Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 07.04.2016 betreffend Mobilfunkabdeckung in Mittelhessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Bei Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wird mir immer wieder berichtet, dass in bestimmten Ortschaften und auf bestimmten Straßenabschnitten eine Nutzung des Mobiltelefons nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Dies deckt sich auch mit meinen eigenen Erfahrungen bei Fahrten durch Mittelhessen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist die derzeitige Netzabdeckung von Mobilfunknetzen für mobile Telefonie in Mittelhessen (bitte nach Netzanbietern auflisten)? Eine einheitliche Darstellung der Netzabdeckung in Mittelhessen für Mobilfunknetze bezüglich mobiler Telefonie liegt der Landesregierung nicht vor. Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und der TÜV Rheinland (Projektträger des Bundesbreitbandatlasses) konnten hierzu keine einheitliche Darstellung liefern. Folgende Informationen der Mobilfunknetzbetreiber bzgl. Mittelhessen liegen vor: Die Deutsche Telekom AG gibt folgende Verfügbarkeit für GSM - Global System for Mobile Communications (Mobilfunkstandard der sogenannten 2. Generation, "2G") nach Einwohnern in % getrennt nach Landkreisen an: Name Landkreis Data mit GSM versorgt Gießen Einwohner % 99,27 Lahn-Dill-Kreis Einwohner % 98,48 Limburg-Weilburg Einwohner % 97,14 Marburg-Biedenkopf Einwohner % 97,95 Vogelsbergkreis Einwohner % 95,54 Wetteraukreis Einwohner % 99,80 Insgesamt Einwohner % 98,03 GSM-Versorgung in Prozent der Einwohner in Mittelhessen; Quelle: Deutsche Telekom AG Die angegebenen Werte werden als "near-window"-Werte in Gebäudenähe angegeben. Dies kann bedeuten, dass im Funkschatten von Gebäuden oder Räumen die Empfangsstärke nachlässt. Die Vodafone GmbH gibt die GSM-Versorgung gemäß einer grafischen Darstellung an (Anlage 1). Diese zeigt die im Netz der Vodafone GmbH mit GSM versorgten Gebiete blau eingefärbt. Unversorgte Gebiete/Bereiche sind weiß eingefärbt. Die gelben Linien stellen die Landkreisgrenzen der fünf mittelhessischen Landkreise dar. Von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG liegt die Aussage vor, dass Telefónica (O2 und E-Plus) bundesweit knapp 100 Prozent der Bevölkerung außerhalb von Gebäuden mit klassischen Telefonieleistungen versorgt. Innerhalb von Gebäuden sind es im Netz von O2 bundesweit 92,1 sowie im Netz von E-Plus 95,1 Prozent (Quelle: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, www.telefonica.de). Eingegangen am 25. Mai 2016 · Ausgegeben am 31. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3273 25. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3273 Der TÜV Rheinland gibt folgende Breitbandverfügbarkeit von Universal Mobile Telecommunications System - UMTS (Mobilfunkstandard der sogenannten 3. Generation, "3G") und Long Term Evolution - LTE (Mobilfunkstandard der sogenannten 4. Generation, "4G") in aggregierter Form über alle verfügbaren Mobilfunk-Anbieter an: Breitbandverfügbarkeit in % der Haushalte Kreis UMTS (3G) LTE (4G) Gießen 94 96 Lahn-Dill-Kreis 87 93 Limburg-Weilburg 80 93 Marburg-Biedenkopf 90 92 Vogelsbergkreis 74 89 Breitbandverfügbarkeit für 3G und 4G in Mittelhessen (Breitbandatlas des Bundes/TÜV Rheinland, Stand Ende 2015) Frage 2. Liegen der Landesregierung Informationen über "weiße Flecken" bzw. "Funklöcher" vor und wenn ja, wo liegen diese (bitte nach Netzanbietern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine Informationen über "weiße Flecken" bzw. "Funklöcher" nach Netzanbietern oder in aggregierter Form vor. Die Netzabdeckung sowie die "weißen Flecken" des Netzbetreibers Vodafone im GSM-Netz kann der grafischen Darstellung (Grafik 1 der Anlage 1) exemplarisch entnommen werden. Frage 3. Wie ist die derzeitige Netzabdeckung von Mobilfunknetzen für Datennutzung, insbesondere Internetzugang, in Mittelhessen für sog. "Smartphones" bzw. "Tablets" mit max. "G3"-Standard (bitte nach Netzanbietern auflisten)? Es liegen keine nach Anbietern aufgeschlüsselten Informationen über die Netzabdeckung zur mobilen Datenversorgung vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Verschiedene Endgeräte können aufgrund unterschiedlicher Qualität auch unterschiedliche Empfangsleistungen (und damit erreichbare Bandbreiten) haben; dieses lässt sich aber nicht generell nach der Gerätegattung unterscheiden. Frage 4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung einem alle Ortschaften und öffentliche Verkehrswege voll abdeckenden Mobilfunknetz hinsichtlich der Wirtschaft und insbesondere des Tourismus bei? Die Landesregierung misst einem flächendeckend verfügbaren Mobilfunknetz einen hohen Stellenwert bei. Neben dem generellen Trend einer verstärkten mobilen Kommunikation spielt die Verfügbarkeit mobiler Konnektivität zum Beispiel für die Produkt- und Prozessinnovationen eine zentrale wirtschaftliche Rolle. Im Gesundheitsbereich ist sie z.B. für die Anbindung von Rettungsdiensten erforderlich. Im Verkehrsbereich ermöglichen mobile Breitbandanbindungen die Erfassung und Verteilung verkehrstechnischer Daten. Für die touristischen Destinationen Hessens spielen sowohl der Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen in NGA- Netzen (Netzen der nächsten Generation - Next Generation Access) als auch leistungsfähige mobile Datennetze und WLAN-Angebote (öffentliche drahtlose lokale Netzwerke) eine wichtige Rolle. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und Ausbau der Attraktivität der Region für Besucher aus dem In- und Ausland. Darüber hinaus können stationär genutzte Funkanbindungen übergangsweise einen Beitrag zur Versorgung sonst schwer zu erschließender ländlicher Räume mit Breitband-Diensten leisten. Frage 5. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, um die Netzabdeckung des Mobilfunks in Hessen weiter voranzutreiben? Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben; die Verfügbarkeit eines ausreichenden Frequenzspektrums ist dabei eine notwendige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Netzabdeckung. Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit auf Bundesebene erfolgreich für die rasche Bereitstellung der Frequenzen der sogenannten Digitalen Dividende I (800- MHz-Bereich) und II (700-MHZ-Bereich) zur Mobilfunknutzung eingesetzt. Deutschland nimmt hier inzwischen eine Vorreiterrolle ein. Die mit der Frequenzauktion für das Spektrum im 700-MHz-Bereich (Digitale Dividende II) verbundenen Versorgungsauflagen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen, werden für eine weitere Verbesserung der Netzabdeckung sorgen. Die Zuteilungsinhaber müssen danach eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit mobilfunkbasierten Übertragungstechnologien sicherstellen. In einem Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung der Frequenzen muss jeder Zuteilungsinhaber eine Abdeckung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3273 3 und tatsächlich möglich ist (Präsidentenkammerentscheidung der Bundesnetzagentur vom 28.01.2015, BK 1-11/003). Die Landesregierung wird sich weiterhin für gute Rahmenbedingungen für den Ausbau der Mobilfunknetze in Hessen einsetzen. Dazu gehört sowohl das Einbringen hessischer Interessen in den entsprechenden Gremien als auch der kontinuierliche Austausch mit den Mobilfunknetzbetreibern . Wiesbaden, 17. Mai 2016 Tarek Al-Wazir Anlage Anlage       Grafik: GSM-Versorgung in Mittelhessen eines TK-Anbieters, Quelle: Vodafone GmbH