Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Kindertagespflege in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele genehmigte Plätze gab es zum 1. März 2013 bzw. zum 1. März 2014 in Hessen in der Kindertagespflege, aufgeschlüsselt nach Jugendamtsbezirken? Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Der Landesregierung liegen regelhaft keine Informationen über die Anzahl der vorhandenen Plätze in Kindertagespflege in Hessen vor. Im Hinblick auf den zum 1. August 2013 einsetzenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres, der sich auch auf einen Platz in Kindertagespflege bezieht, erfolgte im Mai 2013 eine Abfrage bei den hessischen Jugendämtern. Diese ergab hinsichtlich des Platzangebotes in Kindertagespflege den nachfolgenden Stand zum 1. Mai 2013 und aus damaliger Sicht eine Prognose zum 1. August 2013: Städte und Landkreise Anzahl der insgesamt zur Belegung zur Verfügung stehenden U3-Plätze in Tagespflege zum 01.05.13 Anzahl der voraussichtlich insgesamt zur Belegung zur Verfügung stehenden U3-Betreuungsplätze in Tagespflege zum 01.08.13 Landkreis Kassel 354 380 Stadt Kassel 340 350 Landkreis Waldeck Frankenberg 370 370 Werra Meißner Kreis 144 158 Schwalm Eder Kreis 174 229 Landkreis Hersfeld Rotenburg 192 199 Landkreis Fulda 405 35 Stadt Fulda 158 158 Vogelsbergkreis 218 234 Landkreis Marburg Biedenkopf 245 245 Stadt Marburg 299 310 Landkreis Gießen 453 477 Stadt Gießen 223 261 Lahn Dill Kreis 251 286 Stadt Wetzlar 104 119 Landkreis Limburg Weilburg 89 95 Wetterau Kreis 421 440 Main Kinzig Kreis 422 433 Stadt Hanau 162 187 Landkreis Offenbach 704 725 Stadt Offenbach 433 433 Stadt Frankfurt 870 1070 Main Taunus Kreis 700 721 Stadt Bad Homburg 93 93 Hochtaunuskreis 399 404 Eingegangen am 30. Mai 2014 · Ausgegeben am 6. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/327 30. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/327 Rheingau Taunus Kreis 228 239 Stadt Wiesbaden 491 500 Landkreis Groß Gerau 300 303 Stadt Rüsselsheim 54 82 Landkreis Darmstadt Dieburg 295 319 Stadt Darmstadt 517 529 Landkreis Bergstraße 713 713 Odenwaldkreis 193 203 Gesamt Hessen 11.014 11.300 Aktuellere Zahlen liegen der Hessischen Landesregierung nicht vor. Frage 2. Wie viele dieser Plätze waren zum 1. März 2013 bzw. 1. März 2014 besetzt, ebenfalls aufge- schlüsselt nach Jugendamtsbezirken? Frage 3. Wie viele Plätze in der Tagespflege sind durch a) Kinder unter drei Jahren, b) Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt, c) Schulkinder belegt (aufgeteilt nach Jugendamtsbezirken)? Die Anzahl der betreuten Kinder in Kindertagespflege, basierend auf der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stichtag 1. März 2013, ist, unterteilt nach den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie nach den in der Statistik vorhandenen Alterskategorien, der Anlage zu entnehmen . Die Zahlen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stichtag 1. März 2014 liegen noch nicht vor. Frage 4. Teilt die Landesregierung die Befürchtung des Landesverbands für Kindertagespflege, dass zu- nehmend Plätze in der Tagespflege schwer nachzubesetzen sind? Wenn ja, welche Gründe sind dafür maßgeblich? Die Befürchtung des Hessischen Landesverbandes für Kindertagespflege e.V., dass Plätze in der Kindertagespflege nicht (mehr) besetzt werden, ist der Landesregierung bekannt. Die hessenweite Datenlage lässt derzeit jedoch nicht erkennen, dass die Belegung der Plätze in Kindertagespflege rückläufig ist: Zum Stichtag 1. März 2013 wurden in Hessen insgesamt 9.737 Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut, zum Stichtag 1. März 2012 waren es insgesamt 9.566 Kinder. Frage 5. Welche Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kindertagesstätte und Tagespflege gibt es in Hes- sen? In dem von Ende 2004 bis Anfang 2007 durchgeführten Modellprojekt TaKKT (Tagespflege in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen) wurden in neun hessischen Modellregionen verschiedene Formen der verbindlichen Zusammenarbeit zwischen Tagespflegepersonen und wohnortnahen Kindertageseinrichtungen erprobt. Dazu gehörten beispielsweise die (teilweise) Nutzung der Räume der Kindertageseinrichtung zur Betreuung durch Tagespflegepersonen, die Durchführung gemeinsamer Elternabende und die Hospitation von Tagespflegepersonen in der Kindertageseinrichtung und die der Erzieherinnen in der Tagespflegestelle. Informationen zu TaKKT sind dem Internet-Auftritt des Hessischen Kindertagespflegebüros (www.hktb.de) zu entnehmen. Auch die Broschüre "Kindertagespflege - Miteinander und voneinander lernen - Gute Beispiele aus der Praxis", die die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kindertagespflegebüro im Mai 2012 herausgegeben hat, enthält einige Kooperationsformen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hessen. So sind beispielsweise die gemeinsame Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren, die gemeinsame Teilnahme von Tagespflegepersonen und Erzieherinnen und Erziehern an Fortbildungsveranstaltungen und gemeinsame Unternehmungen der in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder darin beschrieben. Eine landesweite Aufstellung der in Hessen auf kommunaler Ebene bestehenden Kooperationsmodelle zwischen Kindertagesstätte und Kindertagespflege liegt der Landesregierung jedoch nicht vor. Frage 6. Welche Qualifikation benötigt eine Tagespflegeperson in Hessen derzeit und in den kommenden Jahren im Vergleich zu anderen Bundesländern? Frage 7. Beabsichtigt die Landesregierung, sich in der Zukunft nach den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen zu richten? Die Förderung von Kindern in Tagespflege obliegt nach den Vorschriften des SGB VIII und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit legen die örtlichen Träger der öf- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/327 3 fentlichen Jugendhilfe den Umfang und den Inhalt der Qualifizierung der Tagespflegepersonen fest. Der Landesregierung liegen weder hessen- noch bundesweite Aufstellungen über die Qualifizierungsmaßnahmen der Jugendhilfeträger vor. Das HKJGB enthält Regelungen darüber, welcher Qualifizierungsumfang erforderlich ist, um die Landesförderung zu erhalten. Mit dem Inkrafttreten des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG) zum 1. Januar 2014 ist nach § 32a Abs. 3 Nr. 2 HKJGB eine Grundqualifizierung von mindestens 100 Unterrichtsstunden erforderlich, ab dem Jahr 2016 eine Grundqualifizierung von mindestens 160 Unterrichtsstunden. Im Rahmen der Übergangsregelung nach § 57 Abs. 2 HKJGB ist für das Jahr 2014 eine Grundqualifizierung von mindestens 45 Unterrichtsstunden erforderlich, um die Landesförderung zu erhalten. Wiesbaden, 19. Mai 2014 Stefan Grüttner Anlage Anlage Kinder in Darmstadt, Wissenschaftsst. 403 349 51 3 — Frankfurt am Main, St. 1 155 894 145 96 20 Offenbach am Main, St. 395 294 • 50 • Wiesbaden, Landeshauptst. 435 324 40 57 14 Bergstraße 778 430 123 183 42 Darmstadt-Dieburg 348 297 28 18 5 Groß-Gerau 281 229 • 28 • Hochtaunuskreis 393 337 31 21 4 Main-Kinzig-Kreis 570 490 • 42 • Main-Taunus-Kreis 487 442 28 • • Odenwaldkreis 160 62 45 46 7 Offenbach 438 394 24 • • Rheingau-Taunus-Kreis 265 170 41 37 17 Wetteraukreis 300 255 • 26 • Gießen 515 417 33 55 10 Lahn-Dill-Kreis 222 169 28 20 5 Limburg-Weilburg 58 27 19 9 3 Marburg-Biedenkopf 394 366 14 11 3 Vogelsbergkreis 109 53 26 27 3 Kassel, documenta-St. 330 299 20 8 3 Fulda 488 305 72 99 12 Hersfeld-Rotenburg 247 130 47 53 17 Kassel 442 292 87 55 8 Schwalm-Eder-Kreis 202 130 30 36 6 Waldeck-Frankenberg 234 150 50 26 8 Werra-Meißner-Kreis 88 53 13 17 5 Land H e s s e n 9 737 7 358 1 120 1 056 203 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Statistische Berichte KV7-j/13 "Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hessen am 1.März 2013", Tabelle 18. zu- sammen zu- sammen zu- sammen zu- sammen 0 bis unter 3 3 bis unter 6 Kreisfreie Stadt (St.) Landkreis Kindertagespflege am 1.3.2013 ins- gesamt davon im Alter von … Jahren 6 bis unter 11 11 bis unter 14