Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 20.04.2016 betreffend Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen und Vorranggebiete und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Die Landesregierung veröffentlicht regelmäßig Daten zu den Windenergieanlagen (WEA). Im jährlich erscheinenden Monitoringbericht zur Energiewende in Hessen werden unter anderem Daten zu WEA dargestellt. Zusätzlich wird auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) der Umweltatlas des Landes Hessen veröffentlicht , der eine Karte und eine Excel-Tabelle mit allen in Betrieb bzw. vor Inbetriebnahme befindlichen WEA, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind, enthält. Die Angaben werden vierteljährlich aktualisiert. http://atlas.umwelt.hessen.de/servlet/Frame/atlas/energie/wind/windkraftanlagen.htm Die Daten wurden dem Länderinformationssystem-Anlagen (LIS-A) entnommen, das durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien zeitnah aktualisiert wird. Die vorgenommene Auswertung gibt den aktuellen Stand vom 27. April 2016 wieder. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. An welchen Standorten werden in Hessen Windkraftanlagen betrieben? Die Standorte der sich in Betrieb befindlichen WEA können der im Internet öffentlich zugänglich gemachten Tabelle der im Vorwort erwähnten Excel-Tabelle entnommen werden. Frage 2. An welchen Standorten sind Windkraftanlagen genehmigt, aber noch nicht in Betrieb? Die Standorte der sich vor der Inbetriebnahme befindlichen WEA können der in der Vorbemerkung erwähnten Excel-Tabelle entnommen werden. Am 27. April 2016 befanden sich 156 WEA in Hessen vor der Inbetriebnahme. WEA mit dem Status "Vor der Inbetriebnahme" wurden genehmigt , sind aber noch nicht im Betrieb. Der Bescheid der Genehmigung einer Teilmenge dieser Anlage kann auch beklagt sein. Derzeit werden 45 Genehmigungen beklagt. Ob diese Anlagen in Betrieb gehen werden, ist daher nicht sicher. Frage 3. Für welche Standorte laufen gegenwärtig Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen ? Die Standorte der sich im Genehmigungsverfahren befindlichen WEA sind in der Tabelle (Anlage 1) dargestellt. Am 27. April 2016 befanden sich 499 WEA in Hessen im Genehmigungsverfahren . In dieser Zahl enthalten sind auch Verfahren, die von der Behörde mit einem Ablehnungsbescheid beschieden und beklagt wurden. Frage 4. An welchen Standorten wurde der Betrieb von Windkraftanlagen eingestellt? Die Standorte der stillgelegten WEA sind in der anliegenden Tabelle (Anlage 2) dargestellt. Zum Stand 27. April 2016 sind 156 Stilllegungen in der Datenbank LIS-A erfasst. An den Standorten können zum Teil neue Anlagen errichtet worden sein (Repowering). Eingegangen am 12. Juli 2016 · Bearbeitet am 13. Juli 2016 · Ausgegeben am 18. Juli 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3316 12. 07. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3316 Frage 5. An welchen Standorten wurden Windkraftanlagen zurückgebaut bzw. steht der Rückbau bevor? Die in der Tabelle (Anlage 2) aufgezählten stillgelegten Anlagen werden in der Regel alle nach einer durchschnittlichen Zeit von sieben bis neun Monaten zurückgebaut. Frage 6. Wie viele der in Betrieb befindlichen, der bereits genehmigten (nicht in Betrieb) und der im Genehmigungsverfahren befindlichen Windkraftanlagen liegen außerhalb der geplanten Vorrangflächen für Windkraftnutzung? Die Anzahl der sich außerhalb von geplanten Windvorrangflächen befindlichen WEA können der folgenden Tabelle entnommen werden: Gesamtanzahl in Hessen Anzahl außerhalb WE VRG WEA in Betrieb 827 499 WEA vor Inbetriebnahme 156 43 WEA im Genehmigungsverfahren 499 249 Summe 1.482 791 Regionalplanentwurf Nordhessen; Daten-Aktualität: 11. Januar 2016. Regionalplanentwurf Mittelhessen; Daten-Aktualität: 15. Juli 2015. Regionalplanentwurf Südhessen; Daten-Aktualität: 13. Oktober 2014. Regionaler FLNP Entwurf; Stand: 18. September 2013. Frage 7. Welche Windkraftanlagen (nach Frage 6) sind das im Einzelnen? Die Standorte der in Frage 6 betroffenen WEA sind in der Tabelle (Anlage 3) dargestellt. Frage 8. Welche Gemeinden haben gegen aktuell in Planung befindliche Windvorranggebiete Einwendungen vorgebracht? Für den Bereich des Regierungsbezirks Darmstadt (einschließlich Regionalverband Frankfurt /Rhein Main) haben 150 von 187 Kommunen Stellungnahmen zum Entwurf des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien - Entwurf 2013 - eingereicht. Neben dem grundsätzlichen Einverständnis mit der erfolgten Ermittlung und Festlegung der Vorranggebiete, wird überwiegend Zustimmung signalisiert, sofern eine Modifikation der Flächenkulisse (Flächentausch, Ausweisung neuer Flächen, Anpassung an kommunale Flächennutzungspläne, Flächenreduzierung) erfolgen sollte. 134 Kommunen sehen die Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung positiv. 16 Kommunen lehnen die Ausweisung von Vorranggebieten in ihrer Gemeinde ab. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Städte und Gemeinden: Kreisfreie Städte: Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach, Wiesbaden. Landkreis Bergstraße: Abtsteinach, Biblis, Birkenau, Bensheim, Biebesheim, Birkenau, Einhausen, Fürth, Grasellenbach , Hirschhorn, Lautertal, Mörlenbach, Neckarsteinach, Lampertheim, Lorsch, Viernheim, Wald Michelbach, Zwingenberg. Landkreis Dieburg: Babenhausen, Bickenbach, Dieburg, Eppertshausen, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß- Zimmern, Griesheim, Münster, Messel, Modautal, Mühltal, Otzberg, Ober-Ramstadt, Roßdorf, Pfungstadt, Reinheim, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Weiterstadt. Landkreis Groß-Gerau: Bürstadt, Riedstadt, Stockstadt, Trebur, Bischofsheim, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Rüsselsheim . Landkreis Hochtaunuskreis: Königstein im Taunus, Bad Homburg v. d. Höhe, Friedrichsdorf, Grävenwiesbach, Neu- Anspach, Oberursel (Taunus), Schmitten, Wehrheim, Weilrod. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3316 3 Landkreis Offenbach: Hainburg, Langen (Hessen), Mühlheim am Main, Obertshausen, Heusenstamm, Mainhausen, Rodgau. Landkreis Main-Taunus-Kreis: Flörsheim am Main, Hochheim am Main, Kelkheim (Taunus), Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus, Kriftel, Sulzbach (Taunus). Landkreis Main-Kinzig-Kreis: Hammersbach, Langenselbold, Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg, Schöneck, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Birstein, Echzell, Flörsbachtal, Freigericht, Gründau, Gelnhausen, Jossgrund, Linsengericht, Schlüchtern, Sinntal , Steinau, Wächtersbach. Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis: Aarbergen, Bad Schwalbach, Eltville, Geisenbeim, Heidenrod, Hohenstein, Hünstetten, Idstein, Kiedrich, Lorch, Niedernhausen, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Schlangenbad, Taunusstein, Waldems, Walluf. Landkreis Odenwald: Bad König, Beerfelden, Brensbach, Breuberg, Brombachtal, Erbach, Fränkisch-Crumbach, Hesseneck, Höchst, Lützelbach, Michelstadt, Mossautal, Reichelsheim, Rothenberg, Sensbachtal . Landkreis Wetterau: Altenstadt, Büdingen, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim (Wetterau), Bad Nauheim, Butzbach, Florstadt, Friedberg (Hessen), Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Rockenberg, Rosbach v.d. Höhe, Wölfersheim. Für den Bereich des Regierungsbezirks Gießen haben 69 von 101 Kommunen Stellungnahmen zu den Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2015 eingereicht. Neben Bedenken gegen diese Vorranggebiete, werden von einigen Gemeinden auch Erweiterungen geplanter Vorranggebiete bzw. die Festlegung zusätzlicher Vorranggebiete gefordert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Städte und Gemeinden: Landkreis Gießen: Biebertal, Buseck, Gießen, Grünberg, Hungen, Langgöns, Laubach, Lich, Linden, Lollar, Rabenau , Reiskirchen, Wettenberg. Lahn-Dill-Kreis: Aßlar, Braunfels, Breitscheid, Dietzhölztal, Dillenburg, Driedorf, Eschenburg, Greifenstein, Haiger, Hohenahr, Hüttenberg, Sinn. Landkreis Limburg-Weilburg: Bad Camberg, Beselich, Brechen, Dornburg, Elbtal, Elz, Hünfelden, Limburg, Mengerskirchen , Runkel, Selters (Ts.), Villmar, Weilburg. Landkreis Marburg-Biedenkopf: Amöneburg, Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Gladenbach, Kirchhain, Lohra, Marburg, Neustadt (Hessen), Rauschenberg, Stadtallendorf, Steffenberg, Weimar (Lahn). Vogelsbergkreis: Alsfeld, Feldatal, Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Homberg (Ohm), Lauterbach (Hessen ), Lautertal (Vogelsberg), Mücke, Romrod, Schlitz, Schotten, Schwalmtal, Ulrichstein, Wartenberg. Für den Bereich des Regierungsbezirks Kassel haben alle nordhessischen Landkreise wie auch nahezu alle Kommunen im Rahmen der Neuaufstellung des Teilregionalplanes Energie Stellungnahmen eingereicht. Dabei wurden nicht nur Bedenken gegen eine Festlegung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie vorgebracht, sondern teilweise differenziert sowohl Festlegungen ausdrücklich befürwortet bzw. eingefordert oder um Anpassungen von Flächen nachgesucht . Zudem wurden Stellungnahmen von den außerhalb des Regierungsbezirks Kassel liegenden Kommunen Schlitz, Sinntal, Hann.Münden und Alsfeld eingereicht. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3316 Im Einzelnen handelt es sich um folgende Städte und Gemeinden: Stadt Fulda. Landkreis Kassel: Breuna, Hofgeismar, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Oberweser, Reinhardshagen, Trendelburg, Zierenberg. Landkreis Fulda: Bad Salzschlirf, Burghaun, Eichenzell, Eiterfeld, Flieden, Kalbach, Neuhof, Petersberg. Landkreis Hersfeld-Rotenburg: Bad Hersfeld, Breitenbach am Herzberg, Cornberg, Friedewald, Hauneck, Haunetal, Kirchheim , Ludwigsau, Niederaula, Ronshausen, Wildeck. Landkreis Schwalm-Eder: Bad Zwesten, Gilserberg, Jesberg, Knüllwald, Neuental, Niedenstein, Schrecksbach, Spangenberg . Landkreis Waldeck-Frankenberg: Diemelsee, Diemelstadt, Edertal, Korbach, Twistetal, Volkmarsen, Waldeck, Willingen. Landkreis Werra-Meissner: Großalmerode, Helsa, Hessisch-Lichternau, Neu-Eichenberg, Sontra, Weißenborn, Witzenhausen . Nachbarregionen/-landkreise/-kommunen: Hann.Münden (LK Göttingen, Niedersachsen), Schlitz, Sinntal. Frage 9. Welche Argumente wurden im Rahmen der Stellungnahmen von den Gemeinden im Einzelnen vorgebracht? Von den Kommunen werden überwiegend folgende Argumente vorgetragen: Anregungen: Kommunale Wertschöpfung (kommunaler Haushalt), Wertschöpfungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Kommunaler Beitrag zur Energiewende. Bedenken: Artenschutz, Eingriff in Waldbestand, Grundwasserschutz, Denkmalschutz, Störung des Landschaftsbilds; negative Auswirkungen auf Tourismus, Windgeschwindigkeit zu gering, Abstand zur Wohnbebauung zu gering, optische Bedrängung; Umfassung von Ortslagen, gesundheitliche Gefahren durch Schall, Infraschall, Schlagschatten und Befeuerung der Anlagen, kein Planungswunsch der Gemeinde, Werteverlust von Immobilien, fehlende Anlagensicherheit: Lärm, Brand, Blitzeinschlag, Eiswurf, keine Speichermöglichkeiten für den produzierten Strom. Wiesbaden, 4. Juli 2016 Priska Hinz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de 3316_Anlagen.pdf drs3316 kleine anfrage anlage 1 drs3316 kleine anfrage anlage 2 drs3316 kleine anfrage anlage 3