Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 17.04.2014 betreffend polizeiliche Zusammenarbeit mit der Türkei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit Juni 2013 gehen türkische Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Härte gegen regimekritische Demonstranten vor. Allein während der Proteste im Juni und Juli 2013 am Istanbuler Gezi-Park sind laut Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) durch den Einsatz scharfer Munition, Tränengas, Wasserwerfern, Plastikgeschossen und Schlägen mindestens 8000 Menschen verletzt worden. Der Tod von mindestens drei Demonstrierenden kann laut AI direkt auf den Einsatz von exzessiver Gewalt der Sicherheitskräfte zurückgeführt werden. Fast zeitgleich trainierten laut Bericht von "Spiegel Online" vom 20.06.2013 deutsche Polizeibehörden ihre türkischen Partner im Rahmen des EU-finanzierten Twinning-Projekts "Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of Force (Unterstützung der Polizei bei der Vermeidung von unverhältnismäßigem Gewalteinsatz)". An dieser Maßnahme war auch die Polizeiakademie Hessen (HPA) beteiligt , die laut Angaben auf ihrer Internetpräsenz u.a. Schulungen zum "Umgang mit Ansammlungen /Versammlungen" und zur "Sofortintervention" durchführte. Mit dem Tod des 15-jährigen Berkin E. am 11. März 2014, der als Folge von Polizeigewalt während der Gezi-Proteste neun Monate im Koma gelegen hatte, kam es in zahlreichen türkischen Städten erneut zu Protesten , worauf die türkische Polizei wieder mit massiven Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas reagierte . Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Hessen hat eine professionelle Polizei, für die rechtsstaatliches Handeln immanent ist. Dies schließt ausdrücklich deeskalierendes, differenzierendes und kooperatives Verhalten gegenüber allen Teilnehmern demonstrativer Aktionen ein. Im Verbund mit dem Bund und den Ländern stimmt das Land Hessen über die beim Bundesministerium des Innern (BMI) angebundene Bund-Länder-Koordinierungsstelle für polizeiliche Ausstattungs- und Ausbildungshilfe (BLK) internationale zivile Hilfemaßnahmen eng ab. Entsprechende ausländische Hilfeersuchen werden zunächst über die BLK geprüft und an die Polizeien des Bundes und der Länder gesteuert. Soweit von hier aus entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten gesehen werden, wird diesen, soweit es die Ressourcen zulassen, nachgekommen . Darunter befinden sich auch erforderliche Maßnahmen der Polizeihilfe, die in den Nehmerländern als Bausteine rechtsstaatliches, polizeiliches Handeln fördern sollen und insbesondere im Einklang mit den Menschrechten stehen. Das angefragte Twinning-Projekt hatte zum Ziel, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anwendung von Zwang in die türkische Polizeiarbeit zu integrieren. Aus Sicht der türkischen Polizei stellt dies einen Paradigmenwechsel dar: Bisher ist es Einsatzphilosophie, sowohl im geschlossenen Einsatz als auch im Streifendienst, eine einmal begonnene Zwangsanwendung unter allen Umständen durchzusetzen. Dieser Paradigmenwechsel ist ein tiefgreifender Prozess, den dieses Projekt bestenfalls eingeleitet hat. Von daher konnte bei den aktuellen Vorgängen in der Türkei noch kein Ergebnis aus dem durchgeführten Projekt zu erkennen sein. Das Vorgehen der türkischen Polizei zeigt aber deutlich, wie wichtig die grundlegende Projektidee ist. In Teilen ähnlich lautende Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE des Bundestages wurden bereits im Rahmen der Bundestagsdrucksachen 17/14376 am 15. Juli 2013 und 17/14402 am 18. Juli 2013 durch das Bundesministerium des Innern beantwortet. Eingegangen am 27. Juni 2014 · Ausgegeben am 1. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/333 27. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/333 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei wie folgt: Frage 1: Welchen Umfang hat oder hatte die Beteiligung der Polizeiakademie Hessen (HPA) an dem Twinning-Projekt "Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of Force"? Bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume und Inhalte. Das bezeichnete Twinning-Projekt der Europäischen Union (EU) trug den Namen "Prevention of Disproportionate Use of Force of the Turkish National Police" (amtliches Kürzel: TR 09 IB JH 01), somit "Verhinderung unangemessener Gewaltanwendung durch die Turkish National Police (TNP)" und war vom 1. September 2011 bis zum 28. Juli 2013 vorgesehen. Insbesondere der Vergleich von Standards der Polizeiarbeit in der Türkei und den EUMitgliedsstaaten waren Inhalte des Projektes. Die Türkei war Begünstigter des EU-Projektes. Seniorpartner seitens der EU war die Republik Österreich, vertreten durch die Sicherheitsakademie (SIAK) in Wien und das ebenfalls dort ansässige Boltzmann-Institut für Menschenrechte. Juniorpartner war die Bundesrepublik Deutschland , vertreten durch das Bundeskriminalamt (BKA) in der Projektleitung und die Polizeiakademie Hessen (HPA) in der Ausführung. Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) in Bonn war für das Projektmanagement zuständig. Nach Evaluierungen vor Ort sollte die türkische Legislative und Polizei insbesondere Informationen zu den europäischen Polizeiausbildungsstandards und den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten. Durch die Ermöglichung von Informationsbesuchen hoher türkischer Polizeioffiziere in Mitgliedsstaaten der EU sollten ergänzende förderliche Impulse gegeben werden. Im Einzelnen stellten sich die Projektbeteiligungen der Polizeiakademie Hessen (HPA) und die Eckdaten wie folgt dar: a) Dauer: September 2011 bis Juli 2013 b) Gesamtbudget der Europäischen Union: 2 Mio. € c) Beteiligte: - Türkische Republik als "Nehmerland", - Seniorpartner seitens der EU ist die Republik Österreich, vertreten durch die Sicherheitsakademie und das Boltzmann-Institut für Menschenrechte, - Juniorpartner ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BKA in der Projektleitung und die HPA in der Ausführung, - Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. verantwortet des Projektmanagement. d) Ablauf: aa) Vom Beginn bis Ende 2012 Erhebung eines Ist-Zustandes - der türkischen Legislative und Organisation der Türkischen Nationalpolizei (TNP); Leitung: Österreich, - der türkischen Taktiken und Technik im polizeilichen Einsatz; Leitung: Deutschland (HPA) und - des türkischen polizeilichen Einsatztrainings; Leitung: Deutschland (HPA). bb) Vom 7. Januar bis zum 19. März 2013 Erstellung von Trainingshandbüchern zu den Themen - Führungsprozess (Österreich), - Führung geschlossener Einheiten (Deutschland) - orientiert an den Vorgaben der Polizeidienstvorschrift (PDV) und der hessischen Polizei, - Taktische Kommunikation (Deutschland) - analog der hessischen Polizei, - Anwendung unmittelbaren Zwangs im Polizeidienst (Deutschland) mit dem Schwerpunkt der Vorstellung des interaktiven Trainings (Rollenspiele, Szenarien, Simulationen im Kontext mit fachtheoretischem Unterricht) orientiert an den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und der hessischen Polizei. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/333 3 cc) Ab März 2013 bis zum 28. Juni 2013 Trainings zu den o.g. Themen auf Basis der erstellten Handbücher. In den Monaten Mai und Juni 2013 fand die praktische Umsetzung der vorgenann- ten Konzepte im Rahmen von insgesamt 16 Trainings in der Türkei statt. Die Trainings wurden in Polizeieinrichtungen in Ankara, Antalya, Diyarbakir, Adana, Bursa und Istanbul durchgeführt und am 28. Juni 2013 beendet. Bei den Terminen der türkischen Polizei in Hessen vom 7. bis zum 18. Mai 2012 sowie vom 4. bis zum 15. Juni 2012 erfolgte eine Begleitung durch anlassbezogene Vorträge und Aktivitäten. So erfolgte im Rahmen dieser Termine u.a. am 9. Mai 2012 der Besuch einer hochrangigen, zehnköpfigen türkischen Polizeidelegation bei der Hessischen Bereitschaftspolizei. Hier wurde deren Organisation vorgestellt ; zudem erfolgte die Präsentation der Sequenz einer Übungseinheit der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit sowie von Ausstattung und Fahrzeugen. Damit waren die Aufgaben der HPA abgeschlossen. Von der Teilnahme an der terminierten Abschlussveranstaltung am 26. Juli 2013 in der Türkei wurde auf Grund der Ereignisse vor Ort seitens der hessischen Polizei Abstand genommen. e) Ressourceneinsatz der HPA: Seitens der HPA waren acht Polizeivollzugsbeamte (PVB) mit unterschiedlichem Zeitan- satz in den verschiedenen Phasen des Projektes tätig, die sich nach Besoldungsgruppen wie folgt abbildeten: A 15: zwei PVB, A 14: zwei PVB, A 13: ein PVB, A 12: drei PVB. Frage 2: An welchen weiteren Maßnahmen (Übungen, Lehrgängen, Besprechungen etc.) der polizeilichen Zusammenarbeit mit der Türkei waren bzw. sind hessische Behörden seit 2004 beteiligt? Bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte sowie unter Einbeziehung von Maßnahmen des Bundeskriminalamtes (BKA), des Inspekteurs der Bereitschaftspolizei (IBP), der Bundespolizei (BPOLP) und der Europäischen Union (EU). Maßnahmen der internationalen polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden über die BLK koordiniert und erfasst. In der Drucksache 17/14376 des Deutschen Bundestags vom 15.07.2013 sind auf Seite 2 ff. umfangreich retroperspektivisch deutsche Hilfemaßnahmen, darunter auch die angefragte Maßnahme, aufgeführt. Ergänzend wird noch über folgende Maßnahmen in Hessen informiert: a) Im Jahr 2005 Auf Anfrage des BKA erfolgte die Teilnahme von Herrn Prof. Schmelz, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), im Rahmen des EU geförderten Twinning -Projektes "Strengthening the Police Forensic Capacity" an insgesamt drei Fortbildungswochen für türkische Polizeibeamte in Ankara, Antalya und Istanbul. b) Ende 2006 Hospitation einer Polizeivollzugsbeamtin des PP Westhessen im Rahmen des EU- Twinning-Projektes "Stärkung des Sachbeweises bei polizeilichen Ermittlungen" für drei Monate in der Türkei. c) September 2008 Besuch einer fünfköpfigen türkischen Polizeidelegation an der Polizeiakademie Hessen und Informationen zu den Themen Polizei in einer multikulturellen Gesellschaft, Aufgaben von Ausländerbeauftragten der hessischen Polizei, Früherkennung islamistischer Strukturen und Studium an der Verwaltungsfachhochschule. Im Rahmen dieses Aufenthaltes erfolgte auch ein Besuch des Polizeipräsidiums Frankfurt mit der Vorstellung der Themenfelder Befehlsstelle, Werbung für den Polizeiberuf und Eignungsauswahlverfahren, Gewalt in Beziehungen sowie ein Besuch des evangelischen Polizeipfarramtes Frankfurt. d) April 2009 Informationsbesuch eines türkischen Polizeibeamten auf Vermittlung der International- Police-Association (IPA) beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) zur Organisation der Behörde. e) Mai 2009 Im Rahmen eines bei der Universität Gießen durchgeführten internationalen Kolloquiums und auf Anfrage der Universität erfolgte der Besuch einer türkischen Delegation beim 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/333 HLKA mit Besichtigung des kriminal-wissentschaftlichen und -technischen Instituts und Vorstellung des Landesmigrationsbeauftragten. f) Im Jahr 2010 Im Rahmen eines EU-geförderten Austauschprogrammes für polizeiliche Führungskräfte hospitierte im Sommer 2010 ein türkischer Polizeibeamter der Präventionsabteilung in Ankara eine Woche im HLKA, ein einwöchiger Gegenbesuch eines Polizeibeamten (Landesmigrationsbeauftragter) des HLKA fand im Herbst 2010 in der Türkei in Mardin statt. g) 2009 bis 2012 Als hessisches Mitglied im European Network of Forensic Science Institutes (ENFSI) nahm ein Mitarbeiter des HLKA vom 26. bis zum 28. Mai 2009 und vom 12. bis zum 13. April 2012 an Treffen in Ankara teil. Veranstalter war das Kriminaltechnische Institut in Ankara. h) Oktober 2012 Vortrag eines Mitarbeiters der HfPV auf Einladung des Direktors des Forschungszen- trums für deutsches Recht an der Özeygegin Universität in Istanbul zum Thema "Maßnahmen gegen Straftaten der Polizei". i) Juni 2013 Auf Vermittlung des Polizeipräsidiums Südosthessen erfolgte ein Informationsbesuch einer kleinen türkischen Polizeidelegation aus Usak beim HLKA mit Kurzvortrag zum Thema "Bekämpfung Cybercrime". j) Oktober 2013 Besuch einer 20 köpfigen türkischen Delegation (Staatsanwälte und Richter) im Rahmen eines EU-geförderten Projektes beim Polizeipräsidium Westhessen. In diesem Rahmen wurde durch die Migrationsbeauftragten über die Themen "Polizeirecht, Vernehmungstaktiken , Vernehmungsmethoden, Versammlungsrecht" informiert. Frage 3: Auf wessen Initiative kamen diese Maßnahmen zustande und wie erfolgt bzw. erfolgte ggf. die Koordinierung mit zuständigen Behörden des Bundes bzw. anderer EU-Mitgliedsstaaten? Für Frage 1 gilt, dass die Ausschreibung der Maßnahme am 9. Dezember 2009 über das Bundeskriminalamt (BKA) erfolgte. In Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte sollten Praktiken zur Vermeidung des unverhältnismäßigen Einsatzes von unmittelbarem Zwang und körperlicher Gewalt sowie dem Gebrauch von Schusswaffen entwickelt und implementiert werden. Das BKA wandte sich am 6. Januar 2010 unmittelbar mit dem Vorschlag an die Polizeiakademie Hessen, gemeinsam mit dem BKA als Juniorpartner und der Republik Österreich (Sicherheitsakademie SIAK) als Seniorpartner, an dem Projekt teilzunehmen . Am 5. Juni 2010 wurde Hessen (HPA) darüber informiert, dass die EU den o.a. Projektpartnern den Zuschlag erteilte. Für Frage 2 gilt, dass entsprechende Polizeihilfeanfragen grundsätzlich über das Auswärtige Amt (AA) oder das Bundesministerium des Innern (BMI) geprüft und an die BLK zur Koordinierung weitergegeben werden, insbesondere um Doppelleistungen zu vermeiden. Frage 4: Welche dieser Maßnahmen hatten den Umgang mit Versammlungen, Demonstrationen u.ä. zum Gegenstand? Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2, soweit diese Begrifflichkeiten einschlägig sind. Soweit Hessen berührt ist, waren diese Punkte Teile des Twinning-Programms Österreich/Deutschlands von 2011 bis 2013. Frage 5: Welche neuen Maßnahmen bzw. Anschlussmaßnahmen für bereits durchgeführte werden über- legt oder sind konkret in Planung? Neue Maßnahmen bzw. Anschlussmaßnahmen sind nicht geplant. Frage 6: In welchem Umfang hat das Land Hessen seit 2004 Mittel für Maßnahmen der polizeilichen Zu- sammenarbeit mit der Türkei und für Ausstattungshilfe der türkischen Polizei bereitgestellt? Bitte nach Haushaltstitel und Jahr auflisten. Im Bezugszeitraum wurden für entsprechende Maßnahmen keine Mittel bereitgestellt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/333 5 Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg bisheriger Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit angesichts wiederkehrender Berichte über das gewaltsame Vorgehen der türkischen Polizei gegen Demonstranten, das regelmäßig Tote und Verletzte fordert? Die außenpolitische Bewertung von Entwicklungen der inneren Sicherheit der Türkei obliegt der Bundesregierung. Gleichwohl betrachtet die Landesregierung entsprechende Entwicklungen in der Türkei mit Sorge. Im Rahmen des EU-geförderten Twinning-Programms "Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of Force" war die hessische Polizei seit dem Jahr 2011 mit einzelnen Experten unter österreichischer Gesamtleitung und innerdeutscher Koordination durch den Bund im Rahmen eines Gesamtprojekts tätig. Eine isolierte Bewertung des Erfolgs und der zu erwartenden Nachhaltigkeit der durch hessische Experten übernommenen Ausbildungsabschnitte ist nicht möglich. Die hessischen Experten haben im Rahmen ihrer Tätigkeit alle für einen Paradigmenwechsel bei den beteiligten türkischen Polizeikräften erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt bzw. zur Verfügung gestellt. Das überschaubare Projekt war in der Kürze der Zeit und der sich überholenden Ereignisse ein erster Ansatz, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anwendung von Zwang in die türkische Polizeiarbeit zu integrieren. Von daher konnte bei den aktuellen zeitgleichen Vorgängen in der Türkei noch kein Ergebnis der Projektarbeit zu erkennen sein. Das Vorgehen der türkischen Polizei und die Folgen zeigen aber deutlich, wie wichtig die grundlegende Projektidee ist. Frage 8: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem gewaltsamen Vorgehen der tür- kischen Polizei gegen Demonstranten für die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit mit der Türkei? Im Rahmen der BLK, im Verbund mit dem Bund und den Ländern, werden mögliche künftige polizeiliche Zusammenarbeitsformen wie bisher eingehend geprüft werden. Das in der Fragestellung zu 1. benannte Projekt belegt, dass bereits erkannt wurde, dass in diesem Segment bei der türkischen Polizei Optimierungsbedarf bestand und weiterhin besteht. Frage 9: Auf welche Weise thematisiert die Landesregierung gegenüber ihren türkischen Partnern aus der Regionalpartnerschaft mit Bursa die Forderung des hessischen Landtages nach einem Ende von Gewalt und Repression gegen friedliche Demonstranten, wie sie im Beschluss des Landtages vom 27.06.2013 (Drucksache 18/7578) zum Ausdruck kommt? Die Landesregierung hat