Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 09.03.2016 betreffend der Ortsumgehung Burgwald und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Die B 252 ist ein Hauptverkehrsweg im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der Verkehr südlich von Frankenberg teilt sich auf die B 252 und K 117 auf. Seit Jahren wurde die Fertigstellung der Umgehung diskutiert, mit der es nur noch eine Nord-Süd-Verbindung geben wird. Die Planung der Ortsumgehung Burgwald wurde durch das Bundesverkehrsministerium geprüft und bereits Mitte 2013 mit einem "Gesehen-Vermerk" auf die vom Land Hessen vorgelegte Planung erteilt, damit wurde der Trassenführung zugestimmt. In der Übersicht der laufenden und für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen ist die vorgesehene Realisierung der Ortsumgehung Bottendorf und Ortsumgehung Ernsthausen als zweistreifiger Neubau vermerkt. Die Realisierung allerdings liegt brach. Die Gemeinde Burgwald benötigt den entsprechenden Bescheid dringend , um im nächsten Schritt das Planfeststellungsverfahren zur Herstellung vom Baurecht zu beschließen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Planung für die Ortsumgehung Burgwald/Ernsthausen im Zuge der B 252 wird durch das Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobil, in Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland betrieben. Eine Baurechtschaffung durch die Gemeinde Burgwald, durch Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, ist daher nicht erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren wird durch Hessen Mobil beim Regierungspräsidium Kassel als zuständiger Anhörungsbehörde zu gegebener Zeit beantragt werden. Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist neben der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums (sogenannter "Sichtvermerk") allerdings auch eine Zustimmung der Gemeinde Burgwald zur Planung erforderlich. Bereits am 11.06.2008 hat die Gemeinde Burgwald ihre Zustimmung im Rahmen der Vorentwurfsplanung zu der Vorzugsvariante erteilt. Diese erforderliche Zustimmung der Gemeinde entspringt dem Grundsatz, Ortsumgehungen nicht gegen den Willen der zu entlastenden Gemeinde zu planen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist es zutreffend, dass bei Hessen Mobil in Bad Arolsen der Bescheid für den technischen Vorentwurf des Bundesverkehrsministeriums bzgl. der Ortsumgehung Burgwald vorliegt? a) Wenn ja, seit wann und b) welche Gründe verhindern die Weiterleitung an die Gemeinde Burgwald? Der Sichtvermerk des Bundesverkehrsministeriums liegt Hessen Mobil vor, er datiert vom 29.07.2013. Es gibt keine Gründe, die gegen eine Weiterleitung des Sichtvermerkes an die Gemeinde Burgwald sprechen. Allerdings besteht hierfür keine Notwendigkeit. Die Gemeinde ist über die Erteilung des Sichtvermerkes durch Hessen Mobil informiert worden. Frage 2. Mit welchem Zeitraum muss die Gemeinde Burgwald rechnen, den Bescheid zu erhalten, um durch einen positiven Beschluss der Gemeindevertretung das Planfeststellungsverfahren zur Herstellung von Baurecht bewirken zu können? Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, erfolgt die Baurechtschaffung nicht durch die Gemeinde Burgwald, sondern durch Hessen Mobil. Derzeit ist Hessen Mobil dabei, die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zu überarbeiten und den sogenannten Feststellungsentwurf zu erstel- Eingegangen am 6. April 2016 · Ausgegeben am 8. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3210 06. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3210 len. So hat beispielsweise die Gemeinde Burgwald hinsichtlich des landwirtschaftlichen Wegenetzes noch Änderungswünsche, die in den technischen Entwurf und den Landschaftspflegerischen Begleitplan eingearbeitet werden müssen. Ferner sind für den Feststellungsentwurf noch Grunderwerbsunterlagen für das Straßenbauvorhaben zu fertigen. Es ist vorgesehen, das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2017 einzuleiten. Wiesbaden, 30. März 2016 Tarek Al-Wazir