Hessen setzt sich bereits seit mehreren Jahren dafür ein, dass die nach § 134a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zuständigen Vertragspartner auf Bundesebene im Rahmen ihrer Verhandlungen Lösungen, insbesondere auch für die bestehende Haftpflichtproblematik und die Sicherstellung der Versorgung mit Hebammenleistungen, finden können. Es wurden daher in den letzten beiden Jahren entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedet, die die notwendige Rechtsgrundlage für diese Verhandlungen geschaffen haben. Die Vertragspartner haben dabei den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe unter Einbeziehung der in § 24f Satz 2 SGB V geregelten Wahlfreiheit der Versicherten und deren Qualität, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität sowie die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu berücksichtigen. Bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen sind insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung betreffen. Nach § 134 a Abs. 1 b SGB V erhalten Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen und die Erfüllung der Qualitätsanforderungen gemäß § 134a Abs. 1a SGB V nachgewiesen haben , für Geburten ab dem 1. Juli 2015 einen sog. Sicherstellungszuschlag, wenn ihre wirtschaftlichen Interessen wegen zu geringer Geburtenzahlen bei der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nach Absatz 1 nicht ausreichend berücksichtigt sind. Die Auszahlung des Sicherstellungszuschlags erfolgt nach Ende eines Abrechnungszeitraums auf Antrag der Hebamme durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Eingegangen am 12. April 2016 · Ausgegeben am 15. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3193 12. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3193 Die mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) geschaffenen neuen Möglichkeiten und inhaltlichen Anforderungen an die Vereinbarungen nach § 134 a SGB V konnten jedoch bisher von den Vertragsparteien auf Bundesebene nur unter Zuhilfenahme einer Schiedsstelle umgesetzt werden und werden nunmehr seitens eines Berufsverbandes der Hebammen beklagt. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) leistete der Bundesgesetzgeber mit Zustimmung der Länder weitere Unterstützung insbesondere zur Lösung der Haftpflichtproblematik . Letztendlich liegt es also nun in der Verantwortung der Vertragsparteien (Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Berufsverbände der Hebammen sowie Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen auf Bundesebene), die vom Gesetzgeber eingeräumten Verhandlungsspielräume verantwortungsvoll zu Gunsten der werdenden Mütter und Neugeborenen auszufüllen . Der Bund oder die Länder sitzen hier nicht mit am Verhandlungstisch, sondern sie haben nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren keine weiteren Einflussmöglichkeiten und werden auch nicht über den Verlauf der Vertragsverhandlungen informiert. Hinsichtlich der Verbesserung der Attraktivität des Berufsbildes der Hebamme kann gesagt werden, dass mit dem Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen , Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten vom 25. September 2009 (Modellgesetz ) u.a. die Möglichkeit geschaffen wurde, akademische Erstausbildungen in den genannten Berufen durchzuführen. Die Modellklausel wurde zunächst auf die Berufe beschränkt, die eindeutig bereits ein eigenständiges Fachwissen aufweisen, über einen hohen Anteil an Auszubildenden mit einer Hochschulzugangsberechtigung verfügen und die Möglichkeit der Niederlassung für diese Berufe bieten. Derzeit steht die Evaluierung des Modellgesetzes durch das Bundesministerium für Gesundheit an. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Schwangeren bzw. der jungen Mütter, die keine Hebammen zur Geburtsvorbereitung bzw. zur Nachsorge finden? Der gesetzliche Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nach §§ 24 c und 24 d SGB V richtet sich direkt an die Krankenkassen . Es ist der Landesregierung kein Fall bekannt, in dem eine Mutter, die sich rechtzeitig an ihre Krankenkasse mit der Bitte um Hilfe bei der Suche gewandt hat, gar keine Hebamme zur Geburtsvorbereitung bzw. zur Nachsorge finden konnte. Frage 5. Welche geburtshilflichen Stationen in Hessen sind in den letzten fünf Jahren geschlossen worden? In den letzten fünf bzw. sechs Jahren (2010 bis 2015) sind in Hessen insgesamt 11 geburtshilfliche Stationen geschlossen worden. Geschlossen wurde im Versorgungsgebiet Kassel die geburtshilfliche Station in den Diakonie-Kliniken Kassel (Betriebsstätte Diakonissen- Krankenhaus Kassel), im Kreis- und Stadtkrankenhaus in Witzenhausen, im Kreiskrankenhaus Bad Arolsen, in den Kreiskliniken Kassel (Betriebsstätte Wolfhagen), im Versorgungsgebiet Fulda-Bad Hersfeld die geburtshilfliche Station im Kreiskrankenhaus Rotenburg und Krankenhaus St. Elisabeth in Bad Hersfeld, im Versorgungsgebiet Gießen-Marburg die geburtshilfliche Station im DRK- Krankenhaus in Biedenkopf, im Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach die geburtshilfliche Station in der Asklepios Klinik Seligenstadt, im Versorgungsgebiet Wiesbaden-Limburg die geburtshilfliche Station im Kreiskrankenhaus Weilburg und im Versorgungsgebiet Darmstadt die geburtshilfliche Station im Luisenkrankenhaus in Lindenfels und im St. Rochus Krankenhaus in Dieburg. Frage 6. Durch welche Einrichtungen werden die Regionen Hessens, in denen geburtshilfliche Stationen geschlossen wurden, jetzt versorgt? In der Region des Versorgungsgebiets Kassel wird die geburtshilfliche Versorgung durch neun geburtshilfliche Stationen, in der Region des Versorgungsgebiets Fulda- Bad Hersfeld durch fünf geburtshilfliche Stationen, in der Region des Versorgungsgebiets Gießen-Marburg durch neun geburtshilfliche Stationen, in der Region des Versorgungsgebiets Frankfurt-Offenbach durch sechszehn geburtshilfliche Stationen, in der Region des Versorgungsgebiets Wiesbaden- Limburg durch vier geburtshilfliche Stationen und in der Region des Versorgungsgebiets Darmstadt durch neun geburtshilfliche Stationen sichergestellt. Die Namen der Einrichtungen, die anstelle der geschlossenen geburtshilflichen Stationen die geburtshilfliche Versorgung im jeweiligen Versorgungsgebiet sicherstellen, können der beigefügten Tabelle 1 "Hessische Plankrankenhäuser mit einer Fachabteilung Geburtshilfe" entnommen werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3193 3 Frage 7. Welche Entfernung (Fahrtzeit und Fahrtstrecke) zur nächsten geburtshilflichen Station ist nach Ansicht der Landesregierung zumutbar? Der nach wie vor gültige Krankenhausrahmenplan 2009 enthält keine Vorgaben zu den maximalen Fahrtzeiten und Fahrstrecken zur nächsten geburtshilflichen Station. Gleichwohl soll nach dem Krankenhausrahmenplan 2009 in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt möglichst eine Geburtshilfe vorhanden sein. Im Rheingau-Taunus-Kreis hat die Geburtshilfe in Rüdesheim dennoch mit Zustimmung des Hessischen Sozialministeriums bereits 2009 geschlossen. Dort sind Fahrzeiten von bis zu 45 Minuten zur nächsten Geburtshilfe in Wiesbaden erforderlich. Dennoch hat es seitdem keinerlei Beschwerden gegeben. Unabhängig davon ist bei einer Risikoschwangerschaft oder bei Komplikationen ggf. ein Krankenhaus aufzusuchen, dessen geburtshilfliche Station an eine Kinderklinik mit angeschlossener Intensivstation verfügt. In diesen Fällen sind je nach Wohnort der Schwangeren von vornherein längere Fahrtzeiten und Fahrtstrecken in Kauf zu nehmen. Frage 8. