Kleine Anfrage des Abg. Wilken (DIE LINKE) vom 19.05.2016 betreffend Evaluierung der Informationsfreiheitsgesetze der Bundesländer und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: In der 55. Plenarsitzung dieser Wahlperiode, am 23.09.2015, hat Eva Goldbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) angekündigt "die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen aus(zu)werten und zur Grundlage eines Gesetzes für Hessen machen (zu) wollen." Sie betonte weiter: "Das werden wir auch tun." Angesichts der Tatsache, dass diese Ankündigung über ein halbes Jahr zurück liegt, steht die Frage im Raum, wann in Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt wird. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat die Evaluation der Informationsfreiheitsgesetze begonnen? Wenn ja, wann? Die Evaluation der Informationsfreiheitsgesetze hat im September 2015 begonnen. Frage 2. Zu welchem Zeitpunkt ist der Abschluss der Evaluation geplant? Es ist beabsichtigt, die Evaluation bis zum Herbst 2016 abzuschließen. Frage 3. Welche Bedingungen, Auswirkungen und Voraussetzungen für ein Informationsfreiheitsgesetz werden evaluiert? Im Vordergrund steht das Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger, das heißt, in welcher Größenordnung sich dieses bewegt und an welchen Informationen der Verwaltung ggf. ein besonders großes Interesse besteht. Dem gegenüber steht die zu erwartende Belastung für die Verwaltung, die aus der Wahrnehmung des Informationsanspruchs entsteht. Hinzu kommen ggf. spezifische Erfahrungen der Länder, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen lassen, wenn diese Erfahrungen Eingang in deren Evaluierungsberichte gefunden haben. Frage 4. Welche Kriterien fließen in die Bewertung der Analyse ein? Die Landesregierung wird insbesondere die Chancen und Risiken eines Informationsfreiheitsgesetzes vor dem Hintergrund bewerten, ob in anderen Ländern und beim Bund in der Praxis Transparenz für Bürgerinnen und Bürger über bestehende Informationsrechte hinaus erreicht und dabei nicht der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder schutzwürdigen Interessen des Staates beeinträchtigt wurde. Frage 5. Wird die Evaluation veröffentlicht und wenn ja: wann und wo? Die Evaluation dient der Vorbereitung der Entscheidung der Hessischen Landesregierung. Eine Veröffentlichung ist nicht beabsichtigt. Wiesbaden, 9. Juni 2016 Peter Beuth Eingegangen am 23. Juni 2016 · Bearbeitet am 24. Juni 2016 · Ausgegeben am 28. Juni 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3422 23. 06. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG