Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 22.03.2016 betreffend Personallenkungsmaßnahmen und Einstellungen in den hessischen Schuldienst und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Der am 15. März in Kraft getretene Erlass zum Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 sieht wie auch der vorhergehende Erlass vor, dass die auf die Schulen entfallenden besetzbaren Stellen zunächst durch Personallenkungsmaßnahmen wie zum Beispiel Abordnungen und Versetzungen besetzt werden, die die Staatlichen Schulämter im Benehmen mit den Schulen vollziehen sollen. Die danach noch unbesetzten Stellen werden im Wesentlichen im schulbezogenen Ausschreibungsverfahren oder im Ranglistenverfahren besetzt. Vorbemerkung des Kultusministers: Personallenkungsmaßnahmen können aufgrund von Anträgen der Lehrkräfte oder aus dienstlichen Gründen erfolgen. Die Gründe für Versetzungsanträge von Lehrkräften liegen in den meisten Fällen im persönlichen Bereich. In vielen Fällen werden Familienzusammenführungen mit dem Partner, ggf. auch Kindern, oder die Pflege der Eltern angeführt. Um der Fürsorgepflicht des Landes für seine Lehrkräfte Rechnung zu tragen, werden vor einer Neueinstellung die Versetzungsmöglichkeiten geprüft. Ein Beispiel für den Einsatz von Personallenkungsmaßnahmen aus dienstlichen Gründen sind überbesetzte Schulen, die die Gefahr von Budgetüberschreitungen bei Staatlichen Schulämtern mit sich bringen. Aufgrund eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern müssen Überbesetzungen an einzelnen Schulen vermieden und durch Abordnungen abgebaut werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was bedeutet der Vorrang für Personallenkungsmaßnahmen in der Praxis insbesondere in Hinblick auf die Gewährleistung der fachgerechten Erteilung des Unterrichts? Grundsätzlich bezieht sich der im aktuell geltenden Einstellungserlass und in früheren Einstellungserlassen formulierte Vorrang für Personallenkungsmaßnahmen vor Neueinstellungen auf die Deckung von speziellem Fachbedarf. Bei der Anzeige von Fachbedarfen durch Schulen wird auf Schulamtsebene unter Beteiligung der Schulleitungen versucht, diese zuerst durch Personallenkungsmaßnahmen zu decken. Falls dies nicht gelingt, wird für die Schule eine Neueinstellung vorgesehen. Trotzdem kann es in einzelnen Fällen aufgrund von Überbesetzungen in Schulamtsbezirken zu Abordnungen von Lehrkräften mit Fächern, die nicht zu den schulspezifischen Bedarfsfächern gehören, kommen. Daraus ergeben sich engere Korridore bei der Einstellung von Lehrkräften mit gewünschten Fächerkombinationen. In diesem Zusammenhang empfehlen sich zeitlich gestufte Prioritäten für die Einstellungen von Lehrkräften mit Bedarfsfächern und Umschichtungen in der Unterrichtsverteilung, um die lückenlose Erteilung von Fachunterricht gewährleisten zu können. Lehrkräfte mit schulbezogenen Bedarfsfächern werden in diesen im Vergleich zu ihren Zweitfächern verstärkt eingesetzt, um auftretende Bedarfe kompensieren zu können. Eingegangen am 4. Mai 2016 · Ausgegeben am 10. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3253 04. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3253 Frage 2. Ist wegen des Vorrangs für Personallenkungsmaßnahmen eine Neueinstellung von Lehrkräften grundsätzlich ausgeschlossen, wenn an anderen Schulen im Schulamtsbezirk rechnerisch ein Personalüberhang besteht? Neueinstellungen sind in dem geschilderten Fall nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Frage 3. Steht der Vorrang von Personallenkungsmaßnahmen der Neueinstellung von Lehrkräften in den Schuldienst auch bei der Besetzung von Stellen in Mangelfächern im Wege? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 4. An welchen Schulen werden Planstellen derzeit nicht entsprechend dem von ihnen angemeldeten Fachbedarf, sondern stattdessen mit fachfremdem Personal (nach ausgebildetem Lehramt oder ausgebildeten Fächern) eingesetzt, weil Personallenkungsmaßnahmen Vorrang vor Neueinstellungen hatten? (Bitte auch jeweiligen Umfang in den Schulamtsbezirken angeben.) Eine Statistik über die gewünschten Daten wird nicht zentral geführt. Eine Beantwortung der Frage durch eine dezentrale Abfrage kann in der gemäß der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags (GOHLT) zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung von Kleinen Anfragen nicht durchgeführt werden. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5. In welchem Umfang können für Intensivklassen und InteA-Maßnahmen benötigte Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache nur auf befristeten TV-H-Stellen eingestellt werden, weil für Intensivklassen und InteA-Maßnahmen zusätzlich bewilligte Planstellen tatsächlich verwendet werden, um vorhandenen Personalüberhang bei den Staatlichen Schulämtern abzufangen? Gründe für die befristete Einstellung von Lehrkräften werden nicht in SAP hinterlegt und können demzufolge nicht statistisch ausgewertet werden. Eine Beantwortung der Frage durch eine dezentrale Abfrage kann in der gemäß der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags (GOHLT) zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung von Kleinen Anfragen nicht durchgeführt werden. Wiesbaden, 22. April 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz