Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer (SPD) vom 30.03.2016 betreffend Auswirkungen der Ergebnisse einer im Rahmen des Präventionsprogramms "IN FORM" der Bundesregierung durchgeführten, aktuellen Schulbefragung zur Essensversorgung auf die Schulverpflegung in Hessen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Übergewicht und Adipositas nehmen innerhalb der Bevölkerung weiter zu; auch Kinder sind zunehmend davon betroffen und somit gefährdet, an den Folgeerkrankungen der Fettsucht zu leiden, die mittlerweile zu den weltweit häufigsten Todesursachen zählen. Vor diesem Hintergrund kommt der Adipositasprävention, speziell auch für Kinder, immer größere Bedeutung zu. Unter dem Titel "IN FORM" hat die Bundesregierung ein eigenes Präventionsprogramm für mehr Bewegung und bessere Ernährung entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Schulbefragung zur Essensversorgung durchgeführt, deren Ergebnisse auf der Internetseite von "IN FORM" einsehbar sind. Die Ergebnisse der Befragung decken große Defizite auf, die es nun zu beheben gilt. Nicht nur die Qualität und Auswahl wurden subjektiv von den Schülerinnen und Schülern kritisiert, auch die Zusammensetzung der Angebote ist oft nicht ausreichend. So wird zu selten Gemüse, Salat und Fisch und zu oft Fleisch und Wurst serviert. Nur 48,6 % der hessischen Schulen ist der DGE-Standard für Schulessen bekannt. Auch die empfohlene Länge der Pausen (mind. 45 Min.) wird nur zu 39 % umgesetzt. Zwar geben 82,5 % der hessischen Schulen an, Ernährungsunterricht anzubieten, jedoch findet dieser nur in den seltensten Fällen wöchentlich statt. Dank immer längerer Unterrichtszeiten verbringen Schülerinnen und Schüler oft den Großteil ihrer Zeit in der Schule. Eine gesunde Essensversorgung muss hier mithilfe von verbindlichen Qualitätsstandards sichergestellt werden. Da insbesondere auch sozial benachteiligte Kinder von einer guten Schulversorgung profitieren, tragen Interventionen in diesem Bereich auch zur sozialen Gerechtigkeit bei. Die aktive Einbindung der Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung der Essensversorgung würde die Zufriedenheit und Emanzipation deutlich steigern. Ein Verbot von stark zuckerhaltigen Getränken und Süßigkeiten in Schulen ist zu erwägen, da Kinder aufgrund mangelnder Alternativen und häufig auf diese zurückgreifen. Zu viel Zucker führt allerdings zu Heißhunger und führt langfristig zu einem Konzentrationsabfall, der im Schulalltag zu vermeiden ist. Vorbemerkung des Kultusministers: Kinder und Jugendliche benötigen für ihr Wohlbefinden, ihre Entwicklung und Leistungsfähigkeit eine bedarfsgerechte, physiologisch ausgewogene Ernährung und eine ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit. Ein vollwertiges Angebot in angenehmer Atmosphäre ist neben Bildungsangeboten im Unterricht ein notwendiger und wichtiger Baustein einer gelingenden Ernährungsund Verbraucherbildung. Im Schuljahr 2015/16 verfügen in Hessen bereits über 1000 Schulen über ein Ganztagsangebot. Der von der Landesregierung angestrebte und stetig voran getriebene Ausbau der ganztägig arbeitenden Schulen resultiert in der Notwendigkeit und Umsetzung von Verpflegungskonzepten , die auf der einen Seite Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, den Schulalltag konzentriert und mit Freude zu bewältigen, und auf der anderen Seite zu gut akzeptierten und wirtschaftlich sinnvoll ausgelasteten Mensen führen. Um Schulen und Schulträger dabei zu unterstützen, wurde im Jahr 2008 die hessische Vernetzungsstelle Schulverpflegung etabliert. Im Rahmen des bundesweiten Aktionsprogramms "In Form" werden die Vernetzungsstellen anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundesländer finanziert. In Hessen wird der Landesanteil hälftig durch das Hessische Kultusministerium und das Hessische Ministerium für Umwelt , Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz getragen. Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung wird über ein Gremium aus Vertretern und Vertreterinnen beider Ministerien gelenkt. Ziel sind ausgewogene, akzeptierte und wirtschaftlich tragfähige Schulverpflegungsangebote , eingebunden in ein ganzheitliches Konzept der Ernährungsbildung. Das heißt: Eingegangen am 9. Mai 2016 · Bearbeitet und online am 9. Mai 2016 · Ausgegeben am 12. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3268 09. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3268 Schulverpflegung ist sowohl mit einem über die Schulträger realisierten Versorgungsauftrag als auch mit einem durch den Kultusbereich getragenen Bildungsauftrag assoziiert. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wann werden die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Schulverpflegung zu verbindlichen Standards in Hessen? Die Organisation des Mittagsangebots an Schulen unterliegt der Zuständigkeit des Schulträgers, der sicherstellen soll, dass Schülerinnen und Schülern und dem Personal der Schule an allen Unterrichtstagen mit Nachmittagsangebot ein Mittagessen angeboten werden kann. Er gewährleistet die für ein Essensangebot erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung der Schule. Damit liegt es auch in der Verantwortung der Schulträger, die Kriterien des Qualitätsstandards der DGE zu einem verbindlichen Teil der Ausschreibung bzw. der Leistungsbeschreibung zu machen. Die ebenfalls in den Standards empfohlene Pausenlänge von mindestens 45 Minuten spiegelt sich in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen wider. Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen wird erneut geprüft werden, ob und inwieweit eine Einführung der DGE-Standards ermöglicht werden kann. Frage 2. Wie werden Schulen in Hessen darin unterstützt, ihre Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung und Auswahl der Schulverpflegung einzubeziehen? In Schulen sind zahlreiche Partizipationsansätze von Schülerinnen und Schülern möglich; diese können in ganz unterschiedlichen Varianten im Schulalltag gelebt werden. Dies kann auch deutlich über die Gestaltung und Auswahl der Schulverpflegung hinausgehen. Das Spektrum reicht von der Beteiligung an der Entscheidung über das Essen über die Teilhabe an der Gestaltung von Raum und Ambiente, die direkte Herstellung des Essens, die Mitgestaltung der Zeit des Essens vor oder nach dem Essen bis zur Mitwirkung an Planung und Abrechnung. Beispiele sind Zukunftswerkstätten, Schülerfirmen oder "Schüler kochen für Schüler". Die Konzepte und Ansätze werden in Fortbildungsveranstaltungen und landesweiten Tagungen kommuniziert und sind über Dokumentationen der Veranstaltungen verfügbar. Der jährlich von der Vernetzungsstelle initiierte "Tag der Schulverpflegung" ruft alle Schulen dazu auf, Schulverpflegung zu einem prominenten Thema zu machen. Anregungen zur Einbindung von Schülerinnen und Schülern werden auf der Homepage der Vernetzungsstelle regelmäßig zur Verfügung gestellt (www.schulverpflegung-hessen.de). Die Entscheidungen, welche der Varianten der Einbindung zum Tragen kommen, werden schulindividuell , angepasst an die jeweiligen Rahmenbedingungen, in den Schulen getroffen. Frage 3. Wann wird in Hessen ein "Ernährungs-TÜV" für die Anbieter von Schulessen eingeführt? Mit den "DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung" liegen standardisierte und wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für eine ausgewogene Schulverpflegung vor. In Hessen wurden die DGE-Qualitätsstandards allen hessischen Schulen über das Hessische Kultusministerium als Empfehlung zugesandt. Schulverpflegung und Ernährungsbildung sind eng miteinander verbunden und finden ihren nachhaltigen Niederschlag im Programm "Schule & Gesundheit". Frage 4. Wie unterstützt das Land Hessen seine Vernetzungsstellen für Schulverpflegung und an den Schulen angegliederte Verpflegungsstellen? Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen befindet sich derzeit in der zweiten Projektphase im Rahmen des bundesweiten Projekts "In Form". Die Finanzierung erfolgt anteilig zwischen Bund und Land. Sowohl das Hessische Kultusministerium als auch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellen jährlich 23.000 € für die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen zur Verfügung. Darüber hinaus steuert ein Lenkungsausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern beider Ministerien (Referate Ernährung, Ganztag und Schule & Gesundheit) die Arbeit. In den Schulen haben sich schulinterne Gremien, bestehend aus allen beteiligten Akteuren (Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Ganztagskoordination, Essensanbieter ...) bewährt, um die Qualität des Angebots zu sichern bzw. zur Optimierung beizutragen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3268 3 Schulen können ein Angebot der Vernetzungsstelle zur "Startberatung" abrufen, das diese Gremien individuell in einem Prozessschritt unterstützt. Außerdem können einfach zu handhabende Checklisten zum DGE-Standard genutzt und weitere Handlungsleitfäden abgerufen werden. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) bietet in ihrer Akademie Fortbildungen für Ausgabekräfte und Küchenleitungen an, um die Erfüllung des Qualitätsstandards flächendeckend zu unterstützen. Frage 5. Inwieweit ist Ernährungsunterricht in hessischen Schulen verpflichtend, und welche Lehrinhalte beinhaltet er? Das Thema "Ernährung" ist bereits in der Schule integriert, z.B. im Rahmen des Sachunterrichts der Grundschule, von Biologie oder "Politik und Wirtschaft" in der Sekundarstufe sowie von Projekttagen bzw. -wochen. Ziel ist es, die Inhalte der Ernährungsbildung in bestehende Strukturen und Unterrichtsfächer einzubinden und keine neuen zu schaffen. Ernährungs- und Verbraucherbildung ist eine wichtige Querschnittsaufgabe. Sie erfordert ein fächerübergreifendes und vernetztes Lernen im Unterricht und in außerschulischen Lernorten, um Schülerinnen und Schülern einen komplexen Kompetenzerwerb zu ermöglichen. Das Hessische Kultusministerium arbeitet gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz daran, Ernährungsbildung in der Schule weiter voranzubringen - sowohl durch die Trägerschaft der Vernetzungsstelle Schulverpflegung als auch mit der Durchführung der Projekte "Bauernhof als Klassenzimmer" und "Werkstatt Ernährung ". Bauernhof als Klassenzimmer: Kindern und Jugendlichen sind die Ursprünge und Produktionsweisen der Nahrungsmittel oft unbekannt. Die Initiative "Bauernhof als Klassenzimmer" will Verständnis für die Landwirtschaft und alle dort tätigen Menschen wecken, sinnliche Erfahrungen im Umgang mit Tieren und Pflanzen ermöglichen und eine nachhaltige und produktionsorientierte Erzeugung von Lebensmitteln verdeutlichen. Hoferkundungen und Projekttage werden hessenweit für Schulklassen , Kindergartengruppen und sonstige Interessierte angeboten. Werkstatt Ernährung: Das Projekt "Werkstatt Ernährung" ist ein erlebnis- und handlungsorientiertes Bausteinkonzept für Schulen rund um die Themen Essen und Trinken, das sich an die fünften und sechsten Klassen richtet. Das Projekt hat es sich zum Ziel gesetzt, Kindern und Jugendlichen die gesundheitlichen , sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte von Essen und Trinken in Theorie und Praxis zu vermitteln, um so eine positive Veränderung im Ernährungsverhalten herbeizuführen . Das Konzept wurde 2015 komplett und umfassend überarbeitet. Hinzugekommen ist zudem ein neues Kapitel mit dem Titel "Ernährung und nachhaltige Entwicklung". Die CDs und der Neudruck der Schulungsordner werden in 2016 erscheinen. Des Weiteren bietet z.B. die Verbraucherzentrale Hessen den Schulen ihre Unterstützung an: sie versteht sich als außerschulischer Partner, wenn es darum geht, bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für ein gesundheitsförderndes, umwelt- und sozialverträgliches Ernährungsverhalten zu schaffen. Frage 6. Wie werden die Ergebnisse der Interventionen (Ernährungsunterricht, Einführung des "Ernährungs -TÜVs", verpflichtende DGE-Standards etc.) wissenschaftlich erfasst und evaluiert, um ihre Evidenz festzustellen? Die Wirksamkeit ernährungsbezogener Interventionen isoliert auf ein Setting zu beziehen und daraus belastbare Ergebnisse abzuleiten, stellt methodisch eine große Herausforderung dar, da Ernährungsverhalten von zahlreichen Einflussfaktoren bestimmt wird. Ein erster Schritt bezüglich des DGE-Standards wurde durch die von "In Form" initiierte und in Hessen fortgeführte Studie "Qualität der Schulverpflegung" (www.bundeskongress-schulverpflegung.de) gemacht. Damit konnten ein Status Quo erhoben und Aussagen zur derzeitigen Qualität gemacht werden. Die Datenlage zur Wirksamkeit einer bestimmten Qualität des Mittagessens auf anthropometrische , also körperlich-messbare Endpunkte (z.B. BMI) oder Inzidenz bzw. Prävalenz von Krankheiten (z.B. Adipositas) ist derzeit nicht aussagekräftig. Das bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) neu geplante und im Aufbau befindliche Nationale Qualitätszentrum für gesunde Ernährung in Schule und Kita (NQZ) wird dieses Thema sicherlich in einem bundesweiten Fokus auf die Agenda setzen. Im Bereich der Ernährungsbildungsprogramme wurde beispielsweise der "Aid-Ernährungsführerschein " für die Grundschule umfassend evaluiert und seine Wirksamkeit als Baustein einer nachhaltigen Ernährungsbildung nachgewiesen. Ebenso wurde das hessische Konzept "Werkstatt Ernährung" in seiner Nutzbarkeit für hessische Lehrkräfte positiv evaluiert. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3268 Frage 7. Wann werden in Hessen Qualitätsstandards für Schulessen und Mensaräume eingeführt? Die Verantwortung für die Organisation des Angebots und die räumliche Ausstattung liegt beim Schulträger. Im Rahmen der bundesweiten Kooperation der Vernetzungsstellen Schulverpflegung werden Informationsmaterialien als "Praxiswissen" zur Orientierung zur Verfügung gestellt (z.B. "Handlungsleitfaden Ausschreibung & Leistungsbeschreibung" oder "Grundlagen und Planungseckdaten für die Küchenplanung") und über Infostände und Veranstaltungen kommuniziert . Auf die Antwort zu Frage 1 wird zudem verwiesen. Frage 8. Erwägt die Landesregierung ein Verbot von z.B. übermäßig zuckerhaltigen Getränken und Süßigkeiten bei der Schulverpflegung in Hessen? Im Qualitätsstandard zur Schulverpflegung werden im Kapitel zur Zwischenverpflegung sehr klare Aussagen zur Vermeidung von energiereichen Getränken bzw. Süßigkeiten vorgegeben. Darüber hinaus unterstützt das Hessische Kultusministerium im Rahmen des Programms "Schule & Gesundheit" das Konzept des "Zuckerfreien Vormittags", welches aus Gründen der Zahngesundheit auf die Vermeidung zuckergesüßter Lebensmittel und Getränke am Schulvormittag abzielt. § 129 Ziff. 12 a des Hessischen Schulgesetzes bestimmt, dass die Schulkonferenz über die Einrichtung von Schulkiosken und das zulässige Warenangebot entscheidet. Gemeinsam getragene, schulindividuell getroffene Entscheidungen haben den Vorteil, dass das Angebot bzw. dessen Beschränkung von nicht gesundheitsförderlich geltenden Lebensmitteln besser von den Schülerinnen und Schülern akzeptiert werden. Vor dem Hintergrund der vor allem rund um die städtischen Schulen existierenden alternativen Einkaufsmöglichkeiten, die ggf. vor Schulbeginn genutzt werden, können gemeinsame Beschlüsse und begleitende Ernährungsbildung ein größeres Potenzial zur Verhaltensänderung haben als generelle Verbote. Frage 9. Inwieweit werden Schulen in Hessen bei der Finanzierung des Schulessens unterstützt, damit ein günstiger Mittagessenpreis (z.B. unter 3 €) gewährleistet werden kann? Eine hessische Erhebung zur Schulverpflegung durch die Justus-Liebig-Universität Gießen aus dem Jahr 2015 zeigt, dass derzeit ein Essen an hessischen Grundschulen durchschnittlich 3,32 € und an weiterführenden Schulen 3,39 € kostet. In diesem Preis schlagen sich in der Regel Investitionskosten und Abschreibungen nicht nieder, eine indirekte Subventionierung ist also bereits inbegriffen. Weitere Zuschüsse sind je nach Schulträger sehr unterschiedlich. So wird beispielsweise in der Stadt Frankfurt durch städtische Zuschüsse der Preis auf 3,00 € gedeckelt. Direkte Zuschüsse zum Essenspreis bzw. die Finanzierung der Kosten für das Ausgabepersonal liegen in der Verantwortung der Schulträger. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Hartz IV oder ähnliche Transferleistungen beziehen, können das bundesweit geregelte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Anspruch nehmen. Das heißt, pro Mittagessen zahlen die Eltern nur 1,00 €, der restliche Anteil wird aus dem BuT finanziert . So soll soziale Gerechtigkeit bei der Teilnahme am Essen gewährleistet werden. Wiesbaden, 27. April 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz