Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 04.05.2016 betreffend Bundesprogramm Biodiversität und Windkraftanlagen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. "Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.", heißt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz. Die Fördermaßnahmen dienen dazu den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen. Förderschwerpunkte sind "Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands", "Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland", "Sichern von Ökosystemdienstleistungen" sowie "weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie". Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Bei den von der Bundesregierung geförderten Vorhaben handelt es sich weitaus überwiegend um Projekte, die weder einen direkten noch einen indirekten Bezug zu Windenergieprojekten haben: a) Lebensader Oberrhein - Naturvielfalt von nass bis trocken b) Übertragbares Managementkonzept für Arnica montana c) Stärkung und Vernetzung von Gelbbauchunken-Vorkommen in Deutschland d) Bundesweites Demonstrations-Netzwerk mit 200 Natur-Erlebnis-Kindergärten e) Waldschule für die biologische Vielfalt f) GreenCut - Jugend filmt biologische Vielfalt! g) Stadtgrün-Artenreich und Vielfältig h) Städte wagen Wildnis - Vielfalt erleben i) Wildkatzensprung j) Förderung eines Kolonieverbundes der Bechsteinfledermaus im europäischen Populationszentrum k) Artenhilfsprojekt Rotmilan in der Rhön. Bei lediglich zwei Projekten könnte potenziell ein Bezug zur Windenergie hergestellt werden, der sich jedoch in der Praxis nicht auswirkt, da die vorgeschriebenen artenschutzrechtlichen Prüfungen negative Auswirkungen ausschließen: a) Förderung eines Kolonieverbundes der Bechsteinfledermaus im europäischen Populationszentrum , b) Artenhilfsprojekt Rotmilan in der Rhön. Die einzelnen Inhalte der Projekte können im Internetauftritt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nachvollzogen werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Eingegangen am 5. Juli 2016 · Bearbeitet am 7. Juli 2016 · Ausgegeben am 11. Juli 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3417 05. 07. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3417 Frage 1. In welchen hessischen Gemeinden werden welche Projekte des Bundesprogramms "Biodiversität" geplant und umgesetzt? Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu a): Alsbach-Hähnlein, Biblis, Biebesheim am Rhein, Bürstadt, Einhausen, Eltville am Rhein, Geisenheim, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Oestrich-Winkel, Pfungstadt, Riedstadt, Rüdesheim am Rhein, Stockstadt am Rhein, Trebur, Walluf, Wiesbaden. Zu b): Eine gemeindeweise Zuordnung ist nicht möglich. Es handelt sich um Standorte in den Landkreisen: Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis, Gießen, Limburg-Weilburg. Zu c): Brombachtal, Cölbe, Heppenheim, Homberg (Ohm), Kirchhain, Kirtorf, Lahntal, Stadtallendorf. Zu d): Bad Soden-Salmünster, Birstein (Kirchbracht), Brachttal, Darmstadt, Dreieich, Frankfurt am Main, Friedberg, Fulda, Gelnhausen, Groß-Rohrheim, Hatzfeld, Hofheim am Taunus, Jossgrund, Künzell, Langenselbold, Mittel-Gründau. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3417 3 Zu e): Jesberg, Jossgrund, Gemeinden im Gebiet des Nationalparks Kellerwald-Edersee. Zu f): Jesberg, Nationalpark Kellerwald-Edersee. Zu g): Neu-Anspach, Kirchhain, Frankfurt am Main. Zu h): Frankfurt am Main. Zu i): Taunus-Rothaargebirge-Knüll, Kreis Waldeck-Frankenberg. Zu j): Aarbergen, Bad Schwalbach, Eltville, Geisenheim, Heidenrod, Hohenstein, Hünstetten, Idstein, Kiedrich, Lorch am Rhein, Niedernhausen, Oestrich-Winkel, Rüdesheim am Rhein, Schlangenbad, Taunusstein, Waldems, Walluf, Wiesbaden. Zu k): Bad Salzschlirf, Burghaun, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eichenzell, Eiterfeld, Flieden, Friedewald, Fulda, Gersfeld, Großenlüder, Hilders, Hofbieber, Hohenroda, Hosenfeld, Hünfeld Kalbach, Künzell, Neuhof, Nüsttal, Petersberg, 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3417 Poppenhausen, Rasdorf, Schenklengsfeld, Tann. Frage 2. In welchen Projektgebieten werden Windkraftanlagen betrieben? Da die konkreten Projektgebiete und deren Überschneidung mit bestehenden Windenergieanlagenstandorten nicht bekannt sind und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden könnten, werden alle Gemeindegebiete benannt, in denen Windenergieanlagen betrieben werden . Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufstellung keinen Hinweis auf Überschneidungen von Windenergieanlagenstandorten und Biodiversitäts-Projektgebieten gibt. Alsfeld, Angelburg, Antrifttal, Arolsen, Bad Camberg, St., Bad Endbach, Birstein, Brachttal, Breidenbach, Bromskirchen, Burgwald, Diemelsee, Diemelstadt, Dillenburg, Driedorf, Eiterfeld, Eschenburg, Feldatal, Frankenberg (Eder), Freiensteinau, Friedberg (Hessen), Friedewald, Gemünden (Felda), Grebenhain, Greifenstein, Grünberg, Gründau, Haiger, Heidenrod, Herbstein, Hohenahr, Hohenstein, Homberg (Ohm), Hünfelden, Kirchhain, Kirtorf, Korbach, Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vogelsberg), Limburg a.d. Lahn, St., Marburg, Universitätsstadt, Mengerskirchen, Mücke, Neustadt (Hessen), Rabenau, Rauschenberg, Romrod, Schenklengsfeld, Schlitz, Schotten, Schwalmtal, Siegbach, Stadtallendorf, Steffenberg, Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3417 5 Twistetal, Ulrichstein, Volkmarsen, Waldeck, Weilmünster, Marktflecken, Weinbach. Frage 3. In welchen Projektgebieten sind Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren? Da die konkreten Projektgebiete und deren Überschneidung mit beantragten Windenergieanlagenstandorten nicht bekannt sind und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden könnten, werden die Gemeindegebiete benannt, in denen Windenergieanlagen beantragt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufstellung keinen Hinweis auf Überschneidungen von Windenergieanlagenstandorten und Biodiversitäts-Projektgebieten gibt. Alsfeld, Amöneburg, Arolsen, Aßlar, Bad Camberg, St., Birstein, Brachttal, Braunfels, Diemelsee, Dietzhölztal, Dornburg, Ebsdorfergrund, Eiterfeld, Eschenburg, Feldatal, Fernwald, Flieden, Frankfurt am Main, St., Freiensteinau, Friedewald, Fronhausen, Geisenheim, Gersfeld (Rhön), Gladenbach, Grebenau, Grebenhain, Greifenstein, Grünberg, Herborn, Homberg (Ohm), Hünfelden, Jossgrund, Kirtorf, Lahnau, Laubach, Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vogelsberg), Leun, Lich, Löhnberg, Merenberg, Mittenaar, Mücke, Münchhausen, Neu-Anspach, Neustadt (Hessen), Petersberg, Rauschenberg, Romrod, Schlitz, Schwalmtal, Siegbach, 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3417 Twistetal, Ulrichstein, Villmar, Waldeck, Wartenberg, Weilmünster, Marktflecken, Wetzlar, Wiesbaden, Stadt, Willingen (Upland). Frage 4. In welcher Weise fließen die Kriterien des Bundesprogramms Biodiversität und der entsprechenden Fördermaßnahmen konkret in Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ein? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle besteht zwischen dem Bundesprogramm und Windenergieanlagen allenfalls insoweit ein Zusammenhang, dass ohne den Einsatz erneuerbarer Energien mittel- bis langfristig klimatisch bedingt erhebliche Schäden an der biologischen Vielfalt zu erwarten wären. Darüber hinaus besteht kein Bedarf, die Teilnahme am Bundesprogramm in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen gesondert zu berücksichtigen. Soweit Windenergieanlagen bereits betrieben werden, sind diese weitaus überwiegend zu einem Zeitpunkt errichtet worden, zu dem die Förderung nach dem Bundesprojekt noch nicht absehbar war. Es ist auch daher davon auszugehen, dass der Betrieb von Windenergieanlagen für die Teilnahme am Bundesprogramm keinen Hinderungsgrund darstellte. Soweit durch die Genehmigung von Windenergieanlagen eine signifikante Gefährdung von Fledermäusen bewirkt werden könnte, werden regelmäßig Betriebszeitenregelungen angeordnet, die dafür sorgen, dass in den Flugzeiten der Fledermäuse die Windenergieanlagen (WEA) abgeschaltet werden. Soweit der Rotmilan in der Rhön potenziell betroffen sein könnte, sind in den für das Bundesprojekt besonders bedeutsamen Bereichen innerhalb des Vogelschutzgebiets entlang der Grenze zu Bayern und Thüringen für WEA Verträglichkeitsprüfungen (VP) nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erforderlich. Nur wenn eine solche VP die Verträglichkeit der WEA- Planung mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes bestätigte, könnte eine Genehmigung erteilt werden. In den nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Bereichen des Bundesprojektes ist die Errichtung von Windenergieanlagen nur zulässig, wenn dies für die Art Rotmilan artenschutzrechtlich unbedenklich ist. Insgesamt gilt, dass in jedem Genehmigungsverfahren artenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Anforderungen umfassend geprüft werden. Wiesbaden, 30. Juni 2016 Priska Hinz