Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 29.03.2016 betreffend Prüfung der Einrichtung einer Pflegekammer und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Ministerium für Soziales und Integration hatte in der Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 19/476 bekundet, dass Hessen unter Beteiligung der Betroffenen die Einführung einer Pflegekammer, in der alle Pflegeberufe berufsständisch organisiert werden, prüfen werde. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchen Bundesländern gibt es nach heutigem Stand Pflegekammern oder sind Pflegekammern in Planung? Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland zum 1. Januar 2016 eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft eingeführt. In Schleswig-Holstein hat der Landtag im Juli 2015 die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen . Die niedersächsische Landesregierung hat im Februar dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Pflegekammer in den Landtag eingebracht. Frage 2. Mit welchem Ergebnis wurden die Entwicklungen in den anderen Bundesländern von der hessischen Landesregierung beobachtet? Die Entwicklungen in den anderen Bundesländern bestätigen die Einschätzung der hessischen Landesregierung, dass der mit einer Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer einhergehende Eingriff in die Rechte der Mitglieder einer sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen muss. In sämtlichen Bundesländern, in denen die Errichtung einer Pflegekammer bereits diskutiert wurde, ging es vorrangig um die Frage, welche gesetzlichen Aufgaben einer Pflegekammer übertragen werden können und ob diese Aufgaben z.B. nicht bereits durch die vorhandenen Berufsverbände erfüllt werden bzw. zukünftig erfüllt werden könnten. Als möglicher Aufgabenbereich einer Pflegekammer wurde regelmäßig insbesondere der Erlass einer Berufsordnung, der Erlass von Regelungen über die Fort- und Weiterbildung, die Professionalisierung des Pflegeberufs sowie die Registrierung der im Pflegebereich Berufstätigen genannt . Soweit der Aufgabenbereich feststand, wurde geprüft, ob die Aufgaben auch durch einen weniger belastenden Eingriff als eine Kammerpflichtmitgliedschaft erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang wurde erörtert, ob die in Bayern geplante "Interessenvertretung der Pflegekräfte ohne Zwangsmitgliedschaft", der sogenannte "Pflegering", eine Alternative zu einer Pflegekammer darstellt. Die hessische Landesregierung wird sich bei der noch andauernden Prüfung zur Einführung einer Pflegekammer auf diese Fragen konzentrieren und sie weiter vertiefen. Eingegangen am 3. Mai 2016 · Ausgegeben am 5. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3261 03. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3261 Frage 3. Welche Erfahrungen haben die Bundesländer gemacht, die bereits eine Pflegekammer eingeführt haben und wie finden diese Erfahrungen Eingang in die Prüfung der hessischen Landesregierung zur Einführung einer Pflegekammer in Hessen? Aus der Sicht der hessischen Landesregierung liegen noch nicht ausreichende Erfahrungen im Zuge der Einführung einer Pflegekammer vor. Neben der Etablierung der Aufgaben einzelner Pflegekammern bleiben zunächst die Reaktionen derjenigen Mitglieder der Pflegekammern abzuwarten , die ihre Mitgliedschaft ablehnen und im Wege einer gerichtlichen Überprüfung ihres Beitragsbescheides eine grundsätzliche Klärung der Frage ihrer Zwangsmitgliedschaft herbeiführen wollen. Diese Entwicklungen und Erfahrungen wird die hessische Landesregierung in ihre Prüfung zur Einführung einer Pflegekammer in Hessen einbeziehen. Frage 4. Wurde das Thema Pflegekammer im Fachbeirat Pflege erneut (nach dem 6. März 2013, s. Drucksache 19/476) diskutiert? Wenn ja, wie fielen die Stellungnahmen bezüglich des Wunsches oder der Forderung nach einer Pflegekammer in Hessen aus? Das Thema Pflegekammer wurde in den zurückliegenden zwei Jahren seitens des Fachbeirats Pflege weder in die Tagesordnung der Sitzungen aufgenommen noch im Rahmen der Sitzungen diskutiert. Lediglich im Rahmen der 58. Sitzung des Fachbeirates Pflege am 19. Februar 2015 wurde das Thema Pflegekammer angesprochen; auf die Frage eines Mitgliedes des Fachbeirates, ob die Einführung einer Pflegekammer in Hessen unmittelbar bevorstünde, wurde dies verneint. Frage 5. Wer war an der Prüfung der hessischen Landesregierung zur Einführung einer Pflegekammer in Hessen, in der alle Pflegeberufe berufsständisch organisiert werden, beteiligt? Frage 6. In welcher Form erfolgte die Beteiligung und was waren die wesentlichen Argumentationsstränge der Beteiligten? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Prüfung der Hessischen Landesregierung zur Einführung einer Pflegekammer erfolgt durch das zuständige Hessische Ministerium für Soziales und Integration. In die weitere Prüfung sind insbesondere der Fachbeirat Pflege sowie der Landespflegerat Hessen einzubeziehen. Wiesbaden, 23. April 2016 Stefan Grüttner