Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 08.06.2016 betreffend CDU-Arbeitskreis beim Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) und dessen Feiern bei der Polizei sowie Teilnahme des im NSU-Komplex zeitweise unter Mordverdacht geratenen ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Andreas T. und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: In der 39. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses wurde durch Aktenvorhalte und Vernehmung des im NSU-Komplex zeitweise unter Mordverdacht geratenen ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Andreas T. bekannt , dass dieser zumindest im Jahr 2000 an einer Grillfeier des "CDU-Arbeitskreises im Landesamt für Verfassungsschutz bei der Wasserschutzpolizei" teilgenommen hat. Dies sei hinsichtlich einer Eintragung als Dienstzeit für ihn ähnlich wie ein Betriebsausflug gewesen. Zeugen waren u.a. laut Akten und Zeugen- Aussage auch der Leiter der Außenstelle Kassel des LfV, die Abteilungs- und Behördenleiter sowie möglicherweise auch Abgeordnete und Minister. Im Artikel der "Frankfurter Rundschau" vom 8. Juni 2016 "CDU-Kreis im Verfassungsschutz" bestätigt ein CDU-Sprecher die Existenz derartiger Arbeitskreise "In vielen Organisationen und Behörden gibt es den unterschiedlichen Parteien nahestehende Arbeitskreise (…) dies schien wohl auch im Landesamt für Verfassungsschutz der Fall zu sein". Problematisch erscheint aus Sicht des Fragestellers das zur Verfügung stellen von Polizeieinrichtungen für Parteistrukturen, die Verbindung von Regierungspartei, Polizei und Verfassungsschutz fernab des Trennungsgebots und die Nähe des Andreas T. zu einem CDU-Arbeitskreis im Zusammenhang mit den späteren Mordermittlungs- und dem Disziplinarverfahren. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Es wird darauf hingewiesen, dass die hessischen Sicherheitsbehörden allein ihren gesetzlichen Aufträgen verpflichtet sind. Sie erfüllen diese Aufgaben, ohne politischen Parteien, Vereinen, Verbänden und sonstigen Gruppierungen oder Zusammenschlüssen eine Plattform für deren Aktivitäten und/oder Ziele zu bieten. Die Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Gab oder gibt es im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) einen CDU-Arbeitskreis (bitte Zeitraum nennen) und wie werden dessen Treffen im LfV und in den Außenstellen bekannt gemacht? Frage 2. Gab oder gibt es im LfV weitere Partei-Arbeitskreise (bitte Zeiträume und Parteien nennen) und wie werden im LfV und in den Außenstellen deren Treffen bekannt gemacht? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Hessischen Landesregierung ist kein aktiver Arbeitskreis der CDU oder anderer Parteien im LfV bekannt. Darüber hinaus darf der Dienstherr personenbezogene Daten über Beamtinnen und Beamte sowie über ehemalige Beamtinnen und Beamte nur erheben, soweit dies zur Begründung , Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes, erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift oder eine Dienstvereinbarung dies erlaubt. Dies gilt auch für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Vor diesem Hintergrund ist es dem Dienstherrn aus Rechtsgründen nicht gestattet, die Parteizugehörigkeit bzw. eine Mitgliedschaft in einem parteipolitischen Arbeitskreis zu erheben oder zu verarbeiten. Nachforschungen der Dienststelle dazu und damit auch zu deren Mitgliedern ohne einen rechtlichen Grund wären demzufolge rechtswidrig. Über einen konkreten Zeitraum, in dem ein Partei-Arbeitskreis im LfV aktiv gewesen ist, konnten daher keine detaillierten Informationen gewonnen werden. Eingegangen am 3. November 2016 · Bearbeitet am 4. November 2016 · Ausgegeben am 9. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3456 03. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3456 Frage 3. Hat am 12.09.2000 eine Grillfeier des CDU-Arbeitskreis im LfV bei der Wasserschutzpolizei Wiesbaden in der Maaraue stattgefunden, wer war der Einlader/Veranstalter und die eingeladenen Gäste? Frage 4. Wie oft haben derartige Partei-Veranstaltungen seit 1998 dort stattgefunden und wer hat die dafür entstandenen Kosten getragen? Frage 5. Wann und wie oft wurden seit 1998 Räumlichkeiten und Ressourcen der Polizei, des LfV oder andere Landesbehörden vom CDU-Arbeitskreis im LfV genutzt (z.B. Fahrzeuge, Materialien, Büros, Bewirtung etc. - bitte Auflistung für jede Veranstaltung)? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Über eine Grillfeier eines etwaigen CDU Arbeitskreises im Landesamt für Verfassungsschutz Hessen im Jahre 2000 bei der Wasserschutzpolizei Wiesbaden auf der Maaraue bestehen keinerlei Aufzeichnungen. Zudem wird darauf verwiesen, dass eine Inanspruchnahme der mit der Dienststelle verbundenen Möglichkeiten zum Zwecke einer (privaten) parteipolitischen Tätigkeit nicht erlaubt ist. Dies bedeutet, dass hierfür keine Dienstzeit in Anspruch genommen werden darf, keinerlei Arbeitsmittel der Dienststelle verwendet werden dürfen und keine Kosten von Seiten der Dienststelle erstattet werden dürfen. Frage 6. Welche Vertreter der Landesregierung haben seit 1998 an Sitzungen oder Veranstaltungen des CDU-Arbeitskreises im LfV teilgenommen oder waren bzw. sind Mitglieder dieses Arbeitskreises ? Frage 7. Waren die Behörden-, Abteilungs- und Außenstellenleiter des LfV Mitglieder des CDU- Arbeitskreises im LfV? Frage 8. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Aktivitäten und Funktionen des CDU-Arbeitskreises und welches sind diese (z.B. Parteiwerbung, Personalratswahlen, politische Ausrichtung des LfV, kurze Dienstwege, Karriereleiter, geheimdienstlicher Wettbewerb mit anderen Parteien, etc.)? Frage 9. Gibt es CDU-Arbeitskreise auch im Landeskriminalamt, den Polizeipräsidien und im Innenministerium ? Die Fragen 6 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Allen Bediensteten des Landes Hessen steht es frei, sich außerhalb ihres Dienstes in demokratischen Parteien politisch zu engagieren. Die Landesregierung begrüßt dieses Engagement ausdrücklich . Als Staatsbürger mit demokratischen und bürgerlichen Grundrechten ist diese parteipolitische Betätigung grundrechtlich geschützt. Solange dienstliche oder gemeinwohlbezogene Belange zum Schaden des Landes Hessen nicht erkennbar sind, hat eine Einflussnahme des Dienstherrn auf solche privaten, grundgesetzlich geschützten Aktivitäten zu unterbleiben. Des Weiteren haben sich die Bediensteten während der Dienstzeit und in dienstlicher Eigenschaft jeder parteipolitischen Betätigung zu enthalten. Frage 10. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die Teilnahme des Andreas T. an Veranstaltungen des CDU-Arbeitskreises im LfV Einfluss auf das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren in 2006/2007 hatte? Die Hessische Landesregierung schließt für ihren Verantwortungsbereich aus, dass das Engagement für eine demokratische Partei Einfluss auf Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamten hatte und hat. Wiesbaden, 21. Oktober 2016 Peter Beuth