Kleine Anfrage der Abg. Franz und Frankenberger (SPD) vom 21.04.2016 betreffend Flächensituation beim Bau der A 44 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. In welchen Verkehrskosteneinheiten (VKE) der A 44 im Bereich Kassel-Herleshausen wurden bzw. werden Flurbereinigungsverfahren angewandt? (Bitte Aufschlüsselung nach Verkehrskosteneinheiten !) Insgesamt wurden sechs Unternehmensflurbereinigungen (UF) eingeleitet: Verfahren A 44 Aktenzeichen VKE 20 UF 1321 VKE 31 UF 1214 VKE 32 UF 1457 VKE 32 und 33 UF 1710 VKE 33 UF 1709 VKE 50 UF 2298 Frage 2. Wie viel Hektar Fläche besitzt das Land Hessen im Bereich der VKE 50 (AS Sontra/Nord - AS Sontra-Ulfen)? Ausweislich der Unterlagen im Flurbereinigungsverfahren Sontra-Mitte zum Zeitpunkt der Einleitung der Flurbereinigung im Juni 2015 ist das Land Hessen Eigentümer folgender Flächen: ca. 78 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (Domäne Metzlar), ca. 21 ha Wald (Domäne Metzlar), ca. 374 ha Wald (Hessen Forst). Frage 3. Gibt es Vereinbarungen zwischen dem Land Hessen und den Landwirten im Bereich der VKE 50, die Flächen aufgrund des Baus der A 44 verloren haben, die die Bereitstellung von Ausgleichsflächen regeln? Es gibt Flächenangebote, aber noch keine Vereinbarungen mit den existenzgefährdeten Landwirten . Diese werden derzeit verhandelt. Frage 4. Wie viel Hektar der Fläche, die das Land Hessen in der VKE 50 besitzt, wurde den betroffenen Landwirten als Ausgleichsfläche angeboten? Falls ja, gibt es einen festen Übergabetermin für die angebotenen Ausgleichsflächen? Angeboten wurden insgesamt ca. 42 ha. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5. Wie viel Hektar der Fläche des Landes Hessen wurde an die betroffenen Landwirte in der VKE 50 verpachtet bzw. verkauft? Bisher wurde einem Landwirt vorübergehend eine hofnahe Fläche (ca. 5,5 ha) zur Nutzung (Weideland) überlassen. Ein Entzug seiner Flächen ist noch nicht erfolgt. Es hat bislang weder eine endgültige Verpachtung noch ein Verkauf von Flächen in der VKE 50 stattgefunden. Eingegangen am 7. Juni 2016 · Bearbeitet am 7. Juni 2016 · Ausgegeben am 10. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3317 07. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3317 Frage 6. Wie viel Hektar der Fläche des Landes Hessen in der VKE 50 wurde anderweitig verpachtet bzw. verkauft? Neben der bestehenden Verpachtung von Domänenflächen, die für Landwirte der VKE 50 als Ersatzland geeignet wären, wurden bereits ca. 10 ha landwirtschaftlicher Fläche an existenzgefährdete Landwirte des unmittelbar benachbarten Abschnittes der A 44 VKE 40.2 veräußert. Rund 14,5 ha sind zur Zeit an existenzgefährdete Betriebe aus der A 44 VKE 40.2 verpachtet bzw. zur Nutzung überlassen. Weitere ca. 5,5 ha wurden vorübergehend an einen Landwirt aus der VKE 50 überlassen (auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen). Diesbezüglich können sich noch Veränderungen durch zusätzliche Landangebote ergeben. Wiesbaden, 25. Mai 2016 Tarek Al-Wazir