Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer und Merz (SPD) vom 10.03.2016 betreffend Projekte für Nichtsesshafte und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage sind der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag und der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen um Stellungnahme gebeten worden, weil diese Aufgabe im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung angesiedelt ist. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Projekte zur Betreuung Nichtsesshafter gibt es an welchen Orten in Hessen? Der Hessische Landkreistag hat seine Mitglieder befragt und eine umfassende Zusammenstellung der verschiedenen Projekte vorgelegt: Landkreis Bergstraße Zentrum der Wohnungslosenhilfe (Träger Diakonie), Weidenring 35-37, 64625 Bensheim. Es handelt sich hier um ein fachlich differenziertes Hilfsangebot. Dazu gehören Fachbereiche wie die Fachberatung, das Übernachtungswohnheim, die Tagesaufenthaltsstätte, die stationäre Wiedereingliederung , Betreutes Wohnen gemäß § 67 SGB XII sowie die Servicestelle für Durchwanderer mit der Auszahlung der sog. Tagessätze in Bensheim und Lampertheim. Es gibt freizeitpädagogische Maßnahmen, d.h. es werden Ausflüge unternommen oder gemeinsam gekocht. Eine Beschäftigungsmaßnahme für die Wohnungslosen ist das Projekt "Landpflege". Landkreis Groß-Gerau Es gibt keine speziellen Projekte. Es existieren Regelangebote bzw. Maßnahmen, die unter Frage 3 aufgeführt werden. Main-Kinzig-Kreis - Franziskushaus - Ökumenische Wohnungslosenhilfe Caritas Verband Main-Kinzig-Kreis, - Lichtblick Stiftung der Evangelischen Marienkirche zu Hanau, - Stadtladen/Kirchengemeinde Marienkirche Gelnhausen, - Kommunales Center für Arbeit und Soziales/Sozialarbeit. Main-Taunus-Kreis Haus St. Martin am Autoberg, Facheinrichtung für Wohnungslose des Caritasverbandes, Frankfurter Straße 43, 65795 Hattersheim. Odenwaldkreis Beratungs- und Begegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt, 64720 Michelstadt. Rheingau-Taunus-Kreis Im Kreis gibt es keine Projekte für Nichtsesshafte. Wetteraukreis Im Wetteraukreis bietet die Mission Leben als Träger die Maßnahmen an. Eingegangen am 31. Mai 2016 · Ausgegeben am 2. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3237 31. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 Landkreis Gießen a) Wohnheim (für Männer): Gießen, Hilfeverbund Wohnen und Arbeit, Falkweg 8, b) Wohnheim (für Frauen): Gießen, Mission Leben (Oase), Dammstr. 30, c) Wohnheim (für junge Menschen): Gießen, Aktion Perspektiven, d) Notübernachtung (für Männer, für Paare) mit Angebot psychosozialer Beratung: Gießen, Hilfeverbund Wohnen und Arbeit, Falkweg 8, e) Notübernachtung (für Frauen) ohne Angebot psychosozialer Beratung: Gießen, Mission Leben (Oase), Dammstr. 30, f) Ambulante Beratungsstelle/Wärmestube: Gießen, Hilfeverbund Wohnen und Arbeit, Grünberger Str. 6, g) Ambulante Beratungsstelle/Wärmestube: Gießen, Diakonisches Werk (Die Brücke), Dammstr . 4, h) Straßensozialarbeit: Gießen, Diakonisches Werk (Die Brücke), Dammstr. 4. Lahn-Dill-Kreis Spezielle Projekte zur Betreuung Nichtsesshafter gibt es im Lahn-Dill-Kreis nicht. Für Nichtsesshafte gibt es in Wetzlar die Übernachtungseinrichtung für Durchwanderer und das Caritashaus als Facheinrichtung für alleinstehende Wohnungslose (Leistungen nach § 67 SGB XII). Die Einrichtungen in Wetzlar decken auch den nördlichen Lahn-Dill-Kreis ab. Landkreis Limburg-Weilburg 1. Walter-Adlhoch-Haus (WAH); Caritasverband für den Bezirk Limburg, - Übergangswohnheim für Männer in Limburg nach §§ 67 ff. SGB XII (WAH), - Übergangswohnheim für Männer in Niederbrechen nach §§ 67 ff. SGB XII (WAH), - Ambulante Fachberatungsstelle in Limburg (WAH): Beratung, Postalische Adresse, Treuhandkonto, Vermittlung, Krisenintervention u.a., - Tagesaufenthaltsstätte "Oase" in Limburg (WAH), - Herberge/Notübernachtung für Durchwanderer in Limburg (WAH), - Ambulantes Betreutes Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII (WAH) 25 Plätze, - Beschäftigungsprojekt für Wohnungslose (WAH): Holzwerkstatt, Tagesstätte, Bildung, Freizeitangebote (Handwerk, Musik, Malen, Seminare, Frauengruppe u.a.), - Aktion "Warm durch den Winter": gemeinsame Aktion des WAH und der Stadt Lim- burg in den Wintermonaten, um wohnungslose Menschen vor der Kälte zu schützen. Die Finanzierung der Angebote wird maßgeblich vom LWV geleistet, das Beschäftigungsprojekt über den SGB-Il-Träger und Spenden. Zusätzliche Angebote, Projekte und Hilfen ebenso über Spenden. Zum Gesamtangebot wird auf folgende Homepage verwiesen: www.caritaslimburg.de 2. Förderkreis Obdachlosenhilfe Limburg e.V. Es handelt sich hier um einen ehrenamtlicher Verein, der ein "Lädchen" betreibt (Lebensmittelvergabe an Bedürftige) und mit dem Erlös und Spenden vor allem die Arbeit des Walter -Adlhoch-Hauses unterstützt und mit diesem eng zusammenarbeitet. Der Verein ermöglicht zusätzliche Hilfen, die vom Gesetzgeber oder dem Hilfeangebot nicht geleistet werden können. Zum Beispiel Einzelfallhilfen, Gesundheitshilfen, Frauenwohnung etc. 3. "Suppenküche" der Limburger Ehrenamts Agentur (LEA) Von LEA organisierte und mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern umgesetztes Angebot einer Mahlzeit (Suppe) in den Wintermonaten (2 x wöchentlich). Landkreis Fulda Außerhalb der nachstehend aufgeführten Regelangebote existieren keine Projekte zur Betreuung Nichtsesshafter: - Fachberatungsstelle mit Tagesaufenthaltsstätte, - Betreutes Wohnen, - Stationäre Plätze für Nichtsesshafte. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 3 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Im Landkreis gibt es keine speziellen Projekte für Nichtsesshafte. Landkreis Kassel Das Diakonische Werk im Landkreis Kassel hält Angebote für Nichtsesshafte bereit. Schwalm-Eder-Kreis - "BERBERITZE" - Fachberatungsstelle für wohnungslose Männer und Frauen in Fritzlar, betrieben von der Diakonie, - Übernachtungsmöglichkeit in Malsfeld, betrieben von der Kirchengemeinde, - Übernachtungsmöglichkeit in Fritzlar, betrieben von der Stadt. Landkreis Waldeck-Frankenberg Der Landkreis verfügt über keine Projekte zur Unterstützung von Nichtsesshaften. Werra-Meissner-Kreis Aufgrund der geringen Fallzahl besteht keine Notwendigkeit, Projekte für den Personenkreis der Nichtsesshaften zu initiieren. Der Hessische Städtetag verweist auf den Flyer der Stadt Wiesbaden (Anlage 5) und ergänzt, dass es Vergleichbares in allen kreisfreien Städten gibt. Der LWV Hessen hat folgende Rückmeldung gegeben: Der LWV Hessen führt in den Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe eine Jahresstatistische Umfrage durch. Daten werden für die ambulanten Angebote alle zwei Jahre erhoben ; im stationären Wohnen und im Betreuten Wohnen jährlich. Die Ergebnisse der Abfragen zu den Gesamtbesucherzahlen der Fachberatungsstellen bzw. den durchschnittlichen Besucherzahlen der Tagesaufenthaltsstätten des Jahres 2013 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Im Betreuten Wohnen für Nichtsesshafte (zurzeit 651 vereinbarte Plätze) wurden am Stichtag 30.11.2014 (Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor) hessenweit 254 Menschen betreut (Anlage 3). Die geringe Zahl von Menschen im Betreuten Wohnen ist einerseits in der Situation auf dem angespannten Wohnungsmarkt begründet. Für diesen Personenkreis ist es schwer, mit anderen Wohnungssuchenden um die wenigen bezahlbaren Single-Wohnungen, insbesondere in den Ballungsräumen, zu konkurrieren. Zudem nehmen andererseits die Problemlagen zu, die Klientel wird schwieriger, sodass immer weniger Menschen aufgrund ihres Bedarfs in der Lage sind, im