sich über die Vorkommnisse in der Türkei, seien es die polizeilichen Übergriffe auf Demonstranten oder die Ablösungen und Versetzungen von Richtern, Staatsanwälten und Polizeibediensteten, die mit der Aufklärung der Korruptionsaffäre um Ministerpräsidenten Erdoğan betraut waren, besorgt gezeigt. Diese Besorgnis über das Handeln der politisch Verantwortlichen in der Türkei wurde und wird immer wieder von Vertretern der Landesregierung in Gesprächen mit politischen Vertretern aus Bursa, aber auch mit dem türkischen Generalkonsul in Frankfurt, thematisiert. Der damalige Europaminister Jörg-Uwe Hahn hat unmittelbar nach Veröffentlichung der ersten Medienberichte über die Ausschreitungen auf dem Taxim-Platz Anfang Juni 2013 mit dem damaligen Gouverneur der Provinz Bursa, Şahabettin Harput, Kontakt aufgenommen. Zu einem ersten Telefonat kam es am 17.06.2013. Gouverneur Harput bestätigte, dass es auch in Bursa zu Demonstrationen gekommen sei, versicherte jedoch, diese seien friedlich verlaufen. Ein Einsatz der Polizei sei nicht angeordnet worden. Vizegouverneur Müftüoğlu (Innere Sicherheit, Polizei) versicherte anlässlich seines Besuchs in Hessen der damaligen Europastaatssekretärin Dr. Breier am 24.06.2013, die Demonstration in Bursa seien ordnungsgemäß angemeldet und vom Gouverneur genehmigt worden. Er bestätigte die Aussage des Gouverneurs, dass es zu keinen Übergriffen gekommen sei. Über die Ergebnisse beider Gespräche wurde der Hessische Landtag in seiner Plenarsitzung am 27.06.2013 unterrichtet. Europastaatssekretärin Dr. Breier sprach die Thematik im Rahmen ihres Besuchs in Bursa im November 2013 erneut sowohl bei Gouverneur Karaloğlu (Nachfolger von Gouverneur Harput ; Gespräch am 14.11.2013), als auch bei Vizegouverneur Müftüoğlu (Gespräch am 15.11.2013) an. Am 09.01.2014 erörterten der ehemalige Europaminister Hahn sowie Landtagspräsident Kartmann die Lage in der Türkei mit Gouverneur Karaloğlu und Generalkonsul Ekici anlässlich eines Besuchs des Gouverneurs in Wiesbaden. Hier wurde deutlich angesprochen, dass das Vorgehen von Ministerpräsident Erdoğan, insbesondere bei der Abberufung von Richtern, Staatsanwälten, etc., die Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen von Angehörigen von Regierungsmitgliedern unterzeichnet, bzw. die Durchsuchung geleitet haben oder sonst wie mit 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/333 der Aufklärung der Korruptionsaffäre befasst waren, nichts mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun habe und dass ein solches Vorgehen eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union nicht akzeptiert werden könne. Neben diesen Gesprächen besteht ein regelmäßiger Austausch mit den Vertretern des Honorarkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Bursa und dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin in Gesprächen mit den politischen Vertretern der türkischen Partnerprovinz Bursa und/oder sonstigen politischen Vertretern der Türkei in diesem Sinne einsetzen. In der Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Provinz Bursa (Republik Türkei) und dem Land Hessen vom 21. Oktober 2010 sind die Initiativen und die relevanten Bereiche beschrieben, auf die sich gemeinsame Zusammenarbeit erstreckt. Themen der polizeilichen Zusammenarbeit bzw. der Inneren Sicherheit sind in diesem Kontext nicht benannt bzw. nicht vorgesehen. Die im o.a. Beschluss manifestierten Eckpunkte, die gemeinsam mit den Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasst wurden, machen die kritische Haltung der Mehrheit der Mitglieder des Hessischen Landtages zu den Vorkommnissen in der Türkei deutlich und öffentlich. Auf dieser Basis muss weitergearbeitet werden und verstärkt Möglichkeiten im Rahmen der friedvollen Verständigung unter den Kulturen und Völkern genutzt werden. Wiesbaden, 13. Juni 2014 Peter Beuth Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden  www.Hessischer-Landtag.de Pressesprecher: Marco Krause E-Mail: pressestelle@hmdis.hessen.de 65185 Wiesbaden, Friedrich-Ebert-Allee 12 Pressemitteilungen im Internet: http://www.hmdis.hessen.de Telefon: (0611) 353-1606 Telefax: (0611) 353-1608 An die Medien in Hessen Wiesbaden, den 6. März 2014 Innenminister Peter Beuth: Deeskalationstraining bei Demonstrationen im Rahmen einer Polizei-Tagung Innenminister Peter Beuth hat heute im Polizeipräsidium Frankfurt eine Tagung der Leiter der sogenannten Alarmhundertschaften der hessischen Polizei besucht. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stand die Kommunikation mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Demonstrationen. Dazu gehörte auch ein praktisches Übungsszenario für die Polizeibeamtinnen und –beamten mit einem Deeskalationstraining. Innenminister Peter Beuth zeigte sich im Anschluss von der Professionalität der Polizei sehr beeindruckt: „Zum einen hat diese Übung die polizeiliche Rolle und den polizeilichen Auftrag verdeutlicht, den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Dabei geht es auch darum, friedliche Demonstranten vor Störern und Straftätern zu schützen, die den friedlichen Veranstaltungsablauf konterkarieren wollen. Gleichzeitig wurde in diesem polizeilichen Training auch das polizeiliche Ziel deutlich, Einsatzkräfte stets in deeskalierendem, differenziertem und kooperativem Verhalten gegenüber Demonstrationsteilnehmern weiterzubilden. Wie gut die hessische Polizei im Bereich dieser taktischen Kommunikation aufgestellt ist, davon konnte ich mir hier heute in Frankfurt ein positives Bild machen“. Landespolizeipräsidium Hessisches Landeskriminalamt Präsidium für Technik, Logistik & Verwaltung Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Polizeiakademie Hessen Aktuelles Stellenangebote Wir über uns Fortbildung Studierende Zentraler Polizeipsychologischer Dienst Verwaltung Kontakt Bildergalerien Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung Polizeipräsidium Nordhessen Polizeipräsidium Mittelhessen Polizeipräsidium Osthessen Polizeipräsidium Westhessen Polizeipräsidium Südosthessen Polizeipräsidium Frankfurt Polizeipräsidium Südhessen Dienststellen | Dienststellen > Polizeiakademie Hessen > Aktuelles > Polizeiakademie goes European Union Polizeiakademie goes European Union Schon als Hessische Polizeischule bestanden immer Beziehungen unserer Behörde ins Ausland. Regelmäßig wurden ausländische Polizeidelegationen begrüßt. Die Fachbereiche � 1 - Einsatzmanagement und Recht � 3 - Verkehrssicherheit - und � 9 - Diensthundewesen stehen schon lange mit Polizeien aus dem europäischen und weltweiten Ausland in Arbeitstagungen und Ausbildungen in Kontakt. Zum ersten Mal ist aber nun die Polizeiakademie Hessen in ein Projekt der Europäischen Union eingebunden. Es handelt sich um das das Twinning-Projekt „Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of.Force (Implementierung eines Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Verhinderung unangemessener Gewaltanwendung)“ Das Projekt „Als Twinning wird das von der Europäischen Union finanzierte Programm zum Auf- und Ausbau öffentlicher Strukturen (…) in Beitrittskandidaten der Europäischen Union bezeichnet. Dabei gilt es, den aquis commuauitaire (… gemeinschaftlicher Besitzstand) der Europäischen Union zu übernehmen und moderne, effiziente Verwaltungen aufzubauen, die in der Lage sind, die Gesetze und Verordnungen in demselben Maße umzusetzen, wie die jetzigen Mitgliedsländer.“ (Wikipedia; Stand 16.02.12) Diese Idee wird seit dem Jahre 1998 umgesetzt. Mittlerweile sind aus ehemaligen Beitrittskandidaten Länder der EU geworden und die Idee wurde auf Länder des Balkans, des Mittelmeerraumes und eben auf die Türkische Republik ausgedehnt. Fast 3000 Twinning-Projekte wurden bis 2011 aufgelegt. 576 Ausschreibungen konnte die Bundesrepublik Deutschalnd als Projektführer gewinnen. In 128 Projekten beteiligte sie sich als Juniorpartner. Damit ist die Deutschland mit über 700 Projekten innerhalb der EU der aktivste Partnerstaat im Twinning. Die Laufzeit der Projekte liegt zwischen 12 und 24 Monaten, die Budgets zwischen 250.000 und 2 Millionen Euro. Mit der längstmöglichen Laufzeit und dem höchstmöglichen Budget gehört das zu beschreibende Projekt somit zu den Schwergewichten im Twinning. Gewonnen wurde die Teilnahme nach einer detaillierten Ausschreibung durch die Republik Österreich als Seniorpartner. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Juniorpartner vertreten. Repräsentiert wird Österreich durch die Sicherheitsakademie (SIAK) in Wien und das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, ebenfalls in Wien. Für Deutschland steht stellvertretend das Bundeskriminalamt, weil grundsätzlich zuständig für die Auslandbeziehungen der deutschen Polizei. Die Polizeiakademie steuert jedoch den Großteil an Wissen und „Manpower“ bei. „Gefunden“ wurde die HPA über einen persönlichen Kontakt von Prof. Dr. Thorsten Heyer, Fachhochschule des Bundes (Bundeskriminalamt) und Swen Eigenbrodt, Leiter des Fachbereichs 4 - Sonderlagen/Spezialeinheiten – an der HPA. Nach ersten Vorgesprächen im Frühjahr 2011 wurde ein Team unserer Behörde zusammengestellt. Kriminaloberrat Eigenbrodt und Polizeidirektor Markus Gorol, Leiter des Fachbereichs 7 - Einsatztraining, Fahrtraining und Sport - sind nun in führenden Funktionen tätig, unterstützt von Mitarbeitern aus den eigenen Fachbereichen und den Fachbereichen 1 - Einsatzmanagement und Recht - und 5 - Führungsmanagement und Personalentwicklung -. Startseite RSS Sitemap Dienststellen-Suche Impressum Kontakt Hilfe Suche Suchbegriff ? Dienststellen Aktuelles Presse Fahndung Statistik Verkehr Prävention Wir über uns Berufsinformationen LEON Onlinewache Seite 1 von 3Willkommen im Internetangebot der hessischen Polizei 15.05.2014mhtml:file://W:\HMDI\Abt_LPP\Lpp4\#Lpp42\#Polizeihilfe Ausland\Twinning-Proje... Start des Projekts war am 01. September 2011. Bereits seit August 2011 war ein so genannter Resident Twinning Advisor (RTA)vor Ort in Ankara. Dieser österreichische Kollege ist für die Organisation in der Türkei verantwortlich. Für ihn bedeutet dies zwei Jahre Abwesenheit von Zuhause – abgesehen von den regelmäßigen Heimflügen alle paar Wochen. Unterstützt wird er bei seiner Arbeit von zwei jungen Assistentinnen. Diese beiden Damen fungieren auch während der Workshops als Übersetzerinnen. Die Projektsprache ist Englisch. Inhalt und Durchführung des Projekts Die Auftaktveranstaltung des Twinning-Projekts fand am 05. und 06. September 2011 in Ankara statt. Zuvor war durch Vertreter der SIAK, des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und des BKA der Ablaufplan für die Umsetzung des Projekts erstellt worden. Weiterhin beteiligt ist die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Bonn. Deren Mitarbeiter übernehmen die verwaltungstechnischen Abläufe für die bundesdeutschen Teilnehmer. Die Umsetzung der Projektidee „Implementierung eines Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Verhinderung unangemessener Gewaltanwendung innerhalb der türkischen Nationalpolizei (TNP)“ erfolgt in vier Komponenten: Komponente 1: Gesetzliche Rahmenbedingungen Komponente 2: Organisatorische Rahmenbedingungen Komponente 3: Taktik und Ausrüstung Komponente 4: Training Erhoben und verglichen werden die Inhalte der Komponenten in der Türkei als auch in Mitgliedstaaten der EU, vorrangig in Österreich und Deutschland. Ziel ist die Umsetzung gewonnener Erkenntnisse in Handbüchern für die türkische Polizei. Das Programm schließt im Jahre 2013 mit einem mehrwöchigen Trainingsprogramm für Mitarbeiter der TNP. Analysiert werden in diesen Komponenten drei Felder der Polizeiarbeit: � der tägliche Dienst („daily routine“) � Umgang mit Ansammlungen/Versammlungen („crowd control“) � Sofortintervention („rapid intervention“) Die Komponenten 1 und 2 werden von der österreichischen Seite geleitet, der Komponente 3 steht Swen Eigenbrodt, der Komponente 4 Markus Gorol vor. Die folgenden Darstellungen beziehen sich nur auf die letzen beiden Komponenten, da nur hier eigene Erfahrungen vorliegen. Der Ablauf war in beiden Komponenten im Wesentlichen gleich: In jeweils fünftägigen Workshops wurde versucht, Ausrüstung/Ausstattung, Taktik und Training in der Fortbildung der TNP in den drei oben beschriebenen Arbeitsfeldern zu erheben und aufzuhellen. Abgeschlossen wurde jeder Workshop mit einem Bericht. Abschließend trafen sich deutsche, österreichische und türkische Fachleute zu je einem zweitägigen Workshop. Hier wurden die drei Wochen jeder Komponente resümiert und ein Abschlußbericht mit ersten Empfehlungen durch die Experten der EU-Mitgliedsstaaten gefertigt. Die türkische Polizei sieht das Projekt als echte Chance, sich zu einer Polizei im westeuropäischen Verständnis zu verändern. Dementsprechend groß war das Interesse der an den Workshops beteiligten Polizisten an allen Facetten der österreichischen und deutschen Polizeiarbeit. Unsere Vorträge zur Praxis sowie zur Aus- und Fortbildung der jeweiligen Polizeien entwickelten sich auf Grund des enormen Informationsbedarfs der türkischen Kollegen zu ausgedehnten Frage- und Antwortstunden. Behindert wurde die offene und gute Zusammenarbeit allerdings durch die Sprachbarriere. Die Übersetzung vom Englischen ins Türkische und vice versa ist ein riesiger Zeitfresser. Schon jetzt steht fest, dass die Teilnahme an diesem Projekt einen Gewinn an Erfahrung für alle Seite 2 von 3Willkommen im Internetangebot der hessischen Polizei 15.05.2014mhtml:file://W:\HMDI\Abt_LPP\Lpp4\#Lpp42\#Polizeihilfe Ausland\Twinning-Proje... Schon jetzt steht fest, dass die Teilnahme an diesem Projekt einen Gewinn an Erfahrung für alle Experten darstellt und es der Polizeiakademie Hessen hilft, sich hinsichtlich ihrer Internationalität zu professionalisieren. Über die persönlichen Erfahrungen mit den türkischen und österreichischen Kollegen, Land und Leuten sowie der Polizeiarbeit und der Sicherheitslage in der Türkei gibt es einiges zu berichten. Dies würde aber den Rahmen dieses Berichts sprengen und wird daher zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Somit heißt es … to be continued. 14.05.2012 / HPA | M. Seite 3 von 3Willkommen im Internetangebot der hessischen Polizei 15.05.2014mhtml:file://W:\HMDI\Abt_LPP\Lpp4\#Lpp42\#Polizeihilfe Ausland\Twinning-Proje... Deutscher Bundestag Drucksache 17/14402 17. Wahlperiode 18. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/14280 – Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei vor dem Hintergrund der Proteste um den Gezi-Park am Taksim-Platz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. Mai 2013 verkündete der Ministerpräsident der Türkei, Recep Tayyip Erdog˘an, bei der Grundsteinlegung für die dritte Brücke über den Bosporus, dass der Gezi-Park am Taksim-Platz planiert werde. An dessen Stelle soll die Topcu-Kaserne wieder aufgebaut werden. Bereits am 27. Mai 2013 waren erste Bulldozer zur Entwurzelung von Bäumen im Gezi-Park am Taksim-Platz aufgefahren. Mit Beginn des Abholzens versammelten sich auf dem Taksim- Platz einige hundert Menschen – vor allem Menschen aus den Berufskammern Maschinenbau-, Elektro- und Bauingenieuren und Architekten und Nachbar- schaftsvereinigungen – und errichteten ein Protestcamp. In der Nacht brannten Sondereinheiten der Polizei Zelte nieder und schlugen die Protestierenden bru- tal zusammen. Am nächsten Tag waren bereits einige tausend Menschen auf dem Taksim-Platz. Es ging nicht mehr allein um das von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdog˘an geplante Vorhaben, sondern um Proteste gegen die massive Polizeigewalt. Die Polizei ging auch dieses Mal gegen diese Protestie- renden mit massiver Gewalt und Brutalität vor. Doch statt einer Niederschla- gung der Proteste, bewirkte dieses Vorgehen von Polizei und Sicherheits- kräften eine sich ausbreitende Welle der Entrüstung. Die Proteste fanden nun landesweit Solidarität und weiteten sich aus. Am 15. Juni 2013 räumte die türkische Polizei gewaltsam den Taksim-Platz und den Gezi-Park in Istanbul. Bei der gewaltsamen Räumung wurden nach Angaben der türkischen Protestbewegung in der Nacht zum Sonntag hunderte Menschen verletzt. Die Polizei habe ihren Einsatz mit einer Gewalt wie im Krieg geführt, kritisierte das Protestbündnis Taksim-Solidarität, die zu den wichtigsten Organisatoren der Proteste gehört. Dabei kamen Gummige- schosse, CS-Gas und Schockgranaten zu einer Zeit zum Einsatz, zu der auch viele Frauen mit Kindern und ältere Menschen im Park waren. Ärzte, die Ver- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Juli 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. letzte versorgen wollten, sind durch die Polizei in ihrer Arbeit behindert wor- den (dpa-Meldung vom 16. Juni 2013). Nach Angaben der türkischen Ärztevereinigung wurden bislang bei den ge- waltsamen Polizeieinsätzen gegen die Proteste vier Menschen getötet und etwa 7 500 verletzt (afp-Meldung vom 17. Juni 2013). Die türkische Men- Drucksache 17/14402 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode schenrechtsstiftung (TIHV) bilanziert gar fünf Tote und 11 823 Verletzte (www.bestanuce1. com). Mittlerweile hat die AKP-Regierung die Aufstands- bekämpfung militarisiert und setzt paramilitärische Verbände, Gendarmerie (Jandarma), mit ein. Mindestens zwei Wasserwerfer der Jandarma gingen am Taksim-Platz gegen Proteste vor. Auf der Brücke über den Bosporus sind am frühen Morgen des 16. Juni 2013 Jandarma-Angehörige eingesetzt worden, um Demonstranten daran zu hindern, in den europäischen Teil der Stadt zu ge- langen (www.heise.de). Inzwischen verfolgt das AKP-Regime die Protestierenden und es kam zu Mas- senverhaftungen von Regimekritikern und Oppositionellen in der Türkei durch Anti-Terror-Einheiten (dpa-Meldung vom 18. Juni 2013). Die türkische Polizei ist berüchtigt für die Brutalität, mit der sie gegen regime- kritische Demonstrantinnen und Demonstranten vorgeht. Selbst die Euro- päische Kommission, die in der Vergangenheit nicht gerade als Kritikerin der regierenden AKP aufgefallen ist, hat im Oktober 2012 ihren bisher kritischsten Bericht zur Lage in der Türkei verfasst („Turkey Progress Report 2012“ der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2012). Auch Amnesty International berichtete bereits für das Jahr 2011 über eine besorgniserregende Menschen- rechtssituation in der Türkei. Diese hat sich noch erheblich zugespitzt. Pro- zesse gegen den Komponisten Fazil Say und die Schriftstellerin Pinar Selek stehen exemplarisch für tausende anderer Verfahren gegen Regierungskritiker/ Regierungskritikerinnen. Die AKP unter Ministerpräsident Recep Tayyip Er- dog˘an ist dabei, einen autoritär-islamistischen Unterdrückungsstaat zu etablie- ren, in dem die Verfolgung von Journalisten, Gewerkschaftlern, Aleviten und Kurden auch durch eine von der AKP-kontrollierten Justiz an der Tagesord- nung ist. Trotzdem hat die Bundesregierung bislang an der polizeilichen, justi- ziellen und militärischen Zusammenarbeit mit der Regierung Recep Tayyip Erdog˘ans festgehalten. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. geht hervor, dass z. B. im Rahmen eines Be- suchsprogramms vom 25. bis 30. November 2012 eine türkische Delegation bestehend aus acht Angehörigen der türkischen Bereitschaftspolizei im Rah- men der Polizeilichen Ausbildungshilfe bei der Hamburger Landesbereit- schaftspolizei (LBP) „die Anwendung unmittelbaren Zwanges auf der Grund- lage der Fachanweisung für das Einsatztraining des Landes Hamburg erörtert und die Einsatzmöglichkeit der Wasserwerfer 9 und 10 dargestellt“ bekamen. Auch Einsatztaktiken der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten sowie in Hamburg zugelassene Waffen wie der Einsatzstock (kurz/Mehrzweckeinsatz- stock), die Pistole Walther, P 99Q und Maschinenpistole Heckler und Koch, MP 5 wurden vorgestellt (Bundestagsdrucksache 17/12971, Frage 17). Angesichts des erneuten repressiven Vorgehens der türkischen Regierung ge- gen Teilnehmer/Teilnehmerinnen regierungskritischer Versammlungen, muss nicht nur die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit der Regierung Recep Tayyip Erdog˘ans auf den Prüfstand. Wenn nicht anders an- gegeben, beziehen sich die folgenden Fragen auf den Zeitraum seit der Regie- rungsübernahme durch die AKP im Jahr 2003. 1. Welche Abstimmung erfolgt zwischen den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder bei der Planung und Durchführung der Zusammen- arbeit der Polizeien der Bundesländer mit türkischen Sicherheitskräften, welche Maßnahmen kamen im Bereich der Ausbildungs- und Ausstat- tungshilfe in den Jahren 2007 bis 2012 und auf wessen Initiative zustande, welche konkreten koordinierenden und ausführenden Aufgaben übernah- men die zuständigen Bundesbehörden, und inwieweit handelten die Bun- desländer eigenständig (die Maßnahmen bitte entsprechend der Jahre auf- listen)? Die Koordinierung der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der deutschen Poli- zei erfolgt generell durch die Bund-Länder-Koordinierungsstelle (BLK). Dabei handelt es sich um ein Gremium, in dem in regelmäßigen Sitzungen beabsich- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14402 tigte Unterstützungsleistungen der dafür zuständigen Bundes- und Länder- dienststellen zusammengetragen, besprochen und abgestimmt werden. Ferner werden praktische Erfahrungen ausgetauscht, mit dem Ziel, die Instrumente der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe noch effektiver einzusetzen. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme oder Weiterleitung von Daten. Die Bundes- länder führen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit aus. Die Vertreter der Bun- desländer in der BLK haben sich grundsätzlich gegen eine Weitergabe ihrer Da- ten im Rahmen parlamentarischer Anfragen auf Bundesebene ausgesprochen und auf Auskunftsmöglichkeiten über die Länderparlamente hingewiesen. Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe werden in der Regel von den Emp- fängerländern selbst initiiert und dann von den zuständigen Behörden in Deutschland hinsichtlich einer möglichen Durchführung sowohl in fachlicher als auch in politischer Hinsicht geprüft. Der Erfahrungsaustausch unter Federführung des Bundesministeriums des In- nern/Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) geht auf das TAIEX-Programm (Technical Assistance and Information Exchange) der Euro- päischen Union zurück. Der Wunsch der türkischen Seite nach weiterer bilate- raler Zusammenarbeit wurde durch das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt geprüft und durch den IBP mit den Vertretern der Bundeslän- der abgestimmt. Der IBP übernimmt einen Teil der Organisation und führt grundsätzliche Absprachen über den thematischen Rahmen, die Zielgruppe und den Zeitansatz des Erfahrungsaustauschs mit der Republik Türkei durch. Die konkrete Ausgestaltung obliegt jedoch dem ausführenden Bundesland. Zu den Einzelmaßnahmen in den Jahren 2007 bis 2012 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion DIE LINKE. (insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2) verwiesen. 2. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausbil- dungs- und Ausstattungshilfen für die türkische Polizei in den Jahren 2007 bis 2012 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Aus Haushaltskapitel 06 02 Titel 687 89 „Unterstützung der Grenzschutzbehör- den der mittel- und osteuropäischen Staaten, sowie der polizeilichen Ausbil- dungs- und Ausstattungshilfe“ wurden für die Türkei nachstehende Mittel zur Verfügung gestellt (Zahlen gerundet): 2007: 48 300 Euro 2008: 102 000 Euro 2009: 39 200 Euro 2010: 51 000 Euro 2011: 73 490 Euro 2012: 40 000 Euro 2013: 80 000 Euro (Haushaltsansatz – Planung). Hiervon wurden durch die Bundespolizei verausgabt: 2007: 7 251,10 Euro 2008: 78 633,43 Euro 2009: 9 793,41 Euro Drucksache 17/14402 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2010: 8 297,84 Euro 2011: 9 448,74 Euro 2012: 10 013,57 Euro. Aus dem Haushaltskapitel 06 10 Titel 687 01 „Unterstützungsmaßnahmen für ausländische Polizeien zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus Ausland“ wurden für die Türkei nachstehende Mit- tel zur Verfügung gestellt: 2007: 36 242,45 Euro 2008: 14 306,41 Euro 2009: 46 353,60 Euro 2012: 12 034,56 Euro. 3. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsver- ordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/ 2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – auf- geführt werden, sind in den Jahren 2007 bis 2012 aus Deutschland in die Türkei exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)? Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, je- doch grundsätzlich nicht über alle auf deren Grundlage tatsächlich exportierten Güter. Die von der Bundesregierung genehmigten Ausfuhren von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste genannten Gütern in die Türkei für die Jahre 2007 bis 2011 sind den jeweiligen Rüstungsexportberichten zu entnehmen, auf die im Übrigen verwiesen wird. Darin wurde Folgendes veröffentlicht: Im Jahr 2007 wurden 210 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 121 340 847 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022. Im Jahr 2008 wurden 211 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 43 693 111 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022. Im Jahr 2009 wurden 237 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 45 557 844 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022. Im Jahr 2010 wurden 267 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 198 967 974 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022. Im Jahr 2011 wurden 393 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 139 547 059 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14402 Eine Aufschlüsselung der einzelnen Ausfuhrlistenpositionen nach Umfang und Wert ist für die Jahre 2007 bis 2011 aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nach vorläufiger Auswertung für das Jahr 2012 hat die Bundesregierung 395 Ausfuhrgenehmigungen mit einem Gesamtwert von 87 717 741 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenpositionen erteilt: A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 25. Juni 2013 auf die Schriftliche Frage 23 des Ab- geordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 17/14270 verwiesen. Endgültige Zahlen für das Jahr 2012 werden im Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter veröffentlicht. Ein Überblick zu den erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Güter des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in die Türkei ergibt sich aus der folgenden Übersicht: Die weiteren Einzelangaben sind in der Anlage 1 zu dieser Frage enthalten. Eine differenziertere Aufschlüsselung ist innerhalb des Zeitraums, der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich. Die von der Bundesregierung genehmigten Ausfuhren von in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 genannten Gütern sind in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Bundesregierung veröffentlicht. Für die Tür- kei wurden in dem genannten Zeitraum folgende Ausfuhrgenehmigungen nach der Anti-Folter-Verordnung erteilt: 2009 wurde eine Genehmigung für Pfefferspray im Wert von 66 000 Euro und eine Genehmigung für Oleoresin Capsicum im Wert von 38 000 Euro erteilt. 2010 wurden eine Ausfuhr von Ausbringungsgeräten einer chemischen Sub- stanz im Wert von 35 000 Euro und eine Ausfuhr von Pelargonsäurevanil- lylamid im Wert von 248 Euro genehmigt. 2011 wurde eine Genehmigung für Ausbringungsgeräte einer chemischen Sub- stanz im Wert von 4 648 Euro, eine Genehmigung für Pelargonsäurevanil- lylamid im Wert von 43 Euro und zwei Genehmigungen für Oleoresin Capsi- cum im Wert von 58 330 Euro erteilt. 2012 wurden Genehmigungen für fünf Ausfuhren von Barbitursäurederivaten im Wert von 184 400 Euro und eine Ausfuhr von Pelargonsäurevanillylamid im Wert von 40 Euro erteilt. Da Antragsteller einen Anspruch darauf haben, dass Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse nicht unbefugt offenbart werden, kann zu den Herstellern keine Auskunft erteilt werden. Jahr Anzahl Genehmigungen Wert in Euro 2007 422 98 121 853 2008 368 55 272 534 2009 311 54 931 159 2010 398 73 580 506 2011 513 146 769 883 2012 (vorläufige Daten) 344 116 391 159 Drucksache 17/14402 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Hand- schellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale Waf- fen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reiz- stoffe („Tränengas“ etc.) und Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet, in die Türkei? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse darüber, ob die in der Frage genannten Güter in die Türkei geliefert wurden. Die Ausfuhr von Polizeiausrüstung ist zu einem großen Teil nicht genehmi- gungspflichtig. Eine Genehmigungspflicht besteht lediglich für Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Aus- fuhrliste (Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung) oder in Anhang I der EG- Dual-Use-Verordnung (EG Nr. 428/2009) genannt ist. Dies gilt zudem für Aus- rüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG Nr. 1236/2005) aufgeführt wird. Die Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhr- liste (Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung), Anhang I der Dual-Use-Ver- ordnung (EG) Nr. 428/2009 oder Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 erfasst werden, sind in der Antwort zu Frage 3 ausgewiesen. Eine vollumfängliche Einzelauswertung nach den in der Frage genannten Gü- tergruppen ist innerhalb des Zeitraums, der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion DIE LINKE., in denen nach Lieferungen von Wasserwerfern oder Modulen für Wasserwerfer sowie Polizeifahrzeugen gefragt wurde, wird verwiesen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. Juli 2013 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 17/14333 Bezug genommen. Bei den in der dazugehörigen Anlage aufgeführten Ausfuhrgenehmigungen für Reizstoffe des Teils I Abschnitt A 0007D der Aus- fuhrliste in die Türkei handelt es sich um kleinere Mengen Laborchemikalien. 5. Inwieweit gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Lieferungen von CS-Gas-Kartuschen, Kartuschen-Abschussgewehren, Tränengas, Blendschockgranaten, Lärmgranaten, Pfefferspray, Gummi- geschossen oder sonstigen Polizeiwaffen an die Türkei bzw. an die tür- kische Polizei, die paramilitärische Gendarmerie (Jandarma) und/oder die türkische Armee (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller und Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Von den in der Antwort zu Frage 3 genannten Ausfuhrgenehmigungen für Güter nach der Anti-Folter-Verordnung betreffen die zwei im Jahr 2009 erteilten Genehmigungen, die Genehmigungen von Ausbringungsgeräten in 2010 und 2011 sowie die zwei Genehmigungen von Oleoresin Capsicum 2011, Lieferungen an das türkische Innenministerium beziehungsweise die Polizei. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14402 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die unter den Fra- gen 3, 4 und 5 aufgelisteten Gegenstände, als von Deutschland an die Tür- kei gelieferte Ausrüstung auch im Zusammenhang mit den derzeitigen Pro- testen zur Anwendung gebracht wurden bzw. werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gegen die Protestie- renden eingesetzten Waffen bzw. die Ausrüstung der türkischen Polizei und Gendarmerie bezüglich der Hersteller (z. B. von HECKLER & KOCH GmbH, Daimler AG, MAN SE, Krauss-Maffei-Wegmann GmbH & Co. KG, Siemens AG) und dem Herkunftsland von a) CS-Gas-Katuschen bzw. -Granaten, b) Abschussgewehren für die Gas-Katuschen, c) Gummigeschossen und Abschussgewehren, d) Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehren, e) Wasserwerfern, f) gepanzerten Polizeijeeps, g) Polizeitransportern und Mannschaftswagen und h) Elektronik bzw. Polizeifunk? Zur Frage der Ausrüstung der türkischen Polizei und Gendarmerie: Zu den Unterpunkten a, b und c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Unterpunkt d: Das staatseigene türkische Unternehmen MKEK (Makina ve Kimya Endüstrisi Kurumu) fertigt diverse Kleinwaffen in Lizenz (u. a. MG3, G3, HK33, MP5). Die türkische Gendarmerie ist nach Kenntnis der Bundes- regierung mit MP5 Maschinenpistolen ausgerüstet. Zu Unterpunkt e: Berichten zufolge setzte die türkische Polizei Wasserwerfer vom Typ „Toma“ des türkischen Unternehmens Nurol Makina ein. Dieser Fahr- zeugtyp wird dort seit 2002 gefertigt. Zu den Unterpunkten f, g und h liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die türkische Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Rahmen der Er- eignisse um den Gezi-Park und den Taksim-Platz in Istanbul oder einer an- deren Stadt neben dem CS-Gas auch das weitaus gefährlichere CR-Gas, welches als chemische Waffe auf der gemeinsamen Militärgüterliste im Rahmen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuh- ren enthalten ist, eingesetzt hat (www.cicero.de)? Der Bundesregierung liegen über die Berichterstattung in den Medien hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. Drucksache 17/14402 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit der Türkei rechtsstaatliche und demokratische Reformen in der Türkei be- wirkt haben bzw. bewirkt und deswegen die Ausbildungsmaßnahmen ge- rechtfertigt sind? Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Maßnahmen und welcher umge- setzten Reformschritte im polizeilichen, justiziellen und militärischen Be- reich in der Türkei ist die Bundesregierung dieser Auffassung? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit der Türkei in ihrer Gesamtheit auch die wei- tere rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes befördert. Zu den wichtigen Reformschritten zählen u. a.: die Abschaffung der Todes- strafe, die fortdauernde Justizreform (zuletzt das dritte und vierte Justizreform- paket), die Zulassung der Individualbeschwerde vor dem türkischen Verfas- sungsgericht im September 2012 (innerhalb der ersten sechs Monate gingen 3 500 Beschwerden ein), die Stärkung ziviler Kontrolle über das Militär, die Änderung des Anti-Terrorgesetzes und des Strafgesetzes bezüglich des Delikts der terroristischen Propaganda, Maßnahmen zur Verhütung und erleichterten Strafverfolgung beziehungsweise Hemmung der Verjährung von Folter und die Ermöglichung der Wiederaufnahme von Verfahren nach Urteilen des Europä- ischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Türkei. Im Übrigen wird zur polizeilichen Zusammenarbeit auf die Antwort der Bun- desregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/ 14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion DIE LINKE. und zur justiziellen Zusam- menarbeit auf die Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, vom 12. Juni 2013 auf die Mündliche Frage 51 der Abgeordneten Sevim Dag˘delen der Fraktion DIE LINKE. (Plenarprotokoll 17/245, Anlage 44) ver- wiesen. Zur Ausbildung türkischer Soldaten in Deutschland wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 10. Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei beteiligt, und wenn ja, wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Frak- tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10877 vom 28. September 2012 wird verwiesen. 11. Wann und im Rahmen welcher Veranstaltungen haben sich seit dem Jahr 2009 Delegationen der türkischen Regierung (Militärdelegationen bzw. Delegationen, die auf Sicherheitskooperation, Rüstungskooperation o. Ä. ausgerichtet waren) auf Einladung der Bundesregierung bzw. von Bun- desministerien und anderer Bundesbehörden und Dienststellen in Deutschland aufgehalten (bitte entsprechend der Jahre auflisten), und welche Rüstungsgüter wurden den Angehörigen der jeweiligen Delega- tionen dabei von der Bundeswehr oder anderen Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutschland vorgeführt? Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts finden jährlich sicherheitspoliti- sche Konsultationen und Antiterrorismuskonsultationen mit der Türkei statt. Hierbei wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt. Dem Bundesministerium des Innern sind keine Veranstaltungen bekannt, bei denen Delegationen der türkischen Regierung, die sich auf Einladung der Bun- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14402 desregierung in Deutschland aufhielten, Rüstungsgüter vorgeführt wurden. Bezüglich der stattgefundenen Besuche im Rahmen der polizeilichen Zusam- menarbeit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion DIE LINKE. verwiesen. Hierbei wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt. Im Rahmen der bilateralen Kooperation haben auf Ebene des Bundesministe- riums der Verteidigung seit 2009 jährlich Stabs- bzw. Delegationsgespräche mit sicherheits- und militärpolitischem Hintergrund zwischen Deutschland und der Türkei stattgefunden. Vor diesem Hintergrund hielt sich im November 2012 eine türkische Delegation in Deutschland auf. Die Vorführung von Rüstungs- gütern war und ist kein Bestandteil deutsch-türkischer Stabsgespräche. Auf Basis des deutsch-türkischen Rüstungsrahmenabkommens vom 27. April 2009 finden überdies jährliche Gespräche der deutsch-türkischen Rüstungs- kommission statt, abwechselnd in der Türkei und in Deutschland. In diesem Rahmen hielten sich im April 2010 und im Juni 2012 türkische Delegationen in Deutschland auf. Rüstungsgüter wurden den Delegationen bei diesen Veranstal- tungen nicht vorgeführt. Im Juli 2010 und Februar 2011 trafen sich der damalige beamtete Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Otremba und der türkische Staatsse- kretär Bayar zu Gesprächen in Berlin. Am 8. März 2012 besuchte der türkische Staatssekretär Bayar den beamteten Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Beemelmans anlässlich seiner Teilnahme an der DGAP Berlin Conference. Mit Schreiben vom 30. Juli 2010 hat die Türkei Interesse am Kauf von Luft- fahrzeugen C-160 Transall geäußert. In diesem Zusammenhang besichtigte eine Delegation der Turkish Air Force in der elften Kalenderwoche 2013 eine C-160 der deutschen Luftwaffe in Penzing. Im Verlauf des Besuchs wurden der türki- schen Delegation außerdem die Wartungs- sowie die Instandsetzungsstaffel und die Geräteinstandsetzung vorgestellt sowie ein Triebwerksprüflauf vorgeführt. 12. Welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungskooperationen der Bun- deswehr, der Bundespolizei und anderer Sicherheitsorgane der Bundesre- publik Deutschland für türkische Sicherheitskräfte hat die Bundesregie- rung mit der türkischen Regierung seit 2009 vereinbart, bzw. welche wer- den gegenwärtig verhandelt, und welche wurden durchgeführt? Die geplanten/vereinbarten Ausbildungskooperationen der Bundespolizei seit 2009 können der anliegenden Liste (Anlage II) entnommen werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in ihren Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion DIE LINKE. ausführlich zu den durchgeführten beziehungs- weise noch in 2013 geplanten polizeilichen Ausbildungskooperationen mit der Türkei Stellung genommen. Mit dem NATO-Mitgliedsland Türkei wurden von der Bundeswehr im Rahmen bilateraler Programme seit 2009 bis heute 150 Maßnahmen durchgeführt. Diese umfassten zum einen Stabs-/Fach- und Expertengespräche auf unterschied- lichen Ebenen und zum anderen Personalaustausch und Informationsbesuche mit den Inhalten Militär- und Sicherheitspolitik, Presse- und Medienarbeit, Wehrrecht, Rüstung, Nachrichtenwesen und Sicherheit sowie Luftwaffe und Marine. Im Rahmen der Ausbildung umfassten die Programme die Ausbildung von Angehörigen der Marine, des Heeres und des Sanitätsdienstes sowie von Offizieren des Heeres und der Marine. Drucksache 17/14402 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Das bilaterale Programm für das Jahr 2013 beinhaltet 27 Maßnahmen (13 in Deutschland, 14 in der Türkei). Im Rahmen von drei Stabsgesprächen, zwei Seminaren, einem Informationsbesuch, sieben Fach-/Expertengesprächen und 14 Personalaustauschaktivitäten sollen Inhalte zu den Themenbereichen Marine (15×), Luftwaffe (4×), Heer (2×), GeoInfo (2×), Transformation/Neuaus- richtung, Wehrrecht, Rüstung und Militärisches Nachrichtenwesen behandelt werden. Die Aktivitäten wurden aufgrund von Vorschlägen der Türkei verein- bart. Drei weitere, von Deutschland nachträglich eingebrachte Vorschläge zu Marineoffizierausbildung und Sanitätsdienst (2×) werden derzeit noch in der Türkei geprüft. 13. Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehr- gang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit 2009 beteiligt (bitte ent- sprechend der Jahre mit Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)? Zu den Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Seit 2009 haben zwei Angehörige der türkischen Streitkräfte an der General- stabs-/Admiralstabsausbildung teilgenommen. Davon befindet sich ein An- gehöriger der türkischen Streitkräfte derzeit zur Ausbildung in Deutschland. Darüber hinaus haben seit 2009 folgende Ausbildungen stattgefunden: 2009: Teilnahme am „Theatre Airspace Management & Control Course“: ein Stabsoffizier, 2011: International Course for Aeromedical Evacuation Personnel (ICAEP): ein Stabsoffizier, 2013: International Course in Aviation Medicine (ICAM): ein Stabsoffizier. 14. Inwieweit erwägt die Bundesregierung angesichts der massiven Brutalität und den nach Auffassung der Fragesteller gegen Protestierende began- gene Menschenrechtsverletzungen, die durch die türkischen Sicherheits- kräfte begangen wurden, die polizeiliche, justizielle und militärische Zu- sammenarbeit mit der Türkei einzustellen? Eine Einstellung der justiziellen und militärischen Zusammenarbeit mit der Türkei wird nicht erwogen. Zur polizeilichen Zusammenarbeit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion DIE LINKE. (insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8) verwiesen. Die Maßnahmen des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) wurden ausgesetzt. 15. Inwieweit erwägt die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union die Initiative zu ergreifen, um den Export von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten in die Türkei zu sanktionieren? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in der Türkei weiter sehr sorgfältig und trifft ihre Entscheidungen im Lichte aller aktuellen Entwick- lungen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14402 Verbote der Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung in einen Drittstaat sind eine restriktive Maßnahme, mit der die EU in der Ver- gangenheit auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, beispielsweise in der Islamischen Republik Iran, reagiert hat. Diese Verbote sind in einstimmig gefassten Ratsbeschlüssen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicher- heitspolitik geregelt. Der Rat hat sie jeweils auf Vorschlag der Hohen Ver- treterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, gefasst. Die Bundesregierung erwägt nicht, die Initiative für einen solchen Beschluss zu ergreifen. 16. Würde die Bundesregierung einer entsprechenden Verordnung, welche den Export zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten nach Marokko sanktioniert, grundsätzlich zu- stimmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Derzeit gibt es in den zuständigen Ratsgremien der EU keine Beratungen über ein Verbot der Ausfuhr entsprechender Ausrüstung in das Königreich Marokko. 17. Erwägt die Bundesregierung nach der Drohung durch die türkische Re- gierung – namentlich durch Vize-Ministerpräsident Bülent Arinc, auch das Militär gegen die Protestierenden einzusetzen (afp-Meldung vom 18. Juni 2013), den Export von Rüstungsgütern in die Türkei zu beenden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung jeweils im Einzelfall auf Grundlage der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Die Politischen Grundsätze und der Gemeinsame Standpunkt benennen dazu Prüfkriterien. Die Bundesregierung beobachtet die Situation in der Türkei weiter sehr sorg- fältig und trifft ihre Entscheidungen im Lichte aller aktuellen Entwicklungen. 18. Wenn die Bundesregierung „alle Ausfuhrgenehmigungen für die Liefe- rung von Rüstungsgütern in die Türkei im Einzelfall u. a. anhand der Kri- terien 2 (Menschenrechte) und 3 (Innere Lage) bzw. 4 (regionale Lage) des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle von Militärtechno- logie und Militärgütern prüft“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2207), zu welchen Schlussfolgerungen kommt sie dann bezüglich der Kriterien 2 und 3, die eine weitere Lieferung von Rüstungsgütern rechtfertigen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Drucksache 17/14402 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 19. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass während aus- ländische Medien bereits von Beginn der Proteste an insbesondere über die Demonstrationen in Istanbul berichteten, im türkischen Fernsehen Kochshows und Tierdokus liefen (www.dradio.de), türkische Medien also versuchten, gar nichts oder zumindest möglichst wenig über die Ereig- nisse in der Türkei zu berichten, eine Verschlechterung der Pressefreiheit in der Türkei verdeutlicht? Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in der Türkei insbesondere zu Beginn der Proteste Kritik an der Berichterstattung von Teilen der türkischen Medien gab. Die Bundesregierung setzt sich in ihrem politischen Dialog mit der Türkei für die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Sie teilt die im Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 20121 hierzu enthaltenen Beob- achtungen. 20. Inwieweit sieht die Bundesregierung seit der Beantwortung von Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5650 eine Verbesse- rung der Situation, in der sie zum türkischen Recht ausführt, es „enthalte keine ausreichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung im Ein- klang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Recht- sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“? Das in der Frage erwähnte Zitat aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5650 vom 20. April 2011 stammt aus dem zu dem Zeitpunkt vorliegenden Fort- schrittsbericht der EU zur Türkei (Stand 2010). In der deutschen Sprachversion der Schlussfolgerungen des aktuellen Fort- schrittsberichts der EU zur Türkei2 heißt es inzwischen zu diesem Bereich u. a.: „Einige Fortschritte wurden im Justizwesen infolge der Annahme des dritten Justizreformpakets erreicht, mit dem eine Reihe von Verbesserungen des türki- schen Strafjustizsystems eingeführt werden, einschließlich der Lockerung der Beschränkungen der Medienberichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen und der Streichung der Bestimmung, die dem Staatsanwalt das Verbot von Ver- öffentlichungen ermöglichte. Aufgrund des Inkrafttretens der gesetzlichen Än- derungen wurde eine Reihe von Häftlingen freigelassen. Allerdings wurden durch die Rechtsreformen wesentliche Mängel nicht beseitigt, die die Haupt- gründe für die wiederholte Verurteilung der Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte darstellen.“ Im April 2013 wurde in der Türkei ein viertes Justizreformpaket verabschiedet. Darin finden sich Änderungen der Artikel 6 und 7 des Anti-Terrorgesetzes so- wie des Artikels 220 des türkischen Strafgesetzbuches, denen zufolge Mei- nungsäußerungen und Veröffentlichungen beziehungsweise deren Verbreitung künftig nur dann noch strafrechtlich verfolgt werden, wenn durch sie Gewalt oder Drohungen einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung gerecht- fertigt, gelobt oder explizit angeregt werden. Das türkische Justizministerium verfolgt nach eigener Aussage mit diesen und anderen Rechtsreformen das Ziel, die türkische Rechtsprechung in Über- einstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Recht- sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu bringen. 1 http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_conclusions_2012_de.pdf 2 http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_conclusions_2012_de.pdf Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14402 21. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es wesentlich angemessener wäre, statt noch im Juni 2013 ein neues Kapitel der Bei- trittsverhandlungen zu eröffnen, diese Verhandlungen bis auf Weiteres auszusetzen? Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat am 25. Juni 2013 beschlossen, dass die Beitrittskonferenz zur Öffnung des Kapitels 22 (Regionalpolitik) erst nach Vorlage des jährlichen Fortschrittsberichts der Kommission und einer er- neuten Diskussion im Rat terminiert wird. Eine Aussetzung der Beitritts- verhandlungen wäre aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll. Die Bundes- regierung hat großes Interesse an Reformen in der Türkei, insbesondere hin- sichtlich der Stärkung der politischen Freiheiten. Die EU-Beitrittsverhand- lungen haben sich als wirksamer Anreiz und Hebel für Reformen in der Türkei erwiesen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Materie des Kapi- tels 23 (Justiz und Grundrechte) ins Zentrum der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gerückt wird. 22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter den ca. 7 500 Ver- letzten auch deutsche Staatsangehörige waren bzw. sind? Wenn ja, um wie viele handelt es sich? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren auch deutsche Staatsbürger unmit- telbar von den Auseinandersetzungen am und um den Taksim-Platz in Istanbul betroffen. Bekannt ist, dass am 31. Mai 2013 in Istanbul eine deutsche Staats- angehörige bei der Flucht vor den Auseinandersetzungen einen Bänderriss, ein weiterer Deutscher einen Asthmaanfall erlitten haben. Zu der Zahl der ins- gesamt Verletzten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. Sofern sie Kenntnisse über Verletzte mit deutscher Staatsangehörigkeit hat, welche Maßnahmen hat sie zu deren konsularischen Betreuung er- griffen? Das Deutsche Generalkonsulat Istanbul hat in einem konkreten Fall Hilfe ge- leistet: Ein deutsch-türkischer Journalist wandte sich in der Nacht des 17. Juni 2013 an das Generalkonsulat und wurde kurz behandelt. Hierfür hatte das Ge- neralkonsulat Istanbul eine Erstversorgung gegen die Auswirkungen von Trä- nengas bereitgehalten (Wasser, Augenspülflüssigkeit). 24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass deutsche Staatsangehörige, die sich in Istanbul zu touristischen Zwecken aufhielten und sich mit Staubmasken oder anderen Schutzmasken und Schwimm- brillen gegen den Gas-Smog schützen wollten (www.wienerzeitung.at), von Zivilbeamten der Polizei festgenommen wurden bzw. ihnen diese ab- genommen wurden? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. 25. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter den fest- genommenen Demonstrantinnen und Demonstranten deutsche Staatsan- gehörige waren bzw. sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung befanden sich unter den festgenommenen Demonstrantinnen und Demonstranten zwei deutsche Staatsangehörige. Drucksache 17/14402 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 26. Sofern sie Kenntnisse über Festgenommene mit deutscher Staatsangehö- rigkeit hat, welche Maßnahmen hat sie zu deren konsularischen Betreu- ung ergriffen? Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen haben sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Festnahme der deutschen Staatsangehörigen mit den zu- ständigen türkischen Behörden und den Rechtsanwälten der Betroffenen in Ver- bindung gesetzt. Die beiden deutschen Staatsangehörigen konnten zwei Tage nach ihrer Festnahme ausreisen. 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Vorwürfen über Folter und andere Misshandlungen von bei den Protesten Festgenommenen? Der Bundesregierung liegen über die Berichterstattung in den Medien hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Arbeit der – nach den vom türkischen Parlament im Juli 2012 verabschiedeten neuen ge- setzlichen Bestimmungen einzurichtenden – nationalen Menschenrechts- institution sowie über angemessene Garantien für die Ermöglichung ihrer unabhängigen Arbeit? Die zum 30. Juni 2012 geschaffene neue staatliche Menschenrechtsinstitution der Türkei hat ihre Arbeit aufgenommen. Nach Informationen von Organisatio- nen der türkischen Zivilgesellschaft wurde die genannte Institution auch mit Fällen im Zusammenhang mit den sogenannten Gezi-Park-Protesten befasst, ohne dass bislang Entscheidungen über diese Eingaben bekannt wären. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Institution ihrer Tätigkeit unabhängig nach- gehen kann. 29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bzw. inwieweit die Tür- kei die Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum UN-Überein- kommen gegen Folter einhält und die nationale Menschenrechtsinstitu- tion eine unabhängige Überwachung von Haftzentren durchführen kann? Die Türkei hat das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) ratifiziert. Die türkische Regierung verweist in diesem Zu- sammenhang auf ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber Folter. Im Rahmen des vierten Justizreformpakets vom April 2013 wurde die Verjährung von Folter- delikten dauerhaft gehemmt. Der Menschenrechtsausschuss des türkischen Par- laments hat wiederholt Besuche in türkischen Gefängnissen durchgeführt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die nationale Menschenrechtsinstitution eine unabhängige Überwachung von Haftzentren durchführen kann. 30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit weitere unabhängige Mechanismen, die die Regierung zugesagt hatte, wie ein Verfahren für Beschwerden gegen Polizeibeamte, inzwischen eingerichtet wurden oder nach wie vor nicht bestehen (www.amnesty.de)? Nach Kenntnis der Bundesregierung können betroffene Personen Strafanzeige gegen involvierte Beamte erstatten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14402 31. Inwieweit hält es die Bundesregierung für eine gravierende Missachtung der Grundrechte der Demonstrierenden, wenn beispielsweise von CS-Gas betroffenen Opfern die medizinische Versorgung durch Sanitäter und Ärzte versagt wird? Die Türkei hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kultu- relle Rechte vom 19. Dezember 1966 ratifiziert und damit u. a. die Verpflich- tungen aus seinem Artikel 12 Absatz 1 übernommen. Zusammen mit Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d („Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die erforderlichen Maßnahmen […] d) zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen“) ergibt sich hier auch eine Verpflichtung zur Leistung von medizinischer Versorgung. 32. Inwieweit hält es die Bundesregierung für eine gravierende Missachtung der Grundrechte der Demonstrierenden, wenn beispielsweise von CS-Gas betroffene Opfern die medizinische Versorgung durch Sanitäter und Ärzte versagt wird und somit den Verletzten keine Erste Hilfe zu Teil wird? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 33. Inwieweit hält es die Bundesregierung für einen Verstoß gegen interna- tionales Recht, wenn die türkische Polizei, Ärztinnen und Ärzte nicht nur daran hindert, ihren hippokratischen Eid dahingehend zu erfüllen, dass sie verletzte Demonstrantinnen und Demonstranten versorgen, sondern diese Ärztinnen und Ärzte wegen Erfüllung des hippokratischen Eides festge- nommen werden (www.20min.ch)? Inwieweit sieht die Bundesregierung hierin ein Verstoß gegen die Genfer Konvention und hier insbesondere das II. Zusatzprotokoll? Zur ersten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Bezüglich der zweiten Teilfrage gilt, dass die Genfer Abkommen von 1949 und das II. Zusatz- protokoll von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 auf internationale und nicht-internationale bewaffnete Konflikte Anwendung finden. Bei den Protes- ten um den Gezi-Park am Taksim-Platz handelt es sich nicht um derartige Kon- flikte. Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Auffassung, dass jeder Verletzte ein Recht auf medizinische Hilfeleistung hat. 34. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Krankenhäuser vor polizeilichen Angriffen geschützt sein müssen, um die Funktions- fähigkeit, das im Krankenhaus befindliche Personal sowie die Patien- tinnen und Patienten nicht zu gefährden? Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Äußerungen des Generalsekretärs des Europarates, Thorbjørn Jagland. Er rief am 16. Juni 2013 im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Türkei die in der Europäischen Menschenrechtskon- vention festgelegten rechtverbindlichen Normen bezüglich der Versammlungs- freiheit und ihrer Grenzen in Erinnerung. Er verwies auf die eindeutige Recht- sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in mehreren Urteilen festgestellt habe, dass der Einsatz von Tränengas in engen Räumen, einschließlich Krankenhäusern, weder notwendig noch verhältnismäßig sei. Die Drucksache 17/14402 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Behörden müssten in Bezug auf Demonstrationen angemessene Maßnahmen ergreifen, um deren friedlichen Verlauf und die Sicherheit aller Bürger sicherzu- stellen. Die Auffassung, dass Polizeieinsätze in Krankenhäusern generell unzu- lässig seien, teilt die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung begrüßt die von der türkischen Regierung angekündigte Untersuchung des Polizeieinsatzes im Zusammenhang mit den Demonstratio- nen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14402 Anlage I der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14402 Einzelausfuhrgenehmigungen, endgültige Ausfuhren, Dual-use-Güter (Anhang I der Dual-use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009, Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste) Zeitraum: 2007 bis 2012 (teilweise vorläufige Zahlen) Sortiert nach: Warenkategorie 01.01.–31.12.2007 Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro Kategorie 0 3 7 040 Kategorie 1 236 14 284 418 Kategorie 2 150 65 486 106 Kategorie 3 24 13 259 804 Kategorie 4 2 1 200 Kategorie 5 2 40 488 Kategorie 6 5 4 116 697 Kategorie 7 2 276 100 Kategorie 8 1 650 000 Kategorie 9 – – Gesamt 422 98 121 853 01.01.–31.12.2008 Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro Kategorie 0 8 8 766 Kategorie 1 180 6 241 119 Kategorie 2 140 45 250 249 Kategorie 3 28 2 235 899 Kategorie 4 2 9 680 Kategorie 5 1 20 414 Kategorie 6 9 1 211 717 Kategorie 7 3 294 690 Kategorie 8 – – Kategorie 9 – – Gesamt 368 55 272 534 Drucksache 17/14402 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 01.01.–31.12.2009 Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro Kategorie 0 2 269 Kategorie 1 192 15 394 614 Kategorie 2 86 30 100 918 Kategorie 3 20 3 437 550 Kategorie 4 1 21 443 Kategorie 5 1 2 109 Kategorie 6 8 5 083 466 Kategorie 7 2 239 200 Kategorie 8 1 651 590 Kategorie 9 – – Gesamt 311 54 931 159 01.01.–31.12.2010 Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro Kategorie 0 14 72 466 Kategorie 1 209 17 342 351 Kategorie 2 139 43 425 542 Kategorie 3 27 5 215 404 Kategorie 4 – – Kategorie 5 2 53 879 Kategorie 6 13 7 274 984 Kategorie 7 1 60 000 Kategorie 8 1 8 450 Kategorie 9 2 127 430 Gesamt 398 73 580 506 01.01.–31.12.2011 Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro Kategorie 0 18 23 733 Kategorie 1 227 60 676 711 Kategorie 2 209 72 908 177 Kategorie 3 46 7 855 102 Kategorie 4 – – Kategorie 5 2 457 088 Kategorie 6 14 4 741 449 Kategorie 7 2 81 000 Kategorie 8 – – Kategorie 9 2 26 623 Gesamt 513 146 769 883 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14402 Hinweis: Die Gesamtzahl der Genehmigungen pro Jahr kann von der Summe der Geneh- migungen pro Warenkategorie divergieren, weil manche Genehmigungen Güter unterschiedlicher Warenkategorien umfassen können. 01.01.–31.12.2012 (vorläufige Zahlen) Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro Kategorie 0 16 467 062 Kategorie 1 60 5 736 593 Kategorie 2 198 96 383 595 Kategorie 3 26 1 528 341 Kategorie 4 1 27 Kategorie 5 3 517 831 Kategorie 6 43 11 682 979 Kategorie 7 2 69 600 Kategorie 8 – – Kategorie 9 1 5 131 Gesamt 344 116 391 159 Drucksache 17/14402 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Anlage II der Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14402 Geplante Maßnahmen der Zusammenarbeit im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zwischen der Bundespolizei und der Türkischen National- polizei (TNP) seit 2009 2009 In Vorbereitung Stipendiatenausbildung – Sprachkurs Deutsch beim Goethe-Institut in der Türkei Lehrgang „Tatortarbeit bei Großschadensereignissen im Bahnverkehr“ bei der General- sicherheitsdirektion Ankara Hospitation von zwei türkischen Urkundenexperten der Hauptabteilung Polizeiliches Kriminal- labor beim zentralen Urkundenlabor der BPOL Koblenz Lehrgang „Strategische Auswertung/Schleusungskriminalität“ bei der Generalsicherheits- direktion Ankara (Folgelehrgang zu 2007 „Schleusungskriminalität“) Lehrgang „Bekämpfung der Urkundenkriminalität“ (Basis- bzw. Fortgeschrittenenlehrgang) bei der Generalsicherheitsdirektion Ankara Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet „Computer Based Training“ und Fernlernprogramme bei der Generalsicherheitsdirektion/TADOC Ankara Einladung der Leitungsebene der Generalsicherheitsdirektion Ankara in das Bundespolizei- präsidium (BPOL) zur Weiterentwicklung der bilateralen grenzpolizeilichen Zusammenarbeit Ausbildungshilfe (ABH): Lieferung eines Docucenters zur kriminaltechnischen Dokumenten- prüfung (Fa. Projectina) 2010 Reise des Vizepräsidenten des BPOLP nach Ankara – Einladung der Leitungsebene der Generalsicherheitsdirektion Ankara ins BPOLP zur Weiterentwicklung der bilateralen grenzpoli- zeilichen Zusammenarbeit Erfahrungsaustausch zum Zusammenwirken von Sicherheitsbehörden mit privaten Sicherheits- unternehmen bei der Luftsicherheit Lehrgang „Risikoanalyse und Schleusungskriminalität“ durch BPOLAK Bilaterales Auswerteprojekt des Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) mit der türkischen Nationalpolizei Lehrgang „Bekämpfung Urkundenkriminalität“ (Basis/Fortgeschrittenenlehrgang) in Ankara ABH: Lieferung eines Docucenters für polizeiliches Kriminallabor der türkischen Nationalpolizei (Fa. Projectina) ABH: mobiles Urkundenprüfgerät Regula 4177 der Fa. Regula Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/14402 2011 Arbeitstreffen des Leiters der türkischen Nationalpolizei mit dem Präsidenten BPOLP zur Koor- dinierung der weiteren bilateralen Zusammenarbeit Bekämpfung der Urkundenkriminalität (UK): Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Bekämp- fung der UK. Durchführung zweier UK-Seminare; Ziel ist die Unterstützung des Multiplikatoren- programms der GSD Ankara. Beratungsmaßnahmen durch GASIM für die GSD Ankara bezüglich bilateraler Auswerte- produkte und Erstellung eines gemeinsamen Auswerteproduktes (mehrere Maßnahmen im Jahresverlauf) Schulungsmaßnahme „Rückführung“ mit der GSD Ankara Hospitation einer türkischen Expertendelegation in Deutschland zur Umsetzung des Dokumen- ten- und Visumberater (DVB) Konzeptes an den relevanten Flughäfen in der Türkei Besuch einer deutschen Expertendelegation in der Türkei zwecks Beratung der türkischen Seite zum Thema DVB-Wesen 2012 Fortsetzung des bilateralen Auswerteprojektes aus dem Jahr 2011 Bekämpfung der Urkundenkriminalität; Durchführung eines Urkundenseminars mit dem Ziel, die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Kriminallabore weiter auszubauen Weiterführung der jährlichen Hospitationen/Erfahrungsaustausch von Urkundenexperten des BPOLP, Referat 33, mit dem Polizeilichen Kriminallabor Ankara der türkischen Nationalpolizei Einweisung des Hauptabteilungsleiters Ausländer, Grenze, Asyl am Flughafen Frankfurt/Main als vertrauensbildende Maßnahme und zur Kontaktintensivierung Durchführung einer Schulungsmaßnahme für die Passkontrolleinheiten der Hauptabteilung Ausländer, Grenze, Asyl durch die Dokumenten- und Visumberater der BPOL in der Türkei. Initiierung eines Erfahrungsaustausches zwischen den Entschärfergruppen der türkischen Nationalpolizei und der Bundespolizei. Ergebnisabhängig wäre die Durchführung gegenseitiger Besuche bei den jeweiligen Dienstorten möglich. Erfahrungsaustausch über den Einsatz von Dokumenten- und Visumberatern; Vorbereitung zur Implementierung von DVB 2013 Erfahrungsaustausch im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität Schulungen im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität Erfahrungsaustausch zum Thema Migration und Fortführung des gemeinsamen Auswerte- projektes Schulung im Bereich der Aus- und Fortbildung (Vorbereitung auf Internationale Polizeimissionen nach VN-Standards) Erfahrungsaustausch/Beratung im Bereich der maritimen Grenzüberwachung Besuch des Präsidenten der BPOLP in der Türkei Arbeitspartnerschaft Twinning (Nachhaltigkeit Twinning „Training of Border Police“) Thema: Fortbildung von Polizeitrainern Arbeitspartnerschaft Twinning (Nachhaltigkeit Twinning „Training of Border Police“) Thema: Europarecht/Schengenrecht Arbeitspartnerschaft Twinning (Nachhaltigkeit Twinning „Training of Border Police“) Thema: Führung und Einsatz Deutscher Bundestag Drucksache 17/14376 17. Wahlperiode 15. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/14142 – Konsequenzen aus dem Vorgehen der türkischen Polizei gegen die Taksim- Protestbewegung für die deutsch-türkische Polizeizusammenarbeit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die türkische Polizei geht seit Ende Mai 2013 mit großer Brutalität gegen Menschen vor, die u. a. am Istanbuler Taksim-Platz demonstrieren. Die Pro- testbewegung, die sich anfänglich vorrangig gegen ein Bauprojekt auf dem Gelände des Gezi-Parks am Taksim gerichtet hatte, hat sich längst zu einer lan- desweiten demokratischen Bewegung gegen den autoritären Führungsstil der AKP-Regierung unter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan entwickelt. Auch in Ankara und anderen Städten der Türkei kommt es zu massiven Poli- zeiübergriffen auf Demonstrantinnen und Demonstranten mit Gasgranaten, Gummigeschossen, Wasserwerfern und Räumpanzern. Die Bundestagsabge- ordnete der Fraktion DIE LINKE., Sevim Dag˘delen, berichtete am 15. Juni 2013 vom Taksim-Platz über „brutale Gewalt der Polizei auf friedliebende, feiernde Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Angriffs im Park befanden“ (www.neues-deutschland.de). „Das ist wie im Krieg. Die jagen die Leute durch die Straßen und feuern ge- zielt mit Tränengas-Granaten auf die Menschen“, erklärte die selber durch Reizgas bei einem Polizeiangriff auf ein Hotel, in dem Verletzte versorgt wur- den, verletzte Vorsitzende der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ab- geordnete des Deutschen Bundestages Claudia Roth (www.focus.de/politik/ ausland/machtkampf-in-der-tuerkei-gruenen-chefin-claudia-roth-in-istanbul- das-ist-wie-im- krieg_aid_1016480.html). Der TV-Kanal der Tageszeitung „Hürriyet“ dokumentierte sogar Polizisten, die mit Dönermessern Jagd auf Demonstrantinnen und Demonstranten mach- ten und Verletzte anschließend mit Knüppeln prügelten (www.jungewelt.de). Bis Mitte des Monats wurden mindestens vier Demonstranten bei Polizeiein- sätzen getötet und mehrere Tausend zum Teil schwer verletzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juli 2013 über- mittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Das Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte ist von einem derart hohen Maß an Brutalität gekennzeichnet, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Polizeigewalt „erschreckend“ nannte und den Kurs der AKP-Regierung als „viel zu hart“ kritisierte (www.spiegel.de). Drucksache 17/14376 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Wenn die türkische Polizei derart das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit missachtet, muss dies nach Auffassung der Fragesteller Konsequenzen für die Polizeizusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei haben. Deutschland gewährt der Türkei eine Vielzahl von Unterstützung im Polizeibereich, darunter Ausbil- dungsmaßnahmen und Ausstattungshilfe. Hierzu gehört auch die Vermittlung von Einsatztaktik im Zusammenhang mit „Demonstrationsgeschehen“, wie zuletzt im Mai 2013 im Rahmen eines Projektes, das vom Inspekteur der Be- reitschaftspolizeien der Länder koordiniert worden war (vgl. Antwort der Bun- desregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13437). Die türkische Polizei erhält hierbei eine Art Nachhilfe für den Umgang mit Demonstrationen und scheint sich dabei vor allem für den repressiven Teil zu interessieren. Denn am Taksim-Platz ist zu erkennen, dass Projekte wie etwa ein Studienbesuch zum Thema „unangemessene Gewaltanwendung“, wie er im Mai 2013 für türkische Polizisten in Berlin stattfand, offenkundig nicht ver- fangen. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die folgenden Fragen auf den Zeitraum seit 2003. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Deutsche Bundestag wird seitens der Bundesregierung seit 2008 regelmä- ßig in den Gremien und unter anderem im Rahmen der Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. „Polizei- und Zolleinsätze im Ausland“ über geplante und durchgeführte Maßnahmen der Ausstattungs- und Ausbildungshilfe auch zugunsten der Türkei informiert (zuletzt am 10. Mai 2013, Bundestagsdruck- sache 17/13437). 1. Welche Projekte (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 im Rahmen der polizeilichen Zu- sammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei gegeben (bitte voll- ständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Welche dieser Projekte hatten den Umgang mit Großlagen, Demonstratio- nen oder Aufstandsbekämpfung u. Ä. zum Gegenstand? Vorbemerkung der Bundesregierung zu Frage 1 Details – auch Kosten – zu älteren Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe sind nicht mehr durchgängig vollständig verfügbar. Die vorhandenen Unterla- gen wurden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit gesichtet. Sofern die Gesamtkosten von der Empfängerseite oder von dritter Seite getragen wurden, erfolgt hier nur eine Angabe des teilweise geringen Eigenkostenanteils. Maß- nahmen des Bundeskriminalamtes (BKA) sind ab 2003 aufgeführt, ebenso die Sondermaßnahmen des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Jahr 2004. Maßnahmen des Inspekteurs der Bereitschaftspolizei (IBP) sowie der Bundes- polizei (BPOL) mit den türkischen Behörden sind seit 2005 aufgeführt. Maßnahmen der Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes mit der Türkei seit 2003 • 1. März bis 30. März 2003 Lehrgang Sprengstoffermittlung in Ankara • 25. April bis 15. Juli 2003 Sprachkurs in Deutsch für türkische Polizei- beamte der Hauptabteilung für die Bekämpfung von Schmuggel und Organi- sierter Kriminalität (KOM) in Ankara Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14376 • 19. Mai bis 22. Mai 2003 Mehrtägiger Informationsbesuch von Mitgliedern der Generalsicherheitsdirektion Ankara (GSD) anlässlich eines internationa- len Arbeitstreffens zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im BKA Wiesbaden • 23. Juni bis 25. Juni 2003 Dienstreise nach Ankara; Gesprächspartner: Ge- sandter der Deutschen Botschaft Ankara, Vertreter der Generalsicherheits- direktion (GSD), u. a. der Abteilung KOM, Abteilung Polizeilicher Nach- richtendienst (PND), Abteilung Internationale Zusammenarbeit; Gesprächs- inhalte: Terrorismusbekämpfung sowie die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Möglichkeiten der Ausstattungs-/Ausbildungshilfe, PHARE- Twinning-Projekt • 6. Oktober bis 10. Oktober 2003 Kurzzeitausbildung zum Themengebiet „Organisierte Kriminalität“ für drei türkische Polizeibeamte im BKA [BMI- finanziert, 2 100 Euro] • 3. November bis 7. November 2003 Kurzzeitausbildung „Computerkrimina- lität“ für drei türkische Polizeibeamte im BKA [BMI-finanziert, 2 100 Euro] • 17. November bis 21. November 2003 Kurzzeitausbildung „Finanzermittlun- gen“ für drei türkische Polizeibeamte im BKA [BMI-finanziert, 2 100 Euro] • 7. Dezember bis 12. Dezember 2003 Lehrgang „Computerkriminalität“ in Ankara (Empfänger: GSD, Turkish International Acadamy against Drugs and Organized Crime (TADOC) – Ziel: Qualifizierung von Beschäftigten im Ermittlungs- und Auswertebereich (keine Überwachungstechnik) • 13. Januar bis 6. April 2004 Sprachausbildung für acht Polizeibeamte der GSD in Ankara, [BMI-finanziert, 1 700 Euro) • 27. Januar bis 30. Januar 2004 Besuch des stellvertretenden Leiters der Ge- neralsicherheitsdirektion (GSD); Gesprächspartner: Vertreter der GSD, u. a. des Kriminalpolizeilichen Labors sowie der Abteilung für die Bekämpfung der Allgemeinen Kriminalität; Gesprächsinhalte: Fragen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Organisierten Kriminalität sowie zum PHARE-Twinning-Projekt „Strengthening the Forensic Capacity of the Turkish Police“ • 25. April bis 30. April 2004 Lehrgang „Tatortarbeit nach terroristischen An- schlägen“ für die GSD in Deutschland • 3. Mai bis 9. Mai 2004 Kurzzeitausbildung für zwei Beamte des Polizeilichen Nachrichtendienstes zum Themengebiet „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ in Wiesbaden • 20. September bis 23. September 2004 Besuch des Leiters der Generalsicher- heitsdirektion; Gesprächspartner: Vertreter der GSD, u. a. der Abteilung KOM sowie der Abteilung PND; Gesprächsinhalte: Polizeilicher Staats- schutz, Bekämpfung der allgemeinen und Organisierten Kriminalität sowie das PHARE-Twinning-Projekt „Strengthening the Forensic Capacity of the Turkish Police“ • 1. Oktober bis 1. November 2004 Lehrgänge zu den Themen „Geldwäsche“ und „Terrorismusfinanzierung“ für die TADOC in Deutschland • 5. Oktober bis 13. Oktober 2004 Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ für die GSD in Ankara • 2005 mehrere Kurzzeithospitationen von Beamten des BKA sowie der GSD zur Verbesserung der alltäglichen bilateralen Zusammenarbeit • 2004 und 2005 Informationsbesuche Leiter OK Drucksache 17/14376 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode • 24. April bis 5. Mai 2005 Lehrgang „Verdeckte Ermittler (VE)/V-Personen (VP)“ für die GSD in Ankara • 13. Juni bis 16. Juni 2005 Lehrgang „Zahlungskartenkriminalität“ für die TADOC in Ankara • September 2005 Teilnahme eines türkischen Beamten am Lehrgang „Einsatz von Verdeckten Ermittlern/Führen von VP“ in Deutschland • November bis Dezember 2005 Workshop „Politisch motivierte Kriminalität“ für die GSD in Ankara • 14. November bis 19. November 2005 Lehrgang im Bereich „Bekämpfung der Informations- und Kommunikations-Kriminalität (IuK)“ im Rahmen eines PHARE-Twinning-Projektes (keine Überwachungstechniken) • 14. November bis 16. November 2005 Dienstreise nach Ankara und Kappa- dokien; Gesprächspartner: Vertreter der GSD, u. a. Grenz- und Flüchtlings- abteilung, Abteilung Internationale Zusammenarbeit, Abteilung KOM, Ab- teilung PND, Terrorismusbekämpfung; Gesprächsinhalte: Terrorismusbe- kämpfung sowie Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Teilnahme an den Feierlichkeiten zur Eröffnung/Beendigung der PHARE-Twinning-Pro- jekte des Landes Baden-Württemberg mit der Türkei in den Räumlichkeiten der GSD in Ankara • 21. November bis 25. November 2005 Kurzzeithospitation der Abteilung KOM im Bereich Rauschgiftbekämpfung (RG) im Bundeskriminalamt Wies- baden • 22. November bis 25. November 2005 Lehrgang Bereich „Bekämpfung der IuK-Kriminalität“ im Rahmen eines PHARE-Twinning-Projektes (keine Überwachungstechniken) • 30. November bis 10. Dezember 2005 Lehrgang „Operative Auswertung (Kriminalistik)“ für die GSD in Ankara • 1. Januar bis 31. Dezember 2006 Sprachausbildung für Kollegen der Abtei- lung KOM in Ankara • 19. März bis 24. März 2006 Fachbesuch von Dozenten der türkischen Fach- hochschule (Aus- und Fortbildungseinrichtung der TADOC) in Wiesbaden, [BMI-finanziert, 8 000 Euro] • 24. April bis 5. Mai 2006 Lehrgang „Verdeckte Ermittlungen“ für die Abtei- lung KOM in Ankara, [BMI-finanziert, 10 000 Euro] • 25. April bis 28. April 2006 Dienstreise nach Ankara und Istanbul; Ge- sprächspartner Ankara: Deutscher Botschafter und Gesandter der Deutschen Botschaft Ankara, Vertreter der GSD, u. a. der Abteilung KOM, Abteilung Terrorismusbekämpfung, Abteilung PND; Gesprächspartner Istanbul: Deut- scher Generalkonsul, Vertreter der Stadtpolizei Istanbul; Gesprächsinhalte: Terrorismusbekämpfung sowie Bekämpfung der Organisierten Kriminalität • 8. Mai bis 12. Mai 2006 Lehrgang „Tatortvideografie und -fotografie“ für das Polizeitrainingszentrum SASEM in Ankara • 6. November bis 8. November 2006 Lehrgang „Operative Fallanalyse“ für die TADOC in Ankara • 6. November bis 11. November 2006 Kurzzeitstipendien der GSD (Rausch- gift) im BKA Wiesbaden • 18. Dezember bis 22. Dezember 2006 Besuch des Leiters der Abteilung KOM; Gesprächspartner: Vertreter der GSD, u. a. der Abteilung KOM sowie der Abteilung Finanzen; Gesprächsinhalte: Bekämpfung der Rauschgiftkri- minalität sowie der allgemeinen und organisierten Kriminalität Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14376 • 13. April bis 14. September 2007 Dienstreise nach Ankara; Gesprächspart- ner: Deutscher Botschafter, Vertreter des Auslandsgeheimdienstes Millî Istihbarat Teskilâti (MIT), Vertreter der GSD, u. a. der Abteilung Terroris- musbekämpfung, Abteilung PND; Gesprächsinhalte: Terrorismusbekämp- fung (insbesondere Ermittlungsgruppe „Zeit“ sowie die angestrebte Grün- dung einer deutsch-türkischen Arbeitsgruppe „Islamistischer Terrorismus“) • 12. Juni bis 14. Juni 2007 Hospitation von vier Führungskräften der türki- schen Zeugenschutzdienststelle (GSD) in Meckenheim • 18. Juni bis 19. Juni 2007 „Anti-terrorism-workshop“ für die GSD in Berlin • 4. Juli bis 5. Juli 2007 Dienstreise nach Ankara; Gesprächspartner: Gesandter der Deutschen Botschaft Ankara, Vertreter der Generalsicherheitsdirektion GSD; Gesprächsinhalte: Terrorismusbekämpfung sowie die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Wechsel der Verbindungsbeamten • 26. September bis 28. September 2007 Arbeitsbesuch der GSD bei der Abteilung Staatsschutz (ST) in Berlin im Rahmen der deutsch-türkischen Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus [1 889,16 Euro] • 29. Oktober bis 2. November 2007 deutsch-türkische Konsultationen (Abtei- lung ST) auf Expertenebene bei der GSD in Ankara • 29. Oktober bis 2. November 2007 Zeugenschutzseminar für türkische Zeu- genschutzbeamte (GSD) in Ankara • 1. November bis 9. November 2007 Lehrgang „Verhandlungen in Fällen von Geiselnahmen“ für die Abteilung KOM und die TADOC in Ankara • 12. November bis 19. November 2007 Lehrgang „Operative Analyse“ für die Abteilung KOM und die TADOC in Ankara [2 983,25 Euro] • 22. November 2007 bis 1. März 2008 Hospitation eines türkischen Beamten der GSD im Bereich „Bekämpfung der Internetkriminalität“ in der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) im Bundeskriminalamt Wies- baden • 16. Januar bis 17. Januar 2008 Hospitation von zwei türkischen Kollegen der Abteilung KOM bei der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) in Wiesbaden [756 Euro] • 14. April bis 25. April 2008 Lehrgang „Verhandlungen in Fällen von Geisel- nahmen“ bei der GSD in Ankara [267,75 Euro] • 3. Juni bis 5. Juni 2008 deutsch-türkische Konsultationen (Abteilung ST) auf Expertenebene in Bonn [1 972 Euro] • 15. September bis 26. September 2008 Lehrgang „Verhandlungen in Fällen von Geiselnahmen“ für die GSD in Ankara • 20. Oktober bis 22. Oktober 2008 deutsch-türkische Konsultationen (Abtei- lung ST) auf Leitungsebene in Ankara [200 Euro] • 20. Oktober bis 22. Oktober 2008 Besuch des stellvertretenden Leiters der Generalsicherheitsdirektion; Gesprächspartner: Vertreter der GSD, u. a. der Abteilung KOM, Abteilung PND, Abteilung Terrorbekämpfung sowie der Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten; Gesprächsinhalte: Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie der Schweren und Organisierten Kri- minalität • 3. November bis 5. November 2008 Fachbesuch der Abteilung KOM/GSD bei der Abteilung SO in Wiesbaden [1 110,66 Euro] • 15. Dezember bis 19. Dezember 2008 Arbeitsbesuch der Abteilung KOM im Bereich VE/VP-Führung in Wiesbaden Drucksache 17/14376 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode • 12. Januar bis 23. Januar 2009 Lehrgang „Verhandlungen in Fällen von Gei- selnahmen“ bei der GSD in Ankara • 2. Februar bis 6. Februar 2009 Lehrgang „Forensische Untersuchung von Handys“ bei der GSD in Ankara • 20. April bis 24. April 2009 Lehrgang „Kfz-Kriminalität/Identifizierung von Fahrzeugen“ für die türkische Grenzpolizei in Edirne • 12. Mai bis 14. Mai 2009 Hospitation von Führungskräften der Hauptabtei- lung Zeugenschutz der GSD im Bereich „Zeugenschutz“ des BKA Mecken- heim [3 738,48 Euro] • 16. Juni bis 17. Juni 2009 deutsch-türkische Konsultationen (Abteilung ST) mit der GSD in Berlin [6 410,58 Euro] • 29. Juni bis 3. Juli 2009 Hospitation von Kollegen der Abteilung KOM bei der Abteilung SO in Wiesbaden [6 120,23 Euro] • 6. Juli bis 17. Juli 2009 Lehrgang „Verhandlungen in Fällen von Geiselnah- men und Entführungen“ für die Jandarma in Ankara (die Jandarma, die aus dem türkischen Militär hervorging, nimmt die polizeilichen Aufgaben außer- halb der Städte wahr) [3 700 Euro] • 19. Oktober bis 23. Oktober 2009 Lehrgang „Brandursachenermittlung“ für die GSD unter Federführung des Kriminaltechnischen Instituts [15,93 Euro] • 20. Oktober bis 30. Oktober 2009 Hospitation von Kollegen der GSD (zu- künftige Angehörige der Verhandlungsgruppe (VG) bei einer VG in Berlin [9 327,54 Euro] • 9. November bis 13. November 2009 Lehrgang „Rauschgiftkriminalität (Kontrollierte Lieferungen)“ für die Jandarma in Ankara • 15. November bis 19. November 2009 Dienstreise nach Ankara und Istanbul; Gesprächspartner Ankara: Deutscher Botschafter, Vertreter der GSD, u. a. der Abteilung Terrorismusbekämpfung, Abteilung KOM, Abteilung PND (Istihbarat); Gesprächspartner Istanbul: Generalkonsulin, Polizeipräsident von Istanbul; Gesprächsinhalte: Terrorismusbekämpfung sowie Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Internetkriminalität; Empfang im deutschen Konsulat anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Standortes des Verbin- dungsbeamten des BKA (BKA-VB) • 16. November bis 20. November 2009 Lehrgang „Datenträgerauswertung“ bei der GSD in Ankara [2 621,38 Euro] • 12. Juli bis 16. Juli 2010 Lehrgang „Fahrausbildung“ für die GSD in Deutsch- land [1 724,75 Euro] • 21. Juli bis 22. Juli 2010 Arbeitsbesuch der Abteilung KOM zum Thema „Bekämpfung der türkischen OK/Rockerkriminalität“ in Wiesbaden [79,98 Euro] • 13. September bis 17. September 2010 einwöchige Hospitation der GSD im Bereich „Brandursachenermittlungen“ in Wiesbaden [499,40 Euro] • 11. Oktober bis 15. Oktober 2010 Lehrgang „Datenträgerauswertung“ (Fort- setzung) bei der GSD in Ankara [3 054 Euro] • 12. Oktober bis 14. Oktober 2010 Arbeitsbesuch von Kollegen der Abteilung Personenschutz im Ministerpräsidentenamt bei der Abteilung Sicherungs- gruppe in Berlin [2 155,17 Euro] • 18. Oktober bis 22. Oktober 2010 Konsultationen im Bereich „Terrorismus“ auf Abteilungsebene [1 396,97 Euro] • 25. Oktober bis 27. Oktober 2010 Konsultationen im Bereich „OK“ auf Ab- teilungsebene [694,90 Euro] Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14376 • 6. Dezember bis 10. Dezember 2010 Hospitation der KOM und Narcotic Sube Instanbul im Rauschgift-/OK-Bereich in Wiesbaden [939,41 Euro] • 28. November bis 29. November 2011 Besuch des Leiters der Generalsicher- heitsdirektion; Gesprächspartner: Vertreter der GSD, u. a. der Abteilung PND und der Abteilung KOM; Gesprächsinhalte: Bekämpfung der Staats- schutzkriminalität sowie der Schweren und Organisierten Kriminalität • 23. Mai bis 25. Mai 2012 Fachgespräche zum Thema „Rauschgiftkriminali- tät“ mit Mitarbeitern der Abteilung KOM in Wiesbaden [1 254,84 Euro] • 12. Juni bis 13. Juni 2012 deutsch-türkische Konsultationen (Abteilung ST) in Bad Neuenahr [8 715,64 Euro] • 18. September bis 20. September 2012 Fachgespräche zum Thema „Terroris- musbekämpfung“ bei der Abteilung ST [2 064,08 Euro] • 1. Oktober bis 2. Oktober 2012 internationales Symposium zum Thema „Ra- dikalisierung/Deradikalisierung“ in Istanbul • 10. Oktober bis 11. Oktober 2012 Linksterrorismus/Nationalistische Türken: Arbeitsbesprechung in Istanbul • 15. November 2012 Finanzermittlungen im Bereich des internationalen Ter- rorismus (Vorstellung von Ermittlungsansätzen der Abteilung Staatsschutz im BKA) in Ankara • 20. Februar bis 22. Februar 2013 deutsch-türkische Konsultationen (Abtei- lung ST) in Ankara • 8. April 2013 Besuch der Amtsleitung des Bundeskriminalamtes beim türki- schen Botschafter; Gesprächspartner: Türkischer Botschafter in der Bundes- republik Deutschland; Gesprächsinhalte: Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie Themen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit • 10. April bis 11. April 2013 deutsch-türkische Konsultationen (Abteilung ST) mit Mitgliedern des Istihbarat in Meckenheim • 15. Mai bis 17. Mai 2013 Dienstreise des BMI unter Leitung von UAL ÖS II, Herrn Engelke, in die Türkei; seitens des BKA begleiteten ihn zwei Beamte des höheren Dienstes der Abteilung ST • 2. Juni bis 4. Juni 2013 Dienstreise nach Ankara; Gesprächspartner: Deut- scher Botschafter, Gesandter der Deutschen Botschaft, Vertreter der GSD, u. a. der Abteilung KOM, Abteilung PND (Istihbarat), Abteilung für Aus- wärtige Angelegenheiten; Gesprächsinhalte: Terrorismusbekämpfung sowie Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Stipendiaten Mitarbeiter türkischer Sicherheitsdienststellen haben in den Jahren 2003, 2005, 2006, 2008 (zwei türkische Teilnehmer) und 2009 am Basismodul des BKA-Sti- pendiatenprogramms teilgenommen. Ehemalige türkische Stipendiaten haben in den Jahren 2009 und 2011 das Aufbaumodul besucht. EU-geförderte Projekte • Twinning-Projekt „Strengthening the Police Forensic Capacity“, Januar 2005 bis Dezember 2006 (ca. 150 Einzelmaßnahmen: Evaluierungen, Stu- dienbesuche, Workshops, Trainings, Erarbeitung von Methoden zur Gewähr- leistung des Quality Management System). • Twinning-Projekt „Strengthening the Investigation Capacity of Turkish Na- tional Police and Gendarmerie against Organized Crime” (abgeschlossen Drucksache 17/14376 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2012), vier Evaluierungs- und acht Schulungsmaßnahmen als Unterstüt- zungsmaßnahmen für das Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen. • Seit 2011 Beteiligung am Twinning-Projekt „Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of Force“ unter österreichi- scher Federführung als Juniorpartner (Koordination der deutschen Experten). Im Rahmen des Projektes wurden rechtliche, organisatorische, taktische und trainingsbezogene Rahmenbedingungen polizeilichen Handelns in der Türkei untersucht, um auf dieser Grundlage Polizeivorschriften, Modul- und Trainingshandbücher in als defizitär erkannten Themenfeldern zu entwickeln und entsprechende Trainingsmaßnahmen durch deutsche und österreichische Experten in der Türkei durchzuführen. 2012 wurden durch das Kriminalis- tische Institut im BKA drei derartige Maßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus wurden Seminare zu den Themenfeldern „Allgemeine polizeiliche Auf- gabenwahrnehmung im Bereich der Gefahrenabwehr“ sowie „Polizeiliches Handeln bei Großveranstaltungen und Sofortlagen“ durchgeführt. Zuletzt er- folgten in den Monaten Mai und Juni 2013 Trainingsmaßnahmen in fünf ver- schiedenen Großstädten (u. a. Ankara, Istanbul und Antalya). • Unterstützung des Twinning- Projektes der Deutschen Stiftung für internatio- nale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) zur Bekämpfung von Cyber- crime im Frühjahr 2013. Ziel der achttägigen Maßnahme war es, Schulungs- unterlagen und Ausbildungskonzepte zur Bekämpfung von Cybercrime zu prüfen und zu bewerten. Es ist vorgesehen, dass das BKA in diesem Projekt noch zwei bis drei jeweils einwöchige Ausbildungsmaßnahmen für Ermittler und Forensiker begleiten wird (Termine stehen noch nicht fest). Von den o. a. Maßnahmen zielte nur das Twinning-Projekt „Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of Force“ auf den Umgang mit Großlagen und Demonstrationen ab. Schulungs-, Trainings- oder Beratungsmaßnahmen zur „Aufstandsbekämpfung“ werden vom Bundeskrimi- nalamt nicht unterstützt. Maßnahmen der Zusammenarbeit im Rahmen der Ausbildungshilfe zwischen der Bundespolizei und der Türkischen Nationalpolizei (TNP) seit 2005 2005 Zeitraum Inhalt Ort/Teilnehmer Kosten 14.–18. 02. 2005 Arbeitsbesuch in der Türkei zur zu- künftigen Entsendung eines grenz- polizeilichen Verbindungsbeamten (GVB) Türkei 2 892,54 Euro 2006 Zeitraum Inhalt Ort/Teilnehmer Kosten 17.–23.09. 2006 Einweisung TUR Experten in Theorie und Praxis bei BPOLAmt Flughafen Frankfurt/M, BPOLAmt Frankfurt/Oder, BPOLAmt See in Neustadt/Holstein im Rahmen eines EU-finanzierten Programms EU- Administrative Cooperation Pro- gramme II Deutschland 8 türkische Kollegen 05.–19.11. 2006 Besuch der Grenzpolizei des Flug- hafens Ankara bei BPOLD Flug- hafen Frankfurt/Main im Rahmen der Umsetzung des EU-Austausch- programms „Leonardo Da Vinci II“, „Security Management of Airports“ (SEMA); EU-finanziert Deutschland 5 türkische Kollegen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14376 2007 Zeitraum Inhalt Ort/Teilnehmer Kosten 15.–16.03. 2007 Bilaterale Gespräche zur möglichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe anlässlich der Einweisung des neuen GVB Türkei Türkei 3 640,92 Euro 14.–18.04. 2007 EU-Symposium „Perspektiven der europäischen grenzpolizeilichen Zu- sammenarbeit“ in Boppard; Teil- nahme einer türk. Delegation mit Begleitung GVB Türkei Deutschland 30.5.–06.06. 2007 Lehrgang zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität Türkei 2 deutsche Kollegen (Fachlehrer) 17.–20.09. 2007 Besuch der TUR Nationalpolizei und Jandarma beim Flugdienst der BPOL Deutschland 7 türkische Kollegen 2 505,18 Euro 19.–22.11. 2007 Besuch der Generalsicherheitsdirek- tion bei der BPOLAK zur Abstim- mung der Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung Deutschland 1 105 Euro 2007 Einrichtung eines ILO-Netzwerks unter deutscher Ratspräsidentschaft 2008 Zeitraum Inhalt Ort/Teilneher Kosten 10.–17.02. 2008 Besuch der BPOLD Flughafen Frankfurt/Main auf den Flughäfen Ankara/Esenboga und Istanbul/Atatürk Türkei 5 deutsche Kollegen 4 028,08 Euro 01.–06.09. 2008 Erfahrungsaustausch von Urkunden- experten des BPOLP Ref. 33 mit der Hauptabteilung Kriminallabor, KPL Ankara Türkei 23 türkische Kollegen 3 910,56 Euro 14.–17.10. 2008 Besuch der Grenzpolizei des Flug- hafens Istanbul bei der BPOLD Flughafen Frankfurt/Main Deutschland 4 türkische Kollegen 3 589,05 Euro 13.–17.10. 2008 Besuch der Generalsicherheits- direktion Ankara beim Gemein- samen Auswerte- und Strategiezen- trum Irreguläre Migration (GASIM) Deutschland 4 türkische Kollegen 6 525,66 Euro 02.–07.11. 2008 Besuch des Leiters BPOLAK bei den Aus- und Fortbildungseinrich- tungen der TUR Nationalpolizei in Ankara Türkei 3 deutsche Kollegen 2 616,68 Euro 16.10.2008 Ausstattungshilfe: -91- Digiscope – Geräte für die Türkische Nationalpolizei Einsatz- bereich Grenzpolizei 57 963,40 Euro 2009 Zeitraum Inhalt Ort/Teilnehmer Kosten 16.–19.06. 2009 Erfahrungsaustausch der BPOLAK mit der TNP bzgl. Computer Based Training Türkei 3 deutsche Kollegen 1 886,19 Euro 20.04.–24.04. 2009 Expertentreffen und Informations- austausch zur Bekämpfung der Urkundenkriminalität Deutschland 2 türkische Kollegen 1 024,18 Euro 28.9.–02.10. 2009 Lehrgang: Bekämpfung der Urkundenkriminalität Türkei 23 türkische Kollegen 2 014,46 Euro 29.09.–02.10. 2009 Lehrgang: Tatortarbeit bei Groß- schadensereignissen im Bahnver- Türkei 12 türkische 4 868,58 Euro kehr Kollegen Drucksache 17/14376 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2010 Zeitraum Inhalt Ort/Teilnehmer Kosten 22.–25.03. 2010 Einweisung des Stellvertretenden Leiters der Polizeiakademie Gölbasi (Türkei) in die Aufgaben der BPOLAK Lübeck und des Aus- und Fortbildungszentrums Walsrode in Vorbereitung des TWINNING-Projektes „Training of Border Police“ Deutschland Projektgelder EU 02.–07.05. 2010 Lehrgang: grenzpolizeiliche Analyse/Auswertung an der BPOLAK Türkei 17 türkische Kollegen 2 455,56 Euro 16.–21.05. 2010 Erfahrungsaustausch zum Zusam- menwirken von Sicherheitsbehörden mit privaten Sicherheitsunterneh- men bei der Luftsicherheit Deutschland 4 türkische Kollegen 484,80 Euro 17.–20.08. 2010 Besuch des Vizepräsidenten des BPOLP zu Leitungsgesprächen bei der Generalsicherheitsdirektion in Ankara Türkei 8 türkische Kollegen 4 547,42 Euro 11.–15.10. 2010 Lehrgang: Bekämpfung der Urkun- denkriminalität Türkei 18 türkische Kollegen 810,06 Euro 2011 Zeitraum Inhalt Ort/Teilnehmer Kosten 12.–15.09. 2011 Erfahrungsaustausch im Bereich Rückführung Deutschland 3 türkische Kollegen 1 361,30 Euro 05.–09.09. 2011 Lehrgang: Bekämpfung der Urkun- denkriminalität Türkei 14 türkische Kollegen 499,20 Euro 28.11.–01.12. 2011 Besuch des Leiters der Generalsi- cherheitsdirektion der TNP beim Bundespolizeipräsidium Deutschland 7 türkische Kollegen 6 727,35 Euro 30.10.–04.11. 2011 Fortsetzung des bilateralen Auswer- teprojektes Irreguläre Migration (GASIM) Türkei 3 türkische Kollegen 860,89 Euro 2012 Zeitraum Inhalt Ort/Teilnehmer Kosten 09.–13.07. 2012 Fortsetzung des bilateralen Auswer- teprojektes Irreguläre Migration Türkei 4 türkische Kollegen 991,43 Euro 09.–13.07. 2012 Erfahrungsaustausch Urkunden zwi- schen der Hauptabteilung Kriminal- labor Ankara der TNP und dem Bundespolizeipräsidium Referat 33 Deutschland 25 türkische Kollegen 1 717,17 Euro 29.10.–02.11. 2012 Erfahrungsaustausch Urkunden zwi- schen der Hauptabteilung Kriminal- labor Ankara der TNP und dem Bundespolizeipräsidium Referat 33 Türkei 8 türkische Kollegen 2 820,84 Euro 13.–16.11. 2012 Einweisung der Stellvertretenden Hauptabteilungsleiter Ausländer, Grenze, Asyl und Schutz bei der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main in die Grenz- kontrolle/Dokumenten- und Visum- berater-Wesen/Luftsicherheit Deutschland 3 türkische Kollegen 2 646,83 Euro 05.–09.11. 2012 Lehrgang: Bekämpfung der Urkun- denkriminalität Türkei 24 türkische Kollegen 553,97 Euro 04.–08.06. 2012 Erfahrungsaustausch im Entschär- ferwesen, Besuch einer Delegation der Generalsicherheitsdirektion An- Deutschland 2 türkische Kollegen 1 283,33 Euro kara, Hauptabteilung Kriminallabor bei der Bundespolizeidirektion Han- nover Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14376 Darüber hinaus hat die Bundespolizei folgende EU-finanzierte Projekte durch- geführt: – EU-TAIEX: Oktober 2010, Workshop zum Thema „Regional Cooperation in the fight against human trafficking and illegal migration“, Veranstalter: Hauptabteilung Schmuggel und Organisierte Kriminalität der Generalsicher- heitsdirektion der Türkischen Nationalpolizei (TNP), deutsche Teilnehmer: Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte; – EU-TAIEX: Oktober 2011, Studienbesuch einer Delegation der Luftfahrer- schule zum Thema „Improvement of Police Flight Training Capacity in Line With EU Standards“, Teilnehmer: TNP bei der Fliegergruppe der Bundes- polizei, Inhalte: Verfahrensabläufe der Polizeiflugausbildung, Trainingsein- richtungen und Trainingsausstattung sowie Methoden und rechtliche Grund- lagen der praktischen Ausbildung von Piloten; – EU-TAIEX: Dezember 2011, Workshop zum Thema „Strengthening Coope- ration between Turkey and the European Union in the field of combating ir- regular migration“, Veranstalter: türkisches Außen- und Innenministerium sowie türkisches Büro für Migrations- und Asylfragen, deutsche Teilnehmer: Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte; – 2010 bis 2012 Umsetzung des Twinning-Projektes „Training of Border Police“ mit den Inhalten zur Verbesserung der innerbehördlichen Trainings- fähigkeiten der an den Grenzübergängen eingesetzten Beamten der Türki- schen Nationalpolizei in Anlehnung an die Standards des Integrierten Grenz- managements der EU. Nach Abschluss des Projektes werden seit 2013 mit Maßnahmen zur Nachhaltigkeit im Sinne des Projektes durch die BPOL zu- gunsten der Türkischen Nationalpolizei realisiert. Über die oben genannten bilateralen und EU-geförderten Maßnahmen hinaus nahmen vier Angehörige der türkischen Nationalpolizei – im Rahmen eines Sti- pendiatenprogramms der Bundespolizei – an der Ausbildung der Bundespolizei zum gehobenen (1) und höheren (3) Polizeivollzugsdienst an der Bundespolizei- akademie teil. Maßnahmen der Bundespolizei mit der Türkischen Nationalpolizei, die den Um- gang mit Großlagen, Demonstrationen oder Aufstandsbekämpfung zum Gegen- stand hatten, erfolgten nicht. 2013 Zeitraum Inhalt Ort Kosten 17.–19.01. 2013 Vorbereitung der Anschlussmaßnahmen zwischen der BPOLAK und der Hauptabteilung Aus- und Fortbil- dung der TNP zur Nachhaltigkeit des TWINNING-Projektes Türkei 6 türkische Kollegen Projektgelder EU 06.–08.02. 2013 Zeichnung der Vereinbarung von Anschlussmaßnahmen zur Nachhal- tigkeit des TWINNING-Projektes Deutschland 3 türkische Kollegen Projektgelder EU 24.–27.06. 2013 Fortsetzung des bilateralen Auswer- teprojektes Irreguläre Migration Deutschland 3 türkische Kollegen ca. 1 200 Euro Drucksache 17/14376 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Bilaterale Ausbildungshilfemaßnahmen des IBP seit 2005 Teilnahme an Übun- gen und Einsatz- beobachtungen Anzahl Teilnehmer Ort Datum Kosten 2005 Seminar on the Police Practices in relation to social incidents (EU) Nein 2 TUR 05.–09.09.2005 EU-finanziert Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Nein DEU 19.–24.09.2005 4 048,17 Euro 2007 Arbeitsbesuch Nein 1 TUR 28.03.– 30.03.2007 342,50 Euro Arbeitsbesuch Nein 2 TUR 13.04.– 18.04.2007 4 469,19 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Ja (Fußball) 2 DEU 24.05.– 30.05.2007 3 027,40 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Nein 4 TUR 22.06.– 27.06.2007 992,28 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Nein 5 DEU 25.10.– 30.10.2007 7 077,10 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Nein 6 TUR 09.–13.12.2007 12 132,75 Euro 2008 Arbeitsbesuch zur Bilanzierung und Planung Nein 2 TUR 20.–22.04.2008 3 850,62 Euro Erfahrungsaustausch Aufbau und Fortbildung der Bereitschaftspolizei Nein 5 DEU 21.–25.04.2008 7 375,95 Euro Erfahrungsaustausch Aufbau und Fortbildung der Bereitschaftspolizei Nein 8 DEU 28.06.– 04.07.2008 10 791,07 Euro Erfahrungsaustausch Aufbau und Fortbildung der Bereitschaftspolizei Nein 8 DEU 07.–12.09.2008 3 263,36 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Ja (3. Oktober) 3 DEU 01.–04.10.2008 4 391,32 Euro 2009 Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Ja 19 DEU 24.–29.01.2009 3 000,00 Euro Arbeitsbesuch zur Bilanzierung und Planung Nein 4 TUR 16.–20.04.2009 6 980,29 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Ja 7 DEU 30.06.– 05.07.2009 13 711,57 Euro Erfahrungsaustausch Aufbau und Fortbildung der Bereitschaftspolizei Nein 8 DEU 08.–13.11.2009 3 017,64 Euro Erfahrungsaustausch Aufbau und Fortbildung der Bereitschaftspolizei Nein 1 DEU 06.–11.10.2009 777,19 Euro 2010 Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Ja 5 TUR 20.–24.03.2010 1 247,15 Euro Erfahrungsaustausch Aufbau und Nein 8 DEU 04.–10.04.2010 12 767,99 Euro Fortbildung der Bereitschaftspolizei Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14376 Es erfolgte im Rahmen der Ausbildungshilfe des IBP keine Kooperation zur Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Nein 5 DEU 16.–20.09.2010 10 682,77 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Nein 7 TUR 21.–27.09.2010 2 753,66 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Nein 18 DEU 26.–31.10.2010 14 718,30 Euro 2011 Seminar Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention Ja 2 DEU 07.–19.02.2011 1 403,85 Euro Erfahrungsaustausch zum Thema Ge- walt gegen Polizeibeamte Nein 12 DEU 11.–15.04.2011 17 654,27 Euro Seminar zur Eröffnung der Präv. Zen- tren Nein 2 TUR 02.–05.06.2011 1 386,12 Euro Seminar Bewältigung von Lagen aus bes. Anlass/Einsatzbeobachtung an- lässlich der Wahlen Ja 8 TUR 26.–31.05.2011 2 516,16 Euro Seminar Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention Nein 4 DEU 13.–17.09.2011 3 555,52 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Ja (Fußball) 8 DEU 18.–24.09.2011 16 582,14 Euro Erfahrungsaustausch Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereit- schaftspolizei Nein 3 TUR 22.–26.11.2011 842,64 Euro Arbeitstreffen Einsatzbeobachtung Castor Ja 3 DEU 24.–28.11.2011 2 042,90 Euro 2012 Seminar Aufbau und Fortbildung der Bereitschaftspolizei Ja (Fußball) 6 TUR 24.–29.02.2012 1 122,18 Euro Seminar Aufbau und Fortbildung im Projekt „Community Police“ (Ge- meindepolizei) Nein 5 DEU 17.–21.04.2012 5 668,04 Euro Erfahrungsaustausch Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei Ja (Fußball) 8 DEU 19.–24.04.2012 7 029,46 Euro Erfahrungsaustausch Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei Nein 10 TUR 24.–29.09.2012 4 402,10 Euro Seminar polizeiliche Verkehrs- und Kriminalprävention Nein 4 TUR 05.–08.11.2012 1 077,88 Euro Erfahrungsaustausch Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei Ja (Fußball) 8 DEU 25.–30–11.2012 10 889,76 Euro 2013 Erfahrungsaustausch Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei Nein 8 DEU 14.–19.04.2013 10 994,63 Euro Seminar Aufbau und Fortbildung im Projekt „Community Police“ (Ge- meindepolizei) Nein 4 DEU 13.–15.05.2013 2 690,40 Euro Erfahrungsaustausch Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei Nein 8 TUR 21.–25.05.2013 2 277,52 Euro Bilaterale Ausbildungshilfemaßnahmen des IBP seit 2005 Teilnahme an Übun- gen und Einsatz- beobachtungen Anzahl Teilnehmer Ort Datum Kosten Thematik „Aufstandsbekämpfung“. Drucksache 17/14376 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode BMI-finanzierte Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen 2004 (im Wesentlichen zur Unterstützung eines unter Federführung des BKA stehen- den Twinning-Projektes in Zusammenarbeit mit Großbritannien und den Nie- derlanden) • 11. bis 14. Februar 2004, Beratungs- und Informationsreise nach Ankara, 12 227,32 Euro • 8. bis 12. März 2004, Lehrgang Projektmanagement bei der TADOC in An- kara, 7 180,36 Euro • April/Mai 2004, Hospitationen im Zusammenhang mit einem Ermittlungs- verfahren, 669,54 Euro • April bis Juli 2004, Sprachausbildung für zwei türkische Polizeibeamte in Ankara, 295,78 Euro • 25. bis 30. April 2004, Informationsbesuch von Tatortausbildungsstätten in Deutschland und den Niederlanden durch eine türkische Delegation, 10 872,50 Euro • 10. bis 15. Mai 2004, Besuch einer türkischen Delegation im LKA Berlin, 3 159,84 Euro • 22. bis 25. Juni 2004, Besuch einer deutsch-türkischen Delegation beim Home Office in London, 3 999,40 Euro • 26. Juni bis 2. Juli 2004, Containerlehrgang in Ankara, 13 945,08 Euro • 11. bis 16. Juli 2004, Informationsbesuch einer Delegation der TADOC bei der Fachhochschule des Bundes, 3 361,01 Euro • 20. bis 23. Juli 2004, Beratungsreise in Sachen Monitoring Unit und Krisen- management, 1 796,83 Euro • 9. bis 13. August 2004, Lehrgang „Major Case Management“ in Ankara, 4 259,88 Euro • 29. August bis 1. September 2004, Informationsbesuch des Leiters Zentrale Dienste des BKA in Ankara, 3 068,11 Euro • 30. August bis 2. September 2004, Beratungsreise einer deutschen Delegation in Sachen Bau eines türkischen Tatortausbildungszentrums, 3 424,96 Euro • 30. August bis 2. September 2004, Vorbereitungsreise der Verhandlungs- gruppe in Vorbereitung eines Lehrgangs in der Türkei, 1 526,18 Euro • September 2004, Informationsbesuch des Leiters der türkischen VE-Dienst- stelle und Stellvertreter im BKA, 2 688,22 Euro • September bis Dezember 2004, Sprachausbildung für zehn türkische Polizei- beamte in Ankara, 2 084,23 Euro • 13. bis 17. September 2004, Lehrgang „Verhandlungsführung bei Geiselnah- men“ in der Türkei, 5 921,53 Euro • 13. bis 17. September 2004, Besuch einer deutsch-türkischen Delegation beim Forensic Science Service in Großbritannien, 8 577,53 Euro • 20. bis 24. September 2004, Besuch des Leiters der GSD beim BKA, Gesprä- che mit PR Ziercke in Berlin, 11 582,83 Euro • 20. bis 24. September 2004, Besuch des Leiters der türkischen Rauschgiftbe- kämpfungsabteilung und Vertreter im BKA, 1 258,66 Euro • 11. bis 22. Oktober 2004, Lehrgang „Zielfahndung“ und Kurzhospitation im BKA, 2 329,69 Euro Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14376 • 25. bis 29. Oktober 2004, Lehrgang „Kriminalitätsanalyse“ in Ankara, 4 291,10 Euro • 2. bis 5. November 2004, Besuch des Leiters der Fachhochschule des Bundes bei der TADOC in Ankara, 1 032,90 Euro • 8. bis 12. November 2004, Besuch von Technikern der GSD Ankara im BKA, Lehrgang „Observationstechnik“, 3 409,99 Euro • 8. bis 17. November 2004, Lehrgang „Vermögensabschöpfung“ im BKA Wiesbaden,1 956,50 Euro • 22. bis 26. November 2004, Lehrgang „IT-Technik“ im BKA Meckenheim und Wiesbaden, 5 979,52 Euro • 29. November bis 1. Dezember 2004, Informationsbesuch einer türkischen Delegation des Kriminalpolizeilichen Labors und der GSD, 936,72 Euro. Die polizeiliche Zusammenarbeit wird flankiert durch Kontakte auf Ebene der Innenministerien. Die Minister treffen sich unregelmäßig (zuletzt Anfang Fe- bruar 2013), die Staatssekretäre ca. zwei Mal im Jahr. Auf Abteilungsleiterebene wurden in den Innenministerien zentrale Ansprechstellen eingerichtet (Single Point of Contact). Ziel dieser Besprechungen ist die Verbesserung des Informationsaustausches bei der Terrorismusbekämpfung. Im Vordergrund stehen Reisebewegungen, ferner die Bekämpfung der PKK, DHKP-C und anderer gelisteter Terrororganisationen in Deutschland wie in der Türkei. 2. Welche Projekte im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die nächsten zwei Jahre geplant bzw. werden derzeit erörtert (bitte vollstän- dig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des In- spekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? • Voraussichtlich 2014: Mitwirkung des BKA an einem unter Leitung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) stehenden EU-Projekt („Strenghtening Witness Protection Capacities – TR 10 IB JH 04“, Finanzierung EU, Instrument for Pre-Accession Assistance) durch eine Trainingsmaßnahme zum Thema „Zeugenschutz“. • Fortführung der Mitarbeit des BKA am unter österreichischer Leitung ste- henden EU-Projekt „Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of Force“, welche Ende Juli 2013 abgeschlossen sein soll (siehe die Antwort zu Frage 1). • Gegebenenfalls weitere Unterstützung der IRZ im Twinning-Projekt „Be- kämpfung von Cybercrime“ (siehe die Antwort zu Frage 1). • Herbst 2013: Teilnahme eines ehemaligen türkischen Stipendiaten aus der Abteilung IDB (interne Ermittlungen) am Aufbaumodul des Stipendiaten- programms (wird derzeit geprüft). Die BPOL plant, für das Jahr 2013 im Rahmen der bilateralen grenzpolizeilichen Ausbildungshilfe über die in der Antwort zu Frage 1 bereits aufgeführten statt- gefundenen Maßnahmen hinaus folgende fünf Maßnahmen mit der Türkischen Nationalpolizei umzusetzen: – Erfahrungsaustausch im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität (in Deutschland, Kosten: ca. 1 500 Euro, Zeitraum: 48. KW) – Schulung zur Bekämpfung der Urkundenkriminalität (in der Türkei, Kosten: ca. 1 500 Euro, Zeitraum: 39./40. KW) Drucksache 17/14376 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – Erfahrungsaustausch im Bereich der grenzpolizeilichen Analyse/Auswer- tung (in Deutschland, Kosten: ca. 1 300 Euro, Zeitraum: 26. KW) – Erfahrungsaustausch im Bereich der Aus- und Fortbildung zur Vorbereitung von Teilnehmern an internationalen Polizeimissionen nach UN-Standards (in Deutschland, Kosten: ca. 1 500 Euro, Zeitraum: 39. KW) – Erfahrungsaustausch im Bereich der maritimen Grenzüberwachung (in Deutschland, Kosten: ca. 2 000 Euro, Zeitraum: 4. Quartal 2013). Im Nachgang zu dem in 2012 abgeschlossenen Twinning-Projekt „Training of Border Police“ plant die BPOL in den Jahren 2013 und 2014 die Durchführung von insgesamt bis zu sieben weiteren Anschlussmaßnahmen (2013: drei Maß- nahmen; 2014: vier Maßnahmen) im Rahmen einer Arbeitspartnerschaft zwi- schen der Bundespolizeiakademie und der Hauptabteilung Aus- und Fortbildung der Türkischen Nationalpolizei. Die Arbeitspartnerschaft beinhaltet folgende abschließende Themenbereiche: – Fortbildung von Polizeitrainern, – Europarecht/Schengenrecht, – Führung und Einsatz (Kommunikationsstrategien für den polizeilichen All- tag und Führungslehre). Damit soll den Vorgaben der Europäischen Kommission zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit von EU-Twinning-Projekten entsprochen werden, die erreichten Ziele effektiv in die Verwaltung des begünstigten Landes zu integrieren und zu festigen. Die Zusammenarbeit des IBP mit den türkischen Sicherheitsbehörden ist aktuell ausgesetzt. Eine konkrete Planung zur Fortführung ist noch nicht erfolgt. 3. Wurden in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland oder anderen EU-Staaten Wasserwerfer oder Module für Was- serwerfer in die Türkei geliefert (bitte gegebenenfalls Anzahl und Modell sowie Lieferland angeben)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von der Lieferung von Wasserwerfern oder Modulen aus Deutschland oder anderen EU-Staaten in die Türkei. Wasser- werfer und Module für Wasserwerfer sind weder von der Rüstungsgüterliste (Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) noch von Anhang I der Dual-Use-Verord- nung (EG) Nr. 428/2009 erfasst. 4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland oder anderen EU-Staaten Räumfahrzeuge oder gepanzerte Polizeifahrzeuge für die türki- sche Polizei und Jandarma geliefert (bitte gegebenenfalls Anzahl und Mo- dell sowie Lieferland und konkreten Empfänger angeben)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von der Lieferung von Räumfahrzeu- gen aus Deutschland oder anderen EU-Staaten für die türkische Polizei und Jandarma. Auch Räumfahrzeuge sind weder von der Rüstungsgüterliste (Teil 1 Abschnitt A der Ausfuhrliste) noch von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 erfasst. Für gepanzerte Polizeifahrzeuge im Sinne der Rüstungsgüterliste sind seit dem Jahr 2003 keine Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden. Die Bundesregierung hat ebenfalls keine Kenntnis von der Lieferung von gepan- zerten Polizeifahrzeugen aus anderen EU-Staaten für die türkische Polizei und Jandarma. Beim Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts nach Artikel 8 des Gemeinsamen Standpunkts Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14376 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Re- geln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern werden nur Informationen über die genehmigten Ausfuhren nach Kategorien der Gemeinsamen Militärgüterliste und Empfängerland ausgetauscht, nicht aber be- züglich des konkreten Endverwenders. 5. Welche (weitere) Ausstattungshilfe hat es von Seiten Deutschlands oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der EU an die türkische Po- lizei inklusive Jandarma gegeben, und welchen Wert hatte die gewährte Hilfe (bitte die Lieferungen nach einzelnen Empfängern konkret aufschlüs- seln)? Durch BKA: • 2003: Ausstattung eines Langzeitbeobachtungsfahrzeugs (LZW) mit techni- schem Gerät (Observationstechnik – Video/Funk) • 2005: fünf Magnetkartenlesegeräte • 2008: Diensthundzuchtpaar, 10 000 Euro, Empfänger: Generalsicherheitsdi- rektion. Durch BMI: 2003: • IT-Technik, 27 853,03 Euro, Empfänger: Hauptabteilung für die Bekämp- fung von Schmuggel und Organisierter Kriminalität • eine CCD-Tag-Nacht-Kamera für Langzeitbeobachtungsfahrzeug • fünf Klimaanlagen für Langzeitbeobachtungsfahrzeuge • 70 ballistische Schutzwesten • 200 Kryptomodule für Funkgeräte • Reparatur einer LKW-Röntgenanlage. Gesamtwert der Punkte 2 bis 5: 250 697,52 Euro, Empfänger: Hauptabteilung für die Bekämpfung von Schmuggel und Organisierter Kriminalität. 2004: • Büroausstattung, 27 548,21 Euro + 22 815 Euro, Empfänger: Generalsicher- heitsdirektion • zehn Heißluftgeräte, 10 406,17 Euro, Empfänger: Hauptabteilung des Krimi- nalistischen Labors der Generalsicherheitsdirektion • diverse Laborgeräte und -ausstattung, 22 609,76 Euro, Empfänger: Hauptab- teilung des Kriminalistischen Labors der Generalsicherheitsdirektion • Übersetzung von Arbeitsanleitungen, 33 828,45 Euro, Empfänger: Hauptab- teilung des Kriminalistischen Labors der Generalsicherheitsdirektion • Ausstattung Sprachlabor, 33 966 Euro, Empfänger: Generalsicherheitsdirek- tion • Laptops, 24 970 Euro, Empfänger: Hauptabteilung des Kriminalistischen Labors der Generalsicherheitsdirektion. 2005: • Analyst-Notebook/I2-Lizenzen, 68 520 Euro, Empfänger: Hauptabteilung für die Bekämpfung von Schmuggel und Organisierter Kriminalität. Drucksache 17/14376 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2008: • 91 Digiscope-Geräte (Fernrohre mit Bild- und Videoaufnahmefunktion) der Firma Minox zur polizeilichen Grenzüberwachung, 57 963,40 Euro, Emp- fänger: Türkische Nationalpolizei. Aussagen über eventuelle Lieferungen von Seiten der EU können nicht getrof- fen werden. 6. Inwiefern beobachten die in der Türkei tätigen deutschen Polizisten nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorgehen der türkischen Sicherheits- kräfte am Taksim-Platz und an den anderen Protestorten, und inwieweit ist dies Gegenstand deutsch-türkischer Polizeikonsultationen? Die in der Türkei als bilaterale Verbindungsbeamte (Ankara, Istanbul) einge- setzten Beamten des BKA berichten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über das Vorgehen der türkischen Polizei in Ankara und Istanbul. Die Proteste und das Vorgehen der türkischen Polizei wurden im Rahmen der Konsultationen des BKA mit der GSD auf Leitungsebene am 3. Juni 2013 in An- kara von Herrn Kiliçlar, Leiter der Generalsicherheitsdirektion, angesprochen. Die BPOL hat derzeit einen Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten (Ankara) und zwei Dokumenten- und Visumberater (Ankara und Istanbul) in die Türkei entsandt. Diese sind an der Deutschen Botschaft Ankara akkreditiert. Sie sind damit in den allgemeinen Informations- und Kommunikationsfluss der deutschen Botschaft in Bezug auf die aktuellen politischen Entwicklungen sowie die Sicherheitslage vor Ort eingebunden. Sie haben die Ereignisse am Taksim-Platz und anderen Protestorten nicht beobachtet. 7. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der polizeilichen Zusammen- arbeit mit der Türkei seit dem Jahr 2003, und inwieweit sieht sie ihren An- spruch, mit polizeilicher Zusammenarbeit auch eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit im jeweiligen Partnerland zu erreichen, angesichts des gewalttätigen Vorgehens der türkischen Polizei gegen die Taksimplatz-Pro- teste als erreicht an (bitte konkret begründen)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der türkischen Polizei gegen die Demonstranten sowohl für das weitere bi- laterale Verhältnis als auch für das Verhältnis der EU zur Türkei? Die Bundesregierung hat ein langfristiges Interesse an einer stabilen, demokra- tischen Türkei. Sie wird in ihren Beziehungen zur Türkei weiterhin für die Ein- haltung rechtsstaatlicher Grundsätze eintreten. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass der Bereich der Rechtsstaatlichkeit ins Zentrum der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gerückt wird. Die bilaterale Zusammenarbeit der BPOL erfolgt mit der Türkischen National- polizei. Sie ist auf grenzpolizeiliche Aufgabenbereiche (Bekämpfung illegaler Migration und Schleusungskriminalität) sowie den Bereich der Luftsicherheits- kontrolle fokussiert. Ziel der Umsetzung dieser Maßnahmen ist es auch, einen Beitrag zur Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen der türkischen (Grenz-)Polizeibehörden sowie zur Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen und die Achtung der Men- schenrechte zu leisten. Die Maßnahmen unterliegen regelmäßiger Evaluierung. Die Ergebnisse fließen entsprechend in die Planung der weiteren Kooperation ein. Mit Blick auf die durchgeführten (grenz-)polizeilichen Maßnahmen der BPOL mit der Türkischen Nationalpolizei konnten positive Ergebnisse in der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14376 grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf türkischer Seite erzielt werden. Dies wird insbesondere auch im Rahmen des Evaluierungs-Monitoring-Berichts zum abgeschlossenen EU-Twinning-Projekt der BPOL mit der Türkischen Nationalpolizei zum Thema „Training of Border Police“ durch die Europäische Kommission festgestellt. Die BPOL beabsichtigt daher derzeit, die grenzpolizei- liche Kooperation mit der Türkischen Nationalpolizei fortzusetzen. Themen wie „Deeskalation“ und „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Ein- satz“ waren wichtige Seminarinhalte bei der Ausbildung durch den IBP. Die Vermittlung dieser Inhalte kann naturgemäß jedoch nicht deren Anwendung in der Praxis garantieren, auch wenn dies natürlich angestrebt wird. Die polizeilichen Aufbauhilfemaßnahmen des BKA zielen grundsätzlich darauf ab, rechtsstaatliche Strukturen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung aufzubauen und demokratische Rahmenbedingungen unter Achtung der Menschenrechte zu fördern bzw. zu schaffen. Die kriminalpolizeilichen Maßnahmen unterliegen der Evaluierung und es ge- hört insbesondere zu den Aufgaben der BKA-Verbindungsbeamten, fortlaufend zu prüfen, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Ausstattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird. Hierzu erfolgt eine kontinuierliche Berichterstattung, die ggf. zu einer Ein- schränkung oder Einstellung der Kooperation führen kann. Entsprechend flie- ßen diese Erkenntnisse auch in die Planungen für künftige Kooperationen ein. Die bisher durch die deutsche Seite durchgeführten Maßnahmen für die tür- kischen Sicherheitsbehörden entsprachen den Erfordernissen an eine an rechts- staatlichen Prinzipien orientierte polizeiliche Zusammenarbeit. Die BKA-Verbindungsbeamten in der Türkei arbeiten grundsätzlich mit Abtei- lungen der türkischen Nationalpolizei zusammen, die für die internationale Zu- sammenarbeit zuständig bzw. autorisiert sind. Hauptkooperationspartner der Verbindungsbeamten sind somit die Abteilungen Polizeilicher Nachrichten- dienst Istihbarat (zuständig für Staatsschutz), KOM, Asayis (Allgemeinkrimina- lität) sowie Interpol Ankara. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem gewalttä- tigen Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte gegen die Taksimplatz- Proteste hinsichtlich der Polizeizusammenarbeit, sowohl im bilateralen Verhältnis als auch im Rahmen der EU und auf internationaler Ebene, und inwiefern gehört hierzu die Aussetzung der Polizeizusammenarbeit und ein Stopp von Lieferungen solchen Polizeigeräts, das für repressive Maßnah- men geeignet ist (bitte begründen)? Die Zusammenarbeit mit der Republik Türkei in verschiedenen Bereichen dient insbesondere der Heranführung des Landes an EU-Standards. Die jüngsten Ent- wicklungen haben deutlich gemacht, dass diese Heranführung auch im Bereich der polizeilichen Arbeit weiterhin das Ziel sein muss. Die polizeiliche Zusam- menarbeit hat neben der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention stets auch das Ziel, die Achtung der Grundsätze des Rechtsstaates zu stärken. Dies gilt auch in der Zusammenarbeit mit der Türkei. Die Bundesregierung überprüft und hinterfragt fortlaufend die Polizeizusammenarbeit mit all ihren Partnerstaaten. Dies gilt – wie bereits in der Vergangenheit – insbesondere auch für die polizei- liche Aufbauhilfe. Daher hat der IBP derzeit die Zusammenarbeit mit der türki- schen Generalsicherheitsdirektion und insbesondere mit der Bereitschaftspolizei der Türkei ausgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.