Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 12.04.2016 betreffend der zunehmenden Fälle von Abschiebehaft bei abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Abschiebehaft als freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz (GG) muss zwingend von einem Richter angeordnet werden. Rechtsgrundlage ist vorliegend § 62 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Verbindung mit den verfahrensrechtlichen Regelungen nach dem 7. Buch des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Auch ist die Verwendung des Begriffes "Gefängnis" in diesem Zusammenhang sachlich und sprachlich unzutreffend, da damit unter anderem die Unterschiede einer Abschiebungshafteinrichtung nach § 62 a AufenthG gegenüber einer Hafteinrichtung des Strafvollzugs unberücksichtigt bleiben. Diese Vorbemerkung vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Bei wie vielen abgelehnten Asylbewerber in Hessen (aufgeschlüsselt nach Monaten ab Januar 2015 bis heute) wurde Abschiebehaft angeordnet und vollzogen? Aufgrund von Haftanträgen ist im betreffenden Zeitraum bei insgesamt 103 abgelehnten Asylbewerbern /innen die Anordnung von Abschiebungshaft erfolgt. Aufgeschlüsselt nach Monaten stellt sich dies wie folgt dar: Monat Jahr 2015 Jahr 2016 Januar 2 23 Februar 1 11 März 2 12 April - 9 Mai 3 Juni 4 Juli 3 August 1 September 8 Oktober 10 November 5 Dezember 5 ohne Aufschlüsselung 4 Frage 2. Wie viele Personen aus Hessen wurden und werden in dem Gefängnis mit der Bezeichnung Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim seit Januar 2015 inhaftiert? Die Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien führen keine Erhebungen darüber, wie sich die Anzahl der Abschiebehaftfälle auf die Abschiebehafteinrichtungen verteilt, da ins- Eingegangen am 13. Juni 2016 · Bearbeitet am 15. Juni 2016 · Ausgegeben am 17. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3282 13. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3282 besondere eine Verlegung von Personen zwischen den Einrichtungen nicht ungewöhnlich ist. Dies vorangestellt, wird mitgeteilt, dass seit Januar 2015 insgesamt 199 Personen (Ausländer insgesamt) aus Hessen in Gewahrsamseinrichtungen für Ausreisepflichtige untergebracht wurden . Die Einrichtung in Ingelheim wurde dabei überwiegend genutzt. Frage 3. Wie lange dauert die Abschiebehaft durchschnittlich? Diesbezüglich werden keine Statistiken bei den Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Eine händische Auswertung der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Fälle ergab, dass die Abschiebungshaft durchschnittlich 13 Tage gedauert hat. Frage 4. Welche Kosten sind dem Land Hessen durch die Abschiebehaft in den Jahren 2015 und 2016 entstanden ? Nach vorläufiger Auswertung sind dem Land Hessen durch die Abschiebehaft seit Beginn des Jahres 2015 bis heute Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 197.000 € entstanden. Eine abschließende Auswertung ist mangels vollständiger Rechnungstellungen noch nicht möglich. Frage 5. In wie vielen Fällen wurde die Haftanordnung juristisch überprüft? Bei den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Fällen hat es lediglich in zwei Fällen eine gerichtliche Haftprüfung gegeben. Frage 6. Bei wie vielen Fällen lag keine Fluchtgefahr i.S.d. Entscheidung des BGH (AZ.: V ZB 31/14) vor? In keinem der in der Antwort zu Frage 5 genannten Fälle lag eine Fluchtgefahr im Sinne der Entscheidung des BGH vor. Frage 7. In wie vielen Fällen war die Anordnung der Abschiebehaft, nach juristischer Überprüfung, rechtswidrig und/oder hat zu Haftentlassungen geführt? In den in der Antwort zu Frage 5 genannten zwei Fällen führte die gerichtliche Überprüfung im Beschwerdeverfahren zu einer Haftentlassung (in einem Fall wegen der Einlegung eines Asylantrags ; im anderen Fall wegen einer unzureichenden Begründung). Frage 8. Wie viele der Abschiebehäftlinge aus Hessen waren unbegleitete/begleitete Minderjährige? Bitte nach Dauer der Abschiebehaft, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Zielland aufschlüsseln. In keinem der vorliegenden Fälle handelte es sich um Minderjährige. Frage 9. Wie viele Abschiebehäftlinge aus Hessen befinden sich zurzeit in Ingelheim? Aktuell befinden sich acht Personen aus Hessen in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim (Stand: 12. Mai 2016). Frage 10. In wie weit hat sich der Anteil der Herkunftsländer verschoben (bitte nach Quartalen seit Beginn 2015 aufschlüsseln)? Zur Aufschlüsselung nach Herkunftsländern siehe folgende Tabelle. Quartal Kosovo Albanien Somalia Sonstige 2015 - I. 1 2 1 2015 - II. 2 1 3 2015 - III. 10 1 2 2015 - IV. 11 4 2 2 2016 - I 21 17 1 4 2016 - II. bis 1. Mai 2016 8 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3282 3 Aufschlüsselung der Sonstigen: 2015 I ............................................ Ghana, 2015 II ......................... Iran, Pakistan, Polen, 2015 III ................................ Eritrea, Türkei, 2015 IV ............................... 2 x Afghanistan, 2016 I ................... 2 x Marokko, 2 x Algerien. Wiesbaden, 2. Juni 2016 Peter Beuth