Betreuten Wohnen mit professioneller Unterstützung angemessen leben zu können. In den stationären Einrichtungen nach den §§ 67 ff. SGB XII wurden am Stichtag 30.11.2014 889 Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (einschl. nicht sesshafter Personen) betreut , die sich auf die 917 vereinbarten Plätze verteilten (Anlage 4). Der LWV Hessen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr.1 Satz 2 HAG/SGB XII sachlich zuständig für Fachberatungsstellen, Tagesaufenthaltsstätten und das Betreute Wohnen für Nichtsesshafte. Die beigefügte Übersicht (Anlage 1a) gibt Auskunft, an welchen Orten in Hessen Fachberatungsstellen und Tagesaufenthaltsstätten eingerichtet sind. Fachberatungsstellen Die Fachberatungsstellen für Nichtsesshafte richten ihre Unterstützungsleistungen an die Personengruppe der Wohnungslosen, aber auch an die von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen. Die Leistungen setzen sich zusammen aus: Hilfen bei Wohnungserhaltung und Wohnungssuche, aus Beratungen in Bezug auf Beantragung von Sozialleistungen sowie die weitergehende Betreuung im Rahmen von Vermittlungen in geeignete Einrichtungen und an andere Hilfeinstitutionen sowie die Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher Angelegenheiten. Tagesaufenthaltsstätten Tagesaufenthaltsstätten bieten als niedrigschwelliges Angebot einen Schutzraum, in dem sich Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten versorgt und geborgen fühlen können. Tagesaufenthaltsstätten leisten umfangreiche Unterstützung zum Überleben auf der Straße. Essen und Getränke, Duschen, Nutzung von Waschmaschine und Trockner, Postadresse, Kontonutzung und zum Teil auch kostenlose ärztliche Versorgung stehen Wohnungslosen als Sachleis- 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 tung u.a. zur Verfügung. Aber auch die Vermittlung in andere Angebote der Wohnungslosenhilfe und vorrangige andere Angebote werden von den Tagesaufenthaltsstätten angeboten. In Hessen sind auch kombinierte Fachberatungsstellen und Tagesaufenthaltsstätten eingerichtet worden. Betreutes Wohnen Im Rahmen des Betreuten Wohnens werden ehemals wohnungslose Menschen betreut, die durch eigene Kraft nicht in der Lage sind, den Alltag in einer Wohnung alleine zu bewältigen. Ziel des Betreuten Wohnens ist, diesen Menschen dauerhaft ein selbstbestimmtes Leben in einer Wohnung und deren Integration in das soziale Umfeld zu ermöglichen. In Hessen bieten 33 Leistungserbringer Betreutes Wohnen an. Zwischen den Leistungserbringern und dem LWV Hessen sind 651 Plätze vereinbart (Anlage 1b). Im teilstationären und stationären Bereich ist der LWV Hessen gemäß § 97 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 HAG/SGB XII für teilstationäre und stationäre Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zuständig, also auch u.a. für den Personenkreis der sogenannten Nichtsesshaften. Eine Differenzierung nach nicht sesshaften Personen und anderen Personenkreisen mit Leistungsanspruch nach den §§ 67 ff. SGB XII wird hier nicht vorgenommen, da eine solche Differenzierung für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit nach dem HAG/SGB XII nicht erforderlich ist. Teilstationäre Einrichtungen Die Transferwerkstatt des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten e.V. in Frankfurt/M. hält 40 Plätze in sachlicher Zuständigkeit des LWV Hessen für Klienten mit einem gleichzeitigen Anspruch auf Leistungen des Betreuten Wohnens für Nichtsesshafte oder stationärer Leistungen vor, denen dort eine Tagesstrukturierung angeboten wird. Daneben sind Plätze vom Jobcenter der Stadt Frankfurt/M. und dem Sozialamt der Stadt Frankfurt /M. vereinbart worden. Stationäre Einrichtungen In stationäre Einrichtungen gemäß den §§ 67 ff. SGB XII werden Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten u.a. auch für nicht sesshafte Personen erbracht , die aufgrund ihres Bedarfs nicht angemessen im Rahmen des Betreuten Wohnens unterstützt werden können. Ziele sind u.a., leistungsberechtigte/n Personen - eine gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage zu erschließen, - in eine Wohnung zu vermitteln, in der sie, soweit erforderlich, mit Unterstützung leben können, - in weniger intensive und/oder in spezialisierte Leistungsangebote zu vermitteln, - zu befähigen, ihren Tagesablauf, soweit erforderlich, mit Unterstützung zu gestalten, - die Infrastruktur in ihrem Lebensumfeld ggf. mit Unterstützung zu erschließen, - zu befähigen, familiäre/soziale Beziehungen einzugehen. In Hessen sind mit 27 Leistungserbringern, die 38 Einrichtungen führen, 917 Plätze vereinbart worden. Die als Anlage 1b beigefügte Übersicht gibt Aufschluss darüber, in welchen kreisfreien Städten und Landkreisen stationäre Einrichtungen ihren Standort haben. Frage 2. Wie viele Nichtsesshafte werden durch diese Projekte durchschnittlich betreut? Der Hessische Landkreistag hat hierzu folgende Rückmeldung gegeben: Landkreis Bergstraße In Bensheim sind es ca. 50 Personen und in Lampertheim ca. 20 Personen. Landkreis Groß-Gerau Entfällt. Main-Kinzig-Kreis Franziskushaus Übergangswohnheim: 39 Personen in 2015, Herberge: 253 Männer, 29 Frauen, 3.957 Übernachtungen in 2015, Notschlafstelle: 47 Männer, 8 Frauen, 181 Einsätze in 2015, Betreutes Wohnen: 12 in 2015. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 5 Lichtblick Betreutes Wohnen: 45 in 2015. Kommunales Center für Arbeit und Soziales Sozialarbeit: 80 in 2015. Main-Taunus-Kreis Die Angebote des Hauses St. Martin wurden im Jahr 2015 von etwa 250 Personen genutzt. Auszahlung der Tagessätze - 2013: 196 Personen, - 2014: 189 Personen, - 2015: 202 Personen. Odenwaldkreis - 2014: 20 Personen, - 2015: 29 Personen. Der Odenwaldkreis hat keine sog. "Berberszene", da der Odenwaldkreis nicht auf einer Hauptreiseroute dieses Personenkreises liegt. Insoweit wird festgestellt, dass im Jahresdurchschnitt ca. 10 Personen, die dieser Personengruppe zuzuordnen sind, betreut werden. Erfasst werden können nur die Personen, die tatsächlich die Beratungs- und Begegnungsstätte aufsuchen. Durchreisende, die sich lediglich ihren Tagessatz beim Odenwaldkreis als örtlichen Träger der Sozialhilfe auszahlen lassen, ohne die Beratungs- und Begegnungsstätte aufzusuchen, sind hiervor nicht erfasst. Ein Großteil des um Rat suchenden Personenkreises hält sich dauerhaft im Odenwaldkreis auf und hat in der Regel keine gesicherten Unterkunftsverhältnisse. Sie werden dem Kreis der "Obdachlosen " zugerechnet. Wetteraukreis Zahlen für 2015 - Fachberatung 439 Personen (inkl. Tagessatzauszahlung), - Streetwork 238 Personen, - Tagesaufenthalt 54 Personen, - Herberge 250 Personen, - Betreutes Wohnen 13 Personen, - Wohnheim 61 Personen, - Beratungsstelle Wohnraumsicherung 140 Personen. Überschneidungen und Doppelzählungen sind möglich, d.h. Personen treten in mehreren Hilfebereichen der Einrichtung auf (z.B. Wechsel von Herberge in Wohnheim etc.). Landkreis Gießen a) 75 Plätze, in der Regel "ausgebucht", b) 11 Plätze, in der Regel "ausgebucht", c) 19 Plätze, in der Regel "ausgebucht" (z.T. über Jugendhilfe), d) durchschnittlich 69 Übernachtungen von 49 Personen monatlich (Stand 2015), e) durchschnittlich 23,5 Übernachtungen von 5 Personen monatlich (Stand 2015), f) Beratungsstelle: durchschnittlich 63 Personen monatlich, Wärmestube 673 Besuche monatlich (Stand 2015), g) Beratungsstelle: durchschnittlich 46 Personen monatlich, Wärmestube: 552 Besuche monatlich (Stand 2015), h) nicht bekannt. Lahn-Dill-Kreis Im Jahr 2015 wurden ca. 153 Nichtsesshafte über das Caritashaus und die Übernachtungseinrichtung betreut. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 Landkreis Limburg-Weilburg - Walter-Adlhoch-Haus (WAH): Beratungsstelle: ca. 280 Personen jährlich, Tagesstätte: ca. 5.000 Besucher jährlich Übergangs-Wohnheim: ca. 25 bis 30 Personen jährlich, Herberge: ca. 80 Personen (Übernachter) jährlich, Betreutes Wohnen: ca. 20 bis 30 Nutzer/innen jährlich, Beschäftigungsprojekt: 10 AGH-Plätze jährlich. - Förderkreis Obdachlosenhilfe Limburg e.V.: 2 mal wöchentlich nutzen ca. 100 Personen das Angebot des "Lädchens". Dies sind nicht alleine obdachlose Menschen, sondern überwiegend Armutsbevölkerung mit Wohnraum. Direkte Betreuung findet durch den Förderkreis selbst nicht statt. Er unterstützt vielmehr die Betreuungsarbeit des WAH materiell, - Limburger Ehrenamtsbörse (LEA) Bis zu 18 Personen durchschnittlich. Landkreis Fulda 16 Plätze im Rahmen des Betreuten Wohnens für Nichtsesshafte, 10 stationäre Plätze für Nichtsesshafte. Landkreis Hersfeld-Rotenburg Statistische Daten speziell für den Personenkreis "Nichtsesshafte" werden nicht vorgehalten oder erfasst. Landkreis Kassel Wie viele Nichtsesshafte durch das Diakonische Werk betreut werden, ist nicht bekannt. Schwalm-Eder-Kreis - "BERBERITZE" ca. 65 Übernachtungen, - Malsfeld ca. 159 Übernachtungen, - Fritzlar ca. 678 Übernachtungen. Der Hessische Städtetag gibt für das Jahr 2015 folgende Meldungen der kreisfreien Städte bekannt : Darmstadt: keine Angaben, Frankfurt am Main: 2.806, Kassel: 200, Offenbach am Main: 13 Plätze ausgelastet im ganzen Jahr, Wiesbaden: 1.308. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hat folgende Rückmeldung gegeben: Der LWV Hessen führt in den Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe eine Jahresstatistische Umfrage durch. Daten werden für die ambulanten Angebote alle zwei Jahre erhoben ; im stationären Wohnen und im Betreuten Wohnen jährlich. Die Ergebnisse der Abfragen zu den Gesamtbesucherzahlen der Fachberatungsstellen bzw. den durchschnittlichen Besucherzahlen der Tagesaufenthaltsstätten des Jahres 2013 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Im Betreuten Wohnen für Nichtsesshafte (zurzeit 651 vereinbarte Plätze) wurden am Stichtag 30. November 2014 (Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor) hessenweit 254 Menschen betreut (siehe Anlage 3). Die geringe Zahl von Menschen im Betreuten Wohnen ist einerseits in der Situation auf dem angespannten Wohnungsmarkt begründet. Für diesen Personenkreis ist es schwer, mit anderen Wohnungssuchenden um die wenigen bezahlbaren Single-Wohnungen, insbesondere in den Ballungsräumen, zu konkurrieren. Zudem nehmen andererseits die Problemlagen zu, die Klientel wird schwieriger, sodass immer weniger Menschen aufgrund ihres Bedarfs in der Lage sind, im Betreuten Wohnen mit professioneller Unterstützung angemessen leben zu können. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 7 In den stationären Einrichtungen nach den §§ 67 ff. SGB XII wurden am Stichtag 30. November 2014 889 Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (einschließlich nicht sesshafte Personen) betreut, die sich auf die 917 vereinbarten Plätze verteilten (siehe Anlage 4). Frage 3. Welche Maßnahmen, z.B. zum Empowerment/Selbsthilfe oder zur psychosozialen Beratung, werden an welchen Orten in Hessen für Nichtsesshafte angeboten, damit sie in ihr Leben zurückfinden können? Der Hessische Landkreistag hat hierzu folgende Rückmeldung gegeben: Landkreis Bergstraße Die Diakonie verfügt über 14 stationäre Wohnheimplätze. Hier können Menschen ohne Wohnung bis zu 2 Jahre das "Wohnen" üben. Sie bietet außerdem Unterstützung für Frauen und Männer, die auf der Straße leben bzw. gelebt haben, wenn sie eine eigene Wohnung bezogen haben (Betreutes Wohnen). Landkreis Groß-Gerau Das Diakonische Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim bietet unterschiedliche Angebote bzw. Leistungen an, die in der Regel in Groß-Gerau (Schützenstraße) und Rüsselsheim (Rugbyring) durchgeführt werden: - Übernachtung In beiden Einrichtungen übernachteten im Jahr 2014 266 Personen. - Stationäres Wohnen In Groß-Gerau gibt es 8 stationäre Wohnheimplätze (ab 2016 11 Plätze), die in 2015 von 9 Menschen genutzt wurden. - Fachberatung Die Fachberatung steht allen Menschen offen, die wohnungslos sind oder von Wohnungsbzw . Obdachlosigkeit bedroht sind. Sowohl in Rüsselsheim als auch in Groß-Gerau wird diese Beratung angeboten. Im Jahr 2015 gab es in Groß-Gerau 149 nachfragende Personen, in Rüsselsheim 186. Hierbei handelt es sich um Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen , Wohnsituationen und Einkommensverhältnissen. - Tagesaufenthalt Der Tagesaufenthalt wird täglich von vielen Menschen genutzt, die aus unterschiedlichen Gründen kommen. Teilweise handelt es sich um ehemalige Wohnungslose, die hier eine Tagesstruktur suchen, die hier ihre Freunde treffen, die auf die Tagessatzauszahlung warten oder die Fachberatung in Anspruch nehmen wollen. Das Angebot versteht sich als sehr niedrigschwellig; niemand muss Beratung in Anspruch nehmen, niemand muss sich ausweisen oder zu erkennen geben. In Groß-Gerau nutzen täglich ca. 35 Personen das Angebot, in Rüsselsheim ca. 33 Personen (2015). - Offene Arbeit Die Offene Arbeit besteht hauptsächlich aus Angeboten zur Freizeitgestaltung, die von Besuchern , Übernachtern und Bewohnern genutzt werden können. Hier finden regelmäßig Sportangebote, Ausflüge oder Besuche von Veranstaltungen statt. Genutzt werden diese Angebote von jeweils 8 bis 10 Personen (2015). - Servicestelle (Tagessatzauszahlung) Die Tagessatzauszahlung findet seit 2006 in den Einrichtungen in Rüsselsheim und Groß- Gerau statt. Im Jahr 2014 haben insgesamt 568 Menschen Tagessätze nach SGB II und SGB XII in den beiden Einrichtungen bezogen. - Beschäftigungsmaßnahme (Fahrradwerkstatt "Faselstall") In Groß-Gerau gibt es insgesamt 5 Arbeitsgelegenheiten. Die Beschäftigungsprojekte sind ausgelegt auf die Planung und Einübung von Tagesstruktur, dem Erfahren von Ressourcen im Bereich Durchhaltevermögen und Leistungsfähigkeit und dem Einüben von Arbeitstugenden . - Betreutes Wohnen nach §§ 53 und 67 SGB XII. Main-Kinzig-Kreis Franziskushaus (Ökumenische Wohnungslosenhilfe Caritas Verband Main-Kinzig-Kreis): - Übergangswohnheim 26 Plätze. Dauerhafte feste Unterkunft für erwachsene, wohnungslose Personen. Aktive Unterstützung z.B. bei der Wohnungssuche, Gesundheitssorge und Arbeitssuche. - Tagesstätte Platz für 50 Personen - Anlaufstelle und Aufenthaltsort für wohnungslose Menschen. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 - Ambulante Fachberatung Beratung für wohnungslose Menschen und für Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Diese Beratung umfasst die Klärung von Ansprüchen bei Sozialleistungsträgern, Klärung von Unterkunftsfragen, gesundheitliche Belange. Eine weitere Aufgabe ist die Vermittlung in das entsprechende Hilfeangebot. - Straßensozialarbeit Begegnung, Begleitung, Beratung und Betreuung für akut und potenziell wohnungslose Menschen, die außerhalb stationärer Einrichtungen leben. Hier werden besonders die Menschen angesprochen, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, andere Hilfeangebote wahrzunehmen. - Herberge Übernachtungsmöglichkeit für wohnungslose und mittellose Menschen in Ein- und Zweibettzimmern . - Notschlafstelle "Schneckenhaus" Übernachtungsangebot während der Frostperiode. - Kleiderkammer - Betreutes Wohnen 16 Plätze. Selbstständige Lebensführung in eigenem Wohnraum mit persönlichen Hilfen von Fachkräften. - Finanzielle Hilfen: Auszahlung der Tagessätze im Franziskushaus. Lichtblick Stiftung der Evangelischen Marienkirche zu Hanau - Ambulante Fachberatung: Beratung für wohnungslose Menschen und für Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Diese Beratung umfasst die Klärung von Ansprüchen bei Sozialleistungsträgern , Klärung von Unterkunftsfragen, gesundheitliche Belange. Eine weitere Aufgabe ist die Vermittlung in das entsprechende Hilfeangebot. Stadtladen/Kirchengemeinde Marienkirche Gelnhausen - Herberge mit 4 Schlafplätzen. Übernachtungsmöglichkeit für wohnungslose und mittellose Menschen. Kommunales Center für Arbeit und Soziales/Sozialarbeit - Sozialarbeiter/innen führen Auswegberatung von wohnungslosen Menschen, die außerhalb stationärer Einrichtungen leben, durch und leisten rehabilitative Beratung und Vermittlung in entsprechende Hilfeangebote. Main-Taunus-Kreis - Haus St. Martin am Autoberg/Tagesstätte "Café" In der Facheinrichtung ist eine Beratungsstelle für den Personenkreis von wohnungslosen Personen installiert sowie eine Übernachtungsstelle. Ferner bietet der Main-Taunus-Kreis in Delegation des LWV mithilfe des Caritasverbandes das Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII mit maximal 10 aktiven ehemals wohnungslosen Personen an. Auszahlung von Tagessätzen an wohnungslose Personen (Nichtsesshafte) durch das Amt für Arbeit und Soziales des Main-Taunus-Kreises nach SGB XII. Odenwaldkreis Die Arbeiterwohlfahrt im Odenwaldkreis betreibt eine sog. Beratungs- und Begegnungsstätte (auch Tagesaufenthaltsstätte) in Michelstadt. Sie dient Menschen mit sozialen und/oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Anlaufstelle, in der sie um Unterstützung und Hilfe nachsuchen können. Wetteraukreis Im Wetteraukreis werden alle Maßnahmen zur Gewährung von Hilfen für Nichtsesshafte, die in der "Vereinbarung über die Gewährung von Hilfe für Nichtsesshafte/alleinstehende Wohnungslose " vom 1. Januar 1991 zwischen LWV, Hessischem Landkreistag, Hessischem Städtetag und Liga der freien Wohlfahrtspflege vereinbart wurden, umgesetzt. Im Einzelnen sind dies: - Beratungsstelle, - Streetwork, - Herberge/Notübernachtung, - Wohnheim, - Betreutes Wohnen, - zusätzliche Beratungsstelle Wohnraumsicherung. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 9 Landkreis Gießen - Psychosoziale Beratung und Betreuung in den 3 Wohnheimen, - psychosoziale Beratung in der Notübernachtung für Männer, - psychosoziale Beratung in der Beratungsstelle Hilfeverbund Wohnen und Arbeit, - psychosoziale Beratung in der Beratungsstelle "Die Brücke". Lahn-Dill-Kreis Folgende Hilfen und Unterstützung werden durch das Caritashaus angeboten: - Beratung und Unterstützung bei der Existenzsicherung, - Beratung und Unterstützung bei der medizinischen Versorgung, - Beratung und Unterstützung in Behördenangelegenheiten, - Vermittlung zu anderen Fachdiensten (z.B. Suchthilfe, gesetzliche Betreuer etc.), - Vermittlung in das Wohnheim zur stationären Unterbringung und in das Betreute Wohnen. Landkreis Limburg-Weilburg Der Ansatz des Empowerments und der Betroffenenbeteiligung ist konzeptionell in der Arbeit des Walter-Adlhoch-Hauses (WAH) in Limburg verankert. Das WAH arbeitet ressourcenorientiert . Ideen der Betroffenen werden aufgegriffen und da, wo es möglich ist, gefördert. Über aktive Netzwerksarbeit wird über das WAH versucht, strukturelle Bedingungen zu verbessern : - AK U25 (Netzwerk für junge Volljährige in prekären Lebenssituationen unter 25 Jahren), - PSAG (Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft), - GPV (Gemeindepsychiatrischer Verbund), - Kooperation mit der Stadt Limburg zur Verbesserung der Lage der obdachlosen Menschen in den städtischen Notunterkünften. Hier hat die Stadt Limburg zum 1. April 2016 eine Sozialarbeiterin (100 %) für die Betreuung der Notunterkünfte eingestellt. Der Caritasverband (WAH) stellt für 2016 ebenso 75 % aufsuchende Sozialarbeit hierfür zur Verfügung (Schwerpunkt: Frauen, osteuropäische Wohnungslose, aufsuchende Arbeit). Für diese aufsuchende Arbeit soll für die Zukunft eine Regelfinanzierung gefunden werden, - Darüber hinaus enge Kooperation mit den bestehenden Einrichtungen und Beratungsstellen im Landkreis sowie mit anderen Wohnungsloseneinrichtungen in Hessen. Landkreis Hersfeld-Rotenburg Nicht sesshaften Personen im Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung nach dem SGB XII stehen selbstverständlich alle Regelangebote offen. Für Durchreisende gibt es zwei Anlaufstellen, die durch einen Verein betrieben werden. Landkreis Kassel Tagestreff Kanapee im Altkreis Hofgeismar, in dem die Nichtsesshaften Aufenthaltsräume, Beratung , Duschräume, Waschmaschinen und Verpflegungsmöglichkeiten vorfinden. Darüber hinaus bietet das Diakonische Werk in Fachberatungsstellen Beratung, Unterstützung und Hilfe für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen an. Schwalm-Eder-Kreis Betreutes Einzelwohnen für wohnungslose Männer und Frauen an verschiedenen Orten, Diakonie . Der Hessische Städtetag verweist hierzu auf die Antwort zu Frage 1. Der LWV hat hierzu folgende Rückmeldung gegeben: Der LWV Hessen verweist in Bezug auf die Leistungsangebote in den kreisfreien Städten und Landkreisen auf seine Ausführungen zu den Fragen 1 und 2. Darüber hinaus führt er aus: Die Leistungen umfassen unterschiedliche Möglichkeiten und Hilfestellungen, um den Menschen , bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die Überwindung dieser Schwierigkeiten zu ermöglichen, wenn sie diese aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Diese Leistungen umfassen u.a. Beratung und persönliche Unterstützung bei der Wohnungssuche, Jobsuche, Bereitstellung einer Postadresse, Vermittlungen zu Suchthilfeeinrichtungen , Schuldnerberatungen etc. 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 Viele Einrichtungen haben verbindliche Kooperationsstrukturen mit den Einrichtungen des weiterführenden Hilfesystems nach § 53 SGB XII (Eingliederungshilfe) und sonstigen Anbietern im Sozialraum (Fachärzten, Beratungsstellen, Allgemein- und Fachkrankenhäusern, Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke usw.). Im Betreuten Wohnen und in den stationären Einrichtungen wird mit den Leistungsberechtigten ein Hilfeplan für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten vereinbart, der ausgehend von den Ressourcen und Selbsthilfepotenzialen den Bedarf des Einzelnen beschreibt. Es werden Ziele bzw. Teilziele sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen beschrieben, die in den bevorstehenden 6 Monaten der Betreuung mit den Klienten erreicht werden sollen. Dieser Hilfeplan wird halbjährlich überprüft und fortgeschrieben. Der Hilfeplan ist nach folgenden Lebensbereichen gegliedert: - Bewältigung der Alltagssituation, - Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, - ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, - Schulden, - Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes und/oder eines Ausbildungsplatzes, - Teilhabe an der Gemeinschaft/Gesellschaft, familiäre und andere soziale Beziehungen, - gesundheitliche Schwierigkeiten, - Belastungssituation/gewaltgeprägte Lebensumstände/strafrechtliche Konfliktsituation, - Bewältigung administrativer Angelegenheiten, - Sonstiges. Frage 4. Welche finanzielle Unterstützung erhalten Projekte zur Beratung und Betreuung Nichtsesshafter durch das Land Hessen? Projekte zur Beratung und Betreuung Nichtsesshafter werden durch das Land Hessen nicht finanziell unterstützt. Frage 5. Plant die Landesregierung eine Verstärkung dieser finanziellen Förderung und wenn ja, in welcher Form und Höhe? Wenn nein, warum nicht? Das Achte Kapitel des SGB XII enthält Hilfeleistungen für Personen, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die Durchführung entsprechender Maßnahmen, die den Betroffenen helfen