Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 11.05.2016 betreffend Germania Fluggesellschaft mbH am Flughafen Kassel: Auslastung und Sonderkonditionen und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Flüge der Germania Fluggesellschaft mbH (i.F. Germania) ab dem Flughafen Kassel-Calden (Flughafen Kassel) in den letzten 18 Monaten? (Bitte Aufstellung nach Monaten und Flugzielen) Hierbei handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der Germania, die weder die Flughafen GmbH Kassel (FGK) noch die Landesregierung offenbaren dürfen. Eine Statistik über die Passagierzahlen sowie Flugbewegungen insgesamt am Kassel Airport finden Sie auf der Homepage des Flughafens (www.kassel-airport.aero → Die Flughafen GmbH → Zahlen, Daten und Fakten). Frage 2. Trifft es zu, dass die Germania hinsichtlich der Start- und Landegebühren Sonderkonditionen am Flughafen Kassel-Calden verhandeln wollte? Das trifft nicht zu. Es gab keine Verhandlungen über Sonderkonditionen hinsichtlich der Startund Landegebühren. Frage 3. Trifft es zu, dass die Flughafen Kassel GmbH eine entsprechende Anfrage abschlägig beschieden hat? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen? Es gab auch keine Anfrage der Germania nach Sonderkonditionen. Frage 4. Trifft es zu, dass die Germania die Flughafen Kassel GmbH darüber informiert hat, ab dem Winterflugplan über eine Einstellung des Flugverkehrs ab Kassel-Calden nachzudenken, wenn es bei den bisherigen Gebühren bleibt? Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 ausgeführt, waren die Start- und Landegebühren am Kassel-Airport niemals Gegenstand von Verhandlungen zwischen der Germania und der FGK. Im Winterhalbjahr 2016/2017 wird Germania nach derzeitigem Stand nicht vom Kassel Airport fliegen. Ursächlich dafür sind nicht die Start- und Landegebühren am Flughafen Kassel-Airport. Wiesbaden, 6. Juni 2016 Dr. Thomas Schäfer Eingegangen am 15. Juni 2016 · Bearbeitet am 15. Juni 2016 · Ausgegeben am 17. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3380 15. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG