Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 13.04.2016 betreffend Förderung von Straßenbaumaßnahmen im Schwalm-Eder-Kreis und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Straßenbaumaßnahmen (Neubau und Sanierung von Kreisstraßen) hat das Land Hessen in den Jahren 2011 bis 2015 im Schwalm-Eder-Kreis gefördert? In den Jahren 2011 bis 2015 hat das Land Hessen die nachfolgend aufgeführten Vorhaben des Schwalm-Eder-Kreises gefördert. Kurzbezeichnung Zuwendungen GVFG/Entflechtungsmittel Um- und Ausbau der K 5 innerhalb der Ortsdurchfahrt (OD) Felsberg, Stadtteil Neuenbrunslar 311.600 € K 147, Neubau der Unterführung (UF) der Fulda bei Guxhagen-Grebenau 1.338.100 € K 34, Um- und Ausbau in der OD Knüllwald-Nenterode 270.400 € K 25/27, Um- und Ausbau in der OD Homberg (Efze), Stadtteil Mörshausen 614.900 € K 30, Um- und Ausbau in der OD Knüllwald-Berndshausen 462.100 € K 56 Um- und Ausbau OD Neuental, Ortsteil (OT) Schlierbach 228.900 € K 91, Um- und Ausbau in der OD Knüllwald-Oberbeisheim 322.000 € K 20, Ersatzneubau der UF-Fulda bei Malsfeld, OT Beiseförth 1.618.600 € K 68, Um- und Ausbau zwischen Neuental-Zimmersrode und Neuental-Römersberg 357.500 € K 21, Um- und Ausbau in der OD Wabern-Rockshausen und freie Strecke bis L 3149 498.500 € Frage 2. Welche Maßnahmen sind für die Haushaltsjahre 2016/2017/2018 vorgesehen? Für die Förderung des Kreisstraßenbaus standen in den letzten Jahren insgesamt rund 18 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Bei der Bewilligung der Kreisstraßenmaßnahmen wurde hierbei grundsätzlich die Prioritätensetzung der Kreise von der Bewilligungsbehörde Hessen Mobil beachtet. Unter diesen Gesichtspunkten werden im Schwalm-Eder-Kreis in 2016 die zwei priorisierten Maßnahmen gefördert: Kurzbezeichnung geplante Zuwendungen GVFG/Entflechtungsmittel K 29, OD Obermelsungen und freie Strecke und UF Kesselbach 1.288.600 € K 145, OD Felsberg Altenburg 526.500 € Eingegangen am 8. Juni 2016 · Ausgegeben am 9. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3286 08. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3286 Für die Jahre 2017 und 2018 können noch keine Aussagen getroffen werden, da mit der Bewilligung des Förderprogramms 2016 im Kommunalen Straßenbau (KSB) grundsätzlich alle Zuwendungsmittel , die bis 2019 zur Verfügung stehen, bewilligt wurden. Umso dringender ist es, dass es endlich zu einer Einigung in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommt und damit auch die zukünftige Regelung der sogenannten "Entflechtungsmittel" klar wird. Dann könnten auch für den KSB neue Fördermittel bereitgestellt werden und Kreisstraßen (unter Beachtung der Priorisierung durch die Landkreise) gefördert werden. Wiesbaden, 31. Mai 2016 Tarek Al-Wazir