Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 11.04.2014 betreffend Kapazitätsengpässe auf ausgeschriebenen SPNV-Strecken, insbesondere bei der Fahrradmitnahme und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Rahmen des sogenannten "Hessischen Wegs in den Wettbewerb" werden seit 2003 alle Nahverkehrslinien durch europaweite Ausschreibungsverfahren vergeben. Im Rahmen dieser Vergaben werden seitdem häufig die Kapazitäten reduziert und kleinere Einheiten eingesetzt, beispielsweise Doppelstockzüge durch kleinere Triebfahrzeuge ersetzt. Zudem sind kleinere Verkehrsunternehmen meist mit wenig flexiblen Fahrzeugparks ausgestattet. Im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die "intermodale Nutzung" von Schienenverkehrsmitteln, also die Verbindung mehrerer Verkehrsmittel zu einer Reisekette , ebenso begrüßt, wie der Ausbau des Radtourismus. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Aufgabenträger für den ÖPNV sind in Hessen die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Sie bedienen sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Verkehrsverbünde . Daher wurde eine Stellungnahme des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) eingeholt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hält die Landesregierung die Vorgabe der VIAS GmbH, die den Regionalverkehr auf der rech- ten Rheinstrecke betreibt, maximal acht bis zwölf Fahrräder pro Triebfahrzeug zu transportieren , für angemessen angesichts bspw. der Nachfrage im Rheintal an Sommerwochenenden? Mit dem Einsatz der Triebwagen auf der Rheingau-Linie wurde die Fahrradmitnahme auf der rechten Rheinstrecke gegenüber den zuvor eingesetzten Fahrzeugen mit Hocheinstieg sehr viel attraktiver. Da die Rheingau-Linie durch eine touristisch geprägte Region fährt, kommt es hier zu den zuvor erwähnten Nachfrageschwankungen, die leider nicht immer völlig aufgefangen werden können. Die heutige Situation für Ausflügler und Radfahrer stellt aber in jedem Fall eine enorme Verbesserung gegenüber den zuvor eingesetzten Waggons bzw. der Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern dar. Frage 2. Ist es zutreffend, dass die Zugbegleiter der VIAS GmbH dazu angehalten wurden, die Fahrrad- mitnahme restriktiver als in der Vergangenheit zu handhaben und Fahrgäste ggf. von der Mitfahrt auszuschließen? Dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ist keine entsprechende Anweisung bekannt. Das Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) hat für die Sicherheit im Betrieb zu sorgen. Außerdem handelt das Zugpersonal im Sinne aller Fahrgäste, wenn es sicherstellt, dass Türen und Gänge nicht durch Fahrräder blockiert werden. Frage 3. Hält die Landesregierung es für sinnvoll, dass auf der Niddertalbahn, die den Vulkanradweg an Frankfurt anbindet, dessen Bau seitens des Landes Hessens mit einem Millionenbetrag gefördert wurde, seit der Neuausschreibung zum Dezember 2012 statt Doppelstockzügen nur noch kleine Triebfahrzeuge mit wenigen Fahrradstellplätzen verkehren? Auf der Niddertalbahn werden in der Hauptverkehrszeit weiterhin Doppelstockzüge eingesetzt. Der Verzicht auf Doppelstockzüge am Wochenende ist neben den damit verbundenen Betriebs- Eingegangen am 26. Juni 2014 · Ausgegeben am 30. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/324 26. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/324 kosten darin begründet, dass die Dieselloks am Wochenende auf der Strecke bei den Anwohnern aufgrund der Lärmemissionen auf Kritik stießen. Die eingesetzten Triebwagen verfügen aber über große Mehrzweckabteile. Im Sommerhalbjahr werden am Wochenende gezielt größere Kapazitäten und zusätzliche Fahrradstellplätze angeboten, um dem Freizeitverkehr beispielsweise zum und vom Vulkanradweg zu entsprechen. Frage 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV sowohl im Rahmen der intermodalen Bewältigung von Alltagsstrecken als auch im radtouristischen Bereich, zu vereinfachen und verlässlich zu machen? Nicht zuletzt aufgrund von Nachfrageschwankungen wird es auch in Zukunft keine Mitnahmegarantie von Fahrrädern geben können. Weiterhin wird bei der Frage nach der Anzahl von Fahrradstellplätzen zu bedenken sein, dass Mehrzweckabteile nicht alleine Radfahrern vorbehalten sind sondern auch Personen mit Kinderwagen, Reisegepäck oder Rollstuhlfahrern zur Verfügung stehen. In der Hauptverkehrszeit ist die Erhöhung der Kapazität gar nicht oder nur durch sehr hohe Investitionen in Infrastruktur und zusätzliche Fahrzeuge möglich. Leihfahrräder, eigene an der Station abgestellte Fahrräder (Bike+Ride) oder Falträder sind daher kosteneffizientere Alternativen ; zu erwähnen ist auch etwa die Faltradaktion des RMV. Frage 5. Hält die Landesregierung den Einsatz des kleinstmöglichen Fahrzeugs - eines - dreiteiligen FLIRT-Triebwagens - durch die VIAS zwischen Frankfurt und Wiesbaden, werktags um 8:53 h, also in der Hauptverkehrszeit, für angemessen? Die Zahl der hier zur Verfügung stehenden Fahrzeuge ist begrenzt. Um die Platzkapazitäten noch besser an die Fahrgastnachfrage anzupassen, wurde im Sommer 2012 der Fahrzeugeinsatz so optimiert, dass auf vielen Fahrten mehr Platz angeboten werden kann. Dadurch bleibt es jedoch nicht aus, dass auch einzelne, weniger stark nachgefragte Fahrten mit kürzeren Zügen gefahren werden. Die Fahrt von Frankfurt nach Wiesbaden mit Abfahrt um 8.53 h wird seitdem mit einem kleineren Fahrzeug angeboten. Bei der Fahrt stehen jedoch weiterhin im Regelfall ausreichend Sitz- und Stehplätze zur Verfügung. Im vergangenen Jahr sind nur sehr wenige Tage bekannt geworden, an denen die Nachfrage das Angebot an Sitzplätzen überstieg. Wiesbaden, 13. Juni 2014 Tarek Al-Wazir