Kleine Anfrage der Abg. Martina Feldmayer und Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 11.05.2016 betreffend Vergabe von Zuschüssen und Darlehen zur Förderung von studentischem Wohnen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Für welche hessischen Studienstandorte wurden im Jahr 2015 Zuschüsse und Darlehen für den Bau von studentischem Wohnraum gewährt und in welcher Höhe lagen diese jeweils konkret? Frage 2. Wie viele Wohnplätze konnten mit diesen Mitteln jeweils an den einzelnen Standorten geschaffen werden und wie viele Einheiten wurden von den Studentenwerken gefördert? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Für folgende Studienstandorte wurden im Jahr 2015 Zuschüsse und Darlehen für den Bau von studentischem Wohnraum zur Verfügung gestellt: Standort Zuschuss in € Darlehen in € Plätze insgesamt Plätze von den Studentenwerken Gießen 1.150.000 277.500 75 75 Friedberg 1.229.000 45 45 Kassel 1.438.000 47 15 Darmstadt 2.500.000 4.317.000 294 294 Frankfurt 3.432.020 1.949.000 236 180 Offenbach 875.000 285.000 59 0 Marburg 2.260.000 1.063.000 170 80 Fulda 2.734.200 84 0 Wiesbaden 1.395.000 87 87 Frage 3. Wie viele Mittel wird das Land Hessen im Jahr 2016 und den kommenden Jahren für den weiteren Bau von studentischem Wohnraum zur Verfügung stellen? a) Wie teilen sich diese zukünftigen Mittel auf (Zuschüsse und Darlehen)? b) Wie viele Wohnplätze können damit insgesamt geschaffen werden? Für den Bau von studentischem Wohnraum stehen für 2016 bis 2019 noch rd. 66 Mio. € zur Verfügung. Zu Frage 3 a: Es stehen noch rd. 60 Mio. € an Darlehensmitteln und 6 Mio. € an Zuschussmitteln (Finanzierungszuschuss) bereit. Zu Frage 3 b: Damit können rd. 1.300 Wohnplätze geschaffen werden. Frage 4. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um die Situation am Wohnungsmarkt insgesamt zu verbessern? Um die Situation am Wohnungsmarkt zu verbessern, setzt sich die Landesregierung besonders für die Förderung von neuem und bezahlbarem Wohnraum ein. Insgesamt stellt die Landesregierung dafür in den Jahren 2015 bis 2019 mehr als 1 Mrd. € zur Verfügung. Neben der Aufstockung der Fördermittel hat die Landesregierung im Jahr 2015 auch die Kondi- Eingegangen am 28. Juni 2016 · Bearbeitet am 28. Juni 2016 · Ausgegeben am 30. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3410 28. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3410 tionen der Förderdarlehen im Mietwohnungsbau für geringe und mittlere Einkommen sowie für die Modernisierung von Mietwohnungen und für studentisches Wohnen verbessert. Der Zins wurde jeweils um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. Der Festzins beträgt damit in den genannten Programmen 0,6 %/Jahr beziehungsweise 0,9 %/Jahr für die Modernisierung von Mietwohnungen. Außerdem wurde 2016 beim Mietwohnungsbau für geringe und mittlere Einkommen sowie für die Modernisierung von Mietwohnungen und für studentisches Wohnen ein Finanzierungszuschuss in Höhe von 10 % beziehungsweise 5 % für die Modernisierung eingeführt. Die Situation am Wohnungsmarkt nachhaltig zu verbessern ist jedoch eine Aufgabe, die die Landesregierung nicht alleine, sondern nur zusammen mit allen Marktakteuren bewältigen kann. Im Juli 2015 wurde daher die Allianz für Wohnen in Hessen gegründet, an der sich neben weiteren Landesressorts die Verbände der Wohnungswirtschaft, die kommunalen Spitzenverbände, Kammern, der Mieterbund und weitere Akteure der Wohnungswirtschaft sowie die Wirtschaftsund Infrastrukturbank Hessen beteiligen. Am 23. März 2016 wurden im Rahmen der Plenumsveranstaltung der Allianz für Wohnen die Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppen präsentiert . Zeitnah soll nun ein Gutachten zur Identifizierung und Quantifizierung der Wohnraumbedarfe nach Zielgruppen und Wohnformen in Auftrag geben werden. Projektteams werden konkrete Vorschläge für eine Musterstellplatzsatzung entwickeln und einen Leitfaden zur Nachverdichtung entwerfen. Außerdem wird die Einrichtung einer Anlaufstelle/Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Kommunen und der Wohnungsbauunternehmen bei der zügigen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geprüft. Zudem werden Fachforen veranstaltet, die Themen behandeln , die den Kommunen und anderen Marktteilnehmern einen Orientierungsrahmen und eine Entscheidungshilfe für bezahlbares Bauen geben sollen. Im Herbst dieses Jahres kommen die Akteure der Allianz dann erneut im Plenum zusammen um das bisher Erreichte zu besprechen , aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und neue Maßnahmen anzustoßen. Wiesbaden, 10. Juni 2016 Priska Hinz