Kleine Anfrage der Abg. Waschke (SPD) vom 19.05.2016 betreffend Fristüberschreitung bei Beihilfeanträgen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Unterzeichnerin liegen Beschwerden von beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten vor, deren Beihilfeanträge nicht mehr innerhalb der zugesagten Frist von zehn Arbeitstagen durch die Festsetzungsstelle bearbeitet werden. Teilweise werden Anträge erst nach 16 Arbeitstagen beschieden. Die Beihilfeberechtigten müssen auch bei hohen Rechnungen in Vorlage treten. Insbesondere die Krankenhäuser haben heute Zahlungsfristen von nur noch zwei Wochen, mithin zehn Arbeitstagen. Gerade bei hohen Aufwendungen müssen dann die Beihilfeberechtigten mit erheblichen Beträgen in Vorlage treten, weil die Festsetzung der Beihilfestelle mehr als drei Wochen benötigt. Dies ist ein für die Betroffenen unhaltbarer Zustand. Werden mehr Beihilfeanträge kurz hintereinander eingereicht, wird häufig der Beihilfeantrag mit den geringeren Aufwendungen zeitlich weit vor dem Antrag mit den hohen Aufwendungen beschieden. In mehreren Fällen lag zwischen den Erstattungen ein Zeitraum von fünf Arbeitstagen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Bearbeitung von Beihilfenanträgen nimmt gegenwärtig geringfügig mehr Zeit in Anspruch, da das dort beschäftigte Personal noch mit der Umsetzung der 13. Änderungsverordnung der Hessischen Beihilfeverordnung vom 26. September 2015 befasst ist. Derzeit gehen täglich (immer noch) zahlreiche Anrufe in der Beihilfestelle ein, die bedient werden müssen. Zur Bewältigung der aktuellen Situation wurden daher vor Ort befristete Stellen eingerichtet, die allerdings nicht in der Sachbearbeitung eingesetzt werden können, da die dazu erforderliche Einarbeitung zu komplex und zeitaufwendig ist. Der Einsatz dieser Personen erfolgt in den Bereichen Postvorbereitung, Scannen und Nachkorrektur. Mittels externer Ausschreibungen und durch den Einsatz von Fachkräften für Bürokommunikation nach deren Ausbildungsende im Sommer 2016 wird derzeit das Tätigwerden weiterer Personen vorbereitet. Eine geringfügige Verzögerung der Bearbeitung von Beihilfeanträgen ist dennoch in Einzelfällen nicht ausgeschlossen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrages nach der Hessischen Beihilfeordnung derzeit bei der Beihilfestelle Hünfeld vom Tag des Eingangs bei der Festsetzungsstelle bis zur Bescheidung ? Die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrages dauert zurzeit zwischen 6 und 13 Arbeitstagen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 9,25 Arbeitstagen (Stand: 24. Mai 2016). Frage 2. Warum werden Beihilfeanträge mit kleinen Aufwendungen vor Anträgen des gleichen Antragstellers mit hohen Aufwendungen bearbeitet? Es gibt acht Sachbearbeitergruppen, in deren elektronischen Arbeitskörben die Anträge nach einem bestimmten Schlüssel verteilt werden. Zuständigkeitsregelungen z.B. nach Buchstaben gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Dadurch ist es möglich, dass Beihilfeanträge eines Beihilfeberechtigten , die kurz hintereinander gestellt werden, in unterschiedliche Gruppenarbeitskörbe gesteuert werden und die Bearbeitungszeit um einige Tage differieren kann. Die Höhe der Aufwendungen ist dabei unerheblich. Eingegangen am 29. Juni 2016 · Bearbeitet am 30. Juni 2016 · Ausgegeben am 2. Juli 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3416 29. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3416 Frage 3. Ab wann werden Beihilfeanträge der Beamtinnen und Beamten des Landes wieder innerhalb der zugesagten Bearbeitungszeit von zehn Arbeitstagen bearbeitet? Wie in Frage 1 ausgeführt, liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit bei 9,25 Arbeitstagen . Dennoch kann es in Einzelfällen zu geringfügigen Abweichungen kommen. Es wird angestrebt , die zehntägige Bearbeitungszeit in allen Fällen spätestens bis zum Anfang der Sommerferien wieder zur Regel werden zu lassen, z.B. durch Mehrarbeit auch an Samstagen und durch Ausweitung der Telearbeitsplätze. Wiesbaden, 19. Juni 2016 Peter Beuth