Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 06.05.2016 betreffend Überstunden, Krankenstände und altersbedingte Ruhestandsversetzungen bei der hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hoch waren die altersbedingten Ruhestandsversetzungen in den letzten fünf Jahren pro Jahr bei der hessischen Polizei insgesamt und im Vollzugsdienst? Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr Ruhestandseintritte insgesamt davon Polizeivollzugsdienst 2011 260 259 2012 234 231 2013 310 303 2014 323 319 2015 319 315 Polizeibehörden (ohne Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und ohne Hochschule für Polizei und Verwaltung) Frage 2. Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit pro Jahr bei der hessischen Polizei insgesamt und im Vollzugsdienst? Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit insgesamt davon Polizeivollzugsdienst 2011 59 57 2012 55 53 2013 68 68 2014 67 65 2015 52 50 Polizeibehörden (ohne Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und ohne Hochschule für Polizei und Verwaltung) Frage 3. Wie hoch werden in den nächsten drei Jahren die altersbedingten Ruhestandsversetzungen bei der hessischen Polizei insgesamt und im Vollzugsdienst pro Jahr anfallen? Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt und wurden anhand der derzeitigen Gegebenheiten ermittelt. Die Prognose kann naturgemäß Veränderungen nicht exakt berücksichtigen , die sich etwa durch vorzeitige Ruhestandsversetzungen oder freiwillige Verlängerungen der Dienstzeit noch ergeben können. Eingegangen am 20. Juni 2016 · Bearbeitet am 21. Juni 2016 · Ausgegeben am 24. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3359 20. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3359 Jahr Prognose Ruhestandseintritte insgesamt davon Polizeivollzugsdienst 2016 370 367 2017 420 416 2018 422 418 Polizeibehörden (ohne Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und ohne Hochschule für Polizei und Verwaltung) Frage 4. Wie hoch wurden und werden im gleichen Zeitraum Beamtinnen und Beamte ihren Dienst neu aufnehmen und gleicht dies die Abgänge aus? Für den Polizeivollzugsdienst erfolgen die Einstellungen grundsätzlich bedarfsgerecht, das heißt orientiert an dem absehbaren Ersatzbedarf. Die Jahrgangsstärke der in Jahren 2016 bis 2018 voraussichtlich den Vorbereitungsdienst beendenden Anwärterinnen und Anwärter beträgt aktuell: Jahr Anzahl Studienabsolventen 2016 429 2017 489 2018 709 Stand: 1. Mai 2016 Die altersbedingten Ruhestandseintritte werden damit ausgeglichen. Zugleich ist damit Vorsorge getroffen für darüber hinaus eintretende Personalabgänge. Im Jahr 2018 ist für den Schichtdienst der Polizei zusätzlich ein Ausgleich für die vorgesehene Reduzierung der Wochenarbeitszeit enthalten. Für den Bereich der Fach- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten ist die Landesverwaltung in einer Vielzahl von Fällen nicht Träger der zugrunde liegenden Ausbildung. Die erforderliche Qualifikation in unterschiedlichen Fachrichtungen wie z.B. Biologie, Physik oder Chemie wird außerhalb der Landesverwaltung erworben. Der Personalbedarf bei der Polizei wird hier im überwiegenden Maße durch das Einstellen externer Bewerberinnen und Bewerber abgedeckt. Frage 5. Wie haben sich die Krankenstände in den letzten fünf Jahren entwickelt? Für die Auswertung der Krankenstände steht den Polizeibehörden seit 2015 ein anonymisierter Bericht im SAP-System zur Verfügung. Nach § 92 Absatz 2 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) sind Unterlagen über Erkrankungen 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde, zu vernichten. Nach Ablauf dieser Frist werden auch die Daten im SAP-System gelöscht. Aus vorgenannten Gründen ist eine Auswertung der Krankenstände nur rückwirkend bis zum 1. Januar 2012 möglich. Für 2011 sind die Krankheitsdaten bereits gelöscht . Bei der Auswertung der Krankenstände werden aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei der hessischen Polizei die Kalendertage der Abwesenheit und nicht die Arbeitstage ausgewertet. Dies bedeutet, dass ein dauerhaft krankgeschriebener Polizeibeamter mit vollen 365 Tagen in die Statistik eingeht und nicht mit seinen individuellen Arbeitstagen. Ein Polizeibeamter , der im Jahresverlauf drei Erkrankungen (jeweils von Montag bis Sonntag) zu verzeichnen hatte, bei denen er jeweils fünf Arbeitstage dem Dienst fernblieb, schlägt somit aktuell mit 21 Kalendertagen und nicht mit 15 Arbeitstagen zu Buche. Dies vorangestellt, wird in der nachfolgenden Tabelle die Entwicklung der Krankentage je Beschäftigter im Durchschnitt dargestellt. Fehlzeiten aufgrund von Wiedereingliederungsmaßnahmen , Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen wurden nicht berücksichtigt. 2012 2013 2014 2015 Krankenstände (Krankentage je Beschäftigter im Durchschnitt im jeweiligen Kalenderjahr) 25,44 Tage 25,53 Tage 24,65 Tage 25,99 Tage Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3359 3 Frage 6. Wie haben sich die Überstunden in den letzten 5 Jahren entwickelt? Die jeweiligen Mehrarbeitsstundenstände der Beamtinnen und Beamten in der hessischen Polizei zum 30. November können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Jahr Mehrarbeitsstundenstand zum 30. November des Jahres 2011 2.589.939 2012 2.667.288 2013 2.809.999 2014 2.858.216 2015 2.969.898 Das Hessischen Ministerium des Innern und für Sport hat auf diese Entwicklung bereits entsprechend reagiert und mit dem Haushalt 2016 eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Ausbezahlung von Überstunden vorgenommen. Insgesamt stehen hierfür nunmehr 15 Mio. € für das Jahr 2016 zur Verfügung. Des Weiteren ist aufgrund des Dienstrechtsänderungsgesetzes künftig für die Polizei eine vereinfachte Vergütung geleisteter Mehrarbeitsstunden möglich. Frage 7. Wie ist der aktuelle Altersdurchschnitt bei der hessischen Polizei? Zum Stichtag 1. Mai 2016 betrug der Altersdurchschnitt bei der hessischen Polizei 40,98 Jahre. Frage 8. Wie gedenkt die Landesregierung Überstunden über das bisherige Maß hinaus - bei stetig wachsenden Aufgaben und einer im Koalitionsvertrag vereinbarten Reduzierung der Wochenarbeitszeit - auszugleichen? Neben den in diesem Jahr zur Verfügung gestellten Mitteln zur Vergütung der Mehrarbeit wurde im Haushalt 2016 festgelegt, dass zusätzlich 300 Polizeibeamtinnen und -beamte (zunächst durch vermehrte Anwärtereinstellung) und 100 Wachpolizisten eingestellt werden. Diese Personalaufstockung trägt zur Entlastung der Polizei insgesamt und damit auch zu einer Reduzierung der Mehrarbeit bei. Bereits im Jahr 2015 wurden zudem 140 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, um der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit und dem daraus entstehenden Personalmehrbedarf Rechnung tragen zu können. Darüber hinaus wurden mit dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtsänderungsgesetz , DRÄndG) vom 16. Dezember 2015 die Voraussetzungen im HBG und im Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) geschaffen, um eine eigenständige Hessische Polizeimehrarbeitsvergütungsverordnung (HPolMVergV) erlassen zu können. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Mehrarbeitsstunden, die bislang nur durch Freizeit auszugleichen waren, künftig auch vergütbar sein werden. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, diese Mehrarbeitsstunden sowohl durch Freizeitausgleich als auch durch Vergütung abzubauen. Wiesbaden, 13. Juni 2016 Peter Beuth