können, ist bei den Städten und Landkreisen angesiedelt und fällt unter den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung. Frage 6. Wie viele Nichtsesshafte sind in den letzten zehn Jahren verstorben und zwar aufgeschlüsselt nach - Erfrieren, - mangelnder gesundheitlicher Versorgung, - körperlicher Gewalt, - natürlicher Todesursache? Daten zu diesen Fragen liegen weder dem Hessischen Landkreistag noch dem Hessischen Städtetag noch dem LWV Hessen vor. Der LWV Hessen weist aber darauf hin, dass in den Abfragen für das stationäre Wohnen und das Betreute Wohnen lediglich erfasst wird, wie viele Bewohner in diesen Angeboten verstorben sind. Danach sind 6 Personen aus dem Betreuten Wohnen und 14 Personen im stationären Wohnen im Jahr 2014 verstorben. Für die Klienten der Fachberatungsstellen und Tagesaufenthaltsstätten liegen dem LWV Hessen keine Zahlen vor. Frage 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Todesfälle mit nicht natürlicher Ursache bei Nichtsesshaften zu vermeiden, und welchen Beitrag wird sie selbst dazu leisten? Um Erfrierungen zu vermeiden, wird in allen Angeboten in Hessen in der kalten Jahreszeit entsprechend der "Handreichung zur Verhinderung des Kältetods" der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ein ganzes Bündel an Maßnahmen angeboten. Dazu zählen Kältebusse, die abends bestimmte Treffpunkte zum "Plattemachen" aufsuchen, das Aufstellen zusätzlicher Wohncontainer oder die Bereitstellung von Schlafstätten in Wohn- und Übernachtungseinrichtungen oder Beratungsstellen usw. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3237 11 Die Zuständigkeit hierfür liegt nach dem HSOG bei den Gemeinden und Städten im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Niemand soll erfrieren müssen - allerdings werden auch bei sorgfältiger Arbeit nicht immer alle Menschen erreicht, oder diese lehnen Hilfe ab. Hier kann notdürftig mit Schlafsäcken geholfen werden. Nur wenn eine direkte Gefahr für Leib und Leben besteht, ist eine zwangsweise Mitnahme durch den Notarzt/Rettungswagen möglich. Die Hessische Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe hat im August 2014 eine Orientierungshilfe zum Erfrierungsschutz von Wohnungslosen erarbeitet, die neben allgemeinen Ausführungen und einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen auch konkrete Praxislösungen zu den Handlungsmöglichkeiten der Gebietskörperschaften im Bereich des Erfrierungsschutzes enthält (Anlage 6). Darüber hinaus sind Arbeitshilfen enthalten, die vor Ort dazu beitragen können, Betroffene und Bürgerinnen und Bürger auf die Gefahr des Kältetodes hinzuweisen. Die Orientierungshilfe wurde auf den jeweiligen Tagungen der Sozialamtsleiterinnen und Sozialamtsleiter der Städte im Hessischen Städtetag und der Landkreise im Hessischen Landkreistag zur Kenntnis genommen. Frage 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung - in eigener Verantwortung bzw. in Zusammenarbeit mit den Kommunen - zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und daraus resultierender Nichtsesshaftigkeit? Die Landesregierung fördert weiterhin den sozialen Wohnungsbau, um die Versorgung der Bevölkerung mit preisgünstigen Wohnungen in angemessener Größe und Zahl zu verbessern. Über die Interventionsmöglichkeiten nach geltendem Recht besteht ein soziales Hilfe- und Auffangnetz für die betroffenen Menschen. Die Hilfen für Menschen in Wohnungsnot sind eine Aufgabenstellung, in der unterschiedliche Leistungen erbracht werden müssen. Zielorientiertes professionelles Handeln in diesem Arbeitsfeld benötigt die genaue Information und Kommunikation zwischen allen Akteuren. Dies sind die jeweils zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe, der überörtliche Träger der Sozialhilfe, die Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege, Wohnungswirtschaft, die Jobcenter etc. Hier hat die Hessische Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe die Aufgabe übernommen, zu wichtigen fachlichen und organisatorischen Fragen der Wohnungslosenhilfe die Information und Kommunikation der Akteure in Hessen sicherzustellen. Mitglieder sind das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, der LWV Hessen, der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag und die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen. Die Mitglieder der Hessischen Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe garantieren durch ihre unterschiedliche Einbindung in den Hilfeprozess eine umfassende kompetente Betrachtungsweise der anstehenden Problematiken. Die Hessische Fachkonferenz hat mit ihren Empfehlungen "Kein Dach über dem Leben" bereits im Jahr 2003 die Grundlage für die Weiterentwicklung des Systems der Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten in Hessen gelegt. Aus Sicht der Landesregierung wurden richtige und zukunftsweisende zielgerichtete Lösungsansätze beschrieben, die es weiter zu thematisieren und aufzubereiten gilt. Hierbei ist die Hessische Fachkonferenz, bedingt durch ihre besondere Form der Kooperation, aus Sicht der Hessischen Landesregierung geeignet, die Interessen der beteiligten Träger als neutrale Instanz zu berücksichtigen. Strittige Themen können auf einer objektiven Grundlage erörtert und einvernehmlich geklärt werden. Wiesbaden, 20. Mai 2016 Stefan Grüttner Die komplette Drucksache inklusive Anlagen kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Auflistung der ambulanten Angebote in den Städten und Landkreisen, Stand 01.01.2016 Anlage la Leistungsangebote in kreisfreien den Städten/ Landkreisen Fachberatungs stelle mit Tagesaufent haltsstätte Fachberatungs stelle Tagesaufent haltsstätte gesamt Stadt Darmstadt 1 1 2 Stadt Frankfurt 3 5 2 10 Stadt Offenbach 1 1 Stadt Kassel 2 1 3 Stadt Wiesbaden 1 1 Landkreis Bergstraße 1 1 Landkreis Darmstadt-Dieburg 1 1 Landkreis Groß-Gerau 2 2 Hochtaunuskreis 1 1 Main-Kinzig-Kreis 1 1 2 Main-Taunus-Kreis 1 1 Odenwaldkreis 1 1 Landkreis Offenbach 1 1 Wetteraukreis 1 1 Landkreis Gießen 2 1 3 Lahn-Dill-Kreis 1 1 Landkreis Limburg-Weilburg 1 1 Landkreis Marburg-Biedenkopf 1 1 2 Vogelbergkreis 1 1 Landkreis Fulda 1 1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 1 1 Landkreis Kassel 1 1 Schwalm-Eder-Kreis 1 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg 0 Werra-Meißner-Kreis 0 Gesamt 24 12 4 40 Anlage lb 2016 Betreutes Wohnen stationäres Wohnen Landkreis/ Kreisfreie Stadt Anzahl der Leistungserbringer fü r BW am 01.01.2016 Anzahl der vereinbarten Plätze am 01.01.2016 Anzahl der stationären Leistungserbringer am 01.01.2016 Anzahl der vereinbarten Plätze am 01.01.2016 Bergstraße 1 12 1 14 Stadt Darmstadt 1 40 2 50 Darmstadt-Dieburg 3 32 4 40 Stadt Frankfurt 4 176 4 422 Fulda 1 16 1 10 Gießen 3 25 3 105 Groß-Gerau 1 24 1 11 Hersfeld-Rotenburg 1 25 0 0 Hochtaunuskreis 1 12 1 10 Stadt Kassel 3 60 2 66 LK Kassel 1 16 0 0 Lahn-Dill-Kreis 1 12 2 29 Limburg-Weilburg 1 25 1 20 Main-Kinzig-Kreis 2 40 1 26 Main-Taunus-Kreis 1 10 0 0 Marburg-Biedenkopf 1 12 1 20 Odenwaldkreis 1 8 0 0 Stadt Offenbach 1 16 1 20 LK Offenbach 1 16 0 0 Rheingau-Taunuskreis 0 0 0 0 Schwalm-Eder-Kreis 1 10 0 0 Vogels berg kreis 1 20 0 0 Waldeck-Frankenberg 0 Leistungserbringer aus Schwalm-Eder- Kreis 4 0 0 Werra-Meißner-Kreis 0 0 0 0 Wetteraukreis 1 16 1 51 Wiesbaden 1 24 1 23 Gesamtzahl 33 651 27 917 Anlage 2 Fachberatungsstellen T agesaufenthaltsstätte Landkreis/ kreisfreie Stadt N utzer im Jahr 2013 Landkreis/ kreisfreie Stadt 0 Nutzer am Tag im Jahr 2013 Bergstraße 218 Bergstraße 36 D arm stadt-D ieburg 339 Fulda 23 Fulda 249 Gießen 62 Gießen 1026 Groß-Gerau 72 Groß-Gerau 419 H ersfe ld-R otenburg 14 H ersfe ld-R otenburg 164 H