Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 17.04.2014 betreffend Neubau eines Kreisverkehrs an der L 3021/L 3054/L 3063 in der Gemarkung Weilmünster zwischen den Ortsteilen Wolfenhausen und Laubuseschbach und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Bereich der Kreuzung an der L 3021/L 3054/L 3063 in der Gemarkung Weilmünster zwischen den Ortsteilen Wolfenhausen und Laubuseschbach sowie im unmittelbaren Umfeld kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Deshalb wird vor Ort seit vielen Jahren die Errichtung eines Kreisverkehrs gefor- dert, um eine als notwendig angesehene Entschärfung des Kreuzungsbereichs zu erreichen. Der Bau eines Kreisverkehrs wurde seitens der Vertreter des Landes immer wieder in Aussicht gestellt. Durch Hessen Mobil konnte nun zwischenzeitlich das Baurecht für den Neubau des Kreisverkehrs an der L 3021/ L 3054/L 3063 geschaffen werden. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Der Verkehrsablauf im Kreuzungsbereich ist geprägt von einzelnen Unfällen, deren Ursache jedoch nicht auf bauliche Mängel des Knotenpunkts zurückzuführen ist, sondern auf das Fahrverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer. In der Statistik der Polizei wird die Kreuzung nicht als Unfallhäufungsstelle geführt. Dennoch ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit einem Umbau des Knotenpunkts zu einem Kreisverkehrsplatz die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. Durch die gleichzeitige Herstellung eines kombinierten Rad- und Gehwegs trifft dies auch auf die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer zu. Bei der Planung und Schaffung des Baurechts sind durch die Grunderwerbsverhandlungen Verzögerungen eingetreten. Erst Ende letzten Jahres konnte das Baurecht geschaffen werden. Da die zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs des Landesstraßenbauprogramm 2013/2014 noch nicht baureife Maßnahme im Bauprogramm 2014 nicht enthalten ist, kann die bauliche Umsetzung frühestens 2015 finanziert werden. Maßgebend für den Umbau des Knotenpunkts "L 3021/L 3054/L 3063 Weilmünster/Wolfenhausen - Weilmünster/Laubuseschbach" ist das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Dringlichkeit aller hessenweit wünschenswerten Knotenpunktumgestaltungen , das bis Ende dieses Jahres vorliegen wird. Ausschlaggebend ist außerdem die Mittelausstattung des Landesstraßenbauprogramms 2015 und Folgejahre, über die der Hessische Landtag durch Verabschiedung der jeweiligen Haushaltsgesetze abschließend entscheidet . Diese beiden Kriterien bilden die Grundlage zur Erstellung des Entwurfs der Landesstraßenbauprogramme ab 2015, über die der Haushaltsgesetzgeber beschließen wird. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für den Neubau des Kreisverkehrs an der L 3021/L 3054/L 3063 in der Gemarkung Weilmünster zwischen den Ortsteilen Wolfenhausen und Laubuseschbach und wie gliedern sich diese auf? Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme "Umbau des Knotenpunkts L 3021/L 3054/L 3063 einschließlich Neubau eines kombinierten Rad- und Gehwegs im Zuge der L 3021/L 3054 zwischen Wolfenhausen und Laubuseschbach" betragen voraussichtlich 480.000 € und werden komplett vom Land als Straßenbaulastträger finanziert. Frage 2. Plant das Ministerium, den Neubau des Kreisverkehrs in das Landesstraßenbauprogramm für das Jahr 2015 aufzunehmen und die notwendigen Finanzmittel zur Realisierung des Baus zur Verfügung zu stellen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Eingegangen am 30. Mai 2014 · Ausgegeben am 6. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/334 30. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/334 Frage 3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für den Bau des ergänzend geplanten Fuß- und Radwegs, der eine Verbindung zwischen den Ortsteilen Wolfenhausen und Laubuseschbach herstellen soll und der Anbindung von Schule, Schwimmbad und einem Nahversorgungszentrum dient? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 4. Wann ist mit einer Realisierung des ergänzend geplanten Fuß- und Radwegs zu rechnen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Wiesbaden, 19. Mai 2014 Tarek Al-Wazir