Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 17.03.2016 betreffend Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten durch Vertretungslehrkräfte und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Der regionalen Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass es am Standort Twiste der Grundschule Twistetal und der Louis-Peter-Schule in Korbach in den letzten Wochen und Monaten zu massiven Problemen wegen der Erkrankung von Lehrkräften gekommen ist. Mitunter habe in Twiste eine 16-jährige Praktikantin allein vor der Klasse gestanden, da eine Vertretung vom Standort Berndorf wegen der dortigen Personalsituation nicht immer zu gewährleisten war. In Korbach konnten in einzelnen Fächern für 18 Klassen der Louis- Peter-Schule wegen Unterrichtsausfalls in den Zeugnissen zum Halbjahr keine Zensuren erteilt werden. Das staatliche Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg sei aufgrund bürokratischer Hürden nicht in der Lage gewesen, kurzfristig Vertretungslehrkräfte in die Schulen zu schicken . Vorbemerkung des Kultusministers: Der Beantwortung der einzelnen Fragen wird vorausgeschickt, dass den von dem Fragesteller in Bezug genommenen Fällen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde liegen, die als solche keinerlei inhaltlichen Bezug zueinander aufweisen. Beide Fälle wurden und werden jedoch intensiv durch das zuständige Staatliche Schulamt sowie das Hessische Kultusministerium begleitet, und es wurde jeweils für die Ausarbeitung und Umsetzung individueller Lösungsansätze zur Gewährleistung einer zuverlässigen Unterrichtsversorgung Sorge getragen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation in den beiden Schulen unter dem Gesichtspunkt des ordnungsgemäßen Ablaufs des Unterrichts? An der Grundschule Twistetal wurden zum Jahresbeginn mehrere zusätzliche DaZ-Schülerinnen und -Schüler aufgenommen, sodass sich die Schülerzahl in einer bis dahin als solcher bestehenden Kombinationsklasse entsprechend erhöhte. Die daraufhin beantragte zusätzliche Klassenbildung wurde seitens des Hessischen Kultusministeriums genehmigt und zugewiesen. Nachdem im Februar jedoch zusätzlich mehrere Lehrkräfte der Schule erkrankten, konnte in der Konsequenz die in die Wege geleitete Klassenteilung nicht unmittelbar umgesetzt werden. Aufgrund der konkreten Fallgestaltung ergab sich die Notwendigkeit, verschiedene Möglichkeiten einer personellen Ersatzfindung zu prüfen, um die entstandene Vakanz zu schließen. Dieser Prozess ist erfolgreich abgeschlossen und damit die Versorgung gewährleistet. Dem ebenfalls angesprochenen Fall an der Louis-Peter-Schule in Korbach lagen wiederholte Erkrankungen einer Lehrkraft zugrunde, die auf Seiten der Schulleitung jeweils eine dauerhafte Rückkehr erwarten ließen. Auch dieser Fall wurde unter aufsichtsrechtlicher Begleitung umfassend aufgearbeitet. Frage 2. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle in anderen Schulen bekannt? Wenn ja, welche? Ähnliche Fälle an anderen Schulen sind der Landesregierung nicht bekannt. Eingegangen am 28. April 2016 · Ausgegeben am 4. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3241 28. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3241 Frage 3. Welche Maßnahmen können das Kultusministerium und die staatlichen Schulämter anbieten, wenn der Krankenstand an einzelnen Schulen über längere Zeiträume so hoch ist, dass die ordnungsgemäße Erteilung des Unterrichts trotz Vorhandenseins eines schulinternen Vertretungskonzepts gefährdet ist? Sofern weder schulinterne Organisationsmaßnahmen noch die Anordnung von Mehrarbeit ausreichen , um eine ordnungsgemäße Versorgung zu gewährleisten, hat die Schule je nach Art des konkreten Vertretungsbedarfs etwa die Möglichkeit, nach Maßgabe der "Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15 a und zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b des Hessischen Schulgesetzes" (ABl. 2014, S. 766) im Rahmen der dazu zugewiesenen Haushaltsmittel für den einzelnen Vertretungsfall für einen Zeitraum von bis zu fünf Wochen externe Kräfte einzusetzen. Ein entsprechendes Budget wird der Schule für diesen Fall bereitgestellt. Ist abzusehen, dass die Lehrkraft längerfristig erkrankt sein wird, prüft das Staatliche Schulamt die Möglichkeiten des Einsatzes der mobilen Vertretungsreserve oder des Abschlusses eines entsprechenden Vertretungsvertrages. Darüber hinaus kann die Durchführung von Personallenkungsmaßnahmen (Abordnung oder Versetzung) als Möglichkeit in Betracht kommen. Frage 4. Trifft es zu, dass ein Staatliches Schulamt erst eine Vertretungslehrkraft in die Schulen entsenden kann, wenn eine Krankschreibung über sechs Wochen am Stück vorliegt, nicht jedoch bei kürzeren Krankschreibungen in enger zeitlicher Folge über einen längeren Zeitraum? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage? Nein, dies trifft nicht zu. Im Fall der erstmaligen kürzeren Erkrankung einer Stammlehrkraft entspricht es der üblichen Vorgehensweise, den infolge der Erkrankung entstandenen Bedarf durch die Anordnung von Mehrarbeit oder durch den Abschluss von VSS-Verträgen gemäß der o.a. Verordnung abzudecken. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Ist dagegen absehbar, dass eine Lehrkraft für längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, so wird der kurzfristige Abschluss eines Vertretungsvertrages angestrebt, der eine zeitliche Befristung im Hinblick auf den Fall der Genesung der zu vertretenden Lehrkraft enthält. Frage 5. Trifft es zu, dass sogar im Falle eines dringlichen Einstellungsbedarfs zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, eine Einstellung in den hessischen Schuldienst (auch bei einem befristeten Vertretungsvertrag ) ausgeschlossen und auch nicht unter Vorbehalt möglich ist, wenn das Gesundheitszeugnis aufgrund amtlicher Verzögerungen noch nicht vorliegt? Bei Bestehen eines dringenden Einstellungsbedarfs wird auch im Falle der Nichtvorlage des angeforderten Gesundheitszeugnisses ein Vertrag unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung abgeschlossen. Die nicht rechtzeitige Vorlage hindert daher in dringenden Bedarfsfällen nicht an dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Frage 6. Wie viele Stellen für Vertretungslehrkräfte können derzeit in Hessen nicht besetzt werden? (Bitte auch Schulamtsbezirk, Schulform und Fächerkombination angeben.) Bei dem Einsatz von Vertretungslehrkräften handelt es sich der Natur der Maßnahme nach nur um einen temporären Einsatz. Die Neubesetzung einer Planstelle ist mit dieser Maßnahme nicht verbunden. Wiesbaden, 18. April 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz