Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 11.04.2016 betreffend Fehlzeitenquote bzw. Fehltage pro Person für das Jahr 2015 bei der Hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich die wie folgt: Frage: Welche Fehlzeitenquote/Fehltage pro Person für das Jahr 2015 gab es in folgenden Behörden: - Hessische Bereitschaftspolizei, - Hessisches Landeskriminalamt, - Polizeipräsidium Frankfurt, - Polizeipräsidium Mittelhessen, - Polizeipräsidium Nordhessen, - Polizeipräsidium Osthessen, - Polizeipräsidium Südhessen, - Polizeipräsidium Südosthessen, - Polizeipräsidium Westhessen, - Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung? Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Ergänzend wird angemerkt , dass in den Fehlzeitenquoten die Abwesenheiten aufgrund von Erkrankungen, Kuren, Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederungen enthalten sind. Zudem werden Kalendertage und nicht Arbeitstage betrachtet. Behörde Fehlzeitenquote Fehltage pro Person Hessische Bereitschaftspolizei 7,20 26,3 Hessisches Landeskriminalamt 7,89 28,8 Polizeipräsidium Frankfurt am Main 8,08 29,5 Polizeipräsidium Mittelhessen 9,06 33,1 Polizeipräsidium Nordhessen 8,34 30,4 Polizeipräsidium Osthessen 7,56 27,6 Polizeipräsidium Südhessen 7,86 28,7 Polizeipräsidium Südosthessen 8,07 29,5 Polizeipräsidium Westhessen 8,62 31,5 Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung 8,64 31,5 Wiesbaden, 18. Mai 2016 Peter Beuth Eingegangen am 1. Juni 2016 · Ausgegeben am 3. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3290 01. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG