Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 03.03.2016 betreffend Serviceeinschränkungen bei der Hessischen Landesbahn und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Immer wieder kommt es von Seiten der Nutzer der Hessischen Landesbahn (HLB) zu Beschwerden über Serviceeinschränkungen durch Zugausfälle oder defekte Toiletten. Insbesondere seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 gibt es erhebliche Einschränkungen der Leistungen durch die HLB. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die in der Vorbemerkung des Fragestellers angesprochenen Einschränkungen der Leistungen durch die Hessische Landesbahn (HLB) betrafen das Bundesland Hessen nur in geringem Umfang im Bereich Limburg mit Verbindungen nach Rheinland-Pfalz. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie hoch waren die Ausfallzahlen der HLB im Jahr 2015 nach Monaten aufgelistet? Frage 2. Wie hoch waren die Ausfallzeiten seit Jahresbeginn 2016? Frage 3. Welche Strecken waren davon in welchem Verhältnis betroffen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Erfassung ausgefallener Züge erfolgt bei der HLB nach Zugkilometern und nicht nach Fahrzeiten. Anlage 1 enthält eine Übersicht der ausgefallenen Fahrten von Januar 2015 bis Februar 2016, differenziert nach Teilnetzen. Die Zugausfall-Quote lag in den Teilnetzen Taunus u. Wetterau (W-O), Main-Lahn-Sieg (MLS) und Lahntal-Vogelsberg-Rhön (LVR) im Jahr 2015 zwischen 0,24 % und 0,36 % und in den ersten zwei Monaten des Jahres 2016 zwischen 0,15 % und 0,27 %. Eine signifikante Ausfallsteigerung betrifft allerdings das Eifel-Westerwald-Sieg-Netz (EWS), wo im Zeitraum von Dezember 2015 bis Januar 2016 die durchschnittliche Ausfallquote auf knapp 3 % gestiegen ist. Ursächlich war insbesondere ein temporär hoher Krankenstand und Personalmangel in diesem Netz. Nachdem dieser behoben werden konnte, sanken die Ausfallquoten im Februar 2016 auf ein durchschnittlich zu erwartendes Niveau. Im EWS-Netz waren von den Ausfällen in Hessen in erster Linie die Strecken Limburg - Westerburg sowie Limburg - Siershahn betroffen. Weitere betroffene Strecken waren Olpe - Finnentrop sowie Bad Berleburg - Siegen - Betzdorf. Frage 4. Welche Serviceeinschränkungen gibt es regelmäßig bei Zügen der HLB? Die HLB verweist darauf, dass sie gegenwärtig wie auch in der Vergangenheit große Bemühungen daransetzt, Serviceeinschränkungen in ihren Verkehrsangeboten zu vermeiden und unvermeidbare Störungen schnellstmöglich zu beseitigen. Störungen und Defekte können dennoch bei Türen, Toiletten und Klimaanlagen immer wieder vorkommen. Eingegangen am 12. April 2016 · Ausgegeben am 15. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3197 12. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3197 Im Falle der Toilettenanlagen ist zwischen technischen Defekten und Defekten aufgrund von Vandalismus oder Fehlbedienung zu unterscheiden. Zugtoiletten sind als öffentlich zugängliche Einrichtungen in hohem Maße von Vandalismus oder zumindest Fehlnutzungen betroffen und fallen in der Folge sofort und leider häufig in den Störmodus. Die Beseitigung dieser Störungen wird nach Darstellung der HLB unverzüglich geplant und spätestens am Ende des Laufplantages durchgeführt, sofern es sich um Störungsbeseitigungen im Rahmen von erweiterten Reinigungen handelt, wie z.B. die Beseitigung von vorsätzlich oder auch fahrlässig herbeigeführten Verstopfungen der Toilettenanlage. Einfache Defekte lassen sich in der Regel schnell in der HLBeigenen Betriebswerkstatt beheben. Die Behebung schwierigerer Komponentenstörungen, die die Beteiligung Dritter erfordert, kann dagegen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Frage 5. In wie vielen Zügen sind Toiletten dauerhaft nicht benutzbar oder sogar ausgebaut? Es gibt keine Fälle von dauerhaft nicht benutzbaren oder sogar ausgebauten Toiletten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die HLB entsprechend den Verkehrsverträgen planmäßig auch einige ältere Fahrzeuge ohne Toilette einsetzt. Dies betrifft neben den 20 Fahrzeugen vom Typ VT/VS 2 E im Taunusnetz einen VT 628 mit Einsatz in verschiedenen Netzen sowie weitere acht Fahrzeuge vom Typ GTW 2/6, die parallel zu den Fahrzeugen vom Typ GTW 2/6 mit Toilette vornehmlich in der Wetterau eingesetzt werden. Frage 6. Wie lange dauert es im Durchschnitt, ausgefallene Toiletten wieder instand zu setzen? Nach einer Auswertung der Toilettenstörungen im Jahr 2015 wird bei 82 % der temporären Störungen die Toilette noch am selben Tage wieder in Betrieb gesetzt. In weiteren 12 % der Fälle werden die Toiletten kurzfristig im Rahmen des nächstmöglichen Werkstattaufenthaltes innerhalb von ein bis drei Tagen repariert. Frage 7. Gibt es für häufig zu ersetzende Teile eine Ersatzteilbevorratung? Wenn ja, warum kommt es trotzdem zu lang andauernden Ausfällen? Die HLB hat im Hinblick auf erwartbare Störungen eine Ersatzteilbevorratung. Bei Fahrzeugen des Typs Lint 41 und 27 des Herstellers Alstom, die im Jahr 2011 ausgeliefert wurden und im Lahn-Vogelsberg-Rhön-Netz (LVR) eingesetzt werden, sind Toiletten eines italienischen Herstellers verbaut, bei denen die Reparatur eingeschickter oder aufzuarbeitender Komponenten wiederholt lange Zeit in Anspruch genommen hat. In der Folge hat es im Jahr 2015 einige längere Ausfallzeiten von Toiletten gegeben, weil auch die vorgehaltenen Tausch- bzw. Ersatzkomponenten bereits im Einsatz verbaut waren. Auf diese Situation hat die HLB bereits Ende 2015 mit zwei Maßnahmen reagiert. So wurde neben einer Erhöhung der Ersatzkomponentenvorhaltung um drei komplette Anlagen als weitere Tauschmasse auch eine Aufarbeitung der Tauschkomponenten bei einem anderen Dienstleister im Inland beauftragt. Dies hat nach Darstellung der HLB schon zu einer nachhaltigen Verbesserung der Nutzbarkeit der Toiletten geführt. Die HLB geht davon aus, mit den genannten Maßnahmen bei einem Ausfall der Toiletten deren Nutzbarkeit nach kurzer Zeit wieder herstellen zu können, so dass die in der Antwort zu Frage 6 genannten Ausfallzeiten in Zukunft deutlich gesenkt werden. Frage 8. Wie gedenkt die Landesregierung diesen Serviceeinschränkungen zu begegnen? Frage 9. Hat die Landesregierung Schadenersatz für nicht gebrachte Leistungen geltend gemacht? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 zusammen beantwortet. Die Landesregierung steht hinsichtlich der zu erbringenden Verkehrsleistungen in keinem vertraglichen Verhältnis zur HLB und hat keine rechtlichen Möglichkeiten, die vollständige Leistungserbringung zu erzwingen. Auftraggeber der HLB sind die zuständigen Aufgabenträgerorganisationen , in Hessen die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV). In deren Verkehrsverträgen sind grundsätzlich Auflagen und Sanktionen für den Fall der Nicht- oder Schlechtleistung enthalten, wobei die konkrete Ausgestaltung in den einzelnen Verträgen unterschiedlich ist. Als Gesellschafter des RMV unterstützt die Landesregierung die Vereinbarung von wirksamen Anreizen für einen zuverlässigen Betrieb in den Verkehrsverträgen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3197 3 Gemeinsam ist allen Verkehrsverträgen, dass bei Zugausfällen die Vergütung und die Erstattung der Infrastrukturnutzungsentgelte entfällt. Ab einer festgelegten Dauer des Ausfalls ist das beauftragte Verkehrsunternehmen zur Einrichtung eines Ersatzbuskonzeptes verpflichtet. Bei Verschulden oder Nichteinrichtung von Ersatzverkehren kommt zusätzlich eine Pönale zum Ansatz, die in der Regel pro Zug mit einem Betrag von 500 bis 1000 € angesetzt ist. Für den Fall von Qualitätseinschränkungen, wie z.B. defekte Türen oder Toiletten, sind in den Verträgen teils Meldepflichten und kurzfristige Instandsetzungen vorgesehen, teils drohen Maluszahlungen . Wiesbaden, 6. April 2016 In Vertretung: Mathias Samson Anlage Zugausfälle HLB Taunusnetz & Wetterau W-O Main-Lahn-Sieg MLS Lahntal-Vogelsberg-Rhön LVR Eifel-Westerwald-Sieg EWS Januar 1.083 km 125 km 822 km 2.326 km Februar 427 km 125 km 758 km 800 km März 678 km 108 km 822 km 1.424 km April 564 km 52 km 512 km 904 km Mai 162 km 0 km 529 km 663 km Juni 754 km 265 km 1.098 km 2.014 km Juli 766 km 149 km 639 km 1.568 km August 2.068 km 204 km 1.363 km 3.115 km September 1.457 km 192 km 580 km 1.715 km Oktober 1.178 km 208 km 424 km 2.403 km November 857 km 775 km 225 km 2.666 km Dezember 967 km 1.381 km 704 km 5.982 km Summe 10.961 km 3.583 km 8.478 km 25.579 km Zugkm 2015 4.122.216 km 1.500.943 km 2.376.573 km 2.899.808 km Zugausfall-Quote 0,27% 0,24% 0,36% 0,88% Taunusnetz & Wetterau W-O Main-Lahn-Sieg MLS Lahntal-Vogelsberg-Rhön LVR Eifel-Westerwald-Sieg EWS Januar 486 km 983 km 605 km 8.725 km Februar 375 km 55 km 406 km 648 km Summe 861 km 1.037 km 1.011 km 9.373 km Zugkm 2016 (anteilig 2 Monate) 589.548 km 388.056 km 415.089 km 561.824 km Zugausfall-Quote 0,15% 0,27% 0,24% 1,67% 2015 2016 Anlage zu KA 19/3197