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Versorgung in Hessen in Bezug auf Geburtsvorbereitung , Geburt und Nachsorge? Wie sich aus den Antworten zu den Fragen 1, 4, 6 und 7 ergibt, sind der Landesregierung keine Mängel hinsichtlich der Versorgung in Bezug auf Geburtsvorbereitung, Geburt und Nachsorge bekannt. Wiesbaden, 7. April 2016 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Anlagen Heiko Müller, Simon Schiefer 15. März 2016 • HA Hessen Agentur GmbH Geburtshilfe in hessischen Plankrankenhäusern ln Tabelle 1 sind die Krankenhäuser nach Versorgungsgebieten aufgelistet, die zum aktuellen Zeitpunkt eine Fachabteilung Geburtshilfe führen. Des Weiteren wird in der Tabelle Auskunft über die Anzahl der aufgestellten Betten und Belegbetten in der Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Anzahl der Entbindungen in den Jahren 2010 und 2014 gegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Betten in der Geburtshilfe aufgestellt sein müssen, sondern dass diese auch der Fachrichtung Frauenheilkunde zugewiesen sein können. Tabelle 2 gibt einen Überblick über diejenigen Krankenhäuser, die seit 2010 die Fachabteilung Geburtshilfe geschlossen haben. Abschließend sind die Informationen kartografisch aufbereitet dargestellt. Tabelle 1: Hessische Plankrankenhäuser mit einer Fachabteilung Geburtshilfe (Stand: 03/2016) Krankenhaus Standort bezogen auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2014 Entbindungen Veränderung Entbindungen 2010- 2014 Aufgestellte Betten dar. Belegbetten 2010 2014 absolut relativ Versorgungsgebiet Kassel Klinikum Kassel Kassel 80 1.342 1.815 473 35,2% Agaplesion Diakonie-Kliniken Kassel Kassel - Betriebsstätte Klinik Dr. Koch 64 1.327 1.934 607 45,7% Kreiskliniken Kassel Hofgeismar 16 16 203 268 65 32,0% Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar Fritzlar 19 19 462 532 70 15,2% Asklepios Klinik Schwalmstadt/Melsungen Schwalmstadt 28 312 368 56 17,9% Kreiskrankenhaus Frankenberg Frankenberg 32 362 414 52 14,4% Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach Korbach 20 167 211 44 26,3% Marienkrankenhaus Kassel Betriebsstätte Volkmarsen 18 18 265 387 122 46,0% Klinikum Werra-Meißner Eschwege 21 3 326 360 34 10,4% Versorgungsgebiet Fulda-Bad Hersfeld Kreiskrankenhaus des Voqelsberqkreises Alsfeld 23 22 343 296 -47 -13,7% Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda 28 462 645 183 39,6% Klinikum Fulda Fulda 63 1.358 1.310 -48 -3,5% Helios St. Elisabeth-Klinik Hünfeld 25 529 551 22 4,2% Klinikum Bad Hersfeld Bad Hersfeld ■ 38 606 935 329 54,3% Anlage zu KA 19/3193 petry Rechteck Krankenhaus Standort bezogen auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2014 Entbindungen Veränderung Entbindungen 2010- 2014 Aufgestellte Betten dar. Belegbetten 2010 2014 absolut relativ Versorgungsgebiet Gießen-Marburg Gesundheitszentrum Wetterau Bad Nauheim 45 799 920 121 15,1% St.-Josefs-Krankenhaus Balserische Stiftung Gießen 38 1.076 1.190 114 10,6% Universitätsklinikum Gießen und Marburg Standort Gießen Gießen 55 1.069 1.411 342 32,0% Asklepios Klinik Lieh Lieh 12 781 886 105 13,4% Dill-Kliniken Dillenburg Dillenburg 26 26 389 462 73 18,8% Kaiserin-Auguste-Victoria- Krankenhaus Ehringshausen 13 13 315 359 44 14,0% Klinikum Wetzlar-Braunfels Wetzlar 44 665 526 -139 -20,9% Universitätsklinikum Gießen und Marburg Standort Marburg Marburg 76 1.370 1.455 85 6,2% Diakonie-Krankenhaus Wehrda Marburg 24 416 486 70 16,8% Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken Frankfurt - Betriebsstätte Markus-Krankenhaus 48 751 837 86 11,5% Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M. 66 1.560 1.618 58 3,7% Katharina-Kasper-Kliniken