Kleine Anfrage des Abg. Warnecke (SPD) vom 26.04.2016 betreffend Brückensanierung im Zuge der Frankfurter Straße (B 324) in Bad Hersfeld und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Brückensanierung im Zuge der Frankfurter Straße (B 324) in Bad Hersfeld wird offenbar nicht zu einer dauerhaften Instandsetzung des Brückenbauwerks führen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Hessen Mobil wird in den nächsten Jahren mit der Planung für ein Ersatzbauwerk im Zuge der Frankfurter Straße beginnen. Da die Planungen für den Neubau aber erst anlaufen werden, können zum heutigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben zum Bauablauf und zur innerörtlichen und großräumigen Verkehrsführung während der Bauphase gemacht werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist es richtig, dass mit der Sanierung des oben genannten Brückenbauwerkes eine weitere Nutzungszeit von gut 10 Jahren verbunden wird? Ja, 10 Jahre ist die übliche anzunehmende Verlängerung der Nutzungszeit für die gewählte Art von Sanierungsarbeiten. Frage 2. Steht im genannten Zeitraum nunmehr die unmittelbare Planung dieses Brückenneubaus an? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3. Wird ein solcher Brückenneubau zu einem Komplett- oder nur teilweisen Ausfall für die Verkehrsführung in der Frankfurter Straße über die Bahnstrecke führen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 4. In welchem Zeitraum wird mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen sein? Es ist voraussichtlich mit einer Bauzeit von mindestens 3 Jahren zu rechnen. Frage 5. Mit welchem Finanzvolumen für ein solches Bauwerk ist zu rechnen? Nach derzeitigem Stand ist für den Neubau des Bauwerks mit Kosten von mindestens 20 Mio. € zu rechnen. Frage 6. Wird bei den Planungen einbezogen, dass das zweite maßgebliche Brückenbauwerk zur Anbindung an die Innenstadt, die Brücke über die Fulda im Zuge der Berliner Straße, auch einen möglichen Sanierungsbedarf hat? Da sich das Bauwerk im Zuge der Berliner Straße in der Baulast der Stadt Bad Hersfeld befindet , kann das Land Hessen dazu keine Aussage treffen. Eventuell erforderliche Sanierungsarbeiten an diesem Bauwerk wären zu gegebener Zeit zwischen Hessen Mobil und der Stadt Bad Hersfeld zu koordinieren. Eingegangen am 31. Mai 2016 · Ausgegeben am 3. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3323 31. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3323 Frage 7. Wenn ja, wann ist dort mit einer größeren Sanierungsmaßnahme und - damit verbunden - einer teilweisen oder vollständigen daraus folgenden Verkehrseinschränkung zu rechnen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 8. Von welcher dann insgesamt zu veranschlagenden weiteren Nutzungsdauer wird für diese Brücke gerechnet? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 9. Ist ausgeschlossen, dass der Kurbereich mit der Straße Am Weinberg als Umleitungsstraße benötigt wird? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 10. Wird mit großräumigen Umleitungen, beispielsweise über die A 6 und A 7, zu rechnen sein? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Wiesbaden, 18. Mai 2016 Tarek Al-Wazir