Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 23.03.2016 betreffend Sponsoring an Hochschulen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: In vielen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder hochschulnahen Forschungsinstituten ist Sponsoring zu einer wichtigen Finanzierungsquelle geworden. Veröffentlicht werden Sponsoringberichte nur in einigen Bundesländern. In anderen sind die Hochschulen dezidiert von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen oder es gibt keinerlei Regelungen. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Nach Beschluss des Hessischen Landtags vom 19. Mai 2010 hat die Landesregierung alle zwei Jahre einen Sponsoringbericht vorzulegen. Dies hat sie bisher zweimal getan, und zwar für die Berichtszeiträume 2011 bis 2013 und 2013 bis 2015 (jeweils für den Zeitraum Juni bis Mai). In diese Berichte sind die Hochschulen des Landes einbezogen. Zur Vermeidung von Doppelerhebungen wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage die Daten der beiden Sponsoringberichte verwendet. In der Öffentlichkeit wird der Begriff "Sponsoring" vielfältig und uneinheitlich benutzt. Zur Beantwortung der Fragen wurde folgende Abgrenzung zugrunde gelegt: Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung grenzt Sponsoring von anderen Formen der Unternehmensförderung wie z.B. Mäzenatentum und Spendenwesen ab. Aus Unternehmenssicht ist Sponsoring Teil der Unternehmenskommunikation, insbesondere ein Instrument der strategischen Markenführung. Zu berichten war daher über die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen an die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, mit der regelmäßig auch unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Leistungen eines Sponsors auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring -Vertrag) erfolgt, in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind. Davon abzugrenzen sind Vorhaben der Auftragsforschung und der Erbringung von Dienstleistungen insbesondere für Unternehmen, die dem wirtschaftlichen Bereich der Hochschulen zuzuordnen sind. Drittmittelprojekte im nichtwirtschaftlichen Bereich dienen ohnehin der Verfolgung wissenschaftlicher Ziele und sind deshalb im aktuellen Kontext irrelevant. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gab es seit 2010 Sponsoring an Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute)? Frage 2. Welche unter 1. genannten Institutionen erhielten seit 2010 Zuwendungen (bitte jährlich aufschlüsseln )? Frage 3. Von welchen Sponsoren erhielten die unter 1. genannten Institutionen seit 2010 Zuwendungen (bitte jährlich aufschlüsseln)? Frage 4. Welche Art der Leistung wurde an die unter 1. genannten Institutionen seit 2010 erbracht (Sachspende /Geldspende) (bitte jährlich aufschlüsseln)? Eingegangen am 16. Juni 2016 · Bearbeitet am 16. Juni 2016 · Ausgegeben am 20. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3256 16. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3256 Frage 5. Wie hoch war die jeweilige Summe der Zuwendungen an die unter 1. genannten Institutionen seit 2010 (bitte jährlich aufschlüsseln) und zu welchem jeweiligen Zweck erhielten sie Zuwendungen (bitte jährlich aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Sponsoring hat es an allen Hochschulen des Landes gegeben. Im Falle der Hochschule für Gestaltung lag die einzige Zuwendung allerdings unterhalb der Bagatellgrenze von 5.000 €. Auch an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen Frankfurt Institute for Advanced Studies (FIAS), Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und Fraunhofer Gesellschaft gab es Sponsoring . Fehlanzeigen haben hingegen gemeldet: Max-Planck-Gesellschaft, GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung, Herder-Institut, Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, Institut für sozial-ökologische Forschung, Sigmund Freund-Institut, Frobenius-Institut, Deutsches Polen-Institut, Institut für Sozialforschung, Fritz Bauer-Institut, Archiv der deutschen Frauenbewegung, Goethehaus sowie Center for Financial Studies. Die vorliegenden Zahlen und Daten zum Sponsoring sind den Tabellen 1 und 2 zu entnehmen. Frage 6. Welche Gegenleistungen wurden seit 2010 von mit den unter 1. genannten Institutionen vereinbart bzw. erbracht? Typische Gegenleistungen der Hochschulen waren beispielsweise: Präsentationsmöglichkeiten auf Veranstaltungen (z.B. Hausmessen und Foren), Nennung auf Flyern, Homepage und Tagungsunterlagen , Möglichkeit der Präsentation in Printmedien der Hochschule, Teilnahme von Mitarbeitern des Sponsors an Veranstaltungen, Infostände etc. Frage 7. Welche einmaligen oder regelmäßig zu leistenden Folgekosten entstanden seit 2010 den unter 1. genannten Institutionen? Frage 8. Welche einmaligen oder regelmäßig zu leistenden Folgekosten entstanden seit 2010 daraus für den Leistungsgeber? Es sind keine Folgekosten bekannt. Frage 9. Welche Arten von Stiftungsprofessuren an Hochschulen des Landes gab es seit 2010 (bitte aufschlüsseln nach Hochschule, Professur, Berufungsgebiet, Stifter/Drittmittelgeber, Dauer der Förderung , Weiterbeschäftigung nach Auslauf durch die Hochschule)? Die Angaben der Hochschulen sind der Tabelle 3 zu entnehmen. Frage 10. Gibt es Kenntnisse über die Nebentätigkeiten von Professoren (Bitte aufschlüsseln nach Hochschule , Berufungsgebiet, Art der Nebentätigkeit, Höhe der Bezahlung der Nebentätigkeit)? Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres sind die Bediensteten der Hochschulen (einschl. der Professorinnen und Professoren) verpflichtet, die erhaltenen Entgelte oder geldwerten Vorteile in einem Nebentätigkeitsnachweis aufzulisten und dem Präsidenten bzw. der Präsidentin vorzulegen . Diese Aufstellungen werden in reduziertem Umfang dem Ministerium als oberster Dienstbehörde vorgelegt. Die in den Nachweisen enthaltenen Daten haben einen streng persönlichen Charakter, weshalb eine Übermittlung wie erbeten für die Betroffenen unzumutbar ist (§ 39 Abs. 2 HDSG). Eine Anonymisierung der Daten ist zudem nicht möglich, da die erbetene , kleinteilige Aufschlüsselung auf Struktureinheiten Rückschlüsse auf konkrete Personen ermöglicht . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3256 3 Als typische Nebentätigkeiten können bezeichnet werden: Dozentin/Dozent, Lehrbeauftragte /Lehrbeauftragter, Referentin/Referent, Seminarleiterin/Seminarleiter und/oder Prüferin/ Prüfer. Ferner kommen Tätigkeiten als Gerichtsgutachterin/Gerichtsgutachter, Unternehmensberaterin /Unternehmensberater, Mitglied im Organ einer Gesellschaft und journalistische oder schriftstellerische Tätigkeit sowie Dolmetschertätigkeit in Betracht. Auftraggeber sind Wirtschaftsunternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Hochschulen, Ministerien, Justizbehörden u.a. Wiesbaden, 31. Mai 2016 Boris Rhein Anlagen Hinweis: Vollständige Namen sind der Verwaltung des Hessischen Landtags bekannt, müssen aber aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert, abgekürzt bzw. unkenntlich gemacht werden. KA 19/3256 KA 19/3256 KA 19/3256 KA 19/3256 KA 19/3256 petry Linien KA 19/3256 KA 19/3256 petry Linien petry Linien petry Linien KA 19/3256 KA 19/3256 3256_Anlagen.pdf KA 3256, Tabelle 1 KA 3256, Tabelle 2 KA 3256, Tabelle 3