ochtaunuskre is 18 H ochtaunuskreis 138 Lahn-D ill-Kre is 27 Lahn-D ill-Kre is 212 Landkreis Kassel 15 Landkreis Kassel 330 Landkreis O ffenbach 46 Landkreis O ffenbach 302 Lim burg-W eilburg 24 Lim burg-W eilburg 261 M ain-K inzig-Kreis 52 M ain-K inzig-Kreis 821 M ain-Taunus-K reis 15 M ain-Taunus-Kreis 253 M arburg-B iedenkopf 45 M arburg-B iedenkopf 468 O denwaldkreis 5 O denwaldkreis 241 Schwalm -Eder-Kreis 7 Schwalm -Eder-Kreis 123 S tadt Darm stadt 92 Stadt Darm stadt 890 S tadt Frankfurt 755 Stadt Frankfurt 4408 S tadt Kassel 46 Stadt Kassel 330 S tadt O ffenbach 50 Stadt O ffenbach 705 Stadt W iesbaden 116 Stadt W iesbaden 171 V ogelsbergkre is 23 Vogelsbergkre is 271 W etteraukre is 10 W etteraukre is 387 Anlage 3 Betreutes W ohnen 2014 Landkreis/kreisfreie Stadt Daten Ergebnis Stadt Darmstadt belegte Plätze 0 Stadt Frankfurt belegte Plätze 10 Stadt O ffenbach belegte Plätze 8 Stadt W iesbaden belegte Plätze 8 Landkreis Bergstraße belegte Plätze 12 Landkreis Darmstadt-Dieburg belegte Plätze 4 Landkreis Groß-Gerau belegte Plätze 5 Hochtaunuskreis belegte Plätze 8 Main-Kinzig-Kreis belegte Plätze 30 Main-Taunus-Kreis belegte Plätze 6 Odenwaldkreis belegte Plätze 0 Landkreis Offenbach belegte Plätze 15 W etteraukreis belegte Plätze 9 Landkreis Gießen belegte Plätze 14 Lahn-Dill-Kreis belegte Plätze 6 Limburg-Weilburg belegte Plätze 17 Landkreis M arburg-B iedenkopf belegte Plätze 10 Vogelsbergkreis belegte Plätze 18 Stadt Kassel belegte Plätze 43 Fulda belegte Plätze 10 Landkreis Hersfeld-Rotenburg belegte Plätze 9 Landkreis Kassel belegte Plätze 9 Schwalm-Eder-Kreis belegte Plätze 3 Landkreis W aldeck-Frankenberc belegte Plätze 0 Gesamt: belegte Plätze 254 Anlage 4 1 S ta tionäres W ohnen am S tich tag 30 .11 .2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Plätze vereinbart Leistungs berechtigte gesamt Bergstaße 14 14 Darmstadt-Dieburg 40 35 Fulda 10 10 Gießen 105 89 Groß-Gerau 11 9 Hochtaunuskreis 10 7 Lahn-Dill-Kreis 29 22 Limburg-Weilburg 20 16 Main-Kinzig-Kreis 26 19 Marburg-Biedenkopf 20 17 Stadt Darmstadt 50 43 Stadt Frankfurt 422 465 Stadt Kassel 66 60 Stadt Offenbach 20 20 Stadt Wiesbaden 23 22 Wetteraukreis 51 41 917 889 *-fci€ Amt fü r G rundsicherung und Flüchtlinge kommunales Jo b cen te r onrad inera ltee 11, T el. 31-3470 o — Do 8:00 —12:30 Uhr{Anmeldung am Empfang) o und M113:30 —16:00 Uhr (Anmeldung am Empfang) r 8:00 -12:00 Uhr (Anmeldung am Empfang) sraiung eld Leistungen nach SG8 U (ALGII) bemachtungsgutscheine MSnnerwohnheim Heilsarmee Frauenwohnheim Heilsarmee t i A m tfür G rundsicherung und Flüchtlinge Iilfen z u r Überwindung b esonderer ozialer Schwierigkeiten konradinerallee 11, Tel. 31-4612 lo -D o 8:00-16:00 Uhr r 8:00-12:00 Uhr eratung ‘t i 2 Amt fü r Soziale Arbeit kommunaler W ohnungsservice lomburger Straße 29, TeL 31-3361 /ohnungsvermittlung - M o-F r 08130-1230 Uhr Bzw. nach Terminvereinbarnng /ohnungsnotfallhilfen - M o -F r0 3 3 0 -1 2 3 0 Uhr 3zw. nach Tenninvereinbarung ‘t i € 0 B undesagentur fü r Arbeit klare nthaler Straße 34, Tel. 94S4-0 leid Leistungen nach SGB III (ALG I) Impressum Herausgeber Gestaltung: PDctog ramme: Karts: Auflage AK Wohnungsicse Wiesbaden SHZ JJ e.V_ Drakonisches Werk ClipArt CÖyGufde. | C vrtesbadert.de 2016 W i e s b a d e n e r W o i m u n g s b s e A :rC W s 'rv '-s tx s jsL o s i D iato n isch es Werk ees tu be-Fach be ratu n g ss te He otzheimer Straße 9, TeL 44566-0 leiderkammer Di und Do 9:00-10:00Uhr und nach Bedarf rzt Arzt und Zahnarzt MI ab 14:00 Uhr (Anmeldung erforderlich) ygiene Kostenloses Duschen Wasche waschen nach Vereinbarung: 1 € für Waschpulver eratung Mo-Do 8:30-1230 Uhr und 13.30-16:00 Uhr Fr 8:30-1230 und 1330-1430 Uhr erpflegung (kostenlos): Frühstück: Mo und Do 1030 Uhr Mittagessen: D i-F r1 1 3 0 -1 2 3 0 Uhr i es: Durchgehend ab 930 Uhr (Zwischen 1230 u. 1330 Uhr Küche geschlossen) bernachtung/Unterkunft/Aufenthait Aufenthalt, Freizeitangebote: M o-D o7 3 0 -1 6 :0 0 Uhr, F r8 :0 0 -1 4 3 0 Uhr Kostenlose Übernachtung: täglich anmelden Mo — Fr um 14:00 Uhr eid Auszahlung der Regelsätze für Durchreisende M o-F r 10:15-10:45 Uhr Futtermobil des Tierschutzvereins jeden 3. Montag im lonatvcn 14:00 bis 16:00 Uhr im Hof der Teestube Ft i ß D iaton isches W erk Ibergangsw ohnheim fü r w ohnungslose lenschen löh lstraße 6, TeL 761816 lnterkunft Stationäre Maßnahme gern. §§ 67ff. SGB XII Aufnahmegespräch nach TerminvereinbaTung Zeitlich befristetes Wohnen, Hilfen bei der Bearbeitung sozialer Schwierigkeiten. TeL: Mo - Do 09:00 -16 :30 Uhr, Fr 09:00 -1 4 3 0 Uhr }fx 1 S tree t Angels .uisen platz • So 13:00-15:00 Uhr f Frauen f Männer i Duschen Waschen t ^ X ■4* 4 M ännerwohnheim d e r Heilsarm ee S ch w arzen b erg straß e 7 , TeL 701268 Kleiderkammer Arzt Hygiene > Kostenloses Duschen Verpflegung > Frühstüdc 0530 - 07:15 Uhr > Mittagessen: 1200 —1230 Uhr > Abendessen: 18:00 -19 :30 Uhr Beratung > M o- Mi 9:00-11:00 Uhr > Do und Fr 1830 -20 :00 Uhr > Sa und So 10 :00 -1200 Uhr (Ansonsten nach Absprache) Ü bemachtung/Urrterkunft/Aufenthaft > Bereich Wohnheim durchgehend geöffnet > Durchgangsbereich geöffnet Mo - Fr 1630 -7 :3 0 Uhr. Sa/So/Feiertage 1 2 3 0 -5 3 0 Uhr > kostenlos: 1 Übernachtung mit Abendessen und Frühstück f i H X 5 Frauenw ohnheim d e r Heilsarmee K önigsteiner S traß e 24, TeL 806758 Hygiene (nur für Bewohnerinnen) > Kostenloses Duschen > Wäscheservice: 3 € pro Maschine Verpflegung (nur für Bewohnerinnen) > SeTostveipSegung in einer Gemeinschaftsküche (6:00-19.00 Uhr) ÜbemachtungAJnterkunftiAufenthalt > feglich 6 3 0 -2 2 0 0 Uhr > Übernachtung: 5,50 € > Gespräche, Beratung. Freizeitgestaltung, > Gottesdienste Beratung > Termine nach Vereinbarung m 6 G esundheitsam t Sozia lpsych ia trischer Dienst K onradinerallee 11, E ingang A, 1-OG TeL 312854 u. 312819 Beratung bei seelischer Erkrankung und Suchterkrsnkung > Mo. Mi 8:30-11.00 Uhr und nach Vereinbarung ^G eld £ Beratung «^bXfeidung F=rübemachten m 7 Suchthilfezentrum J J Schiersteiner Str. 4, TeL 9004870 M o-F r9 3 0 -1 2 0 0 Uhr, Mo-Do 1230 -17 :00 Uhr Fr 1230-15 :00 Uhr Suchtberatung (nach Termlnverembarung) M I ® ^ . x 8 ZORA Anlauf- und B era tungsste lle fü r M ädchen und ju n g e F rauen (12-27 Jahre) Adolfetr. 5, TeL 9101413 www.zoratrefE.de Di und Do 1530 - 1 9 3 0 Uhr Mi und Fr 13:00 -16 :00 Uhr KJeiderkammer Hygiene > Duschen > Wäschewaschen > Hygienearfikel Beraturg/Kriesenintervenncn Verpflegung Aufenthalt > Internet > Bewerbungen schreiben $ $ i 9 EV1M Jugendhilfe , UPSTAIRS Anlauf- und B era tungsste lle (14-25 Jahre) Friednch-Ebert-AIlee, 0800-1013030 (24h) Mo - Do 15:00 - 1 7 3 0 Uhr Fr 1 2 0 0 -1 4 : 00 Uhr Beratung/Begleitung Aufenthalt Verpflegung No^Unterbringung Kriseninterverröon ♦ J a 3 D eu tsch es R o tes Kreuz Kleiderkam m er Flachstraße 6, TeL 4687260 > Mo - Fr von 09:00 -1 2 0 0 Uhr X E ssen fcdV/ohnheim 'e ’Arzt — «lerfuttar fin/ocj-e Hess. Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe: Orientierungshilfe zum Erfrlerungsschutz ________ 1. Einleitung Menschen auf der Straße sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Jede Nacht auf der Straße kann tödlich sein. Bel klirrender Kälte bieten auch dicke Pullover, Decken oder Zelte keinen ausreichenden Schutz. Jedes Jahr sterben bundesweit mehrere Menschen, denen die einsetzende oder länger anhaltende Kältewelle sprichwörtlich „den Rest gegeben hat". In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfall-Berichterstattung auf gesetzlicher Grundlage. Seit Jahren fordern Bundesverbände der Wohnungslosenhilfe in Deutschland die jeweiligen Bundesregierungen auf, umgehend einen entsprechenden Gesetzesentwurf Ins Parlament einzubringen. Solange dieser Missstand besteht, muss auf Schätzungen zurückgegriffen werden, um Überhaupt zu einer bundesweiten Bewertung der Situation kommen zu können. Seit vielen Jahren erhebt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe im zweijährigen Turnus bundesweit Zahlen zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Die aktuellsten Zahlen sind aus 2012. Demnach waren ca. 284.