Kleine Anfrage der Abg. Wallmann, Arnold, Dr. Bartelt, Caspar, Dietz, Heinz, Hofmeister, Reul, Schwarz, Serke, Utter, Veyhelmann und Wiegel (CDU) vom 03.05.2016 betreffend Härtefallkommission und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Mit den beiden Kleinen Anfragen 19/38 und 19/2430 wurden bereits Informationen zu den Härtefalleingaben bei der Landesregierung abgefragt. Die aktuelle Kleine Anfrage dient nunmehr u.a. der Fortschreibung. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet : Frage 1. Wie viele Härtefalleingaben (bezogen auf die Gesamtzahl) wurden seit dem Jahr 2014 aufgrund eines Ausschlussgrundes abgewiesen? Seit 2014 wurden Härtefalleingaben aufgrund von Nichtbefassungs- und Ausschlussgründen in folgendem Umfang abgewiesen: Jahr Eingaben insgesamt Abgewiesene Eingaben Insgesamt davon nach § 6 a Abs. 1 HFKG davon nach § 6 a Abs. 2 HFKG davon nach § 23 a Abs. 1 Satz 3 Aufenth G (feststehender Rückführungstermin ) davon nach § 1 Abs. 2 GO HFK 2014 74 15 6 1 0 8 2015 90 49 16 1 7 25 2016 (bis 22.04.2016) 31 10 5 0 2 3 Soweit die Nichtbefassungsgründe lediglich temporären Charakter hatten, d.h. heilbar waren (z.B. Anhängigkeit eines anderen aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, fehlendes vorgeschaltetes Petitionsverfahren), war mit der Nichtbefassungsentscheidung unter Umständen nur eine vorläufige Erledigung der Eingabe verbunden, denn nach einem Wegfall des Nichtbefassungsgrundes konnte bzw. kann eine erneute Eingabe eingereicht werden. Frage 2. In wie vielen Fällen wurde seitens der Geschäftsstelle ein Ausschlussgrund festgestellt, der dann durch die Vorprüfungskommission "aufgehoben" wurde? Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 22. April 2016 wurde in insgesamt 11 Fällen (31 betroffenen Personen) seitens der Geschäftsstelle ein Ausschluss- bzw. Nichtbefassungsgrund festgestellt , der dann durch die Vorprüfungskommission "aufgehoben" wurde. Die nachfolgende Tabelle gibt näheren Aufschluss über die aktuellen Zahlen aus der Geschäftsstatistik: Eingegangen am 8. Juni 2016 · Bearbeitet am 13. Juni 2016 · Ausgegeben am 17. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3337 08. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3337 Jahr Nichtbefassungsempfehlungen der Geschäftsstelle Insgesamt davon nach § 6a Abs. 2 HFKG hiervon "aufgehoben" davon nach § 1 Abs. 2 GO HFK hiervon "aufgehoben" 2014 12 1 0 11 3 2015 39 1 0 31 6 2016 (bis 22.04.2016) 7 0 0 5 2 Frage 3. Wie viele Fälle/Personen zur Anerkennung eines Härtefalls sind seit dem 21. September 2015 eingereicht worden? Es wurden 31 Fälle, die 81 Personen betrafen, zur Anerkennung eines Härtefalls eingereicht, wobei 21 Fälle 56 Personen betreffend zur inhaltlichen Beratung in der Härtefallkommission angenommen wurden. Frage 4. In wie vielen dieser Fälle/bei wie vielen dieser Personen war keine Sicherung des Lebensunterhaltes gegeben? In den 21 zur Beratung zugelassenen Fällen war lediglich in fünf Fällen mit insgesamt fünf Personen eine vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes gegeben. In den übrigen 16 Fällen mit 51 betroffenen Personen war entweder keine oder keine ausreichende Unterhaltssicherung gegeben . Wiesbaden, 27. Mai 2016 Peter Beuth