Kleine Anfrage des Abg. van Ooyen (DIE LINKE) vom 17.03.2016 betreffend Hinweise von Luxemburger Steuerbehörden und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Gegenüber dem Hamburger Abgeordneten des Sonderausschusses TAXE des Europäischen Parlaments , Fabio De Masi, führte der Luxemburger Finanzminister Pierre Gramegna im Rahmen einer Delegation von TAXE nach Luxemburg am 18. Mai 2015 aus, dass Steuerbehörden der Bundesrepublik Deutschland durch Luxemburg mehrfach auf ungewöhnlich hoch ausgewiesene Profite von grenzüberschreitend aktiven Konzernen in Luxemburg aufmerksam gemacht wurden . Dies wurde mit dem Verdacht begründet, dass die in Luxemburg ausgewiesenen Gewinne nicht mit der realen ökonomischen Substanz der Konzerne in Übereinstimmung zu bringen seien und daher gegebenenfalls der Bundesrepublik Deutschland Steuern, im Wege der Gewinnverlagerung und entgegen dem "arm's-length"-Prinzip (Fremdvergleichsgrundsatz) bei der Bewilligung konzerninterner Transferpreise der OECD, entzogen würden. Wie war der tatsächliche Personalstand (Personal-Ist) jeweils zum 1. Januar der Jahre 2006 bis 2010 (nur Prüferinnen und Prüfer, keine Kanzleikräfte oder Sachgebietsleiterinnen/-leiter) für folgende Prüfungsdienste der Finanzämter? Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Weder dem Hessischen Ministerium der Finanzen noch der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main liegen Hinweise vor, dass hessische Steuerbehörden vor der Veröffentlichung der sogenannten "Luxemburg Leaks" Kenntnis von verbindlichen Vorbescheiden luxemburgischer Behörden in steuerlichen Angelegenheiten hatten. Solche Hinweise ergaben sich erstmals durch die Internet-Veröffentlichungen des "International Consortium of Investigative Journalists" Anfang November 2014. Darin enthalten waren konkrete Informationen über Steuervermeidungsmodelle bestimmter Unternehmen im Zusammenhang mit den von Luxemburg erteilten sogenannten Rulings. Die am Ende der Vorbemerkung des Fragestellers gestellte Frage "Wie war der tatsächliche Personalstand (Personal-Ist) jeweils zum 1. Januar der Jahre 2006 bis 2010 (nur Prüferinnen und Prüfer, keine Kanzleikräfte oder Sachgebietsleiterinnen/-leiter) für folgende Prüfdienste der Finanzämter?" wird dahin gehend interpretiert, dass mit den nicht näher bezeichneten Prüfdiensten die Steuerfahndung sowie die allgemeine Außenprüfung (Betriebsprüfung) gemeint sind. Diese Interpretation vorangestellt, teile ich nachstehend den Personalstand dieser beiden Prüfdienste für die Jahre 2006 bis 2010 jeweils zum 1. Januar des Jahres mit: 01.01.2006 01.01.2007 01.01.2008 01.01.2009 01.01.2010 Betriebsprüfung 1.090,55 1.144,73 1.193,63 1.301,38 1.322,30 Steuerfahndung 196,79 201,94 198,92 209,17 211,04 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele entsprechende Hinweise von Luxemburg bzw. Luxemburger Steuerbehörden an Hessen bzw. hessische Steuerbehörden gab es seit 1990? Frage 2. Wie wurde seitens der hessischen Steuerbehörden mit diesen Hinweisen umgegangen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, ergaben sich Hinweise auf die in Rede stehende Thematik erstmals durch die Internet-Veröffentlichungen des "International Consortium of Investigative Eingegangen am 19. Mai 2016 · Ausgegeben am 25. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3238 19. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3238 Journalists" Anfang November 2014. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main nahm dies zum Anlass, sich bereits am 18. November 2014 eigeninitiativ an die gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter zuständigen Betriebsprüfungsstellen mit originärer Zuständigkeit für die Prüfung von Großbetrieben zu wenden und um Mitteilung von Sachverhalten zu bitten, die im Zusammenhang mit den Rulings der luxemburgischen Behörden bekannt werden. Hierauf erfolgten drei Rückmeldungen seitens der zuständigen Finanzämter. Diese boten bislang keinen Anlass zur Änderung der Steuerfestsetzungen. In der unmittelbaren Folgezeit übernahm eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bundesweit die Federführung für die steuerliche Analyse und Bewertung der Luxemburg-Leaks-Veröffentlichung. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/3239 verwiesen. Wiesbaden, 11. Mai 2016 Dr. Thomas Schäfer