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. Auch die Zahl der Menschen, die ohne jede Unterkunft/Wohnung auf der Straße leben, ist auf 22.000 angestiegen. Prognosen gehen von einem weiteren Anstieg aus, Die Hessische Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe1 hat - durch die Erfahrungen der harten Winter - beschlossen, für Hessen eine Orientierungshilfe2 zum Thema Erfrierungsschutz zu erstellen. Wir sind davon überzeugt und sehen es als Verpflichtung, dass jedes Menschenleben wert ist gerettet zu werden und dass niemand zu Schaden kommen soll - unabhängig von eigener Schuld oder Verantwortung. Dafür müssen die notwendigen Anstrengungen unternommen werden. Die Orientierungshilfe enthält neben allgemeinen Ausführungen und einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen auch konkrete Praxislösungen, welche Handlungsmöglichkeiten der Gebietskörperschaften im Bereich des Erfrierungsschutzes aufzeigen. Darüber hinaus sind für die Gebietskörperschaften und Einrichtungsträger Arbeitshilfen enthalten, die vor Ort dazu beitragen können, Betroffene sowie Bürgerinnen und Bürger auf die Gefahr des Kältetodes hinzuweisen. Die Anregungen richten sich Insbesondere an Gebietskörperschaften. Funktionierender Erfrierungsschutz setzt eine Vernetzung der Akteure voraus. Dies betrifft u.a. Einrichtungsträger, Bürgerinnen und Bürger, Notruf-Leitstellen und die Polizei. 1 Die Hessische Fochkonforonz Wohnungslosenhilfe Isl ein Zusammenschluss von: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Landeswohlfahrtsverband Hessen, Hessischer Stödlelag, Hessischer Landkrelstag, Liga der freien Wohlfahrtspflege In Hossen 2 Als Anregung für die Orlenlierungshllfe diente „Obdachlos? Erfrierungsgefahr? Eine Handreichung zum Erfrlerungsschutz von Wohnungslosen" des Kommunalvorbandes für Jugend und Soziales, der Kommunalen Landesverbände und dor Liga der frolon Wohlfahrtspflege In Badon-Würllemborg, 2001 H0UIB Fnlwuif Effrltmmijsscluilz WLH Hossun o. Andenmosniodus 1 Hess. Fachkonferenz Wohnungslosenhllfe: Orienlierungshilfe zum Erfrierungsschutz 2. Wer benötigt Erfriemngsschutz? Erfrierungsschutz benötigen wohnungslose Menschen, die keinen festen Schlafplatz haben oder Im Freien, in Tiefgaragen, Abbruchhäusern o.ä. nächtigen. Darüber hinaus Menschen aus EU-Ländern in individuellen Notlagen, ohne Anspruch auf Transferleistungen. 3. Rechtliche Grundlagen Ausgehend von den grundgesetzlichen Normierungen Ist es die Verpflichtung des Staates und allen staatlichen Handels die Unantastbarkeit der Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit impliziert eine unmittelbare Leistungspflicht des Staates, wenn Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Situation erlangt wird. Die Handlungsermächtigung in Hessen leitet sich aus dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)3 vom 14. Januar 2005 ab. Die Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungs- und Ordnungsbehörden) in Hessen haben Im Rahmen dieser Aufgabe erforderliche Maßnahmen für eine Hilfeleistung in Gefahrenfällen'vorzubereiten und zu treffen. Sie ist zeitlich nicht befristet. Ein drohender Kältetod stellt grundsätzlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, da die Betroffenen eine Gefährdung ihrer Grundrechte (hier insbesondere auf körperliche Unversehrtheit) befürchten müssen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben liegt in der Regel bei den Ordnungsbehörden teilweise auch bei den Sozialämtern der Gebietskörperschaften. Ein Ermessenspielraum besteht im Rahmen des Erfrierungsschutzes nicht, entsprechende Maßnahmen sind sofort einzuleiten. Ein Einschreiten ist auch dann notwendig, wenn sich die gefährdete Person (Personen) freiwillig in diesen Zustand der Obdachlosigkeit begeben hat (haben), wie z.B. Obdachlose, die geschlossene Räume meiden, Armutseinwanderer aus Osteuropa. Notfalls (insbesondere bei Eigengefährdung) muss zum Schutz der Betroffene In Gewahrsam genommen werden. Das HSOG ist auf kurzfristige Gefahrenabwehr ausgerichtet, wegen der im Winter oft langen Kälteperioden ist es unbedingt erforderlich In enger Kooperation mit dem Sozialhilfeträger zu stehen, um längerfristige Notlagen systematisch zu beheben. Entsprechende Strukturen sind dort, wo sie nicht vorhanden sind, aufzubauen, um gemeinsame Strategien im vorhandenen Hilfesystem entwickeln zu können. 3 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) In der Fassung vom 14. Januar 2005, GVBI. II 310-63, letzte Änderung vom 27,06,2013 1-10010 Entwurf ErfrlorungsscluiU WI.H Hosson o. Artdorungsmodua 2 Hess. Fachkonferenz Wohnungslosenhllfe: Orientierungshilfe; zum Erfrlerungsschutz 4. Prävention: Was kann im Vorfeld getan werden? Damit Betroffene - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - die vorgehaltenen Angebote In kalten Winternächten wahrnehmen können, Bürgerinnen und Bürger für die Thematik sensibilisiert werden und die Gebietskörperschaften offensiv ihre Anstrengungen öffentlich machen, ist präventive Arbeit zu leisten. Folgende Gedanken sollten bei ihren Ideen mit einfließen: > Wie müssen die örtlichen Zuständigkeiten und Hilfeangebote dargestellt sein, damit sie für alle sichtbar und zugänglich sind? > Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über die möglichen Hilfen und Angebote informiert und sensibilisiert? > Ist eine kommunale Versorgungsstruktur bzgl. Erfrierungsschutz im Winter vorhanden? Falls nicht, wie kann eine solche Struktur aufgebaut werden und wer ist zu beteiligen? Aufgrund der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen hallen die hessischen Städte und Gemeinden in der Regel eine ausreichende Anzahl von Notunterkunftsplätzon bereit. Menschen, die "auf der Straße" leben, fehlt häufig die Anbindung an Beratungsstellen und an das Hilfesystem. Die Bereitstellung von vorübergehenden Hilfen zum Erfrierungsschutz stellt Landkreise wegen dem breiten Zuständigkeitsbereich mit kleinen Gemeinden und mittelgroßen Kommunen vor Herausforderungen. In den Großstädten bereitet der Erfrierungsschutz weniger Probleme, da es wegen der hohen Zahl wohnungsloser Menschen (im Vergleich zu ländlichen Bereiche) regelhaft ein größeres Angebot gibt und enge Kooperationen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe bestehen. Ein flächendeckender Erfrierungsschutz kann nur gemeinsam gelingen. Vorsorge treffen heißt, eine geeignete Infrastruktur aufzubauen und sich mit allen Beteiligten (Ordnungsamt, Sozialamt, Träger, Polizei, u.a. in dem Bereich tätigen Institutionen) vernetzen. Ziel einer jeden Gebietskörperschaft ist: > im Zuständigkeitsbereich kennen alle Verantwortlichen die Angebote zum Erfrierungsschutz: > die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Stellen (Ordnungsamt! Sozialamt, Träger, Polizei) im Rahmen des Erfrierungsschutzes sind bekannt und die Informationen jederzeit öffentlich einsehbar; > die Erreichbarkeit der Angebote ist jederzeit möglich (individuelle Regelungen für Notfälle in den Nachstunden prüfen); > für die Bereitstellung der Hilfen ist ausschließlich der tatsächlich Aufenthalt maßgebend (unerheblich ist die Frage des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes). H0010 L'nlwurf ErfiiofungsscluiU WLH Mosacm o. Anilofimgsmodus 3 Hess. Fachkonferenz Wohnungslosenhllfe: Orientierungshilfe zum (irfrlerungsschutz Im Anhang sind beispielhaft Angebote zum Erfrierungsschlitz in hessischen Städten und Gemeinden aufgeführt, die eine Bandbreite von möglichen Angeboten und Hilfen aufzeigen. 