Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 18.05.2016 betreffend Drehgenehmigung an hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Für die regionale und überregionale Berichterstattung finden immer wieder Bild- und Tonaufnahmen durch Fernsehsender und Hörfunksender statt. Vorbemerkung des Kultusministers: Bild- und Tonaufnahmen für Fernseh- und Rundfunkproduktionen dürfen nach geltender Rechtslage in der Schule grundsätzlich nur mit Erlaubnis der Schulleitung und - soweit Personen aufgenommen werden - nur mit Einwilligung der Betroffenen bzw. der Erziehungsberechtigten erfolgen . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Besteht das Erfordernis, dass für die Bild- und Tonaufnahmen an den hessischen Schulen eine Genehmigung zur Aufnahme erteilt wird? Bild- und Tonaufnahmen dürfen an Schulen gemäß § 88 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) nur mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters angefertigt werden. Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Gewährleistung des Schulfriedens, die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes und die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an der Schule. Zugleich nimmt sie in Vertretung für den kommunalen Schulträger das Hausrecht am Schulgelände gemäß § 90 Abs. 1 Satz 3 HSchG wahr. Eine Erlaubnis für die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen zum Zweck einer Veröffentlichung in Rundfunk, Fernsehen oder anderen Medien kann nur dann erteilt werden, wenn dadurch der Schulbetrieb nicht gestört und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabenstellung der Schule gemäß § 88 Abs. 3 HSchG nicht beeinträchtigt wird. Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften und sonstigem schulischem Personal dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erfolgen. Das Recht am eigenen Bild ist als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts grundgesetzlich geschützt (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Grundgesetz). Die Zulässigkeit von Fotografien oder Filmaufnahmen erkennbarer Personen richtet sich nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) i.V.m. dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG). Die Erhebung und Verarbeitung geschützter personenbezogener Daten in Form von Film- und Tonaufnahmen durch außerschulische Stellen (z.B. Fernsehsender, Anstalten des öffentlichen Rundfunks etc.) bedarf gemäß § 7 HDSG der vorherigen freiwilligen, informierten und schriftlichen Einwilligung der Betroffenen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die noch nicht über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügen , ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Frage 2. Falls ja, durch wen wird eine solche Genehmigung ereilt? Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Anfertigung von Film- und Fernsehproduktionen auf dem Schulgelände ist nach § 88 Hessisches Schulgesetz grundsätzlich die Schulleiterin oder der der Schulleiter verantwortlich. Im Hinblick auf das von der Schulleitung für den Schulträger wahrgenommene Hausrecht ist gegebenenfalls eine Abstimmung mit dem kommunalen Schulträger erforderlich. Sofern Aufnahmen von Personen erfolgen sollen, ist die dafür erforderliche Ein- Eingegangen am 8. August 2016 · Bearbeitet am 8. August 2016 · Ausgegeben am 12. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3404 08. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3404 willigung bei den Betroffenen selbst einzuholen, im Fall minderjähriger Schülerinnen und Schüler bei den Erziehungsberechtigten. Frage 3. Falls ja, aufgrund welcher Kriterien und welcher Rechtsgrundlage wird eine Genehmigung für die Aufnahme von Ton- oder Bildaufnahmen erteilt? Auf die Antworten zu Frage 1 und 2 wird verwiesen. Frage 4. Wie viele Anfragen zur Genehmigung für die Aufnahme von Ton- oder Bildaufnahmen werden pro Jahr gestellt? Es wurden die Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 erhoben. Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Frage 5. Gab es im Jahr 2015 und 2016 Anfragen auf Genehmigung für die Aufnahme von Ton- oder Bildaufnahmen, die nicht gestattet wurden? In den Jahren 2015 und 2016 gab es Anfragen auf Genehmigungen für die Aufnahme von Tonund Bildaufnahmen, die nicht gestattet wurden. Frage 6. Falls die Drehgenehmigung versagt wurde, an welchen Schulen, für welche Sendeanstalt und zu welchem Thema? Auf die Anlage 2 wird verwiesen. Frage 7. Besteht das Erfordernis zur Genehmigung auch bei Veröffentlichungen in Printmedien? Für Printmedien gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften wie in der Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt wird. Wiesbaden, 4. August 2016 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel Anlagen Anlage 1 Drucksache 19/3404 Zu Frage 4 Staatliches Schulamt (SSA) 2015 2016 Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis (BOW) 3 1 Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt –Dieburg und die Stadt Darmstadt (DADI) 2 2 Staatliches Schulamt für den Kreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis (GGMT) 48 21 Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden (RTWI) 4 5 Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis (MKK) 13 7 Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main (OF) 2 0 Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main (F) 1 3 Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis (HTK) 16 9 Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis (GIVB) 7 3 Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg (LDLM) 10 6 Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Stadt Marburg (MR) 0 0 Staatliches Schulamt des Landkreises und der Stadt Kassel (KS) 19 18 Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis (HRWM) 0 3 Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg (SEWF) 11 6 Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda (FD) 0 0 Anlage 2 Drucksache 19/3404 Zu Frage 6 SSA Fehl-anzeige Schule Schulort Sendeanstalt Thema BOW Kirchbergschule Bensheim Hessischer Rundfunk Impfkampagne gegen Gebärmutterhalskrebs DADI x GGMT Neues Gymnasium Rüsselsheim Nicht mehr zu klären, da Anfragen und Absagen in der Regel telefonisch erfolgen und keine Aufzeichnungen darüber vorgenommen werden Nibelungenschule Biebesheim Nicht mehr zu klären, da Anfragen und Absagen in der Regel telefonisch erfolgen und keine Aufzeichnungen darüber vorgenommen werden RTWI Diltheyschule Wiesbaden ARD PCB Rückstände und Ergebnis nach Sanierung MKK Eichendorffschule Hanau Hessischer Rundfunk Aufführung „Puppenspieler “ Otto-Hahn- Schule Hanau RTL Schulverpflegung Philipp-Reis- Schule Gelnhausen ARD Ukrainekonflikt (ehem. Schüler der PRS als Kämpfer für Russland) OF Wallschule Langen Kinofilmteam Weihnachtsfilm Albert- Schweitzer- Schule Langen RTL Junglehrer 2 SSA Fehl-anzeige Schule Schulort Sendeanstalt Thema F Albrecht-Dürer- Schule Frankfurt Hessischer Rundfunk „Pakt für den Nachmittag “ Philipp- Holzmann- Schule Frankfurt Hessischer Rundfunk „Salafismus – von der Schule in den Dschihad“ HTK Dornbachschule Oberursel Privat Heimatfilmprojekt und Zulassungsarbeit Dornbachschule Oberursel Universität Frankfurt Interview Sprachaufnahme von Kindern Johann-Philipp- Reis-Schule Friedberg Hessischer Rundfunk InteA/ Flüchtlingsbeschulung GIVB Gesamtschule Buseckertal Buseck HR 3 Unfalltod einer Schülerin LDLM x MR x KS Offene Schule Kassel Waldau Kassel-Waldau RTL Handynutzung Schule Hegelsberg Kassel RTL Inklusion anhand eines praktischen Beispiels Wilhelmsgymnasium Kassel Hessischer Rundfunk Abiturvorbereitungen Friedrichsgymnasium Kassel Hessischer Rundfunk Terror und kein Ende HRWM Grundschule Heringen Heringen Hessischer Rundfunk Integration von Flüchtlingskindern Grundschule Bebra Bebra RTL Integration von Flüchtlingskindern SEWF x FD x 3404_Anlagen.pdf Anlage1(10) Anlage2(11)