Kleine Anfrage der Abg. Cardenas (DIE LINKE) vom 10.06.2016 betreffend Kosten für den Pakt für den Nachmittag und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Pakt für den Nachmittag soll laut Landesregierung ein kooperatives Projekt zwischen den einzelnen Paktschulen und z.B. städtischen Betreuungseinrichtungen sein. Immer wurde betont, dass die Schulen die Zeit zwischen 7:30 bis 14:30 Uhr schultern, die Kommunen dann die Aufgabe und Kosten der restlichen Zeit bis 17:00 Uhr übernehmen. Anlässlich der Praxis einer Wiesbadener Grundschule, von Seiten der Schule monatlich bis zu 67,50 € nur für die Zeit bis 14:30 Uhr zu verlangen (hinzukommend sind dann die Mittagsessenskosten sowie die Beiträge für die städtische Betreuungseinrichtung), sind die folgenden Fragen aufgeworfen worden: Vorbemerkung des Kultusministers: Mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern der Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen im Bereich des Schulträgers ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungs- und Betreuungsangebot bereitzustellen und damit einen Beitrag sowohl zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern als auch zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe zu leisten, schließen das Land und der Schulträger die Vereinbarung zum "Pakt für den Nachmittag". Sie bekräftigen ihren Willen, für eine inhaltliche und qualitative Entwicklung von Bildungs- und Betreuungsangeboten an ganztägig arbeitenden Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen auf der Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von null bis zehn Jahren (BEP) gut und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Bei der Gestaltung der kommunalen Bildungslandschaft tragen, wie auch bisher schon, kreisangehörige Städte und Gemeinden, die nicht Schulträger sind, weiterhin Verantwortung hinsichtlich der Bedarfsplanung und Sicherstellung des Betreuungsangebotes gemäß § 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches. In Verwirklichung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags planen, entwickeln und gestalten ganztägig arbeitende Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen gemeinsam mit Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe und dem Schulträger ein integriertes Konzept für Bildungs- und Betreuungsangebote als Teil des Schulprogramms. Die im Rahmen des "Pakts für den Nachmittag" ganztägig arbeitenden Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungs- und Betreuungsangebot an und entwickeln dazu das Ganztagsprogramm im Sinne der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz -"Ganztagsschulrichtlinie "- weiter. Im Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt das Land die Personalausstattung für den Unterricht und die zusätzlichen Angebote bis 14:30 Uhr. Die Schulträger übernehmen die Personalausstattung für die Angebote zwischen 14:30 und 17:00 Uhr und für die Bildungs- und Betreuungsangebote während der Schulferien. Die Personalausstattung bezieht sich dabei auf die für die Angebote angemeldeten Kinder. Die o.g. Uhrzeiten sind dabei die rechnerische Grundlage für die Beteiligung des Landes und der Schulträger. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Personal des Landes oder der Schulträger auch vor oder nach den genannten Zeiten Angebote durchführen. Im Rahmen ihrer Angebote haben die Schulträger die Möglichkeit Kostenbeiträge zu erheben, so wie sie das bislang auch bereits getan haben. Eingegangen am 10. August 2016 · Bearbeitet am 11. August 2016 · Ausgegeben am 16. August 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3474 10. 08. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3474 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele und welche Schulen verlangen zu dem Schuljahr 2016/17 zusätzlich eigene Beiträge von Eltern für die Betreuungszeit bis 14:30? Frage 2. Wie hoch sind diese Schulbeiträge (bitte nach Schulen aufschlüsseln)? Frage 3. Wie hoch sind die Beiträge für die Mittagessen an den Schulen? Frage 4. An wie vielen und welchen Schulen wird mit der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag erstmalig ein Mittagessensangebot eingeführt? Frage 5. Wie hoch sind die Beiträge, die Eltern (deren Kinder in eine unter Fragen 1 und 2 genannten Schule am Pakt für den Nachmittag partizipieren) dann ab 14:30 an die betreuenden Einrichtungen verrichten müssen? Frage 6. An welchen Schulen sind es die gleichen Einrichtungen, die schon vorher die Schülerinnen und Schüler betreut haben? Frage 7. An welchen Schulen sind die Gesamtkosten für die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag inklusive Mittagessen nun höher als die Beiträge, die vor der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag entrichtet werden mussten? Die Fragen 1 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet: Dem Kultusministerium liegen die Daten für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht vor. Vielmehr ist ein Einbeziehen der Schulträger unentbehrlich, da bei ihnen die Zuständigkeit für Kostenbeiträge für die Bildungs- und Betreuungsangebote liegt. Deshalb wurden die Kommunalen Spitzenverbände gebeten, die entsprechenden Daten bei ihren Mitgliedern zur Beantwortung der o.g. Fragen zu erheben. Dazu haben der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag deutlich gemacht, dass der vorgelegte Fragenkatalog zu den Kosten für den Pakt für den Nachmittag auf Nachfrage bei kreisfreien Städten (und Landkreisen) nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und einem erheblich längeren Bearbeitungszeitraum für die Schulträger zu ermitteln wäre. Folglich kann das Kultusministerium die von der Fragestellerin angeforderten Daten im Rahmen dieser Anfrage nicht liefern. Wiesbaden, 1. August 2016 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel