Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 01.06.2016 betreffend Überlastungsanzeigen von Lehrkräften im Schuljahr 2015/16 und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Laut einer Umfrage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hanau sind sich 500 Lehrkräfte von 43 Schulen in Hanau und Umgebung einig: Die Arbeitsbelastung ist zu hoch. Daher können sie ihre Aufgabe , die Förderung von Kindern, nicht mehr angemessen erfüllen. Das Ergebnis der Umfrage belegt, dass sich 70 % der Umfrageteilnehmer durch die 42-Stunden-Woche übermäßig belastet fühlen, zumal die 42 Stunden die tatsächlichen Aufgaben gar nicht abdecken und die tatsächlichen Werte oftmals bei über 60 Stunden in der Woche liegen. Dies und weitere Belastungen führten schon in den vergangenen Jahren dazu, dass Lehrkräfte Überlastungsanzeigen einreichten. Wie der Kultusminister in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Überlastungsanzeigen von Lehrkräften (Drucks. 19/2187) mitteilte, wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung innerhalb von zwei Jahren 122 solcher Beschwerden eingereicht. Vorbemerkung des Kultusministers: Bevor inhaltlich auf die Fragen eingegangen wird, soll zunächst auf die in der Vorbemerkung des Fragestellers erwähnte Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Überlastungsanzeigen von Lehrkräften (Drucks. 19/2187) sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Überlastungsanzeigen von Grundschullehrkräften (Drucks. 19/714) und die dort bereits erfolgte Klarstellung hinsichtlich der juristischen Bedeutung des Terminus "Überlastungsanzeige" hingewiesen werden. Bei den im jetzt nachgefragten Zeitraum eingegangenen Anzeigen geht es wieder nicht um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Auch waren darin keine Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und in den Schulräumlichkeiten enthalten. Vielmehr stehen die Forderung nach einer Reduzierung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte im Vordergrund sowie die Forderung nach mehr Personal. Neu hinzugekommen sind z.B. Forderungen nach Einstellung der Disziplinarverfahren , der Übertragung des Tarifergebnisses, der Rücknahme der Streichung des Urlaubsgeldes oder der Kürzung von Beihilfeleistungen. Die genannten Punkte sind in anderen Zusammenhängen zu erörtern, bezogen etwa auf die Unterrichtsverpflichtung in Verbindung mit der Pflichtstundenverordnung, die in unregelmäßigen Abständen überarbeitet wird. Es handelt sich deshalb nicht um Anzeigen bzw. um Forderungen , die sich nach dem Arbeitsschutzgesetz richten und die den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn zu einer Beantwortung oder zu einem bestimmten Tätigwerden verpflichten. Gleichwohl werden die Anzeigen zum Anlass genommen, die konkrete Situation zu analysieren, um Optimierungspotenzial zu identifizieren sowie um festzustellen, welche Maßnahmen passgenau die Schule unterstützen können. Diese Verfahrensschritte können am besten vor Ort im Zusammenspiel zwischen Schule und Staatlichem Schulamt gestaltet werden. Daher werden im Kultusministerium eingehende Schreiben, die häufig auch parallel an das Schulamt gerichtet sind, an die untere Schulaufsichtsbehörde zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele als Überlastungsanzeigen zu verstehende Schreiben aus hessischen Schulen gingen seit dem Zeitraum der Beantwortung der Kleinen Anfrage betreffend Überlastungsanzeigen von Lehrkräften (Drucks. 19/2187) bis zum jetzigen Zeitpunkt bei der Landesregierung oder den Staatlichen Schulämtern ein? Seit dem 22. Juli 2015 gingen 53 als "Überlastungsanzeige" bezeichnete Schreiben aus hessischen Schulen im Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern ein, die Eingegangen am 15. Juli 2016 · Bearbeitet am 18. Juli 2016 · Ausgegeben am 22. Juli 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3432 15. 07. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3432 durchweg nicht den rechtlichen Kriterien einer Überlastungsanzeige entsprechen. Soweit Schulen in diesem Zeitraum erneut ihre Forderungen erhoben haben, sind diese Eingaben zahlenmäßig enthalten. Frage 2. Von welchen Schulen kamen diese als Überlastungsanzeigen zu verstehenden Schreiben? (Aufgeschlüsselt nach Schulform und Ort)? Eine Auflistung der Schulen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3. Welche Gründe für eine Überlastung der Lehrkräfte wurden in den entsprechenden Schreiben sowohl innerhalb als auch außerhalb des Einflussbereichs des Kultusministeriums angeführt? Eine Übersicht der Gründe ist der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 4. Haben diejenigen, die eine Überlastungsanzeige eingereicht haben, eine Antwort durch die Landesregierung oder das zuständige Staatliche Schulamt erhalten und falls nicht, warum wurden bislang nicht alle Schreiben beantwortet? Die Eingaben werden grundsätzlich durch die Staatlichen Schulämter beantwortet, nachdem die genannten Punkte einer umfassenden Prüfung unter Einbindung der Schule unterzogen worden sind. Die gemeinsame differenzierte Betrachtung der angesprochenen Sachverhalte und die Vereinbarung künftiger Vorgehen nehmen erheblich mehr Zeit in Anspruch, so dass bei erst kürzlich gestellten Anzeigen die abschließende Antwort noch aussteht. Frage 5. Welche Maßnahmen und individuellen Lösungen zur Behebung der Überlastungsquellen wurden durch die Landesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/2187 konkret ergriffen bzw. sind geplant? In der vergangenen Legislaturperiode wurden bereits - trotz der zwischenzeitlich für Hessen eingeführten Schuldenbremse - bedeutende Maßnahmen umgesetzt, die den Gestaltungsspielraum der Schulen erhöhen und die Kollegien entlasten. Hierzu zählen insbesondere: - Die Reduzierung der Klassengrößen in der seit dem 21.06.2011 geltenden Klassengrößenverordnung . Darin wurde die maximale Klassengröße in der Grundschule von 28 auf 25 Schülerinnen und Schüler vermindert. Die durchschnittliche Klassengröße an Hessens Grundschulen reduzierte sich daraufhin auf unter 20 Schülerinnen und Schüler. Die maximale Klassengröße im Gymnasium und in der Realschule wurde von 33 auf 30 und in der Hauptschule von 28 auf 25 Schülerinnen und Schüler vermindert. Die durchschnittliche Klassengröße an Hessens Gymnasien reduzierte sich daraufhin auf unter 26, an Realschulen auf rund 23 und an Hauptschulen auf rund 14 Schülerinnen und Schüler. - Die Neufassung der Pflichtstundenverordnung vom 01.08.2012. Diese eröffnet den Schulen zusätzliche organisatorische Spielräume. So können beispielsweise Schulleiterinnen und Schulleiter Lehrkräften Anrechnungsstunden für besondere außerunterrichtliche Tätigkeiten gewähren. - Die Erhöhung der Lehrerzuweisung von ursprünglich 100 % auf durchschnittlich 105 % ab dem 01.08.2013. Damit sind Hessens Schulen so gut mit Unterrichtsstunden versorgt wie nie zuvor. - Zusätzlich zu den in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen 2.500 neuen Lehrerstellen , die trotz zurückgehender Schülerzahlen erhalten bleiben, hat das Land in diesem Jahr noch einmal 800 neue Lehrerstellen für die Sprachförderung bereitgestellt. Damit wird der Unterricht für Zuwanderer und Flüchtlinge gewährleistet, die vor allem die deutsche Sprache lernen müssen. - Die Verteilung von 300 Stellen über einen Sozialindex, um gezielt Schulen mit vielen besonders förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern zu unterstützen. In der jetzigen Legislaturperiode wurde der Sozialindex noch einmal um 180 Stellen erhöht, um Schulen in besonders schwierigen Einzugsgebieten personell deutlich zu entlasten. - Die Verdoppelung der Mobilen Vertretungsreserve auf mehr als 300 Stellen, um noch besser auf kurzfristige Unterrichtsausfälle reagieren zu können. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3432 3 - Der kontinuierliche Ausbau des Ganztagsangebots, für das in der letzten Legislaturperiode bereits 565 Stellen zur Verfügung gestellt wurden. In der jetzigen Legislaturperiode wurden bislang noch einmal zusätzlich 690 Stellen und 6 Mio. € (entspricht einem Gegenwert von 117 Stellen in Mitteln) für den Ausbau des Ganztagesangebots zur Verfügung gestellt. Dieser Ausbau soll während der gesamten Legislaturperiode weiter vorangetrieben werden. - Die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten für Schulen im Rahmen der Selbstständigen Schule (SES/SBS/RSBS) sowie des Großen und des Kleinen Schulbudgets (GSB/KSB). Neben diesen landesweiten Maßnahmen ist es die Aufgabe der Staatlichen Schulämter im direkten Kontakt mit der jeweiligen Schule, individuelle Lösungen und konkrete Entlastungen auszuloten . Dabei kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht, die die Schule selbst umsetzen oder die sie als Unterstützung abrufen kann. Beispielhaft seien hier genannt: Angebot einer kollegialen Fallberatung, Optimierung schulorganisatorischer Verwaltungsprozesse, Verankerung von Kooperationsstunden im Wochenablauf, Fokussierung der schulischen Entwicklungsthemen, entlastungsfördernder Einsatz der Sozialindexstunden, Unterstützung durch die Fachberatung des Staatlichen Schulamts, Unterstützung bei der Akquise von Vertretungspersonal, Intensive Beratung durch Unterrichtsentwicklungsberaterinnen und -berater zu Themen wie Differenzierung und Individualisierung, Systematisierung und Optimierung der Unterstützung durch die Beratungs- und Förderzentren im Kontext von Inklusion. Frage 6. Wurden die in der Antwort auf die Fragen 4 und 6 der Kleinen Anfrage 19/2187 angeführten Maßnahmen auf ihre Wirkung bzw. Wirksamkeit auf die Lehrergesundheit überprüft? Die vereinbarten Maßnahmen werden fortlaufend und insbesondere in den regelmäßig stattfindenden Schulentwicklungsgesprächen zwischen Schule und Staatlichem Schulamt auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Krankenstände der Schulen werden anhand der Jahresmeldungen im Staatlichen Schulamt kontrolliert. Besondere Auffälligkeiten werden einer genaueren Betrachtung unterzogen, um mögliche Ursachen zu identifizieren und ihnen entgegenwirken zu können. Frage 7. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden durch die Landesregierung an den zuständigen Schulträger weitergeleitet? Welche konkreten Maßnahmen sind im Interesse der Betroffenen zwischen Kultusministerium, den Staatlichen Schulämtern und dem jeweils zuständigen Schulträger vereinbart worden? Eine direkte Weiterleitung sogenannter Überlastungsanzeigen an Schulträger fand nicht statt. Frage 8. Wie bewertet die Landesregierung die Umfrage und die Ergebnisse der Fragebogenaktion der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hanau zur Belastung von Lehrkräften und welche Schlüsse leitet sie aus dem Ergebnis der Umfrage für die Zukunft ab? Die Fragestellungen sind nicht bekannt, lediglich Teile der durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) selbst vorgenommenen Bewertung. Auf dieser Basis ist weder eine seriöse Bewertung der Umfrageergebnisse noch eine Schlussfolgerung durch die Landesregierung angezeigt. Wiesbaden, 6. Juli 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 Drucksache 19/3432 Schulamtsbezirk (SSA): DADI FD FFM GGMT GIVB HTW KS MKK OF RTWI Schulform: Summe Grundschule 1 4 6 1 3 1 20 1 37 Haupt- und Realschule mit Förderstufe 1 1 Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe 1 1 Integrierte Gesamtschule 1 1 2 Kooperative Gesamtschule 1 1 1 1 1 5 Gymnasium 1 1 3 5 Berufliche Schule 1 1 2 Summe 1 1 7 7 2 5 2 1 22 5 53 Stand: 22. Juni 2016 Legende: DADI Staatl. Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg u. die Stadt Darmstadt FD Staatl. Schulamt für den Landkreis Fulda FFM Staatl. Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main GGMT Staatl. Schulamt für den Kreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis GIVB Staatl. Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis HTW Staatl. Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis KS Staatl. Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel MKK Staatl. Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis OF Staatl. Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main RTWI Staatl. Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden Anlage 2 Drucksache 19/3432 Stand: 22. Juni 2016 G r ü n d e f ü r Ü b e r l a s t u n g s a n z e i g e n : Gestiegenes Arbeitspensum durch Zunahme der dienstlichen Aufgaben: insbesondere durch Einführung von Förderplänen, Lernstandserhebungen, Schulinspektion, verstärkte Kommunikation und Kooperation mit außerschulischen Betreuungskräften; zusätzlich bei GS: kommentierte Deutschnote und Weg zur ganztägig arbeitenden GS; zusätzlich bei Gym: Vorbereitung und Umsetzung der G8/G9 Ausrichtung, Mehraufwand durch Verwaltungstätigkeiten (Ausfüllen Teilhabepakete, Anträge auf Finanzierung von Klassenfahrten), Mentorentätigkeit, Praxissemester Mehrarbeit durch Inklusion, zu wenig Zeit/Stunden für inklusive Beschulung, fehlende räumliche und personelle Kapazitäten Räumliche Gegebenheiten, Bauliche Mängel, Sauberkeit, Lärmbelästigung Erschwerte Arbeitsbedingungen bedingt durch sozial schwieriges Einzugsgebiet Schulform: Grundschule 35 33 39 26 Haupt- und Realschule mit Förderstufe 1 1 Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe 1 1 1 1 Integrierte Gesamtschule 2 2 2 2 Kooperative Gesamtschule 5 5 4 1 Gymnasium 5 1 3 4 Berufliche Schule 1 1 1 Summen: 50 43 50 35 3432_Anlage.pdf Anlage1(12) Anlage2(13)