Frankfurt a. M. - Betriebsstätte St. Marienkrankenhaus 38 1.252 1.285 33 2,6% Krankenhaus Nordwest Frankfurt a. M. 33 698 539 -159 -22,8% Hospital zum heiligen Geist Frankfurt a. M. 44 951 963 12 1,3% Krankenhaus Sachsenhausen Frankfurt a. M. 46 5 940 835 -105 -11,2% Bürgerhospital und Clementine- Kinderhospital Frankfurt a. M. - Betriebsstätte Bürgerhospital 61 2.604 2.993 389 14,9% Klinikum Frankfurt Höchst Frankfurt a. M. 66 1.716 2.089 373 21,7% Ketteier Krankenhaus Offenbach 39 769 718 -51 -6,6% Sana Klinikum Offenbach Offenbach 54 1.185 1.245 60 5,1% Hochtaunus-Kliniken Bad Homburg v. d. H. 39 1.177 1.366 189 16,1% Kreiskrankenhaus Gelnhausen Gelnhausen 45 l 1.429 1.447 18 1,3% St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau 47 893 1.046 153 17,1% Klinikum Hanau Hanau 40 924 1.342 418 45,2% Krankenhäuser Bad Soden und Hofheim Bad Soden am Taunus 37 1.055 1.186 131 12,4% Asklepios Klinik Langen Langen 41 771 841 70 9,1% Versorgungsgebiet Wiesbaden Asklepios Paulinen Klinik Wiesbaden 36 848 864 16 1,9% HSK, Dr. Horst-Schmidt-Kliniken Wesbaden 86 2.185 2.204 19 0,9% St. Josefs-Hospital Wesbaden 53 1.574 1.750 176 11,2% St. Vincenz-Krankenhaus Limburg 46 787 912 125 15,9% Anlage zu KA 19/3193 Krankenhaus Standort bezogen auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2014 Entbindungen Veränderung Entbindungen 2010- 2014 Aufgestellte Betten dar. Belegbetten 2010 2014 absolut relativ Versorgungsgebiet Darmstadt Marienhospital Darmstadl 56 56 1.430 1.436 6 0,4% Alice-Hospital Darmstadt Darmstadt 25 25 800 1.026 226 28,3% Klinikum Darmstadt Darmstadt 66 1.198 1.372 174 14,5% Südhessischer Klinikverbund Betriebsstätte Bensheim 17 17 437 535 98 22,4% Kreiskrankenhaus Bergstraße Heppenheim 28 654 451 -203 -31,0% Kreiskliniken Darmstadt - Dieburq Groß-Umstadt 26 295 405 110 37,3% Kreisklinik Groß-Gerau Groß-Gerau 36 410 464 54 13,2% GPR Klinikum Rüsselsheim 38 950 983 33 3,5% Kreiskrankenhaus Erbach Erbach 46 432 392 -40 -9,3% Quelle: Leistungsreport der hessischen Plankrankenhäuser 2014, Feslstellungsbescheide Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (Stand: 15.03.2016), Recherche, Darstellung und Berechnungen der Hessen Agentur. Tabelle 2: Seit 2010 geschlossene Geburtshilfen an hessischen Plankrankenhäusern (Stand: 03/2016) Krankenhaus Standort Geschlossen bezogen auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2010 2010 Aufgestellte Betten dar. Belegbetten Entbindungen Versorgungsgebiet Kassel Diakonie-Kliniken Kassel - Belriebsstätte Diakonissen-Krankenhaus Kassel 12/2010 41 0 701 Kreis- und Stadtkrankenhaus Witzenhausen 06/2011 20 20 193 Krankenhaus Bad Arolsen Bad Arolsen 01/2014 18 18 158 Kreiskliniken Kassel BetriebsstätteWolfhagen 01/2014 20 20 211 Versorgungsgebiet Fu da-Bad Hersfeld Kreiskrankenhaus Rotenburg Rotenburg a. d. Fulda 06/2011 15 15 132 Krankenhaus St. Elisabeth Bad Hersfeld 03/2012 9 9 216 Versorgungsgebiet Gießen-Marburg DRK-Krankenhaus Biedenkopf 01/2014 20 20 399 Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach Asklepios Klinik Seligenstadt Seligenstadt 10/2010 6 6 399 Versorgungsgebiet Wiesbaden Kreiskrankenhaus Weilburg Weilburg 12/2012 13 13 465 Versorgungsgebiet Darmstadt Agaplesion Luisenkrankenhaus Lindenfels 2010 13 13 186 St. Rochus Krankenhaus Dieburg 07/2014 12 12 750 Quelle: Leistungsreport der hessischen Plankrankenhäuser 2014, Feststellungsbescheide Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (Stand: 15.03.2016), Recherche, Darstellung und Berechnungen der Hessen Agentur. Anlage zu KA 19/3193 © H A Hessen Agentur GmbH, 2016 Kartengrundlage: GfK GeoMarkeiing Quelle: Feststellungsbescheide des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration Stand: 15.03.2016 Anlage zu KA 19/3193