Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 14.06.2016 betreffend leerstehende Unterkünfte für Flüchtlinge und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Mit dem Standortorganisationskonzept der Landesregierung wurde ein flexibles System geschaffen , um auf die jeweils aktuelle Flüchtlingssituation angemessen und geordnet reagieren zu können . Das ist umso wichtiger, als aktuell weder der Bund noch andere Stellen zuverlässig einschätzen können, wie sich die Zahlen der Flüchtlingszugänge nach der Schließung der Balkanroute , der Vereinbarung der EU mit der Türkei oder durch die Lage in den Krisengebieten entwickeln werden. Durch das Standortorganisationskonzept, das immer wieder neu analysiert wird und zuletzt mit Beschluss vom 29.08.2016 modifiziert wurde, ist die Landesregierung in der Lage, auf unterschiedliche Entwicklungen bei den Flüchtlingszugängen zu reagieren. Insbesondere können damit die kostenintensiven Betriebsleistungen der Erstaufnahmeeinrichtungen (Betrieb und Catering) durch Passivstellung signifikant nach unten gefahren werden. Bei Bedarf aber vermag das System innerhalb kurzer Zeit auch wieder höhere Unterbringungskapazität bereitzustellen . Seit Sommer des vergangenen Jahres mussten in Hessen in kurzer Zeit landesweit an einer Vielzahl von Standorten Kapazitäten für die Erstunterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden. Die sofortige und angemessene Unterbringung der ankommenden Asylsuchenden stand hierbei im Vordergrund. Bereits das im April 2016 vorgestellte erste Standortorganisationskonzept musste dabei insgesamt 61 Standorte berücksichtigen, die größtenteils in Verantwortung des Landes (HEAE/Regierungspräsidien), teilweise aber auch in Verantwortung der Landkreise bzw. kreisfreien Städte eingerichtet wurden. Bei der Entscheidung zur Aufrechterhaltung, Passivierung oder Aufgabe einzelner Standorte wurden eine Vielzahl von Faktoren wie Kapazität, Laufzeiten der im Zusammenhang mit dem Standort abgeschlossenen Verträge, Unterbringungsqualität und regionale Verteilung der Standorte etc. berücksichtigt. Insgesamt konnte vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Rückgangs der Flüchtlingszugangszahlen bereits durch das erste Standortorganisationskonzept vom April eine deutliche Reduzierung der Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. deren Außenstellen auf insgesamt nur noch 19 aktive Standorte mit rund 20.000 Plätzen erreicht werden. Weitere 19 Liegenschaften sollten mit einer Kapazität von rund 15.000 Plätzen als Passivreserve beibehalten und die restlichen 22 aufgegeben werden, d.h. i.d.R. nach Möglichkeit abgemietet bzw. - soweit im Landes- oder Kommunaleigentum stehend - zurückgegeben werden. Angesichts der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen hat die Arbeitsgruppe Portfoliomanagement im August eine Modifikation des Standortorganisationskonzepts erarbeitet, welche am 29.08.2016 durch das Kabinett beschlossen wurde. Hiernach werden zukünftig nur noch 11 Standorte mit insgesamt rund 14.000 Plätzen aktiv betrieben, wobei ein Teil dieser Unterbringungseinheiten von rund 5.000 Plätzen als Aktiv-Reserve je nach Auslastung flexibel zu- oder abgeschaltet werden kann. Diese Aktiv-Reserve soll in den Betriebs- und Dienstleistungsverträgen der Liegenschaften Berücksichtigung finden und so zu einer Kostenreduktion führen. Mit einer Ziel-Kapazität von insgesamt rund 6.000 Plätzen werden zudem 6 Passiv-Standorte vorgehalten , ohne dass an diesen Standorten Betriebs- und Dienstleistungsverträge kostenintensiv auf Stand-by abgeschlossen werden. Die Funktions- und Betriebsfähigkeit (Heizung, Wasser, Sicherheits - und Reinigungsdienstleistungen usw.) der Aktiv- wie auch der Passivstandorte wird durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) sichergestellt. Viele Leistungen in den Standorten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen werden von privaten Vertragspartnern erbracht. Eine Veröffentlichung der vertraglichen Vereinbarungen ist Eingegangen am 3. November 2016 · Bearbeitet am 8. November 2016 · Ausgegeben am 11. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3492 03. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3492 dabei nicht vorgesehen, da sie gegen deren berechtigte Geschäftsinteressen verstoßen würde. Um dem Informationsbedürfnis der Abgeordneten aber dennoch weitestgehend Rechnung zu tragen, habe ich mich entschlossen, Kostenangaben innerhalb der folgenden Antworten aggregiert zum einen nach passiv vorzuhaltenden Standorten und zum anderen nach bereits geschlossenen Standorten mitzuteilen. Zudem werden die Kostenangaben innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke zusammengefasst. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt, wobei ich das aktuelle Standortorganisationskonzept von August 2016 zugrunde lege. Frage 1. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte stehen nach dem Standortkonzept leer oder sollen in nächster Zeit umverteilt und geschlossen werden? Frage 2. In wie vielen dieser Flüchtlingsunterkünfte und in welchen konnten die laufenden Mietverträge innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden (nach Unterkunft aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Zurzeit stehen 37 Standorte leer. Sechs dieser Standorte sollen als Passivreserve beibehalten werden. Die verbleibenden 31 leer stehenden Standorte sollen aufgegeben, d.h. in der Regel nach Möglichkeit abgemietet bzw. - soweit im Landeseigentum stehend - zurückgegeben werden . Seit erstmaliger Beschlussfassung zum Standortorganisationskonzept im April dieses Jahres wurden zwölf der seit Sommer 2015 zur Unterbringung von Asylsuchenden hergerichteten und vom Land übernommenen Liegenschaften gekündigt bzw. - soweit im Landeseigentum stehend - zurückgegeben: Bebra, Robert-Bunsen-Straße 23, abgemietet, Kassel, Heinrich-Schütz-Straße, zurückgegeben, Kassel, Johanna-Vogt-Straße 4, zurückgegeben, Kassel, Druseltalstraße 61, zurückgegeben, Kirchheim, Motelstraße 5, abgemietet, Wetzlar, Sportparkstraße 16+17, abgemietet, Hofgeismar-Beberbeck, Oberhof 5, abgemietet, Limburg-Staffel, Elzer Straße, abgemietet, Maintal-Hochstadt, Teilfläche Polizei und DRK, Edisonstraße 1, abgemietet, Neu-Isenburg; Rathenaustraße 29-31, abgemietet, Großenlüder, Schlitzer Straße 37, abgemietet, Schwalmstadt-Ziegenhain, Junker-Hoose-Str. 1, abgemietet. Daneben wurden noch eine Reihe weiterer Liegenschaften aufgegeben, die durch Landkreise und kreisfreie Städte zur Unterbringung von Asylsuchenden hergerichtet wurden (sogenannte Notunterkünfte), jedoch nicht in die Verwaltung des Landes übernommen wurden. Frage 3. In wie vielen dieser Flüchtlingsunterkünfte und für welche müssen weiter Miet-, Neben- und Betriebskostenkosten gezahlt werden und in welcher Höhe (nach Unterkunft und Kosten einzeln aufschlüsseln )? Frage 4. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die Miet-, Neben- und Betriebskosten in diesen Unterkünften weitergezahlt werden (nach Unterkunft aufschlüsseln)? Frage 5. In welchen dieser Unterkünfte müssen weiter Personalkosten gezahlt werden, in welcher Höhe monatlich und bis wann einschließlich? Frage 6. In welchen dieser Unterkünfte müssen weiter Kosten für Sicherheit und Catering gezahlt werden, wo, in welcher Höhe und bis wann einschließlich? Die Fragen 3 bis 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Hinsichtlich der bereits gekündigten bzw. zurückgegebenen Liegenschaften fallen keine laufenden Miet-, Neben- und sonstigen Betriebskosten mehr an. Für die vorzeitige Abmietung dieser Liegenschaften waren bzw. sind insgesamt jedoch Abstandszahlungen von rund 70.000 € zu entrichten. Cateringkosten fallen in diesen Liegenschaften ebenfalls nicht mehr an. Die für die verbleibenden 31 aufzugebenden und sechs passiven Standorte monatlich entstehenden Miet-, Neben- und Betriebskosten (Kosten LBIH - Sicherheitsdienst, Reinigung, sonstige Betriebskosten) wie die Kosten für das Catering (Kosten Regierungspräsidium - Catering) sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3492 3 Vorbehaltlich der angestrebten Abmietungen sind die Mietkosten grundsätzlich bis zum jeweiligen Ende der Nutzungsdauer (Laufzeit des Mietvertrages) zu zahlen. Die Verträge für den Sicherheitsdienst und die Reinigung der Liegenschaften können i.d.R. monatlich, spätestens zum Ende des Quartals, gekündigt werden. Die Vertragsverhältnisse für externe Dienstleistungen sind hier zudem auf die jeweilige Belegung der Liegenschaft angepasst , sodass auch eine Absenkung der Leistungen und der damit verbundenen Kosten möglich ist und umgesetzt wurde und wird. Bis zur Aufgabe der Liegenschaften bzw. während deren Reservestellung werden in geringem Umfang jedoch noch notwendige Sicherheitsdienstleistungen - vereinzelt auch einzelne Reinigungsleistungen - vorgehalten. Bei den in der Anlage dargestellten Kosten zu Sicherheitsdienst, Reinigung und sonstigen Betriebskosten handelt es sich um Kosten unter Annahme einer Vollbelegung der Liegenschaften, die vor dem Hintergrund der Aufgabe der Liegenschaften bzw. deren Passivstellung auf ein Minimum von monatlich ca. 200.000 € reduziert werden können. Der Betrieb der Liegenschaften obliegt der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Gießen. Dieses vergibt die damit verbundenen Aufträge oder Leistungen an externe Firmen. Für Cateringleistungen externer Unternehmer wurden kurzfristig kündbare Verträge (in der Regel zweiwöchige Kündigungsfrist) abgeschlossen. Bei den in der Anlage dargestellten Kosten für Cateringleistungen handelt es sich um die nach den zum 01.10.2016 noch bestehenden Verträgen anfallenden Kosten. Vor dem Hintergrund der Aufgabe der Liegenschaften bzw. deren Passivstellung werden diese Kosten vollständig entfallen. Frage 7. Wie hoch sind die Kosten, die in 2016 und den kommenden Jahren insgesamt gezahlt werden müssen? (nach Jahren aufschlüsseln)? Da die Kosten mit sukzessiver Kündigung der Verträge entfallen und die Abmietungsverhandlungen der Verträge noch nicht abgeschlossen sind, kann noch keine genaue Einschätzung hinsichtlich der Gesamtkosten getroffen werden. Wiesbaden, 24. Oktober 2016 Stefan Grüttner Anlage K k f i / 9 i 3 4 ^ 1 Bezeichnung Unterkunft RP Nutzungs dauer BImA/N UK Kosten LBIH Kosten RP Nettomictc Sicherheitsdienst, Reinigung, Catering Gesam t M onat Status sonstige BK Konzept August mtl. mtl. mtl. 100 % P Fuldatal-Rothwesten - Fritz-Erlcr-Kaseme. Ikarusweg 2 KS unbefristet BlmA 69.644 6 817.899 6P Bad Arolsen - Prinz-Eucen-Kasemc. Fritz-Monka-Straße 5 und 7 KS 31.12.2019 P Stadtaliendorf - Hessenkascme. Artilleriestraße / General-Nehrina-Straßc Gl 31.12.2018 BlmA - € 677.796 € - € 677.796 6 P Darmstadt - Kellev Barracks. Eschollbrücker Straße 43 DA unbefristet BlmA P Friedberg - Rav Barracks. Frankfurter Straße DA 28.02.2019 BlmA 337.020 € 2.776.255 € 652.090 € 3.76S.365 6 P Frankfurt - Neckermann. Hanauer Landstraße 360 DA 15.11.2018 6 Gesamt P-Standorte 356.165 € 4.183.161 € 721.734 6 5.261.060 € X Eschweae - Gewerbehalle, Helaoländer Straße 1-3 KS 31.12.2018 NUK 352.921 6 1.852.973 6 954.0406 3.159.934 6 X Korbach - Kinderspielhalle, Raiffeisenstraße 8 und 9 KS 31.10.2018 X Sontra - Feriensiedluna. Jahnstraße 31 KS 22.10.2018 X Bebra - TOOM-Baumarkt. Wiesenwea 19 KS 31.01.2018 NUK X Bad Hersfeld - Herkules-Center. Bismarckstraße 2 KS 31.12.2017 NUK X Lohfelden - Gartencenter. Zeppelinstraße 2 KS 30.09.2017 X Fulda - Max-Bahr-Baumarkt / Union-Hallen. Kreuzberastraße 38 und 40 KS 31.05.2017 X Hessisch-Lichtenau - Thermohallen Fa. Much (Miete). Spanaenberacr Straße KS 13.03.2017 X Neukirchen - Traglufthallen Fa. Much (Miete/Kauf). Im Erdmannshain KS 30.09.2016 X Fritzlar - Proviantamt. Haddamarwca 13 KS 31.12.2016 NUK X Marburg-Cappel - Holzfertigbauten Fa. Greif (Kauf), Umaehunasstraße Gl unbefristet 139.422 6 1.547.191 6 - 6 1.686.613 6 X Wetzlar-Niedergirmes - Container Fa. Tectonics (Kauf). Gabelsberaer Straße 54 Gl 31.10.2018 X Eichenzell - Container Fa. BplusL (Miete 3 Jahre), A uf der Milse 2 Gl 04.10.2018 X Weilbura-Waldhausen - Industriehalle. Industriestraße I und lc Gl 08.09.2017 X Runkei-Dehm - Zwei Industrichallen. In der Au Gl 30.06.2018 NUK X Lim bura- Drei Hallen in Leichtbauweise. Gartenstraße 22 Gl .* NUK X Runkel-Schadcck - Drei Hallen in Leichtbauweise. Weilburger Straße Gl .* NUK X Dautphetal-Dautphe - Leichtbauhallen Außenanlaae Hinterlandhalle Gl NUK X Kirchhain - Leichtbauhallen Parkplatz M arkthalle. Mühleasse 19 Gl .* NUK X Weimar-Wenkbach - Leichtbauhallen. In den Wiesenäckem Gl - NUK X Bad König - Odenwaldklinik. Waldstraße 7 DA 31.12.2020 587.477 6 4.836.6266 172.038 6 5.596.141 6 X Wiesbaden Mainz-Kastel - Bürogebäude. Peter Sander-Straße 30 DA 31.12.2018 X Kronbera am Taunus - Ausbildungszentrum Deutsche Bank. Oberer Aufstieg 22 DA 30.11.2018 X Offenbach - Büro- / Verwaltunas- mit Nebenaebäuden. Kaiserleistraßc 39 DA 31.01.2018 NUK X Bad Homburg - Kreiskrankenhaus. Urseler Straße 33 DA 30.11.2017 X Bensheim - Container Fa. Tectonics / Fa. De Meeuw (Kauf), Berliner Ring 116a DA 31.10.2017 X Offenbach - Bürogebäude / Lagerhalle. Kaiserleistraße 19 / Nordring 150 DA 18.09.2017 X Herbom - TOOM-Baumarkt / Supermarkt, Im Hinterthal 2 - 4 DA 31.05.2017 NUK X Langen - Gewerbehalle. Robert-Bosch-Straße 1-3 DA 30.09.2021 NUK X Mainhausen - Industriehallc. Dieselstraße 16. Scestraße 2a DA 29.10.2018 NUK X Maintal-Hochstadt - Mittelhallc. Edisonstraße 1 DA 15.12.2017 NUK 31 Gesamt X -Standortc noch nicht geschlossen 1.079.820 6 8.236.790 6 1.126.078 € 10.442.688 6 iGesam t | | 1.435.985 € | 12.419.951 € | 1.847.812 € | 15.703.748 € | •Bem erkung: Hier handelt cs sich um städtische bzw. kreiseigenc G rundstücke, d ie mietzinsfrei an das Land überlassen werden. Kostenangabc erfolgt ohne M ietkosten für C ontainer Stand 01.10.2016 Liegenschaften wurden nur im Konzept April abgebildet Kosteneinsparung