Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 18.03.2016 betreffend Barrierefreiheit von Justizgebäuden in Hessen und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Hessischen Ministerin der Justiz und dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Zu welchem Anteil sind die durch die hessische Justiz genutzten Gebäude als "barrierefrei", d.h. für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich , zu bezeichnen? Von derzeit 105 Gebäuden (ohne Justizvollzug) sind heute 83 Gebäude (einschl. der Gebäude der Kat. A und B aus der Tabelle zu Frage 2) als "barrierefrei" zugänglich zu bezeichnen. Dies entspricht einem Anteil von 79 %. Frage 2. Welche Investitionen hat das Land Hessen in den Jahren 2010 bis 2016 in den barrierefreien Ausbau von Justizgebäuden getätigt (bitte nach Möglichkeit die einzelnen Bauprojekte inklusive Maßnahme und Investitionssumme aufschlüsseln)? In den barrierefreien Ausbau von Justizgebäuden hat das Land Hessen seit 2010 insgesamt 2.254.100 € investiert. Die Aufteilung des Betrages ist in der beigefügten Tabelle dargestellt. Frage 3. Wie viele der durch die hessische Justiz genutzten Gebäude sind schutzwürdige Kulturdenkmäler im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes? Von den derzeit 105 Gebäuden stehen 31 unter Denkmalschutz. Frage 4. In wie vielen und in welchen der durch die hessische Justiz genutzten Gebäude bestehen Zugangshindernisse für Menschen mit Behinderung? Derzeit bestehen in 22 von der Justiz genutzten Gebäuden noch Zugangshindernisse. a) In wie vielen dieser Gebäude stehen baulichen Maßnahmen, die der Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderung bzw. der Schaffung eines barrierefreien Zugangs dienen , denkmalschutzrechtliche Gründe entgegen? Bei allen Gebäuden ist es grundsätzlich möglich, die barrierefreie Zugänglichkeit herzustellen. b) In wie vielen und welchen dieser Gebäude sind derzeit konkrete bauliche Maßnahmen geplant , um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen? Wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt, sind von den 22 Gebäuden mit Zugangshindernissen derzeit bei den aufgeführten Gerichtsgebäuden Maßnahmen zur Barrierefreiheit geplant, wobei die Tabelle nur die Baumaßnahmen enthält, die nicht bereits in der Tabelle zu der Antwort zu Frage 2 aufgeführt sind. Liegenschaft Projekt/Baumaßnahme Investitionskosten Amtsgericht Kirchhain Einbau eines Außenaufzuges zur barrierefreien Erschließung des Erd- und 1. Obergeschosses und Herrichtung einer Behinderten-Toilette noch nicht bekannt Amtsgericht Fürth Herrichtung der barrierefreien Zugänglichkeit und einer Behinderten-Toilette noch nicht bekannt Amtsgericht Weilburg Herrichtung der barrierefreien Zugänglichkeit und barrierefreie Erschließung der Sitzungssäle 364.000 € Amtsgericht Bad Schwalbach Herrichtung der barrierefreien Zugänglichkeit und einer Behinderten-Toilette noch nicht bekannt Amtsgericht Hünfeld Herrichtung der barrierefreien Zugänglichkeit noch nicht bekannt Eingegangen am 3. Juni 2016 · Ausgegeben am 7. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3240 03. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3240 c) Wie wird in den Justizgebäuden, in denen die Schaffung eines barrierefreien Zugangs nicht möglich ist, gewährleistet, dass für Menschen mit Behinderung der Zugang gewährleistet ist? Der barrierefreie Zugang wird durch organisatorische Maßnahmen der Nutzer sichergestellt. Frage 5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit für bzw. plant sie eine Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, um Eingriffe in die bauliche Substanz denkmalgeschützter Justizgebäude zum Zwecke der Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten? a) Falls ja: wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen? b) Falls nein: aus welchen Gründen nicht? Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Hessische Denkmalschutzgesetz zu novellieren. Ein Referentenentwurf ist in Bearbeitung. Das Hessische Denkmalschutzgesetz wurde 1986 zum letzten Mal neu gefasst. Seitdem haben sich viele Umstände geändert oder neu ergeben, die sämtlich Berücksichtigung finden sollen und mit dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden müssen. Dadurch entsteht ein erhöhter Abstimmungsbedarf , da der Denkmalschutz unzählige Berührungspunkte mit anderen Sach- und Regelungsgebieten aufweist. So ist auch die Barrierefreiheit ein Thema, welches im Kontext der Novellierung aufgegriffen wurde. Wie bei der Novellierung insgesamt ist auch in diesem Falle stets zu bedenken, dass der Denkmalschutz auf eine Vielzahl von Objekten angewendet werden muss. Daher ist bei der Erwägung einer entsprechenden Regelung mit großem Bedacht vorzugehen. Das Landesamt für Denkmalpflege steht bei laufenden oder geplanten Umbaumaßnahmen in engem fachlichem Austausch mit den Vertretern der Staatsbaubehörden (LBIH), gerade auch um die Belange und Ansprüche des barrierefreien Zugangs zu sichern und möglichst harmonisch in den bestehenden Denkmalkörper einzufügen. Häufig erlauben es auch die neuen Gebäudeteile, den Zugang zum Altbau zu erleichtern. Selbstverständlich werden bereits jetzt und auch in Zukunft die Aspekte der Barrierefreiheit in der Praxis berücksichtigt, auch ohne eine explizite gesetzliche Regelung. Frage 6. Inwiefern erfolgt eine Einbindung der Behindertenvertretungen bei Baumaßnahmen in hessischen Justizgebäuden, die der Barrierefreiheit dienen? Die Einbindung der Behindertenvertretungen bei Baumaßnahmen in den Justizgebäuden erfolgt bei der Festlegung der Anforderungen an die Barrierefreiheit in der Bedarfsfeststellung. Bei Ortsterminen werden die Vertreter in der Regel auf Initiative des Ressorts bzw. der Nutzer eingebunden . Bei der Aufstellung des Konzeptes zur Barrierefreiheit sind die Behindertenvertreter in das Abstimmungs- und Zustimmungsverfahren eingebunden. Grundsätzlich ist die Einbindung der Behindertenvertretung in der GA-Bau wie nachstehend zitiert geregelt: "Grundsätzlich sind im Staatlichen Hochbau des Landes Hessen alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie baulichen Anlagen so auszuführen, dass sie für Menschen mit Einschränkungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Hochbaumaßnahmen des Landes Hessen sind die jeweils geltenden öffentlich rechtlichen Regelungen zu beachten. Der LBIH hat - im Rahmen der Wahrnehmung der Projektleitung bei der Durchführung von Baumaßnahmen - die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit , die sich aus der HBO und den einschlägigen DIN-Normen, insbesondere der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" ergeben, erfüllt werden. Weiterhin sind nutzerspezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit zu berücksichtigen (Arbeitsstätten, Nutzerbedarf). Der Leitfaden "Barrierefreies Bauen" des Bundes dient für den Landesbereich als Planungshilfe. Im Zuge der Planung jeder Neubaumaßnahme ist ein "Konzept zur Barrierefreiheit" in enger Abstimmung mit dem Bedarfsträger/der Schwerbehindertenvertretung zu entwickeln. Dieses Konzept wird Teil der ES-Bau-Unterlage. Bei Umbauten und Modernisierungen ist sinngemäß zu verfahren." Wiesbaden, 24. Mai 2016 Dr. Thomas Schäfer Anlage Anlage Kategorie Liegenschaft Projekt/Baumaßnahme Investitionskosten A abgerechnete Maßnahmen Amtsgericht Lampertheim Herrichtung einer Behinderten-Toilette, einschl. Notruf 39.800 € Verwaltungsgericht Gießen Umbau vorh. Behinderten- Toilette, Anpassung Notruf 28.500 € Staatsanwaltschaft Gießen Umbau vorh. Behinderten- Toilette, Anpassung Notruf 25.500 € Amtsgericht Gießen Nachrüstung elektromechanischer Türantriebe 8.000 € Amtsgericht Weilburg Umbau vorh. Beh.-Toilette, beidseitig anfahrbar 65.500 € Amtsgericht Wetzlar Umbau vorh. Beh.-Toilette, beidseitig anfahrbar 27.000 € Amtsgericht Melsungen Umbau vorh. Beh.-Toilette 10.000 € Amts- und Landgericht, Gerichtstr. 2, Ffm. Umbau vorh. Beh.-Toilette, beidseitig anfahrbar 21.600 € Amts- und Landgericht, Hammelsgasse 1, Ffm. Umbau vorh. Beh.-Toilette, beidseitig anfahrbar 22.000 € Amt s- und Landgericht, Heiligkreuzgasse 34, Ffm. Umbau vorh. Beh.-Toilette, beidseitig anfahrbar 20.500 € Amtsgericht Marburg Herrichtung einer Beh.- Toilette 4.500 € Amtsgericht Bad Hersfeld Herrichtung einer Beh.- Toilette 22.700 € Amtsgericht Wetzlar Umbauten zur Herstellung eines barrierefreien Zugangs 25.000 € Landessozialgericht Darmstadt Nachrüsten von Türen zur barrierefreien Nutzung 25.500 € Amtsgericht Schwalmstadt- Treysa Herstellung eines behindertengerechten Zugang, Aufzug und WC 210.000 € Summe Kat. A 556.100 € B bewilligte und derzeit in der Umsetzung befindliche Maßnahmen Amtsgericht Lampertheim Anbau eines Außenaufzuges zur barrierefreien Erschließung der Geschosse 387.000 € Amtsgericht Bensheim Anbau eines Außenaufzuges zur barrierefreien Erschließung der Geschosse und Herrichtung einer Beh.- Toilette 347.500 € Amtsgericht Hanau Einbau eines Aufzugs zur Schaffung eines behindertengerechten Zugangs 225.000 € Amtsgericht Michelstadt Herrichtung der barrierefreien Zugänglichkeit und einer Beh.-Toilette 83.800 € Amtsgericht Büdingen Herrichtung der barrierefreien Zugänglichkeit und einer Beh.-Toilette 38.800 € Amtsgericht Friedberg Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung der vorh. Beh.-Toilette 3.000 € Amtsgericht Hadamar Herrichtung der barrierefreie Zugänglichkeit und einer Beh.-Toilette 74.600 € Amtsgericht Rüdesheim Herrichtung der barrierefreie Zugänglichkeit und einer Beh.-Toilette 116.100 € Amts- und Landgericht, Hammelsgasse 1, Ffm. Barrierefreie Erschließung der Geschosse und Sitzungssäle I+II 65.800 € Oberlandesgericht Ffm. Herrichtung der barrierefreien Zugänglichkeit und Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Nutzung vorh. Beh.- Toilette 70.400 € Amtsgericht Bad Hersfeld Maßnahmen zur Verbesserung der äußeren und inneren barrierefreien Erschließung 74.000 € Amtsgericht Biedenkopf Maßnahmen zur Verbesserung der der barrierefreien Zugänglichkeit und Herrichtung einer Beh.- Toilette 96.000 € Landgericht Fulda Maßnahmen zur Verbesserung der der barrierefreien Zugänglichkeit und Herrichtung einer Beh.- Toilette 53.000 € Amtsgericht Dillenburg Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit und Herrichtung einer Beh.- Toilette 60.000 € Amtsgericht Dieburg Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung der vorh. Beh.-Toilette 3.000 €   Summe Kat. B 1.698.000 € C  Maßnahmen in Planung   Amtsgereicht Dillenburg Zwgst. Herborn Herrichtung der barrierefreie Zugänglichkeit und einer Beh.-Toilette noch nicht bekannt   Amtsgericht Gelnhausen Maßnahmen zur besseren Nutzung der vorh. Beh.- Toilette geschätzt 35.000 € Amtsgericht Bad Homburg Aufzugserweiterung zur Erschließung der Geschosse geschätzt 230.000 € Amtsgericht Hanau Einbau eines Hubliftes noch nicht bekannt Amtsgericht Fulda Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit und Herrichtung einer Beh.- Toilette noch nicht bekannt Landgericht Fulda Herrichtung der barrierefreien Zugänglichkeit und einer Beh.-Toilette geschätzt 45.000 €