Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 28.04.2016 betreffend Flughafen GmbH Kassel finanziert Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragestellerin: Vor mehreren Monaten sei ein Rechner des Kasseler Flughafens Ziel eines erfolgreichen Hackerangriffs gewesen . Dies meldete die "HNA" am 26.04.2016. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Hackerangriffe auf Computer der Flughafen GmbH Kassel gab es in den letzten zwei Jahren? Welches Ziel verfolgten die Hackerangriffe? Der Landesregierung ist lediglich ein Hackerangriff aus dem Sommer 2015 bekannt, über den auch die "HNA" berichtet hat. Ziel des Hackerangriffs waren ausschließlich Teile der Bürokommunikation des Flughafens. Sicherheitsrelevante Systeme wurden nicht angegriffen. Frage 2. Unterhält die Flughafen GmbH Kassel Geschäftsbeziehungen zu der Egyptian-Drilling-Company? Wenn ja: Welcher Art sind die Geschäftsbeziehungen? Die Flughafen GmbH Kassel unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu der Egyptian Drilling Company. Nach Angaben des Geschäftsführers der Flughafen GmbH Kassel wurde in 2014 über ein Austausch- bzw. Kooperationsprogramm von Universitätsabsolventen zwischen beiden Unternehmen verhandelt. Die Kooperation kam nicht zustande. Frage 3. Ist es zutreffend, dass die Flughafen GmbH Kassel, als Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse, für eine Mitarbeiterin der Egyptian-Drilling-Company mehrfach die Flugkosten nach Deutschland übernommen hat? Wenn ja, welches war der Zielflughafen der Mitarbeiterin der Egyptian-Drilling-Company und wie hoch waren die Flugkosten? Vorweg ist festzuhalten, dass die Flughafen GmbH Kassel aktuell nicht mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse betraut ist. Unabhängig davon ist sowohl intern durch einen leitenden Mitarbeiter der Flughafen GmbH Kassel als auch extern durch ein Rechtsanwaltsbüro der Vorwurf untersucht worden, dass eine Mitarbeiterin der Egyptian Drilling Company auf Kosten der Flughafen GmbH Kassel gereist sein soll. Ferner hat eine Sonderprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer stattgefunden. Diese Untersuchungen haben ergeben, dass Reisekosten der Mitarbeiterin nicht über die Flughafen GmbH Kassel abgerechnet wurden. Wiesbaden, 13. Juni 2016 Dr. Thomas Schäfer Eingegangen am 21. Juni 2016 · Bearbeitet am 21. Juni 2016 · Ausgegeben am 24. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3327 21. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG