Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 18.05.2016 betreffend Förderung Wissenstransfer praxisnaher Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sind Spezialisten für praxis- und anwendungsnahe Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Ausrichtung haben die HAW zu ihrem Markenzeichen gemacht. Nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung und damit auch durch die Förderung von praxisnaher Forschung kann es gelingen, Innovationen in die Praxis zu implementieren. Wissensund Technologietransfer, d.h. der Transfer wissenschaftlicher Kenntnisse, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der HAW. Minister Rhein teilte am 18.05. in der 72. Plenarsitzung in der Fragestunde auf die Zusatzfrage zur mündlichen Frage 511 mit, dass es etliche Fördermöglichkeiten gebe, die die praxisnahe Forschung und deren Wissenstransfer gebe und diese schriftlich aufgelistet werden können. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Das Land stellt den staatlichen hessischen Hochschulen im Rahmen des Globalbudgets eine für den jeweiligen Hochschulpakt-Zeitraum verlässliche Grundfinanzierung zur Verfügung und flankiert diese durch zusätzliche Förderinstrumente. Die Stärkung der Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) hat die hessische Landesregierung bereits auf Ebene der Koalitionsvereinbarung 2014-2019 als wichtiges Thema erkannt und dies konsequenterweise auch prominent in dem im Februar 2016 gezeichneten hessischen Hochschulpakt (HSP) 2016-2020 verankert. Im Rahmen der entsprechenden Verhandlungen kam dem Ausbau der Forschung und der Vorbereitung der Implementierung des fachbezogenen Promotionsrechts an den HAW eine herausgehobene Bedeutung zu. Daher stellt die hessische Landesregierung im Zeitraum 2016-2020 hierfür verschiedene zusätzliche Förderungen bereit. Der Schwerpunkt der Landesförderung basiert auf dem im Jahr 2007 aufgelegten themenoffenen Förderprogramm LOEWE (Landesoffensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz). Es ermöglicht den Universitäten, HAW und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Hessen, profilbildende Themenfelder wissenschaftlich weiterzuentwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. LOEWE ist ein streng wettbewerblich ausgerichtetes Landesprogramm außerhalb des Hochschulpakts und außerhalb der institutionellen Förderung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Hessen. Mit dem LOEWE-Programm und seinen drei Förderlinien (Zentren, Schwerpunkte, KMU-Verbundvorhaben) investiert das Land Hessen in die weitere Stärkung und Vernetzung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Hessen. LOEWE bedeutet gezielte und nachhaltige Förderung: Finanziert werden hervorragende Forschungen und Entwicklungen, zusätzliche Professuren und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, interdisziplinäre Kooperationen, Ausbau der Forschungsinfrastruktur und der Transfer von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Das LOEWE-Programm ermöglicht Forschung auf Spitzenniveau - nicht nur in der Grundlagenforschung , sondern auch in der angewandten Forschung und in der Produktentwicklung. In LOEWE-Projekten kooperieren Universitäten, HAW, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen; die Innovationskraft dieser interdisziplinären Verbünde birgt nicht nur große Möglichkeiten für die Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen, sondern auch für die Entwicklung der Wirtschaft und damit für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. In den Jahren 2008 bis 2015 stellte Hessen insgesamt rd. 607 Mio. € für LOEWE und damit für die Förderung herausragender wissenschaftlicher Verbundvorhaben bereit. Im Jahr 2016 beträgt Eingegangen am 1. Juli 2016 · Ausgegeben am 5. Juli 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3405 01. 07. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3405 das bedarfsgerecht zur Verfügung gestellte LOEWE-Budget rd. 64 Mio. €. Gemäß Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien für die Legislaturperiode 2014-2019 ist das Förderprogramm LOEWE weiterhin zentrales Instrument der hessischen Forschungspolitik. Bei den Förderentscheidungen im wettbewerblichen Auswahlverfahren ist die wissenschaftliche Exzellenz der beantragten Vorhaben entscheidend. Die ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Relevanz der Forschungsarbeiten und deren erwartete Ergebnisse fließen positiv in die Bewertung von LOEWE-Anträgen ein. Neben den stärker erkenntnisorientierten LOEWE- Förderlinien 1 (Zentren) und 2 (Schwerpunkte) richtet sich die anwendungsorientierte LOEWE- Förderlinie 3 (KMU-Verbundprojekte) besonders an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an die HAW. Details hierzu sind den folgenden Antworten zu entnehmen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie fördert das Land Hessen die praxisnahe Forschung? Frage 2. Welche Förderinstrumente, insbesondere durch das Förderprogramm "Forschung für die Praxis", vor allem aber bezogen auf den Wissenstransfer (Transfer wissenschaftlicher Kenntnisse /Innovationen in die Praxis/Umsetzung) stellt das Land Hessen zur Verfügung? Frage 3. Welche Maßnahmen führt sie durch, um hochschulübergreifende und interdisziplinäre praxisnahe Forschung sowie deren Wissenstransfer zu gewährleisten? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Grundfinanzierung der staatlichen Hochschulen durch das Land erfolgt im Rahmen eines leistungsorientierten Budgetierungsverfahrens. Die Mittel sind aufgeteilt in Grund- und Erfolgsbudgets sowie Innovations- und Strukturentwicklungsbudget; hinzu kommen die Sondertatbestände . Die Verteilungsmechanismen werden im Rahmen der Hochschulpaktverhandlungen für 5 Jahre zwischen Land und Hochschulen ausgehandelt. Im Erfolgsbudget gibt es ein Teilbudget Forschung, das wie alle Teilbudgets ausschließlich nach Leistungsparametern verteilt wird. Der bei Weitem wichtigste Parameter ist der Betrag der eingeworbenen Drittmittel. Erfolgreiche Kooperationen mit der Wirtschaft wirken sich daher auch positiv auf diesen Parameter aus. Neben der oben dargelegten Grundfinanzierung erfolgt die Förderung der praxisnahen Forschung an den HAW auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Programme: Mit Ausnahme eines 478.000 € jährlich umfassenden Genderforschungsprogramms verfügt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst nicht über fachspezifische Förderprogramme . Über das Innovations- und Strukturentwicklungsbudget besteht jedoch die Möglichkeit, die Hochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau ihrer Forschungsprofile im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung zu unterstützen. Im Zuge der alle 5 Jahre neu zu verhandelnden Zielvereinbarungen können entsprechende Anträge auf (zeitlich befristete) Anschubfinanzierung neuer, besonders innovativer oder ökonomisch besonders relevanter Schwerpunktbereiche gestellt werden. Die HAW haben im aktuellen HSP-Zeitraum die Möglichkeit, für diesen Zweck 250.000 € jährlich mit Projekten zu untersetzen. Zentrales Förderinstrument der hessischen Landesregierung für praxisorientierte Forschungsförderung ist die bereits in der Vorbemerkung dargestellte LOEWE-Förderlinie 3 (KMU- Verbundvorhaben). Bei LOEWE-KMU-Verbundprojekten liegt der Fokus auf der Einführung marktfähiger und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Förderung soll bewirken, dass der Zeitraum zwischen einer Erfindung und der Anwendung in einem Produkt, einem Verfahren oder einer Dienstleistung verkürzt wird, um früher und nachhaltiger Mehrwert und damit Beschäftigung in der Wirtschaft sichern zu können. Im Zeitraum 2008 bis 31.03.2016 wurden 222 KMU-Verbundprojekte (ein- bis dreijährige Laufzeit) mit Gesamtausgaben von rd. 113 Mio. € gefördert. Die aus dem LOEWE-Programm gewährte anteilige Fehlbedarfsförderung betrug rd. 54,3 Mio. €. Durch die programmatisch bedingte Kofinanzierung der Ausgaben durch die Unternehmen im Konsortium wurden weitere rd. 58,6 Mio. € für gemeinsame Forschungsleistungen in den Projektverbund eingebracht. Insgesamt sind in den bewilligten Projekten rd. 723 Partner aus Hochschulen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen sowie Vereinen und Gebietskörperschaften mit eigenen F&E-Anteilen eingebunden bzw. eingebunden gewesen. Durch die letzte Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) kann den HAW ein befristetes und an Bedingungen geknüpftes Promotionsrecht für solche Fachrichtungen zuerkannt werden, in denen sie eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3405 3 Um die Rahmenbedingungen für die Stärkung der HAW und die Realisierung des fachbezogenen Promotionsrechts zu befördern, war es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, die HAW in der Hochschulpakt-Periode 2016-2020 besonders zu stärken: Daher ist in den jeweiligen Zielvereinbarungen zwischen den fünf hessischen staatlichen HAW und dem Land festgehalten , dass jede der fünf HAW zusätzliche 4,5 Mio. € über fünf Jahre erhält, um ihren individuellen Weg der infrastrukturellen Stärkung im Forschungsbereich zu gehen und die Umsetzung des Promotionsrechts optimal flankieren zu können. Die HAW nutzen diese Mittel um Personal einzustellen, Labore besser auszustatten und Promotionsplattformen aufzubauen. Neben dieser gezielten substanziellen Stärkung der Forschungsbasis der hessischen HAW setzt die hessische Landesregierung das bewährte Programm "Forschung für die Praxis" fort. Das seit 2008 mit Mitteln der hessischen Landesregierung unterstützte Programm Forschung für die Praxis ist Teil der Forschungskampagne der fünf hessischen HAW und wird von diesen selbst administriert. Die Forschungskampagne wird als dritte und bewährte Säule seitens des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) im Zeitraum 2008-2020 mit insgesamt 6,25 Mio. € (2008-2015 3,75 Mio. € und 2016-2020 2,5 Mio. €) unterstützt. Bei dem Programm "Forschung für die Praxis" im Rahmen der Forschungskampagne der fünf staatlichen HAW in Hessen handelt es sich um ein wettbewerblich ausgestaltetes Forschungsförderprogramm . Basierend auf jährlichen Ausschreibungen werden im Rahmen einer Jurysitzung nach vorher festgelegten Qualitätskriterien ca. 10-12 obligatorisch praxisorientierte Forschungsprojekte zur Förderung ausgewählt (Partner sind z.B. Verbände, Unternehmen, Stiftungen etc.). Die Unterstützung ist als Anschubfinanzierung gedacht, um die Drittmitteleinnahmen der hessischen Fachhochschulen auch aus nationalen und europäischen Förderprogrammen zu erhöhen und Kooperationen mit der Praxis auszubauen. Einzelprojekte werden dabei für zwölf Monate mit bis zu 35.000 € und Kooperationsprojekte mehrerer Fachhochschulen mit bis zu 70.000 € gefördert. Die Kampagne umfasst neben dem direkten Forschungsförderprogramm noch einen alle zwei Jahre auszulobenden Forschungspreis für besonders erfolgreiche praxisrelevante Forschungsprojekte an hessischen HAW. Im Rahmen des Programms "Forschung für die Praxis" sind bis zum Jahr 2015 zudem jährlich mehrere Forschungs- und Transferveranstaltungen (Zielgruppenveranstaltungen) an den fünf HAW gefördert worden. Mit diesem Veranstaltungsformat sollen im Sinne des Wissens- und Technologietransfers bestehende Kontakte an den einzelnen Hochschulen verstärkt bzw. neue Kontakte zu Praxispartnern und der Öffentlichkeit aufgebaut werden, um die Voraussetzungen für neue drittmittelintensive Kooperationen zu verbessern. Die Mehrzahl der geförderten Veranstaltungen fokussierte inhaltlich auf die "Sozial- und Rechtswissenschaften" und auf den Themenbereich "Architektur, Bauingenieurwesen und Logistik". Des Weiteren wurden aber auch allgemeine Forschungsveranstaltungen der Hochschulen und Zielgruppenveranstaltungen gefördert , die inhaltlich den Pflegewissenschaften oder der Informatik zuzuordnen sind. Mit einem Fördervolumen von rund 58.000 € wurden im Zeitraum 2008 bis 2015 33 Forschungs- und Transferveranstaltungen an den HAW gefördert. Darüber hinaus unterstützt das Land Hessen die Verwertung von innovativen Ideen und Forschungsergebnissen aus den hessischen Hochschulen mit einer Reihe von weiteren Initiativen. Die Hochschulen selbst haben sich im Rahmen des Hochschulpakts 2016-2020 verpflichtet, hochschulweite Gesamtstrategien für den Wissens- und Technologietransfer, die den Schutz geistigen Eigentums und die Verwertung von Forschungsergebnissen einschließen, zu erarbeiten . Von Landesseite wird generell eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wissens - und Technologietransfer, eine Aktivierung der Gründungspotenziale sowie ein Ausbau der Innovationsinfrastruktur an den hessischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen angestrebt , um die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch besser für die Innovationsfähigkeit der Unternehmen nutzen zu können. Für diese Zwecke hat die hessische Landesregierung in der Vergangenheit auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt und wird dies im Rahmen der Förderperiode 2014-2020 durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Hochschulen noch intensivieren. Die Mittel stehen insbesondere für den Auf- und Ausbau der Forschungsund Innovationsinfrastruktur an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, den Betrieb solcher Infrastrukturen bzw. von Kompetenz- und Anwendungszentren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers und der Gründungsförderung zur Verfügung. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3405 Die hessische Landesregierung misst dabei insbesondere dem Ausbau der Gründungsförderung an den Hochschulen auch aufgrund des positiven Beitrags zur (regional-)ökonomischen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. Darunter fällt auch eine geplante Förderung von Projekten , Initiativen und Aktionen zur Steigerung der Gründungsbereitschaft in Form von Gründerwettbewerben , Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung gezielt für Hochschulangehörige . Ebenso förderfähig sind auch Maßnahmen zur Bereitstellung von Räumlichkeiten sowie Service- und Beratungsangebote für Hochschulgründer (Inkubatoren). Zudem wird in diesem Jahr erstmalig ein hessenweiter Ideenwettbewerb ausgelobt, der von der Universität Kassel mit Unterstützung des Landes organisiert wird. Dabei treten die besten unternehmerischen Ideen aller 13 staatlichen hessischen Hochschulen gegeneinander an. Das Ziel des Wettbewerbs ist es, die Gründungskultur an hessischen Hochschulen aktiv zu fördern und auszubauen, die Hochschulen stärker miteinander zu vernetzen und die Ideen der Hochschulmitglieder zu unterstützen sowie über die Grenzen Hessens hinaus bekannt zu machen. Der Ideenwettbewerb soll angehende Gründerinnen und Gründer dazu animieren, ihre Geschäftsidee zu präsentieren und mit Leidenschaft weiterzuverfolgen. Mit dem hessenweiten Ideenwettbewerb wird ein wertvoller Beitrag zur Gründungskultur in Hessen geleistet sowie ein starkes Netzwerk für künftige Unternehmerinnen und Unternehmer geschaffen. Mit ihren Exponaten auf den Leitmessen CeBIT und Hannover Messe veranschaulichen die hessischen Hochschulen darüber hinaus im Rahmen eines Hochschulgemeinschaftsstandes regelmäßig das Innovationspotenzial, die Leistungsstärke und die Anwendungsorientierung ihrer wissenschaftlichen Forschung. Der Stand ist Anlaufstelle für viele Unternehmen, die an Kontakten zu der Wissenschaft interessiert sind, um ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu ergänzen. Gleichzeitig dient der Hochschulgemeinschaftsstand als Plattform für den Transfer von Forschungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Hochschulen selbst haben dadurch die Chance, ihre Forschungsergebnisse in der Praxis auszutesten sowie ihre Ideen in marktfähige Produkte umzusetzen. Anhand der Messeauftritte wird deutlich, dass der Wissens- und Technologietransfer neben Forschung und Lehre zu einem der wichtigsten Handlungsfelder der hessischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehört. Dieser Stellenwert zahlt sich aus: Die enge Verflechtung und Verzahnung von Hochschulen und Unternehmen sorgt für Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Frage 4. Welche Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Land Hessen profitieren wie von welchen Förderinstrumenten? Im Rahmen des Forschungsprogramms "Forschung für die Praxis" wurden im Förderzeitraum 2008 bis 2015 insgesamt 87 Projekte (Projektanteile) mit einer Gesamtfördersumme von 3,003 Mio. € gefördert (Vgl. Tabelle 1). Tabelle 1 Geförderte Projekte (Verbund aufgeteilt nach Hochschulen) (in Tsd. €) Projektvolumen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Summe Technische Hochschule Mittelhessen 140,0 104,8 100,0 69,8 139,0 135,2 70,0 758,8 Hochschule Fulda 34,8 69,7 104,8 69,5 69,8 70,0 70,0 488,6 Frankfurt University of Applied Sciences 104,2 32,4 35,0 105,0 69,9 69,8 175,0 591,3 Hochschule RheinMain 70,0 69,0 139,0 120,3 35,0 0,0 244,4 677,7 Hochschule Darmstadt 69,9 103,8 34,8 41,8 35,0 97,2 104,7 487,2 Summe 418,9 379,7 413,6 406,4 348,7 372,2 664,1 3.003,6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3405 5 Die Technische Hochschule Mittelhessen hat bis jetzt 758.806,86 € im Rahmen des Förderprogramms "Forschung für die Praxis" eingeworben. Sie ist somit die erfolgreichste Hochschule in dem Förderprogramm. Die Tabellen 1 und 2 zeigen die genaue Verteilung der Fördersummen und der Projekte auf die fünf HAW in Hessen für den Förderzeitraum 2008-2015 des Programms . Tabelle 2 Anzahl Projektbeteiligungen Anzahl Projekte (Projektbeteiligungen ) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Summe Technische Hochschule Mittelhessen 4 3 3 2 4 4 2 22 Hochschule Fulda 1 2 3 2 2 2 2 14 Frankfurt University of Applied Sciences 3 1 1 3 2 1 5 16 Hochschule RheinMain 2 2 4 4 1 0 7 20 Hochschule Darmstadt 2 3 1 2 1 3 3 15 Summe 12 11 12 13 10 10 19 87 Im Rahmen der LOEWE-Förderlinien 1 (Zentren) und 2 (Schwerpunkte) sind die Technische Hochschule Mittelhessen, die Hochschule Darmstadt und die Frankfurt University of Applied Science im Zeitraum 2008-2016 erfolgreich an drei Zentren und neun Schwerpunkten beteiligt und konnten zusammen insgesamt rd. 15,47 Mio. € aus dem LOEWE-Programm einwerben. Die genauen Summen bezogen auf die Einzeljahre und die jeweiligen Hochschulen sind in Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3 Eingeworbene Projektmittel der hessischen HAW in der LOEWE-Förderlinie 1 (Zentren) und Förderlinie 2 (Schwerpunkte) (in Mio. €) Projektmittel in € 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe Technische Hochschule Mittelhessen 0,71 1,18 1,22 1,40 1,02 0,73 1,39 1,10 0,91 9,66 Frankfurt University of Applied Sciences - - 0,45 0,60 0,57 0,15 0,13 - - 1,90 Hochschule Darmstadt 0,16 0,69 0,59 0,65 0,54 0,54 0,35 0,26 0,13 3,91 Summe 0,87 1,87 2,26 2,65 2,12 1,42 1,88 1,36 1,04 15,47 In der LOEWE-Förderlinie 3 (Modul A) können hessische KMU in Kooperation mit einer hessischen Forschungseinrichtung (Universität, Fachhochschule oder Forschungseinrichtung) einen Antrag auf Förderung eines angewandten F&E-Verbundvorhabens stellen. Die fünf hessischen 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3405 HAW haben im Zeitraum 2008-2018 an insgesamt 43 Verbundprojekten teilgenommen und konnten insgesamt rd. 3,12 Mio. € einwerben. Die genauen Summen bezogen auf die jeweiligen Hochschulen sind in Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4 Eingeworbene Projektmittel der hessischen HAW in der LOEWE-Förderlinie 3 (KMU-Verbundvorhaben) (in Mio. €) - Modul A Projektmittel in € Zeitraum Anzahl Projekte Summe Technische Hochschule Mittelhessen 2008 - 2017 20 1,39 Hochschule Fulda 2012 - 2014 2 0,09 Frankfurt University of Applied Sciences 2010 - 2011 1 0,02 Hochschule RheinMain 2008 - 2015 9 0,47 Hochschule Darmstadt 2008 - 2018 11 1,15 Summe 2008 - 2018 43 3,12 In der LOEWE-Förderlinie 3 (Modul B) können seit 2011 die hessischen HAW in Kooperation mit mindestens einem hessischen KMU einen Antrag auf Förderung eines angewandten F&E- Verbundvorhabens stellen. Bei Übernahme der Konsortialführerschaft werden die projektbezogenen Ausgaben der HAW dann zu 100 % (zzgl. 20-prozentiger Overheadpauschale) gefördert. Die Fördermaßnahme wurde nach ihrer Einführung im Jahr 2011 hervorragend angenommen und hat dazu geführt, dass an den hessischen HAW die bestehenden praxisorientierten Forschungsschwerpunkte erheblich vertieft und sichtbarer gemacht werden konnten. Bisher wurden bereits 50 KMU-Verbundprojekte unter Führung einer hessischen HAW bewilligt. Das Bewilligungsvolumen für die fünf HAW liegt bei insgesamt 10,02 Mio. €. Die genauen Summen bezogen auf die jeweiligen Hochschulen sind in Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5 Eingeworbene Projektmittel der hessischen HAW in der LOEWE-Förderlinie 3 (KMU-Verbundvorhaben) (in Mio. €) - Modul B Projektmittel in € Zeitraum Anzahl Projekte Summe Technische Hochschule Mittelhessen 2011 - 2017 25 5,5 Hochschule Fulda 2012 - 2014 3 0,49 Frankfurt University of Applied Sciences 2010 - 2011 9 1,42 Hochschule RheinMain 2012 - 2015 5 0,93 Hochschule Darmstadt 2008 - 2018 8 1,68 Summe 2011 - 2018 50 10,02 In Summe werden angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte der fünf hessischen HAW im Zeitraum 2008-2018 mit rd. 28,61 Mio. € aus dem LOEWE-Programm gefördert. Frage 5. Wie will das Land Hessen den Forschungsstandort Hessen langfristig stärken und innovative Ideen schnell in marktreife Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen überführen? Die geschilderten Maßnahmen und Förderungen des Landes Hessen sind darauf ausgerichtet, den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Hessen weiterhin langfristig zu stärken. Wiesbaden, 22. Juni 2016 Boris Rhein