Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger, Weiß, Barth, Eckert, Faeser, Gremmels und Grüger (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Partizipation Hessens an der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag (Bundestags- drucksache 18/727 vom 06.03.2014) geht hervor, dass Hessen in sämtlichen abgefragten Bereichen zu- meist weit unterdurchschnittlich an der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) partizipiert. Die Gründe dafür sind aus der Antwort nicht ersichtlich und sollen mit dieser Kleinen Anfrage von der Hessischen Landesregierung erfragt werden. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Der vom Bundeskabinett beschlossene BVWP dient als Rahmenprogramm und Planungsinstrument , ist jedoch kein Finanzierungsplan. Aus dem BVWP wird der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen entwickelt, der vom Deutschen Bundestag als Gesetz verabschiedet wird. Mit diesem erteilt der Bund den Ländern Planungsaufträge für bestimmte Maßnahmen. Insofern besteht der in den Fragen hergestellte Zusammenhang nicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Warum wurden seit dem Jahr 2001 von im Vordringlichen Bedarf geplanten 87 km Neubau von Autobahnen in Hessen nur 24 km fertiggestellt, was mit 28 Prozent weit unterdurchschnittlich zum Durchschnitt der Bundesländer (70 Prozent) ist? Frage 2. Warum wurden seit dem Jahr 2001 von im Vordringlichen Bedarf geplanten 107 km Ausbau von Autobahnen in Hessen nur 17 km fertiggestellt, was mit 16 Prozent weit unterdurchschnittlich zum Durchschnitt der Bundesländer (51 Prozent) ist? Frage 3. Warum wurden seit dem Jahr 2001 von im Vordringlichen Bedarf geplanten 319 km Neubau und Ausbau von Bundesstraßen in Hessen nur 100 km fertiggestellt, was mit 31 Prozent unterdurchschnittlich zum Durchschnitt der Bundesländer (33 Prozent) ist? Frage 4. Warum wurden seit dem Jahr 2001 von im BVWP für den Neubau von Autobahnen vorgesehe- nen 1,774 Mrd. € in Hessen nur 645 Mio. € verausgabt, was mit 36 Prozent weit unterdurchschnittlich zum Durchschnitt der Bundesländer (88 Prozent) ist? Frage 5. Warum wurden seit dem Jahr 2001 von im BVWP für den Ausbaubau von Autobahnen vorgese- henen 466 Mio. € in Hessen nur 153 Mio. € verausgabt, was mit 33 Prozent weit unterdurchschnittlich zum Durchschnitt der Bundesländer (68 Prozent) ist? Frage 6. Warum wurden seit dem Jahr 2001 von im BVWP für Neubau und Ausbau von Bundesstraßen vorgesehenen 1,427 Mrd. € in Hessen nur 702 Mio. € verausgabt, was mit 49 Prozent unterdurchschnittlich zum Durchschnitt der Bundesländer (51 Prozent) ist? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Projekte des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen werden von den Ländern in Auftragsverwaltung für den Bund im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten geplant. Der Bund entscheidet bei vorliegendem Baurecht mit der Einstellung in den Straßenbauplan über die Finanzierung und den Baubeginn der einzelnen Vorhaben. Die jährlichen Investitionen in das Bundesfernstraßennetz der einzelnen Länder legt der Bund mit dem jährlichen Haushalt fest. Eingegangen am 4. Juni 2014 · Ausgegeben am 10. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/326 04. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/326 Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag betreffend "Bilanz des Bundesverkehrswegeplans 2003" (Bundestagsdrucksache 18/727 vom 06.03.2014) beinhaltet eine tabellarische Zusammenstellung von Streckenlängen und Investitionsausgaben für BAB-Neubau, BAB-Erweiterung und Bundesstraßen nach Bundesländern. Bei der Interpretation der von der Bundesregierung ermittelten Zahlen ist zu berücksichtigen: - Ein Vergleich und damit die Bildung von Durchschnittswerten über alle Länder ist wegen der gänzlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht aussagekräftig. Der fast auschließliche Teil der Bundesfernstraßenprojekte in den "neuen" Bundesländern sind "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit", die von der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) geplant und gebaut wurden. Die bei DEGES und bei den von ihr beauftragten Ingenieurbüros entstandenen Kosten für Projektmanagement, Planung und Baudurchführung wurden zur Hälfte vom Bund mitfinanziert. Diese Kosten für Ingenieurleistungen , die in Hessen bei rund 19 v.H. der Baukosten liegen, tragen ansonsten die Länder alleine. Auch wurden in der Vergangenheit für die "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" die notwendigen Investitionsmittel für den Bau bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt, sodass die Projekte kurzfristig umgesetzt werden konnten. - Beim Autobahnneubau sind bis auf den Abschnitt AD Kassel/Ost bis Helsa/Ost im Zuge der A 44 (11,3 km) und den Riederwaldtunnel im Zuge der A 66 (2,2 km) für rund 74 km der 87 km Autobahnen die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau geschaffen worden. Diese 74 km Autobahnneubauprojekte sind vom Bund wegen fehlender Investitionsmittel nur teilweise zum Bau freigegeben. - Bei den Bundesstraßen sind zwischen den Ländern keine signifikanten Unterschiede in der Realisierung der Maßnahmen zu erkennen. Wiesbaden, 20. Mai 2014 Tarek Al-Wazir