5. Was tun im Notfall? Wenn es notwendig ist, umgehend Hilfe zu leisten, ist der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren. Deswegen gilt: bei drohender Lebensgefahr und akuten gesundheitlichen Gefährdungen NOTRUFNUMMER 112 Diese Nummer soll von Betroffenen als auch von Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, wenn sofortige Hilfe im Rahmen des Erfrierungsschutzes benötigt wird. Hinter der Notrufnummer muss in der jeweiligen Kommune ein Krisenplan mit verbindlichen Ansprechpartnern hinterlegt sein. 6. Orientiorungshilfen für die Praxis Mit den Orientierungshilfen soll der Praxis ein Service-Paket zur Verfügung gestellt werden, das in eigener Verantwortung und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend eingesetzt werden kann. Entwickelt wurden grafisch gestaltete Druckvorlagen bzw. Downloads für eine Infokarte, ein Plakat, eine Pressemitteilung sowie die vorliegende Orientierungshilfe. Die Vervielfältigung erfolgt vor Ort, Hinweise auf Adressen und Ansprechpersonen können eingefügt werden. Nachfolgend werden Beispiele aus Hessen aufgezeigt. > Infokarte für Betroffene: Die Infokarte wendet sich direkt an wohnungslose Menschen. Sie informiert über die Notrufnummer bei akuter Erfrierungsgefahr und enthält den Hinweis, wohin sich die Person in ihrer Notlage wenden kann. Die Infokarte wird mit Kontaktdaten versehen und bei Behörden und Einrichtungen ausgelegt. > Plakate für Gebietskörperschaften und Einrichtungsträger: Die Plakate sind als Aushang In Behörden, in Einrichtungen und an zentralen Orten wie Bahnhöfen oder bekannten Szenetreffs gedacht. Sie sollen Betroffene auf Adressen von Unterkünften und auf die Adresse der zuständigen Behörde bzw. sonstiger Ansprechpartner sowie deren Öffnungszeiten hinweisen, aber auch Bürgerinnen und Bürger informieren und dazu motivieren, im Bedarfsfall Hilfe zu leisten. In einem Kasten können Hinweise auf Adressen, Ansprechpersonen, Unterkünfte u.ä. eingefügt werden. > Informationen für Bürgerinnen und Bürger - Mustertext für Veröffentlichungen im Amtsblatt: Wichtig ist, dass die Gebietskörperschaft über ihre Angebote offensiv informiert. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger und zur Sensibilisierung für das Thema Erfrierungsschutz in der 140018 EnlwurfErfrleiunysscliulz WIH Hosson o, Andorungamodus -1 Hess, Fachkonferenz Wohnungslosenhllfe: Orientierungshilfe zum Erfrierungsschutz Öffentlichkeit können Mitteilungen im Amtsblatt oder anderen Verlautbarungen erfolgen. 7. Welche Kooperationsmöglichkeiten gibt es vor Ort? Im Anhang sind in den Praxisbeispielen zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Wohnungslosenhllfe der freien Wohlfahrtspflege und den Kommunen aufgeführt. Genutzt werden können damit die Ressourcen und das Wissen dieser freien Träger, die schon traditionell die Hilfe für diesen Personenkreis Umsetzern Beim Vorliegen besonderer sozialer Schwierigkeiten steht ein differenziertes Angebot zur Verfügung. Dies ist bedeutsam, weil ein hoher Anteil von Schutzsuchenden mit psychischen Beeinträchtigungen, Suchtproblemen oder somatischen Erkrankungen belastet Ist. Notlagen ergeben sich auch durch ein Leben in sozialer Ausgrenzung über Jahre oder Jahrzehnte. Die Kooperationsformen erfordern eine Vereinbarung zur Leistung und Finanzierung des Angebots der freien Träger. Dabei bleibt die rechtliche Verpflichtung zur bedarfsgerechten Bereitstellung eines Erfrierungsschutzes bei der Kommune. Diesbezüglich sollten eine Reihe von Sachverhalten geprüft werden, für die nachfolgender Katalog eine Hilfestellung geben kann. Kommunen tragen die Verantwortung dafür, dass Hilfen zum Erfrierungsschutz für alle Beteiligten zugänglich sind. Anregungen für die Bereitstellung eines Erfrierungsschutzes sind: ■ Erreichbarkeit: Ist das Angebot auch bei Notlagen in den Nachtstunden erreichbar? Diese Frage stellt sich insbesondere bei weit entfernten, zentralen Angeboten in einem Flächenlandkreis. Soweit keine polizeiliche Verbringung sichergestellt ist, können zusätzlich örtliche, provisorische Lösungen organisiert werden, vom polizeilichen Gewahrsam über eine polizeilich zugängliche „Notschlafstelle" bis hin zum gesicherten Zimmer in einem Gasthöf / einer Pension. Hier bieten sich auch Formen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gemeinden an. » Getrennte Angebote für Frauen: Obdachlose Frauen sind in besonderer Weise männlicher Gewalt ausgesetzt. Insbesondere bei Übernachtungsangeboten muss eine getrennte Unterbringung möglich sein. ■ Versorgung für alle Personen: Gibt es Hilfemöglichkeiten für Menschen, z.B. mit Hund? Ist ein Schutz auch für stark alkoholisierte oder aggressive Personen gesichert? Wie können Menschen mit ansteckender Krankheit versorgt werden? ■ Tagesaufenthalt bei Frost: Soweit der Erfrierungsschutz nur für die Nachtstunden zur Verfügung steht, ist zu klären, wie der Tagesaufenthalt bei Frost gesichert werden kann. Hier ist an eine Kooperation mit Tagesaufenthaltsstätten der Wohnungslosenhllfe, Absprachen mit der Bahnhofsverwaltung und Verantwortlichen von öffentlichen Gebäuden zu denken. 140010 Enlwurf Erfrlerunosscliulz WLII Hosson 0. Ändefungsmoclus 5 Hess. Pachkonfcrenz Wohnungslosenhllfe: Orlentlerungshllfe zum Erfrierungsschutz “ Verzahnung m it weiterführenden bzw. längerfristigen Hilfen: Zur Abklärung eignen sich insbesondere die Fachberatungsstellen der Wohnungslosenhllfe, betreute Wohnangebote nach § 67 SGB XII und längerfristige Versorgung nach dem HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). ■ Aufsuchende Hilfen: Hier haben sich Modelle Aufsuchender Sozialarbeit In Großstädten wie. Darmstadt, Wiesbaden, Kassel oder Frankfurt, aber auch in kleineren Städten (Gießen) oder im ländlichen Raum (Rüsselsheim/Groß-Gerau) bewährt. Sozialarbeiterinnen sind unterwegs und sind für Hilfesuchende ansprechbar, bzw. werden selbst aktiv. Kältebusse sind eine ergänzende Möglichkeit. ■ Schutz vor Gewalt: Bei größeren Angeboten muss unbedingt ein Schutz vor Gewalt sicher gestellt werden. Dies kann in Form von Ruf- oder Nachtbereitschaft bis hin zu einem Nachtdienst gehen. Anhang Praxisbeispiele Struktur für Orientierungshilfe: Stadt Frankfurt Jugend- und Sozialamt - 51.D3 Zusätzliche Notbelten für Männer und Frauen Frau Gerda Wingert WärmoBtube Malnzor Landstr. 315-321,60326 Kältobus 069/212- 30237 Schlafmöglichkeiten In (Jor B-Ebene Hauptwache 069/ 212- 40193 gerda.wingert@stadl-frankfurt.de Stadt Kassel. Sozialamt Beratungsstelle für Alleinstehende Wohnungslose und Haflonllasseno Herr Wolfgang Kraft Nolbolton Im Sozlal-Center Kassel Kölnische Str. 35 Einrichtung einer Notschinfstelle (Container und möbl. Zimmer) für Tel.: 0561-7012947 Alleinstehende Wohnungsloso beim Verein Soziale Hilfe e.V. t Fax: 0561-7073620 Notschlafstelle für Drogenabhängige bei der Drogenhilfe (Cafe Nautilus) Email: wolfgang. krafl@kaBsel.da Geblotskörperschaft Institution (z.B. Wohnungsamt) (Auflistung der Angebote Im Rahmen des Erfrlorungsschulzes) Name Ansprechperson • Adrosso (Straßo+PLZ) Toi Fax Email Geblotskörporschaft Institution (z.B. Wohnungsomi) (Auflistung der Angebolo Im Rahmen des Erfrlerungsschulzos) Namo Ansprechperson Adrosso (Straße+PLZ) Tel Fax Email Geblotskörperschaft Institution (z.B. Wohnungsamt) (Auflistung der Angebote Im Rahmen des Erfrlerungsschutzes) Namo Ansprechperson Adrosso (Straße+PLZ) Tel Fax Email 140010 Entwurf Erfrlorungsschulz WI.H Hessen o. Anderunosmotius G