Kleine Anfrage der Abg. Gnadl und Lotz (SPD) vom 09.06.2016 betreffend Verbleib zweier konfiszierter Schwarzwälder Kirschtorten nach Mahnwache gegen AfD am 4. Juni 2016 in Büdingen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Anlässlich einer Veranstaltung der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) rief das Bündnis "Büdingen weltoffen" unter dem Motto "Torte und Argumente gegen Parolen der AfD" am 4. Juni 2016 zu einer Mahnwache vor dem Veranstaltungsort Hotel "Haus Sonnenberg" auf. In geselliger Runde wollten die Veranstalter der Mahnwache bei Kaffee und Kuchen ein friedliches Zeichen für eine demokratische, tolerante und offene Zivilgesellschaft in Büdingen setzen, da die AfD Aussagen treffe, die für eine demokratische Gesellschaft untragbar seien. Im Verlauf der Mahnwache sollten zwei selbst gebackene Schwarzwälder Kirschtorten kostenlos zum Verzehr angeboten werden. Die Polizeibeamten erklärten, dass es sich bei den beiden Torten um ein Sicherheitsrisiko handele und konfiszierten die Torten. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Schwarzwälder Kirschtorten ein Sicherheitsrisiko für Veranstaltungen der AfD darstellen? Falls ja: Bitte Konkretisierung der Sicherheitsrisiken. Im Zuge des Einsatzverlaufes einer AfD-Versammlung und insbesondere einer Gegenveranstaltung in Form einer Mahnwache am 4. Juni 2016 in Büdingen konnte festgestellt werden, dass sich einige Teilnehmer der Mahnwache nicht an die durch die Versammlungsbehörde erteilten Auflagen hielten und sich näher als genehmigt am Eingang des "Haus Sonnenberg" aufhielten. Des Weiteren stellten die eingesetzten Polizeibeamten zwei Personen fest, die sich nur wenige Meter neben dem Eingangsbereich des Hotels "Haus Sonnenberg" aufhielten und zwei Torten mit sich führten. Da bereits bei ähnlichen Veranstaltungen Torten als Wurfgegenstände gegen Politiker (u.a. Frau MdB Wagenknecht) genutzt wurden, mussten die eingesetzten Polizeibeamten davon ausgehen, dass die Torten nicht für ihren bestimmungsgemäßen Verzehr, sondern als Wurfgegenstand zur Störung der Veranstaltung missbraucht werden sollten. Dies wurde insbesondere auch aufgrund des im vorliegenden Falls in den Medien beworbenen Mottos: "Torte & Argumente - Gegen Parolen der AfD" verstärkt. Durch den Einsatzleiter vor Ort wurde daraufhin aufgrund der oben dargestellten Sicherheitsaspekte entschieden, die Torten vorläufig sicherzustellen, um den Schutz der Versammlung der AfD bzw. der Teilnehmer zu gewährleisten und Straftaten zu verhindern. Die Sicherstellung der Torten erfolgte gemäß § 15 Abs. 3 i.V.m. § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes i.V.m. § 40 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit- und Ordnung (HSOG). Sie diente dem Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, verhinderte eine Verletzung der Rechtsordnung (durch Tortenwürfe auf Teilnehmer der AfD-Veranstaltung (Verstoß gegen §§ 21 VersG, 185 StGB) und schützte unmittelbar Individualrechte (Unverletzbarkeit der Person). Eingegangen am 14. Juli 2016 · Bearbeitet am 15. Juli 2016 · Ausgegeben am 19. Juli 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3472 14. 07. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3472 Die Maßnahme war rechtmäßig und auch verhältnismäßig, da sie insbesondere als milderes Mittel gegenüber den andernfalls rechtlich möglichen versammlungsrechtlichen Maßnahmen (Auflösung der Versammlung) anzusehen ist. In diesem konkreten Sachverhalt kann konstatiert werden, dass die Torten - lediglich für den Zeitraum der Versammlung - als geeigneter Wurfgegenstand eingestuft wurden und somit ein unmittelbares Sicherheitsrisiko für eine Versammlung oder deren Teilnehmern darstellten. Frage 2. Was passierte mit den beiden Schwarzwälder Kirschtorten vom 4. Juni 2016 nach der Konfiszierung durch die Polizeibeamten? Wurden die Torten ihrem angedachten Zweck - dem Verzehr - zugeführt? Die sichergestellten Torten wurden unmittelbar nach Beendigung der Mahnwache noch vor Ort wieder an die beiden Versammlungsteilnehmer ausgehändigt. Wiesbaden, 4. Juli 2016 Peter Beuth